SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Transparenz · KI-KennzeichnungArt. 50 KI-VOVO (EU) 2024/1689ab 02.08.2026

KI-Transparenz & Kennzeichnung

Unsere Inhalte entstehen redaktionell und werden vor der Veröffentlichung geprüft. Wo KI im Spiel ist, sagen wir es – hier vollständig und nach den Pflichten der KI-Verordnung geordnet.

Das Wichtigste in Kürze

SteuerNest ist eine redaktionelle Wissensplattform. Themenauswahl, Prüfung und Freigabe jedes Beitrags liegen bei Menschen. Digitale Werkzeuge – auch KI-gestützte – setzen wir im Arbeitsprozess ein, etwa für Recherche, Gliederung und Textvorbereitung. Gekennzeichnet wird, was die KI-Verordnung im Rahmen unserer Verantwortung verlangt: der KI-Assistent als KI-System nach Art. 50 Abs. 1 KI-VO und – falls künftig eingesetzt – synthetische Bild-, Audio- oder Videoinhalte nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO.

1. Zweck dieser Erklärung

Diese Seite bündelt an zentraler Stelle, wo auf der Wissensplattform SteuerNest künstliche Intelligenz eingesetzt wird und wie wir die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) erfüllen. Ergänzend gelten die DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) für die Anbieterkennzeichnung.

Die Erklärung ist dauerhaft abrufbar und ergänzt Impressum, Datenschutzerklärung und die rechtlichen Hinweise am Seitenende. Sie ist eine allgemeine Information und selbst keine Rechtsberatung.

2. Rechtsrahmen und Reichweite der Pflichten

Maßgeblich ist Art. 50 KI-VO; die Transparenzpflichten gelten nach Art. 113 KI-VO ab dem 2. August 2026. Die Pflichten treffen unterschiedliche Rollen und Inhalte – deshalb kennzeichnen wir gezielt dort, wo eine Pflicht besteht, und nicht pauschal auf jeder Seite.

  • Art. 50 Abs. 1 KI-VO – Systeme zur unmittelbaren Interaktion mit Menschen (Chatbots) müssen erkennbar machen, dass es sich um ein KI-System handelt. Betrifft uns: ja, für den KI-Assistenten.
  • Art. 50 Abs. 2 KI-VO – die maschinenlesbare Markierung synthetischer Ausgaben richtet sich an Anbieter generativer KI-Systeme. Betrifft uns nicht: SteuerNest entwickelt keine KI-Modelle, sondern ist Betreiber.
  • Art. 50 Abs. 4 UAbs. 1 KI-VO – künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte, die realen Personen, Gegenständen oder Ereignissen ähneln, sind offenzulegen. Betrifft uns derzeit nicht: wir veröffentlichen keine synthetischen Medien.
  • Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2 KI-VO – für Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse besteht eine Offenlegungspflicht, es sei denn, der Inhalt wurde einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen und eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung. Genau das ist bei SteuerNest der Fall – deshalb tragen unsere Fachbeiträge kein pauschales KI-Label, sondern den Hinweis auf redaktionelle Prüfung und Verantwortung.

Diese Einordnung nehmen wir gewissenhaft und für jede Funktion einzeln vor. Sie ist keine Einschränkung der Transparenz, sondern deren Präzisierung: Ein Label, das den Entstehungsprozess falsch abbildet, wäre selbst irreführend (§ 5a UWG).

3. Rollen und Verantwortung

Betreiber
SteuerNest setzt die unten beschriebenen KI-Funktionen als Betreiber im Sinne der KI-VO ein und ist verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO. Angaben zum Anbieter im Impressum.
Redaktionelle Verantwortung
Die SteuerNest Redaktion (verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV siehe Impressum). Auswahl, fachliche Prüfung und Freigabe der Inhalte erfolgen durch die Redaktion – nicht automatisiert.
Anbieterrolle
Wir entwickeln, trainieren und vertreiben keine KI-Modelle. Pflichten, die die KI-VO Anbietern zuweist, treffen uns nicht.
Technik des Assistenten
Der KI-Assistent arbeitet vollständig im Browser: Er ordnet die Frage unseren eigenen Inhalten zu und verweist auf die passenden Seiten. Eingaben werden nicht an unseren Server und nicht an einen externen Modellanbieter übermittelt.
Werkzeuge im Redaktionsprozess
Für Recherche, Strukturierung, Formulierungsvorschläge und Korrektorat nutzen wir – wie in Redaktionen üblich – Software, teils mit KI-Funktionen. Diese Werkzeuge ersetzen keine Prüfung; sie beschleunigen Vorarbeiten.

