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Ratgeber · Steuerbescheid & Einspruch § 268 AO Musterschreiben vor Vollstreckung

Aufteilung der Steuerschuld: nicht für den anderen haften

Bei Zusammenveranlagung schuldet jeder Ehegatte die gesamte Steuer. Nach einer Trennung wird daraus schnell ein Problem – § 268 AO ist die Notbremse.

Getrenntlebende Ehegatten klären eine SteuernachzahlungDie Aufteilung ändert nichts an der Steuerfestsetzung – nur daran, wer wie viel davon zahlen muss.

Der Aufteilungsantrag trennt die Haftung, nicht die Ehe – und wirkt nur, solange die Steuer nicht getilgt ist. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.

Zuletzt fachlich geprüft am 11. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Zusammenveranlagte Ehegatten und Lebenspartner sind Gesamtschuldner: Das Finanzamt kann die gesamte Steuer von jedem Einzelnen fordern. Auf Antrag wird die rückständige Steuer nach §§ 268 ff. AO aufgeteilt; die Vollstreckung ist dann auf den jeweils eigenen Anteil beschränkt. Maßstab ist das Verhältnis der Steuerbeträge, die sich bei getrennter Veranlagung ergäben. Der Antrag ist ab Bekanntgabe des Bescheids möglich und spätestens bis zur vollständigen Tilgung zu stellen.

Warum Gesamtschuld gefährlich ist

Wer sich zusammen veranlagen lässt, profitiert vom Splittingtarif – haftet dafür aber gesamtschuldnerisch (§ 44 AO). Das Finanzamt darf sich aussuchen, von wem es zahlt: Es kann die gesamte Nachzahlung bei dem Ehegatten eintreiben, bei dem am schnellsten etwas zu holen ist.

  • Typischer Fall Ein Ehegatte ist selbständig und hat Steuern nicht abgeführt; der angestellte Ehegatte hat ein pfändbares Gehalt.
  • Nach der Trennung Die Gesamtschuld bleibt bestehen, auch wenn die Ehe geschieden ist – maßgeblich ist der Veranlagungszeitraum.
  • Insolvenz eines Ehegatten Das Finanzamt wendet sich vollständig an den anderen.
  • Erstattung Auch bei Erstattungen kann eine Aufteilung sinnvoll sein, wenn Rückstände eines Ehegatten aufgerechnet werden sollen.
Die Aufteilung ändert die Steuer nicht

Festgesetzt bleibt, was festgesetzt wurde. Der Aufteilungsbescheid regelt nur, in welcher Höhe gegen wen vollstreckt werden darf.

Wie das Finanzamt aufteilt

Maßstab ist nach § 270 AO das Verhältnis der Beträge, die sich bei einer getrennten Veranlagung nach den Verhältnissen des Veranlagungszeitraums ergeben würden.

Berechnungsschritte
SchrittInhalt
1.Fiktive Steuer jedes Ehegatten bei Einzelveranlagung ermitteln
2.Verhältnis beider Beträge bilden
3.Die rückständige Gesamtsteuer in diesem Verhältnis aufteilen
4.Bereits geleistete Zahlungen und Steuerabzugsbeträge anrechnen
  • Vorauszahlungen werden dem Ehegatten zugerechnet, für dessen Rechnung sie geleistet wurden.
  • Lohnsteuer wird demjenigen angerechnet, von dessen Lohn sie einbehalten wurde.
  • Steuerliche Nebenleistungen Säumniszuschläge und Zinsen werden entsprechend mit aufgeteilt.
  • Besondere Maßstäbe Für Vorauszahlungen und für die Aufteilung nach Beendigung der Vollstreckung gelten die Sonderregeln der §§ 272 ff. AO.

Musterschreiben zum Anpassen

Der Antrag ist formlos möglich und sollte den Veranlagungszeitraum sowie den Rückstand benennen.

Muster · Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld
Max Mustermann · Musterstraße 1 · 12345 Musterstadt
Steuernummer: 000/000/00000
Finanzamt Musterstadt
Amtsstraße 5 · 12345 Musterstadt
Musterstadt, den 8. April 2026
Antrag auf Aufteilung der rückständigen Einkommensteuer 2023 nach §§ 268 ff. AO
Sehr geehrte Damen und Herren,
für den Veranlagungszeitraum 2023 wurden meine damalige Ehefrau und ich zusammen veranlagt. Aus dem Bescheid vom 14. Januar 2026 besteht ein Rückstand von 11.480 € zuzüglich steuerlicher Nebenleistungen.
Wir leben seit dem 1. Februar 2024 dauernd getrennt; die Scheidung ist rechtshängig. Die Nachzahlung beruht ganz überwiegend auf Einkünften aus selbständiger Arbeit meiner damaligen Ehefrau. Meine eigenen Einkünfte bestanden ausschließlich aus nichtselbständiger Arbeit, von der die Lohnsteuer laufend einbehalten wurde.
Ich beantrage daher, die rückständige Steuer nebst Nebenleistungen nach §§ 268 ff. AO aufzuteilen und die Vollstreckung gegen mich auf den auf mich entfallenden Anteil zu beschränken. Um Erteilung eines Aufteilungsbescheids wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

