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Titelthema Gesetzesänderungen 2026

Steuerrecht 2026 – was ist neu?

Höherer Grundfreibetrag, 38 Cent Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer, Aktivrente, höhere Ehrenamtspauschalen und 7 % Umsatzsteuer in der Gastronomie: Wir fassen zusammen, was sich für Arbeitnehmer, Familien und Selbständige konkret ändert – mit Checklisten, Videos und fertigen Vorlagen.

Titelbild 21:9 — Schreibtisch mit Steuerunterlagen & Laptop

2026 bringt eine ganze Reihe steuerlicher Änderungen – die meisten zu deinen Gunsten. Der Gesetzgeber gleicht Freibeträge an die Inflation an, hebt Pauschalen an und macht die E-Rechnung für Unternehmen verpflichtend. Wir haben die wichtigsten Neuerungen sortiert nach dem, was für dich wirklich zählt: mehr Netto, neue Pflichten und Fristen, die du kennen solltest.

Kurz & knapp

Grundfreibetrag 12.348 €, Kindergeld 259 €, Entfernungspauschale einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer, Aktivrente bis 2.000 € monatlich steuerfrei, 7 % Umsatzsteuer auf Speisen und höhere Ehrenamtspauschalen. Rechtsstand dieses Beitrags: 13. August 2026.

01.Grundfreibetrag & Steuertarif

Das steuerfreie Existenzminimum steigt erneut. Bis zum Grundfreibetrag bleibt dein Einkommen komplett steuerfrei – erst darüber greift der Einkommensteuertarif. Gleichzeitig verschiebt der Gesetzgeber die Tarifeckwerte nach rechts, um die „kalte Progression“ auszugleichen. Heißt: Eine reine Gehaltserhöhung im Rahmen der Inflation führt nicht mehr automatisch zu einem höheren Steuersatz.

Grundfreibetrag
12.348 € ↑
pro Person / Jahr
Ehepaare
24.696 €
zusammen veranlagt
Spitzensteuersatz ab
69.879 €
zu versteuerndes Einkommen (2025: 68.481 €)
Tipp

Rechne mit unserem Brutto-Netto-Konfigurator aus, wie viel der höhere Grundfreibetrag konkret in deinem Geldbeutel ausmacht – inklusive der neuen Tarifwerte für 2026.

02.Familien & Kinder

Für Familien steigen 2026 sowohl das Kindergeld als auch der Kinderfreibetrag. Das Finanzamt prüft automatisch, was für dich günstiger ist – das nennt sich Günstigerprüfung. In den meisten Fällen ist das Kindergeld der bessere Deal, bei höheren Einkommen kann der Freibetrag mehr bringen.

Kindergeld
259 € ↑
pro Kind / Monat
Kinderfreibetrag
9.756 €
inkl. Betreuung, je Kind
Kinderbetreuung
80 %
absetzbar, max. 4.800 €

Auch bei den Kinderbetreuungskosten gibt es eine Verbesserung: Statt zwei Drittel sind jetzt 80 Prozent der Kosten absetzbar. Kita, Tagesmutter oder Ferienbetreuung – wer hier sauber dokumentiert, holt sich bares Geld zurück.

Video-Still 16:9 — Günstigerprüfung erklärt
Video · Familie 2:05
Kindergeld oder Freibetrag?
Die Günstigerprüfung in zwei Minuten verständlich erklärt.
Zum Videoratgeber

03.Arbeitnehmer & Pauschalen

Die wichtigste Änderung für Pendler steht im Steueränderungsgesetz 2025: Die Entfernungspauschale beträgt seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer – bereits ab dem ersten Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Die frühere Staffelung (30 Cent bis 20 km) ist entfallen; dasselbe gilt für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung. Die Mobilitätsprämie für Geringverdiener ist entfristet, bleibt aber auf die Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer bezogen (§§ 101 ff. EStG). Homeoffice-Pauschale (6 € pro Tag, max. 1.260 €) und Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) bleiben unverändert. Neu: Gewerkschaftsbeiträge sind zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag abziehbar.

