SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Rechtliches§ 25 TDDDGArt. 6 DSGVOStand 21.08.2026

Cookie-Richtlinie

Welche Cookies und lokalen Speicher wir einsetzen, warum, auf welcher Rechtsgrundlage und wie Sie das jederzeit selbst steuern.

Kurz gesagt

SteuerNest setzt keine Tracking- und keine Werbe-Cookies und derzeit überhaupt keine eigenen Cookies. Für Komfortfunktionen nutzen wir den lokalen Speicher Ihres Browsers (localStorage); diese Daten verlassen Ihr Gerät nicht. Ein Einwilligungsbanner erscheint erst, wenn ein Werkzeug eingesetzt wird, das eine Einwilligung erfordert.

1. Rechtlicher Rahmen

Das Speichern von Informationen auf Ihrem Endgerät und der Zugriff darauf richten sich nach § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Erforderlich ist grundsätzlich Ihre Einwilligung (§ 25 Abs. 1 TDDDG). Keine Einwilligung ist nötig, wenn die Speicherung unbedingt erforderlich ist, damit ein von Ihnen ausdrücklich gewünschter Dienst bereitgestellt werden kann (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Für die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten gilt zusätzlich die DSGVO – Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

2. Cookies, localStorage, sessionStorage

  • Cookies sind kleine Textdateien, die eine Website im Browser ablegt und bei jedem Aufruf mitsendet.
  • localStorage speichert Daten dauerhaft im Browser, sendet sie aber nicht automatisch an den Server. Sie bleiben auf Ihrem Gerät, bis Sie sie löschen.
  • sessionStorage verhält sich wie localStorage, wird jedoch beim Schließen des Tabs geleert.

Rechtlich werden alle drei Techniken gleich behandelt: Es kommt nicht auf die Technik an, sondern darauf, ob die Speicherung für den gewünschten Dienst erforderlich ist.

3. Was SteuerNest tatsächlich speichert

Name / MusterTechnikZweckDauerGrundlage
se-checklist-…
se-cl-…
localStorageMerkt abgehakte Punkte in den Checklisten einer Ratgeberseite, damit sie beim erneuten Aufruf erhalten bleiben.Bis Sie den Browserspeicher löschen§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG
se-consent-v1localStorageSpeichert Ihre Entscheidung im Einwilligungsbanner, damit die Frage nicht bei jedem Aufruf erneut erscheint. Wird nur angelegt, wenn ein Banner ausgespielt wird.Bis Sie den Browserspeicher löschen§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG
Eingaben in Rechnern und KonfiguratorenArbeitsspeicher des Browsers, in Einzelfällen localStorageDamit Zwischenergebnisse beim Weiterklicken innerhalb eines Werkzeugs nicht verloren gehen.Sitzung bzw. bis zum Löschen§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG

Eigene Cookies setzen wir nicht. Es gibt keine Reichweitenmessung, kein Profiling, keine geräteübergreifende Wiedererkennung und keine Weitergabe an Werbenetzwerke.

4. Inhalte Dritter

Die Website lädt eine Webschrift von Google Fonts (Google Ireland Limited). Dabei wird technisch Ihre IP-Adresse an Google übertragen; Google setzt beim reinen Abruf der Schriftdatei nach eigenen Angaben keine Cookies auf Ihrem Gerät. Rechtsgrundlage für die Einbindung ist unser berechtigtes Interesse an einer einheitlichen, gut lesbaren Darstellung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Weitere Drittanbieter-Einbindungen – etwa Videoplattformen, Kartendienste, Social-Media-Plugins, Werbenetzwerke oder externe Kommentar- und Chatdienste – setzt SteuerNest nicht ein. Die Werbeflächen auf dieser Website werden ausschließlich von uns selbst ausgeliefert und enthalten keinen Fremdcode.

Solange kein einwilligungspflichtiges Werkzeug eingesetzt wird, erscheint kein Banner – ein Banner ohne Anlass wäre eine unnötige Störung. Sobald wir ein Analyse- oder Reichweitenwerkzeug einsetzen, gilt:

  • Das Werkzeug wird erst nach Ihrer aktiven Einwilligung geladen; „Nur notwendige" ist gleichwertig erreichbar.
  • Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar – über das Banner oder per E-Mail an kontakt@steuernest.de. Der Widerruf wirkt für die Zukunft.
  • Diese Richtlinie wird dann um Anbieter, Zweck, Empfänger, Speicherdauer und etwaige Drittlandübermittlung ergänzt – vor dem ersten Einsatz.

6. Speicher selbst verwalten

Sie können Cookies und lokale Speicher jederzeit im Browser einsehen, einzeln oder vollständig löschen und für die Zukunft blockieren:

  • Chrome: Einstellungen → Datenschutz und Sicherheit → Cookies und andere Websitedaten.
  • Firefox: Einstellungen → Datenschutz & Sicherheit → Cookies und Website-Daten.
  • Safari: Einstellungen → Datenschutz → Website-Daten verwalten.
  • Edge: Einstellungen → Cookies und Websiteberechtigungen.

Wenn Sie den lokalen Speicher löschen, gehen lediglich Komfortdaten verloren – etwa abgehakte Checklistenpunkte. Alle Inhalte, Rechner und Musterschreiben bleiben vollständig nutzbar.

7. Änderungen

Wir aktualisieren diese Richtlinie, sobald sich die eingesetzten Techniken oder die Rechtslage ändern. Stand: 21. August 2026.

Kontakt

Frage zu Cookies oder Speicherung?

Wenn du wissen willst, was dein Browser bei uns ablegt oder deine Einwilligung widerrufen möchtest: kurze Nachricht genügt.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe deiner Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Deine Anfrage ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Danke!

Deine Nachricht ist bei uns eingegangen. Wir antworten per E-Mail.

Link kopiert