SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Ratgeber · Steuerbescheid§ 164 AOjederzeit änderbarAntrag möglich

Vorbehalt der Nachprüfung: offen in beide Richtungen

Ein Bescheid unter Vorbehalt sieht endgültig aus, ist es aber nicht. Das Finanzamt kann jederzeit nachbessern – und du kannst jederzeit eine Änderung beantragen, ohne Einspruchsfrist.

Mann sitzt mit Laptop und Notizbuch am SchreibtischDer Vorbehalt steht meist unauffällig in den Erläuterungen zum Bescheid.

Nach § 164 AO können Steuern festgesetzt werden, solange der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist – unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Der Bescheid bleibt dann in vollem Umfang änderbar, ohne dass es einer besonderen Änderungsvorschrift bedarf. Auch du kannst jederzeit eine Änderung beantragen – die Einspruchsfrist von einem Monat spielt insoweit keine Rolle.

Zuletzt fachlich geprüft am 21. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Vorbehalt erfasst den gesamten Bescheid, nicht nur einzelne Punkte. Er entfällt automatisch mit Ablauf der Festsetzungsfrist und kann jederzeit vom Finanzamt aufgehoben werden – nach einer Außenprüfung geschieht das regelmäßig. Solange er besteht, kannst du formlos einen Antrag auf Änderung stellen und neue Belege oder Aufwendungen nachschieben; ein Einspruch ist dafür nicht nötig. Zu unterscheiden ist der Vorbehalt von der Vorläufigkeit nach § 165 AO: Diese betrifft nur bestimmte, im Bescheid genannte Punkte, etwa anhängige Musterverfahren oder die Einkünfteerzielungsabsicht.

Was der Vorbehalt bewirkt

Der Bescheid ist vollumfänglich änderbar – zu deinen Gunsten und zu deinen Lasten. Er wird zwar wirksam und ist zu zahlen, erwächst aber nicht in materielle Bestandskraft. Typisch ist der Vorbehalt bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Jahreserklärungen, bei Erstbescheiden mit offenen Punkten und bei Fällen, die für eine Außenprüfung vorgesehen sind.

Änderung beantragen – jederzeit und formlos

Ein Antrag nach § 164 Abs. 2 AO ist an keine Frist gebunden, solange der Vorbehalt besteht. Er kann formlos gestellt werden und sollte den geänderten Sachverhalt, die betroffene Position und die Belege benennen. Anders als beim Einspruch entsteht dabei kein Risiko der Verböserung des gesamten Bescheids – geändert wird der beantragte Punkt.

Rechenbeispiel

Wann welcher Rechtsbehelf?

Bescheid unter Vorbehalt, neue BelegeAntrag nach § 164 Abs. 2 AO
Bescheid endgültig, Frist läuftEinspruch binnen eines Monats
Nur ein Punkt vorläufigÄnderung nach § 165 Abs. 2 AO
Rechenfehler des FinanzamtsBerichtigung nach § 129 AO
Neue Tatsachen nach BestandskraftÄnderung nach § 173 AO

Wann der Vorbehalt entfällt

Das Finanzamt kann den Vorbehalt jederzeit aufheben – die Aufhebung steht einer endgültigen Festsetzung gleich. Automatisch entfällt er mit Ablauf der Festsetzungsfrist. Nach einer Außenprüfung ist die Aufhebung die Regel; danach ist eine Änderung nur noch über die engen Vorschriften der §§ 172 ff. AO möglich.

Nicht auf den Vorbehalt verlassen

Wird der Vorbehalt aufgehoben, schließt sich das Fenster für einfache Änderungsanträge sofort. Offene Punkte solltest du deshalb nicht auf die lange Bank schieben, sondern zeitnah geltend machen.

Abgrenzung zur Vorläufigkeit nach § 165 AO

Die Vorläufigkeit betrifft nur einzelne, im Bescheid ausdrücklich bezeichnete Punkte – etwa anhängige Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht oder die Einkünfteerzielungsabsicht. Nur in diesem Umfang ist der Bescheid offen; alle übrigen Punkte werden bestandskräftig. Beide Nebenbestimmungen können nebeneinander stehen. Lies deshalb immer die Erläuterungen am Ende des Bescheids.


Deine Checkliste: Vorbehalt richtig nutzen

Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.

Vorbehalt richtig nutzen

6 Punkte · Steuerbescheid
  • Erläuterungen lesenSteht dort § 164 oder § 165 AO?
  • Offene Punkte notierenWas fehlt noch an Belegen?
  • Antrag zeitnah stellenSolange der Vorbehalt besteht.
  • Aufhebung beobachtenNach Außenprüfung schließt sich das Fenster.
  • Vorläufigkeit prüfenNur benannte Punkte bleiben offen.
  • Fristen dokumentierenFestsetzungsfrist als äußere Grenze.

Häufige Fragen (FAQ)

Was bedeutet Vorbehalt der Nachprüfung?

Der Bescheid ist in vollem Umfang änderbar, weil der Steuerfall noch nicht abschließend geprüft wurde.

Muss ich Einspruch einlegen?

Nein. Solange der Vorbehalt besteht, genügt ein formloser Antrag auf Änderung nach § 164 Abs. 2 AO.

Kann das Finanzamt zu meinen Lasten ändern?

Ja. Der Vorbehalt wirkt in beide Richtungen.

Wann entfällt der Vorbehalt?

Durch ausdrückliche Aufhebung oder automatisch mit Ablauf der Festsetzungsfrist.

Was ist der Unterschied zu § 165 AO?

Die Vorläufigkeit betrifft nur einzelne, im Bescheid genannte Punkte, der Vorbehalt den gesamten Bescheid.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 21. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 164 AO – Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 165 AO – Vorläufige Steuerfestsetzung. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. § 173 AO – Aufhebung oder Änderung wegen neuer Tatsachen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  4. Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 164, Rechtsstand 2026.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

Kontakt

Bescheid unter Vorbehalt – was geht noch?

Schick uns die Erläuterungen deines Bescheids und die offenen Punkte. Wir sagen dir, welcher Weg der richtige ist – Antrag, Einspruch oder abwarten.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe deiner Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Deine Anfrage ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Unsicher bei deinem Fall?

Lass SteuerNest prüfen, was an deinem Bescheid noch änderbar ist.

Der KI-Assistent durchsucht über 200 Ratgebern, Tools und Mustern, was in solchen Fällen gilt.

Link kopiert