  • Entfernungspauschale: 0,38 € ab dem ersten Entfernungskilometer, verkehrsmittelunabhängig, nur einfache Strecke.
  • Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, bis zu 210 Tage – auch ohne separates Arbeitszimmer.
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € werden automatisch berücksichtigt – mehr nur mit Nachweisen.
  • Gewerkschaftsbeiträge: seit 2026 zusätzlich zum Pauschbetrag als Werbungskosten abziehbar.
  • Verpflegungspauschalen Inland: unverändert 14 € / 28 €; Auslandspauschalen zum 1.1.2026 neu gefasst.
  • Sachbezugswerte: Verpflegung 345 €/Monat (Frühstück 2,37 €, Mittag/Abend je 4,57 €), Unterkunft 285 €/Monat.
  • Minijob: Grenze 603 €/Monat (7.236 €/Jahr) – Folge des Mindestlohns von 13,90 €.

„Wer seine Werbungskosten kennt, verschenkt am Jahresende kein Geld ans Finanzamt.“

Häufiger Fehler

Viele tragen nur die Pendlerpauschale ein und vergessen Fortbildungen, Arbeitsmittel oder Beiträge. Liegst du über 1.230 €, lohnt sich jeder zusätzliche Beleg. Mehr dazu im Video „Werbungskosten: die 5 häufigsten Fehler“.

04.Aktivrente & Ruhestand

Mit dem Aktivrentengesetz gilt seit dem 1. Januar 2026 ein neuer Steuerfreibetrag: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und in einem Arbeitsverhältnis weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei beziehen – zusätzlich zum Grundfreibetrag (§ 3 EStG). Nicht begünstigt sind Selbständige, Freiberufler und Beamte; Sozialversicherungsbeiträge bleiben unberührt, der Arbeitgeberanteil fällt weiter an.

Aktivrente
2.000 € ↑
Arbeitslohn/Monat steuerfrei
Voraussetzung
Regelalter
nichtselbständige Tätigkeit
Rentenerhöhung
3,7 %
zum 1. Juli 2026
Achtung bei Rentnern

Die Aktivrente stellt nur den Arbeitslohn frei – die gesetzliche Rente bleibt nach dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig. Durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 rutschen weitere Rentner in die Erklärungspflicht: Der Erhöhungsbetrag ist zu 100 % steuerpflichtig.

05.Ehrenamt, Verein & Gastronomie

Das Steueränderungsgesetz 2025 stärkt das Gemeinnützigkeitsrecht deutlich. Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 € (§ 3 Nr. 26 EStG), die Ehrenamtspauschale auf 960 € (§ 3 Nr. 26a EStG). Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb liegt bei 50.000 € (§ 64 Abs. 3 AO), und für Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 € entfällt die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung. E-Sport ist als gemeinnütziger Zweck anerkannt.

  • Übungsleiterpauschale: 3.300 € pro Jahr (vorher 3.000 €).
  • Ehrenamtspauschale: 960 € pro Jahr (vorher 840 €) – für dieselbe Tätigkeit nicht kombinierbar.
  • Parteispenden: Sonderausgabenabzug bis 3.300 € (§ 10b EStG), Steuerermäßigung bis 1.650 € (§ 34g EStG).
  • Gastronomie: 7 % Umsatzsteuer auf Speisen (Getränke bleiben bei 19 %) – dauerhaft ab 1.1.2026.

06.E-Rechnung: Pflicht für Selbständige

Die wohl größte Umstellung 2026 betrifft Unternehmen und Selbständige: Im B2B-Geschäft gilt die E-Rechnungspflicht. Empfangen und verarbeiten muss jedes Unternehmen E-Rechnungen bereits – beim Versand greifen gestaffelte Übergangsfristen. Eine reine PDF reicht künftig nicht mehr; es braucht ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD.

Empfang
Pflicht
für alle Unternehmen
Format
XRechnung
oder ZUGFeRD
Kleinbetrag
bis 250 €
weiter vereinfacht
Tipp für Gründer

Stell deine Rechnungssoftware früh um und teste den Versand mit einem Stammkunden. Unser Ratgeber „E-Rechnung 2026“ und das Video „Deine erste Rechnung – 9 Pflichtangaben“ führen dich Schritt für Schritt durch.

