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Ratgeber · Altersvorsorge 8 % steuerfrei 4 % SV-frei 15 % AG-Zuschuss

Betriebsrente per Entgelt­umwandlung

Wer Teile des Bruttolohns in eine Betriebsrente umwandelt, zahlt darauf zunächst keine Steuern und – im kleineren Rahmen – keine Sozialabgaben. Der Arbeitgeber muss mindestens 15 Prozent zuschießen.

Beratung zur betrieblichen AltersversorgungAus Brutto wird Rente: Entgeltumwandlung spart Steuern und Sozialabgaben.

Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei, bis 4 % zusätzlich sozialabgabenfrei. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.

Zuletzt fachlich geprüft am 21. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung. Steuerfrei sind Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (2026 rund 101.400 €), also etwa 8.100 € im Jahr; sozialabgabenfrei bleibt die Hälfte davon (4 %, rund 4.050 €). Der Arbeitgeber muss mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zusätzlich zahlen, soweit er Sozialabgaben spart. In der Rentenphase sind die Leistungen voll steuerpflichtig und bei gesetzlich Versicherten beitragspflichtig – mit einem Freibetrag in der Krankenversicherung.

8 % steuerfrei, 4 % beitragsfrei

Die Freibeträge knüpfen an die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung an, die 2026 bei rund 101.400 € liegt. Damit bleiben etwa 8.100 € im Jahr steuerfrei und rund 4.050 € zusätzlich sozialabgabenfrei.

Weil die Grenze jährlich steigt, wächst auch der nutzbare Rahmen. Wer mehr umwandeln will, kann den Teil oberhalb von 4 % zwar steuerfrei, aber nicht sozialabgabenfrei einzahlen.

Die Pflicht zum 15-%-Zuschuss

Für Neu- und Altverträge gilt: Der Arbeitgeber muss 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zahlen, soweit er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Tarifverträge können abweichende – häufig höhere – Zuschüsse vorsehen.

Nachrechnen lohnt

Aus 100 € Umwandlung werden mit Zuschuss 115 € Beitrag – bei gleichzeitig geringerem Netto-Verzicht, weil Steuern und Sozialabgaben entfallen.

Welche Durchführungswege es gibt

Am verbreitetsten sind Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds – für sie gelten die 8-%-Grenze und die nachgelagerte Besteuerung. Direktzusage und Unterstützungskasse sind der Höhe nach unbegrenzt steuerfrei; hier trägt der Arbeitgeber die Verpflichtung selbst.

Bei einem Jobwechsel kann der Vertrag mitgenommen, privat weitergeführt oder – innerhalb der Fristen – auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.

Was in der Rentenphase gilt

Die späteren Leistungen sind voll steuerpflichtig – in der Regel bei niedrigerem Steuersatz als im Erwerbsleben. Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Beiträge auf Betriebsrenten, allerdings erst oberhalb eines Freibetrags von rund 187 € monatlich.

Auch Nachteile prüfen

Weniger Bruttolohn bedeutet geringfügig niedrigere gesetzliche Rente und kleinere Bemessungsgrundlagen für Kranken- und Arbeitslosengeld. Bei niedrigen Einkommen kann eine Riester- oder private Lösung günstiger sein.

Rechenbeispiel

Umwandlung von 200 € monatlich

So setzt sich der Beitrag 2026 zusammen (Richtwerte):

Entgeltumwandlung aus dem Brutto200 €
Pflichtzuschuss Arbeitgeber (15 %)30 €
Netto-Verzicht nach Steuer und SVca. 100 €
Monatlicher Beitrag in die Betriebsrente230 €

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Betriebsrente sauber aufsetzen

6 Punkte · Altersvorsorge
  • Angebot des Arbeitgebers prüfenDurchführungsweg und Anbieter.
  • Steuerfreien Rahmen berechnen8 % der BBG.
  • SV-Freibetrag beachtenNur bis 4 % der BBG.
  • Zuschuss einfordernMindestens 15 %.
  • Kosten des Vertrags vergleichenAbschluss- und Verwaltungskosten.
  • Portabilität klärenMitnahme bei Jobwechsel.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel kann ich 2026 steuerfrei umwandeln?

Bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung – 2026 rund 8.100 € im Jahr.

Wie hoch ist der sozialabgabenfreie Anteil?

4 % der Beitragsbemessungsgrenze, also etwa die Hälfte des steuerfreien Rahmens.

Muss mein Arbeitgeber etwas dazuzahlen?

Ja, mindestens 15 % des umgewandelten Betrags, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart.

Ist die Betriebsrente später steuerpflichtig?

Ja, sie wird voll besteuert. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen zudem Beiträge oberhalb eines Freibetrags.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Der Vertrag kann übertragen, privat fortgeführt oder beitragsfrei gestellt werden – die Anwartschaft bleibt erhalten.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 21. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 3 Nr. 63 EStG – Steuerfreie Beiträge zur bAV. Gesetze im Internet.
  2. § 1a BetrAVG – Anspruch auf Entgeltumwandlung. Gesetze im Internet.
  3. Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 (Beitragsbemessungsgrenzen).
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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