Wann der Antrag noch möglich ist

  • Frühester Zeitpunkt ab Bekanntgabe des Steuerbescheids, aus dem sich der Rückstand ergibt.
  • Spätester Zeitpunkt bis zur vollständigen Tilgung der rückständigen Steuer – danach ist eine Aufteilung ausgeschlossen.
  • Wirkung Die Vollstreckung wird auf den eigenen Anteil beschränkt; für den übersteigenden Teil darf nicht mehr gegen dich vollstreckt werden.
  • Form Der Antrag ist formlos, aber schriftlich oder elektronisch zu stellen; jeder Gesamtschuldner kann ihn allein stellen.
  • Rechtsbehelf Gegen den Aufteilungsbescheid ist der Einspruch statthaft.
Nicht warten, bis vollstreckt wird

Sobald der Rückstand getilgt ist – auch durch Pfändung oder Aufrechnung –, ist die Aufteilung nicht mehr möglich. Wer eine Nachzahlung des getrennt lebenden Ehegatten kommen sieht, stellt den Antrag frühzeitig.

Für die Zukunft gilt: Wer nach einer Trennung nicht mehr gesamtschuldnerisch haften will, wählt die Einzelveranlagung nach § 26a EStG. Der Splittingvorteil entfällt dann – dafür haftet jeder nur für die eigene Steuer.

Rechenbeispiel

Nachzahlung nach Trennung

Rückstand aus der Zusammenveranlagung 2023: 11.480 €. Bei Einzelveranlagung ergäben sich 9.900 € für die Ehefrau und 1.100 € für den Ehemann.

Fiktive Steuer Ehefrau9.900 €
Fiktive Steuer Ehemann1.100 €
Aufteilungsverhältnis90 % / 10 %
Rückstand gesamt11.480 €
Anteil Ehefrau10.332 €
Anteil Ehemann1.148 €

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Schritt für Schritt

9 Punkte · Steuerbescheid & Einspruch
  • 1. Steuerbescheid und Rückstand prüfenWelcher Veranlagungszeitraum, welcher Betrag?
  • 2. Ursache der Nachzahlung klärenWessen Einkünfte haben sie ausgelöst?
  • 3. Zahlungen dokumentierenLohnsteuer, Vorauszahlungen, eigene Überweisungen.
  • 4. Antrag formlos stellenVeranlagungszeitraum und Rückstand nennen.
  • 5. Trennungsdatum angebenWichtig für die weitere Veranlagungsart.
  • 6. Vor Tilgung handelnNach vollständiger Zahlung ist der Antrag ausgeschlossen.
  • 7. Aufteilungsbescheid prüfenVerhältnis und Anrechnungen nachrechnen.
  • 8. Ggf. Einspruch einlegenEin Monat ab Bekanntgabe.
  • 9. Künftige Veranlagungsart wählenEinzelveranlagung schützt vor neuer Gesamtschuld.

Häufige Fragen (FAQ)

Was bedeutet Gesamtschuldnerschaft bei Ehegatten?

Bei Zusammenveranlagung schuldet jeder Ehegatte die gesamte festgesetzte Steuer. Das Finanzamt kann sich aussuchen, von wem es die Zahlung verlangt.

Was bewirkt die Aufteilung nach § 268 AO?

Die Vollstreckung wird auf den eigenen Anteil beschränkt. Die Steuerfestsetzung selbst bleibt unverändert – aufgeteilt wird nur die rückständige Steuer.

Nach welchem Maßstab wird aufgeteilt?

Nach § 270 AO im Verhältnis der Beträge, die sich bei getrennter Veranlagung nach den Verhältnissen des Veranlagungszeitraums ergäben. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.

Bis wann kann ich den Antrag stellen?

Ab Bekanntgabe des Bescheids und spätestens bis zur vollständigen Tilgung des Rückstands. Ist die Steuer bezahlt, ist eine Aufteilung nicht mehr möglich.

Muss mein Ehegatte zustimmen?

Nein. Jeder Gesamtschuldner kann den Antrag allein stellen. Eine Zustimmung des anderen ist nicht erforderlich.

Gilt die Aufteilung auch für Zinsen und Säumniszuschläge?

Ja. Steuerliche Nebenleistungen werden in die Aufteilung einbezogen und im selben Verhältnis zugeordnet.

Wie vermeide ich künftig eine Gesamtschuld?

Durch die Wahl der Einzelveranlagung nach § 26a EStG. Der Splittingvorteil entfällt dann, dafür haftet jeder nur für die eigene Steuer.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 11. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 268 AO – Grundsatz der Aufteilung einer Gesamtschuld. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 270 AO – Allgemeiner Aufteilungsmaßstab. Gesetze im Internet.
  3. § 26a EStG – Einzelveranlagung von Ehegatten. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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