Video-Still 16:9 — E-Rechnung Schritt für Schritt
Video · Selbständig starten 3:12
Deine erste E-Rechnung – 9 Pflichtangaben
Schritt für Schritt erklärt, mit Beispielvorlage zum Nachbauen.
Zum Videoratgeber

07.Kapitalerträge & Sparen

Beim Sparerpauschbetrag bleibt es bei 1.000 € pro Person (2.000 € für Ehepaare) – steuerfrei für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Wer mehrere Banken nutzt, sollte seine Freistellungsaufträge klug verteilen, damit dieser Betrag nicht ungenutzt verfällt. Auch die Vorabpauschale auf thesaurierende ETFs wird 2026 wieder fällig.

1.000 € nicht verschenken

Verteile den Freistellungsauftrag dort, wo die meisten Erträge anfallen. Ändern kannst du ihn jederzeit online bei deiner Bank – am besten zum Jahresanfang.

08.Die wichtigsten Fristen 2026

Fristen sind der Klassiker, an dem es oft hakt. Diese Termine solltest du dir 2026 merken – und im Zweifel rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen, bevor die Frist abläuft.

  • 31. Juli 2026: Abgabe der Steuererklärung 2025 ohne Steuerberater.
  • 30. April 2027: Abgabe mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
  • Quartalsweise: Vorauszahlungstermine (10.3. / 10.6. / 10.9. / 10.12.) für Selbständige.
  • 1 Monat nach Bescheid: Einspruchsfrist – tagesgenau ab Bekanntgabe.
Wichtig

Die Einspruchsfrist von einem Monat ist hart. Ist sie verstrichen, wird der Bescheid bestandskräftig. Lieber zu früh Einspruch einlegen – zurückziehen kannst du ihn immer noch.


09.Neu seit Jahresmitte 2026

Nicht alles gilt seit Januar. Diese Punkte sind im Laufe des Jahres 2026 hinzugekommen oder stehen noch im Gesetzgebungsverfahren – Stand 13. August 2026:

  • Rentenanpassung zum 1. Juli 2026: plus 3,7 % – der Erhöhungsbetrag ist voll steuerpflichtig und kann eine Abgabepflicht auslösen.
  • Minijob und Rentenversicherung: Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung seit dem 1. Juli 2026 einmalig widerrufen (Antrag beim Arbeitgeber).
  • Reform des Steuerberatungsgesetzes: Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 zugestimmt; die Neuregelungen treten zum 1. September 2026 in Kraft (u. a. Berufsausübungsgesellschaften, Beteiligungsregeln).
  • Jahressteuergesetz 2026: im Verfahren – vorgesehen sind eine Rechtsgrundlage für KI-Verfahren der Finanzverwaltung, eine Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft, Erleichterungen bei der Quellensteuer und Anpassungen der Forschungszulage. Bis zur Verkündung gilt: keine Dispositionen darauf stützen.
  • Mindeststeuer: Mindeststeuerbericht und ‑erklärung waren erstmals bis zum 30. Juni 2026 beim Bundeszentralamt für Steuern bzw. beim Finanzamt einzureichen.
Rechtsstand & Prüfung

Alle Werte in diesem Beitrag wurden am 13. August 2026 anhand von BMF-Veröffentlichungen, Bundesrats-Drucksachen und dem Gesetzestext geprüft. Verkündete Gesetze sind als geltend gekennzeichnet, laufende Verfahren ausdrücklich als Entwurf.


10.Deine Checkliste für 2026

Hak ab, was du schon erledigt hast – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.

Steuer-Update 2026

9 Punkte · für Arbeitnehmer, Familien & Selbständige
  • Pendlerpauschale mit 38 Cent ab km 1 rechnenAuch Kurzpendler kommen jetzt schneller über 1.230 €.
  • Aktivrente prüfenWeiterarbeiten im Rentenalter: bis 2.000 €/Monat steuerfrei.
  • Brutto-Netto neu berechnenHöheren Grundfreibetrag & Tarif 2026 einrechnen.
  • Freistellungsauftrag prüfen1.000 € sinnvoll auf die Banken verteilen.
  • Belege 2025 sammelnWerbungskosten, Spenden & Handwerker digital ablegen.
  • Kinderbetreuung dokumentierenRechnungen & Überweisungsnachweise bereitlegen (80 %).
  • E-Rechnung umstellenFür Selbständige: Software auf XRechnung/ZUGFeRD bringen.
  • Fristen eintragen31.7.2026 (ohne Berater) im Kalender markieren.
  • Bescheid prüfenBei Abweichung innerhalb 1 Monat Einspruch einlegen.
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Klar. Digital. Steuerrecht.

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