Die betriebliche Altersvorsorge ist kein Steuergeschenk, sondern eine Verschiebung – ihr Wert entsteht durch den Zuschuss und den niedrigeren Rentensteuersatz. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.
Zuletzt fachlich geprüft am 11. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Beiträge an eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bleiben nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei. Sozialabgabenfrei sind Beiträge nur bis 4 % dieser Grenze. Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 % des umgewandelten Betrags leisten, soweit er Sozialabgaben spart. Die spätere Rente ist voll steuerpflichtig und in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig – mit einem monatlichen Freibetrag.
Entgeltumwandlung: so funktioniert sie
Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines Bruttogehalts. Der Arbeitgeber zahlt diesen Betrag stattdessen in einen Versorgungsvertrag ein – meist eine Direktversicherung. Das Bruttogehalt sinkt, damit sinken auch Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) – bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. Der Arbeitgeber wählt den Durchführungsweg und den Anbieter.
| Weg | Kurzbeschreibung |
|---|---|
| Direktversicherung | Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab – der häufigste Weg. |
| Pensionskasse | Rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, oft branchenbezogen. |
| Pensionsfonds | Freiere Kapitalanlage, dadurch höhere Chancen und Risiken. |
| Unterstützungskasse | Keine Beitragsbegrenzung nach § 3 Nr. 63 EStG; Zusage über die Kasse. |
| Direktzusage | Der Arbeitgeber sagt die Leistung unmittelbar zu und bildet Rückstellungen. |
Die ersten drei Wege werden nach § 3 Nr. 63 EStG gefördert. Unterstützungskasse und Direktzusage folgen eigenen Regeln – dort sind die Beiträge der Höhe nach nicht begrenzt.
Die Grenzen: 8 % steuerfrei, 4 % beitragsfrei
Die Förderhöchstbeträge knüpfen an die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung an. Sie wird jährlich angepasst, die Freibeträge steigen also automatisch mit.
| Ebene | Grenze | Wirkung |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | 8 % der BBG | Beiträge bleiben steuerfrei |
| Sozialversicherung | 4 % der BBG | Beiträge bleiben beitragsfrei |
| Zwischen 4 % und 8 % | steuerfrei, aber beitragspflichtig | volle Sozialabgaben auf diesen Teil |
Wer mehr als 4 % der Beitragsbemessungsgrenze umwandelt, spart auf den darüber liegenden Teil zwar Lohnsteuer, zahlt aber weiterhin Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Nettoeffekt fällt entsprechend geringer aus.
Zusätzlich gibt es die Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG a. F. für Altverträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sowie den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG für Beschäftigte mit geringem Einkommen – dort bezuschusst der Staat den Arbeitgeberbeitrag direkt über die Lohnsteueranmeldung.
Der Pflichtzuschuss von 15 %
Wandelt ein Arbeitnehmer Entgelt um, spart der Arbeitgeber seinen Anteil an den Sozialabgaben. Deshalb muss er nach § 1a Abs. 1a BetrAVG einen Zuschuss von 15 % des umgewandelten Betrags weiterleiten – soweit er tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge einspart.
- Seit 2022 für alle Verträge Die Pflicht gilt inzwischen auch für Altverträge, die vor 2019 geschlossen wurden.
- Pauschal statt spitz Die meisten Arbeitgeber zahlen pauschal 15 %; eine spitze Abrechnung der tatsächlichen Ersparnis ist zulässig, aber unüblich.
- Über der Beitragsbemessungsgrenze Wer mit seinem Entgelt über der Grenze liegt, spart dem Arbeitgeber keine Beiträge – dann kann der Zuschuss entfallen.
- Tarifverträge Abweichende Regelungen sind möglich; viele Tarifverträge sehen höhere Zuschüsse vor.
Der Arbeitgeberzuschuss ist der wirtschaftliche Kern der Entgeltumwandlung. Fehlt er, bleibt vor allem eine Verschiebung von Steuer und Beiträgen in die Zukunft – verbunden mit geringeren Ansprüchen aus der gesetzlichen Rente.
Was in der Auszahlungsphase passiert
Die betriebliche Altersvorsorge ist nachgelagert besteuert: Was in der Ansparphase steuerfrei blieb, ist in der Auszahlungsphase als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG in voller Höhe steuerpflichtig – gleich, ob als monatliche Rente oder als Einmalkapital.
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Einkommensteuer | volle Steuerpflicht der Leistungen aus geförderten Beiträgen |
| Krankenversicherung | Pflichtversicherte Rentner zahlen den vollen allgemeinen Beitragssatz zuzüglich Zusatzbeitrag |
| Freibetrag in der KV | Ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße bleibt beitragsfrei; er wird jährlich angepasst |
| Pflegeversicherung | beitragspflichtig ohne Freibetrag |
| Kapitalauszahlung | wird für die Krankenversicherung auf 120 Monate verteilt |
Eine Einmalzahlung trifft in einem einzigen Jahr auf den progressiven Tarif. Eine Verrentung verteilt die Steuerlast über viele Jahre und trifft meist auf einen niedrigeren Steuersatz. Die Fünftelregelung ist auf bAV-Kapitalleistungen regelmäßig nicht anwendbar.