4. Übersicht: Wo KI eingesetzt wird

FunktionWas passiertPflichtUmsetzung
KI-Assistent
(dialogbasiert, im Browser)
Ordnet Steuerfragen in natürlicher Sprache den passenden eigenen Ratgebern zu.Art. 50 Abs. 1Bezeichnung „KI-Assistent", Hinweis vor der ersten Nutzung und dauerhaft im Chatfenster.
Redaktionsprozess
(Recherche, Gliederung, Textvorbereitung, Korrektorat)
Unterstützende Werkzeuge in der Vorarbeit; jeder Beitrag wird redaktionell geprüft und freigegeben.keineRedaktionelle Kontrolle und benannte Verantwortung (Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2); Hinweis „Redaktionell geprüft" am Seitenende, Offenlegung auf dieser Seite.
WissenssucheFindet passende Artikel, erzeugt keine Inhalte.—Als Suchfunktion erkennbar.
Bilder, Audio, VideoDerzeit keine KI-synthetisierten Medien im Angebot.Art. 50 Abs. 4Sollten synthetische Medien eingesetzt werden, werden sie klar als KI-erzeugt gekennzeichnet.

5. KI-Assistent (Chatbot)

Der KI-Assistent ist ein KI-System zur unmittelbaren Interaktion mit natürlichen Personen. Nach Art. 50 Abs. 1 KI-VO informieren wir klar und verständlich – so, dass es für eine durchschnittlich informierte, aufmerksame Person offensichtlich ist:

  • Die Funktion ist durchgängig als „KI-Assistent" bezeichnet.
  • Beim Öffnen weist eine Einblendung darauf hin, dass die Antworten automatisiert von einer künstlichen Intelligenz erzeugt werden.
  • Im Eingabebereich steht dauerhaft, dass es sich um allgemeine Orientierung und nicht um individuelle Steuerberatung handelt.
Keine fehlerfreie Auskunft

KI-Systeme können unvollständige oder unzutreffende Antworten erzeugen. Die Ausgaben des Assistenten sind unverbindlich und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein. Bitte prüfen Sie Ergebnisse anhand der verlinkten Quellen.

6. Redaktionelle Inhalte

Ratgeber, Blogbeiträge, Glossar, Lexikon und FAQ sind redaktionell verantwortete Fachtexte. Der Ablauf ist für jede Seite gleich:

  • 1. Themenauswahl und Recherche in Primärquellen: Gesetzestexte, BMF-Schreiben, Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen.
  • 2. Erstellung des Textes durch die Redaktion; unterstützende Werkzeuge dürfen Vorarbeiten liefern, nie das fertige Ergebnis bestimmen.
  • 3. Fachliche Prüfung gegen die Quellen, Angabe des Rechtsstands und der Fundstellen, anschließend Freigabe durch die redaktionell verantwortliche Person.
  • 4. Laufende Pflege: Bei Gesetzesänderungen oder neuer Rechtsprechung wird der Beitrag aktualisiert; erkannte Fehler korrigieren wir zeitnah.

Ein pauschales Label „KI-generiert" führen wir deshalb nicht: Es würde den tatsächlichen Entstehungsweg unzutreffend darstellen. Stattdessen tragen Inhaltsseiten den Hinweis „Redaktionell geprüft" mit Nennung der verantwortlichen Person und dem Verweis auf diese Erklärung. Rechtliche Grundlage ist der Ausnahmetatbestand in Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2 KI-VO (menschliche Überprüfung, redaktionelle Kontrolle, benannte redaktionelle Verantwortung).

Sollte ein Text – etwa ein automatisiert erzeugter Datenüberblick – ohne redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden, wird er unmittelbar am Inhalt als KI-generiert gekennzeichnet.

