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Ratgeber · Rentner Aktivrente Neu 2026 Hinzuverdienst

Aktivrente 2026: bis 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es die Aktivrente: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat steuerfrei kassieren – zusätzlich zum Grundfreibetrag. Dieser Ratgeber erklärt, wer profitiert, wie viel wirklich hängen bleibt und welche Stolpersteine du kennen solltest.

Aktive Rentnerin arbeitet weiter am LaptopWer nach dem Renteneintritt weiterarbeitet, kann seit 2026 bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei verdienen.

Die Aktivrente ist die auffälligste Neuerung des Steuerjahres 2026 für ältere Beschäftigte. Sie belohnt alle, die trotz erreichter Regelaltersgrenze weiterarbeiten wollen: Bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat bleiben komplett steuerfrei. Dieser Freibetrag kommt zusätzlich zum normalen Grundfreibetrag von 12.348 € hinzu.

Zuletzt fachlich geprüft am 18. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig in einem Beschäftigungsverhältnis weiterarbeitet, kann ab 2026 bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat – also 24.000 € im Jahr – steuerfrei beziehen (Aktivrente). Die gesetzliche Rente selbst bleibt davon unberührt und weiterhin nach dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig. Die Aktivrente gilt zusätzlich zum Grundfreibetrag.

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist ein neuer Steuerfreibetrag für Erwerbstätige, die das Rentenalter bereits erreicht haben. Ziel des Gesetzgebers: Erfahrene Fachkräfte sollen länger im Job bleiben, weil sich Arbeit im Ruhestand endlich spürbar lohnt. Der Vorteil ist rein steuerlicher Natur – arbeitsrechtlich musst du selbst mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, dass du weiterarbeitest.

Begünstigt ist Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung. Renten, Pensionen, Miet- oder Kapitaleinkünfte fallen nicht darunter – es geht ausdrücklich um Lohn für tatsächlich geleistete Arbeit nach dem Renteneintritt.

2.000 € steuerfrei – so wirkt der Freibetrag

Bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat bleiben steuerfrei, im Jahr also maximal 24.000 €. Verdienst du mehr, wird nur der übersteigende Teil normal versteuert. Der Clou: Der Freibetrag wird zusätzlich zum Grundfreibetrag gewährt. Rechnerisch bleibt damit für arbeitende Rentner ein deutlich höherer Betrag unbesteuert als für jüngere Arbeitnehmer.

  • Der Freibetrag gilt pro Person – Ehepaare, die beide weiterarbeiten, können ihn jeweils nutzen.
  • Sozialabgaben werden von der Aktivrente nicht automatisch erlassen; die Beitragspflicht richtet sich weiterhin nach den allgemeinen Regeln.
  • Der steuerfreie Arbeitslohn erhöht über den Progressionsvorbehalt nicht deine übrigen Steuersätze.
Beispiel: Ingenieurin, 67, arbeitet in Teilzeit weiter

Monatlicher Arbeitslohn: 1.800 € → liegt vollständig unter der 2.000-€-Grenze und bleibt steuerfrei. Zusätzlich bezieht sie ihre gesetzliche Rente, die weiterhin nach ihrem Besteuerungsanteil versteuert wird. Ihr aktives Gehalt landet netto = brutto (steuerlich), abzüglich etwaiger Sozialabgaben.

Wer profitiert – und wer nicht?

Voraussetzung ist, dass du die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hast (Jahrgangsabhängig zwischen 65 und 67 Jahren) und weiterhin in einem Beschäftigungsverhältnis tätig bist. Wer vorzeitig in Rente gegangen ist und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, profitiert noch nicht.

Nur begrenzt hilft die Aktivrente reinen Selbständigen und Beamten in Pension – hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an. Prüfe deinen Einzelfall, bevor du Verträge umstellst.

Deine Rente bleibt steuerpflichtig

Ein häufiges Missverständnis: Die Aktivrente macht nicht die gesetzliche Rente steuerfrei. Deine Altersrente wird weiter mit deinem persönlichen Besteuerungsanteil erfasst. Steuerfrei ist ausschließlich der aktive Arbeitslohn bis 2.000 € im Monat. In der Steuererklärung tauchen beide Einkünfte getrennt auf.

Die häufigsten Fehler

  • Rente und Aktivrente verwechseln: Nur Arbeitslohn ist begünstigt, nicht die Rentenzahlung.
  • Sozialabgaben übersehen: Steuerfrei bedeutet nicht automatisch abgabenfrei – kläre Kranken- und Rentenversicherung mit dem Arbeitgeber.
  • Grenze überschreiten und nichts tun: Über 2.000 €/Monat wird der Rest normal versteuert – plane deine Stunden entsprechend.
  • Werbungskosten vergessen: Für den steuerpflichtigen Teil gelten weiterhin Pauschbetrag und absetzbare Kosten.

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Bevor du weiterarbeitest

5 Punkte
  • Regelaltersgrenze erreicht?Nur ab der gesetzlichen Altersgrenze greift der Freibetrag.
  • Beschäftigungsverhältnis klärenAktiver Arbeitslohn ist begünstigt – nicht Rente oder Kapital.
  • 2.000-€-Grenze im Blick behaltenBis 24.000 € im Jahr steuerfrei, darüber normal versteuert.
  • Sozialversicherung prüfenBeitragspflicht mit Arbeitgeber und Krankenkasse abstimmen.
  • Rente weiter angebenDie Altersrente bleibt mit ihrem Besteuerungsanteil steuerpflichtig.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel darf ich mit der Aktivrente 2026 steuerfrei verdienen?

Bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat, also maximal 24.000 € im Jahr. Dieser Betrag ist steuerfrei und kommt zusätzlich zum Grundfreibetrag von 12.348 €.

Ist meine gesetzliche Rente durch die Aktivrente steuerfrei?

Nein. Steuerfrei ist nur der aktive Arbeitslohn bis 2.000 € im Monat. Die Altersrente selbst bleibt mit ihrem individuellen Besteuerungsanteil steuerpflichtig.

Gilt die Aktivrente auch vor der Regelaltersgrenze?

Nein. Voraussetzung ist, dass du die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hast und danach weiterarbeitest.

Sind auf die Aktivrente Sozialabgaben fällig?

Die Steuerfreiheit betrifft nur die Einkommensteuer. Ob und welche Sozialversicherungsbeiträge anfallen, richtet sich nach den allgemeinen Regeln – das solltest du mit deinem Arbeitgeber klären.

Können Ehepartner den Freibetrag beide nutzen?

Ja. Der Freibetrag gilt pro Person. Arbeiten beide Partner nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter, steht er jedem einzeln zu.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 18. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. BMF: Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026 – Aktivrente. Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht Februar 2026.
  2. § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. Aktivrentengesetz, Rechtsstand 1. Januar 2026.
SteuerNest Redaktion
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