SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
RechtlichesBFSGEN 301 549WCAG 2.1 AA

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wie zugänglich steuernest.de derzeit ist, welche Einschränkungen wir kennen und wie Sie uns eine Barriere melden können.

Ziel und Stand

Wir wollen, dass alle Inhalte dieser Website ohne fremde Hilfe nutzbar sind. Maßstab ist die harmonisierte Norm EN 301 549 und damit im Kern WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA. Diese Erklärung beschreibt den tatsächlichen Stand – einschließlich der Punkte, die noch nicht erreicht sind.

1. Geltungsbereich und Rechtsgrundlage

Diese Erklärung gilt für die Website www.steuernest.de mit allen Unterseiten sowie für die dort angebotenen Funktionen (Ratgeber, Glossar, Lexikon, Rechner, Konfiguratoren, Musterschreiben, Assistent, Newsletter, Kontaktformulare).

Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) mit der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV), das Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher seit dem 28. Juni 2025 erfasst. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der Norm EN 301 549, die die WCAG-Erfolgskriterien einbezieht.

2. Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist nach eigener Einschätzung teilweise vereinbar mit den Anforderungen. Umgesetzt sind insbesondere:

  • durchgehende Bedienbarkeit per Tastatur, sichtbare Fokusdarstellung und logische Fokusreihenfolge;
  • semantische Struktur mit Überschriftenhierarchie, Landmarken (header, main, nav, footer) und beschrifteten Formularfeldern;
  • Textalternativen für Grafiken, rein dekorative Bilder mit leerer Alternative;
  • responsives Layout, das bis 400 % Vergrößerung ohne Verlust von Inhalten und Funktionen nutzbar bleibt;
  • Status- und Fehlermeldungen in Formularen werden programmatisch angekündigt (role="status", aria-invalid);
  • keine automatisch startenden Medien, keine blinkenden Inhalte, Bewegungseffekte nur als dezente Einblendungen.

3. Bekannte Einschränkungen

Folgende Punkte sind noch nicht vollständig umgesetzt. Wir nennen sie offen, weil eine Erklärung ohne Einschränkungen selten der Wirklichkeit entspricht:

  • Komplexe Tabellen in einzelnen Fachbeiträgen sind mit Screenreadern schwerer zu erfassen; Zeilen- und Spaltenbezüge sind nicht überall ausgezeichnet.
  • Rechner und Konfiguratoren geben Ergebnisse teils rein visuell hervorgehoben aus; die Ankündigung von Ergebnisänderungen an Hilfsmittel ist noch nicht überall vollständig.
  • Erzeugte Dateien (Musterschreiben als Word- und PDF-Datei, Anfrage-Zusammenfassungen) sind nicht durchgängig getaggt und damit nicht vollständig barrierefrei; den Inhalt stellen wir auf Anfrage in einer zugänglichen Textform bereit.
  • Kontrastwerte einzelner sekundärer Textelemente und Platzhaltertexte liegen unterhalb des Zielwerts von 4,5:1.
  • Videoinhalte sind derzeit ohne durchgängige Untertitel und ohne Audiodeskription eingebunden; die zugehörigen Fachtexte stehen jeweils vollständig in Textform zur Verfügung.
  • Inhalte in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache werden nicht angeboten.

Diese Punkte werden schrittweise abgearbeitet. Der Zeitplan wird hier fortgeschrieben: [Platzhalter: geplante Umsetzung / nächste Prüfung].

4. Erstellung dieser Erklärung

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung mit Tastaturtests, Prüfung der Dokumentstruktur, Kontrastmessungen und Tests der Zoomstufen. Eine externe Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat bislang nicht stattgefunden: [Platzhalter: Datum und Ergebnis einer externen Prüfung, sobald vorhanden].

Erstellt am 21. August 2026.

5. Barriere melden (Feedback-Mechanismus)

Sie können uns eine Barriere melden, Inhalte in zugänglicher Form anfordern oder eine Rückmeldung zur Zugänglichkeit geben:

E-Mail
kontakt@steuernest.de · Betreff „Barrierefreiheit"
Post
Philipp-Reis-Straße 6, 63165 Mühlheim am Main
Reaktionszeit
Wir bestätigen den Eingang innerhalb von zwei Werktagen und nennen einen Umsetzungsstand innerhalb von vier Wochen.

Bitte geben Sie an, um welche Seite es geht, welches Hilfsmittel Sie nutzen und was nicht funktioniert hat. Benötigen Sie einen Inhalt in einer anderen Form – etwa ein Musterschreiben als reine Textdatei –, stellen wir ihn kostenfrei bereit.

6. Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind oder keine Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MSBP), Sachsen-Anhalt. Verbraucher und anerkannte Verbände können dort ein Verfahren nach § 22 BFSG anregen.

7. Hinweis zum Inhaltsschutz

Zum Schutz der Inhalte ist das Markieren und Kopieren von Text auf dieser Website eingeschränkt. Davon ausgenommen sind alle Bereiche, die zum Ausfüllen und Weiterverwenden gedacht sind – Formularfelder, Code- und Textblöcke sowie die Vorschau der Musterschreiben. Wenn diese Einschränkung die Nutzung eines Hilfsmittels behindert, melden Sie es uns: Wir stellen den betroffenen Inhalt in zugänglicher Form bereit.

Stand: 21. August 2026

Kontakt

Barriere melden oder Inhalt anders anfordern

Schildere kurz, welche Seite betroffen ist und welches Hilfsmittel du nutzt – wir stellen den Inhalt zugänglich bereit.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe deiner Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Deine Anfrage ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Danke!

Deine Nachricht ist bei uns eingegangen. Wir antworten per E-Mail.

Link kopiert