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Ratgeber · Rentner Hinzuverdienst Minijob 2026

Nebenverdienst als Rentner

Viele bleiben im Ruhestand aktiv – im Minijob, als Aushilfe oder selbständig. Seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei der Altersrente darfst du unbegrenzt dazuverdienen. Steuerlich zählt der Zusatzverdienst aber zum Einkommen. Dieser Ratgeber erklärt, worauf es ankommt.

Aktiver Rentner bei der ArbeitBei der regulären Altersrente gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr – steuerlich zählt der Verdienst aber weiter.

Arbeiten im Ruhestand ist beliebter denn je. Die gute Nachricht: Bei der regulären Altersrente darfst du seit der Reform unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Steuerlich ist der Verdienst aber nicht unsichtbar.

Zuletzt fachlich geprüft am 12. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Bei der regulären Altersrente gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr – du kannst unbegrenzt arbeiten. Ein Minijob bleibt über die Pauschalbesteuerung des Arbeitgebers für dich steuerfrei. Anderer Verdienst zählt zum zu versteuernden Einkommen und kann über den Progressionseffekt auch die Steuer auf die Rente erhöhen. Bei vorgezogenen Renten und Erwerbsminderungsrenten gelten teils noch Grenzen.

Hinzuverdienstgrenze: weggefallen

Für die reguläre Altersrente (ab Erreichen der Regelaltersgrenze) ist die Hinzuverdienstgrenze abgeschafft. Du darfst also beliebig viel verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Anders bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten: Hier können weiterhin Grenzen gelten, deren Überschreitung die Rente mindert.

Minijob: steuerfrei für dich

Ein Minijob ist für dich in der Regel steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal übernimmt. Der Verdienst taucht dann nicht in deiner Steuererklärung auf und erhöht auch nicht die Steuer auf deine Rente – ein beliebter Weg für den kleinen Zuverdienst.

Wie der Verdienst die Rentensteuer erhöht

Regulär versteuerter Arbeitslohn oder ein selbständiger Gewinn erhöhen dein zu versteuerndes Einkommen. Weil der Steuertarif progressiv ist, steigt dadurch der Steuersatz – und damit auch die Steuer auf den steuerpflichtigen Teil deiner Rente.

Rechenbeispiel

Rente plus Aushilfsjob

steuerpflichtiger Rentenanteil13.000 €
Arbeitslohn (regulär versteuert)6.000 €
zu versteuerndes Einkommen (vor Abzügen)19.000 €
über Grundfreibetrag+6.652 €

Erst durch den Zuverdienst überschreitet das Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € – Steuer fällt an.

Selbständiger Nebenverdienst

Verdienst du als Rentner selbständig dazu, gelten die üblichen Regeln: Gewinn per EÜR ermitteln, ggf. Gewerbe anmelden und die Kleinunternehmerregelung prüfen. Der Härteausgleich gilt hier nicht, da du keine Lohneinkünfte hast.


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Was du zusammenstellen solltest

6 Punkte · Ruhestand
  • Rentenart klärenRegelaltersrente = keine Verdienstgrenze.
  • Minijob-Variante prüfenPauschal versteuert = steuerfrei für dich.
  • Progressionswirkung bedenkenZuverdienst erhöht die Rentensteuer.
  • Grundfreibetrag im Blick2026: 12.348 € (Ledige).
  • Selbständigkeit anmeldenFragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  • Belege & Nachweise sammelnFür Lohn oder Gewinnermittlung.

Häufige Fragen (FAQ)

Darf ich als Altersrentner unbegrenzt dazuverdienen?

Ja. Bei der regulären Altersrente ist die Hinzuverdienstgrenze weggefallen – die Rente wird durch den Verdienst nicht mehr gekürzt. Steuerlich zählt der Verdienst aber zum Einkommen.

Ist ein Minijob für Rentner steuerfrei?

Wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal übernimmt, bleibt der Minijob für dich steuerfrei und erscheint nicht in deiner Steuererklärung.

Erhöht der Zuverdienst die Steuer auf meine Rente?

Ja, bei regulär versteuertem Lohn oder selbständigem Gewinn. Durch die Progression steigt dein Steuersatz und damit auch die Steuer auf den steuerpflichtigen Rentenanteil.

Gelten bei vorgezogener Rente andere Regeln?

Ja. Bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten können weiterhin Hinzuverdienstgrenzen bestehen, deren Überschreitung die Rente kürzt.

Was gilt bei selbständigem Nebenverdienst?

Der Gewinn wird per EÜR ermittelt und ist einkommensteuerpflichtig. Je nach Tätigkeit sind Gewerbeanmeldung und Umsatzsteuerfragen zu klären; die Kleinunternehmerregelung kann helfen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 12. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 34 SGB VI – Hinzuverdienst bei Altersrenten. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 40a EStG – Pauschalierung bei Minijobs. Gesetze im Internet.
  3. § 32a EStG – Einkommensteuertarif / Grundfreibetrag. Gesetze im Internet.
  4. Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten (seit 2023 fortgeltend). Grundfreibetrag 2026: 12.348 €.
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