7. Bilder, Audio, Video und Deepfakes

SteuerNest veröffentlicht derzeit keine KI-synthetisierten Bild-, Audio- oder Videoinhalte und keine Deepfakes. Verwendete Fotos und Grafiken sind reale oder gestalterische Aufnahmen bzw. klar erkennbare Platzhalter.

Werden künftig künstlich erzeugte oder manipulierte Medien eingesetzt, die realen Personen, Gegenständen oder Ereignissen ähneln, kennzeichnen wir sie nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO klar und erkennbar und – soweit technisch verfügbar – maschinenlesbar.

8. So kennzeichnen wir

KI-Assistent
System-Kennzeichen. Markiert die dialogbasierte Chat-Funktion als KI-System nach Art. 50 Abs. 1 – mit Hinweis vor und während der Nutzung.
Redaktionell geprüft
Redaktionshinweis. Steht im rechtlichen Hinweis am Seitenende: Erstellung und Prüfung durch die Redaktion, Nennung der verantwortlichen Person, Verweis auf diese Erklärung.
Medien-Kennzeichen. Reserviert für künftige synthetische Bild-, Audio- oder Videoinhalte: Kennzeichnung direkt am Medium nach Art. 50 Abs. 4.

9. Datenschutz und automatisierte Entscheidungen

Eingaben im KI-Assistenten werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet; eine Übermittlung an unseren Server oder an Dritte findet nicht statt, Chatverläufe werden nicht gespeichert. Verzichten Sie dennoch auf sensible personenbezogene Daten (z. B. Steuer-ID, vollständige Namen Dritter, Gesundheitsdaten). Zwecke, Rechtsgrundlagen (u. a. Art. 6 DSGVO), Empfänger und Speicherdauer regelt die Datenschutzerklärung.

Der Assistent liefert allgemeine Informationen und trifft keine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO. Es findet kein Profiling und keine automatisierte Einzelfallentscheidung über Steuerangelegenheiten statt.

10. Ihre Rechte und Kontakt

Sie haben nach der DSGVO insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit sowie ein Widerspruchsrecht. Für Fragen zum KI-Einsatz, zur Kennzeichnung oder zum Datenschutz erreichen Sie uns unter:

Anbieter
Angaben siehe Impressum.
Redaktion
SteuerNest Redaktion · kontakt@steuernest.de, Betreff „KI-Transparenz"
Datenschutz
Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

Halten Sie eine Kennzeichnung für unzutreffend oder fehlt Ihnen eine Angabe? Schreiben Sie uns mit der Fundstelle – wir prüfen den Hinweis und korrigieren, wenn er berechtigt ist.

11. Grenzen und Haftung

Die Inhalte auf SteuerNest sind allgemeine Informationen und stellen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Maßgeblich sind stets die geltenden Gesetze und der jeweils aktuelle Steuerbescheid. Bei komplexen Einzelfällen sollte fachkundige Beratung eingeholt werden.

12. Stand und Aktualisierung

Diese Erklärung wird bei Änderungen des KI-Einsatzes oder der Rechtslage fortgeschrieben. Stand: 7. September 2026. Die Transparenzpflichten des Art. 50 KI-VO gelten ab dem 2. August 2026.

Hinweis: Diese Seite dient der Transparenz und Kennzeichnung. Sie stellt keine Rechtsberatung dar und begründet keine über die gesetzlichen Pflichten hinausgehenden Zusicherungen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: September 2026. Geltungsbeginn der Transparenzpflichten: 2. August 2026.

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung / AI Act). Amtsblatt der Europäischen Union, insb. Art. 50 und Art. 113.
  2. Art. 50 Abs. 1 KI-VO – Offenlegung bei Interaktion mit KI-Systemen (Chatbots).
  3. Art. 50 Abs. 4 KI-VO – Offenlegung bei synthetischen Medien; UAbs. 2 mit Ausnahme für redaktionell kontrollierte Texte.
  4. § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag – Angabe des redaktionell Verantwortlichen.
  5. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). Insb. Art. 6 und Art. 22.
  6. Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) – Anbieterkennzeichnung (Impressum).
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir prüfen jeden Beitrag vor der Veröffentlichung und halten diese Erklärung aktuell. Sie ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

Link kopiert