Für privat krankenversicherte Rentner entfällt die Beitragspflicht auf Versorgungsbezüge – für sie ist die bAV deutlich attraktiver als für gesetzlich Versicherte.
Jobwechsel, Elternzeit und Kündigung
- Unverfallbarkeit Aus Entgeltumwandlung finanzierte Anwartschaften sind sofort unverfallbar. Arbeitgeberfinanzierte Zusagen werden nach drei Jahren Zusagedauer und ab dem 21. Lebensjahr unverfallbar.
- Mitnahme zum neuen Arbeitgeber Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds besteht ein Anspruch auf Übertragung des Kapitals, wenn der Wechsel innerhalb eines Jahres angezeigt wird.
- Privat fortführen Alternativ kannst du den Vertrag mit eigenen Beiträgen weiterführen – dann allerdings aus versteuertem Einkommen.
- Beitragsfrei stellen Der Vertrag ruht, das Kapital bleibt erhalten und wird weiter verzinst.
- Elternzeit und Krankengeld Ohne Entgelt gibt es nichts umzuwandeln – der Vertrag kann ruhen oder privat bedient werden.
- Kündigung mit Auszahlung Während des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich ausgeschlossen; Abfindung von Kleinstanwartschaften ist in engen Grenzen möglich.
Umgewandeltes Entgelt ist bis zu 4 % der Bemessungsgrenze beitragsfrei – damit fließen weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Auch Kranken- und Arbeitslosengeld können geringer ausfallen, weil sie am beitragspflichtigen Entgelt anknüpfen.
Angestellte mit 200 € monatlicher Entgeltumwandlung
Bruttogehalt 4.500 €, Steuersatz rund 30 %, gesetzlich krankenversichert. Der Arbeitgeber zahlt den Pflichtzuschuss von 15 %.
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Vor dem Abschluss
9 Punkte · Arbeitnehmer & Lohnsteuer- 1. Zuschusshöhe erfragen15 % sind Pflicht – viele Arbeitgeber zahlen mehr.
- 2. Durchführungsweg klärenDirektversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds?
- 3. Beitragshöhe an den Grenzen ausrichten4 % beitragsfrei, bis 8 % steuerfrei.
- 4. Kosten des Vertrags prüfenAbschluss- und Verwaltungskosten mindern die Rendite spürbar.
- 5. Garantie und Anlagekonzept vergleichenKlassisch, Hybrid oder fondsgebunden.
- 6. Auswirkung auf gesetzliche Rente einrechnenWeniger Beitragszahlung bedeutet weniger Anspruch.
- 7. Auszahlungsform bedenkenRente statt Kapital senkt in der Regel die Steuerlast.
- 8. Krankenversicherungsstatus im Alter prüfenGesetzlich versicherte Rentner zahlen Beiträge auf die Betriebsrente.
- 9. Portabilität sichernÜbertragungsanspruch bei Jobwechsel schriftlich bestätigen lassen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel kann ich steuerfrei umwandeln?
Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung bleiben lohnsteuerfrei. Sozialabgabenfrei sind die Beiträge allerdings nur bis 4 % dieser Grenze.
Muss mein Arbeitgeber etwas dazuzahlen?
Ja. Bei Entgeltumwandlung ist ein Zuschuss von 15 % des umgewandelten Betrags verpflichtend, soweit der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Die Pflicht gilt inzwischen für alle Verträge, auch für ältere.
Ist die spätere Betriebsrente steuerfrei?
Nein. Leistungen aus geförderten Beiträgen sind in voller Höhe als sonstige Einkünfte steuerpflichtig. Der Vorteil liegt darin, dass der Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist als im Erwerbsleben.
Zahle ich auf die Betriebsrente Krankenversicherungsbeiträge?
Pflichtversicherte Rentner zahlen auf Versorgungsbezüge den vollen allgemeinen Beitragssatz plus Zusatzbeitrag sowie den Pflegebeitrag. Ein Freibetrag in Höhe eines Zwanzigstels der monatlichen Bezugsgröße bleibt beitragsfrei.
Was passiert bei einem Jobwechsel?
Aus Entgeltumwandlung finanzierte Anwartschaften sind sofort unverfallbar. Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds kann das Kapital auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, wenn der Wechsel innerhalb eines Jahres angezeigt wird.
Kann ich mir das Geld vorzeitig auszahlen lassen?
Während des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht. Die betriebliche Altersvorsorge ist auf die Versorgung im Alter ausgerichtet; eine Abfindung ist nur bei Kleinstanwartschaften und unter engen Voraussetzungen möglich.
Mindert die Entgeltumwandlung meine gesetzliche Rente?
Ja, in dem Umfang, in dem Beiträge beitragsfrei bleiben. Da bis zu 4 % der Bemessungsgrenze keine Sozialabgaben auslösen, fließen entsprechend weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.
Lohnt sich Kapital- oder Rentenauszahlung?
Steuerlich ist die Verrentung meist günstiger, weil die Progression über viele Jahre verteilt wird. Eine Einmalzahlung trifft in einem Jahr auf den vollen Tarif; die Fünftelregelung ist hier regelmäßig nicht anwendbar.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 11. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


