Wer haftet, darf fragen – kostenlos. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.
Zuletzt fachlich geprüft am 11. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Nach § 42e EStG hat das Betriebsstättenfinanzamt auf Anfrage darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im Einzelfall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Antragsberechtigt sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie deren Vertreter. Die Auskunft ist gebührenfrei und bindet die Finanzverwaltung im Lohnsteuerabzugsverfahren. Für die Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers entfaltet sie keine Bindung – dort kann das Wohnsitzfinanzamt abweichend entscheiden.
Wofür sich die Anrufungsauskunft eignet
| Thema | Typische Frage |
|---|---|
| Sachbezüge | Bleibt der Zuschuss innerhalb der monatlichen Sachbezugsfreigrenze? |
| Firmenwagen | Wie ist die Nutzung eines Elektrofahrzeugs zu bewerten? |
| Fahrtkostenzuschüsse | Pauschalversteuerung oder steuerfreier Ersatz? |
| Betriebsveranstaltungen | Wie wird der Freibetrag je Veranstaltung berechnet? |
| Gesundheitsförderung | Fällt die Maßnahme unter die Steuerbefreiung? |
| Homeoffice-Ausstattung | Überlassung oder Übereignung – mit welcher Folge? |
| Auslandseinsatz | Wo besteht Lohnsteuerpflicht bei Entsendung? |
| Aushilfen | Pauschalierung oder individuelle Besteuerung? |
Der Arbeitgeber haftet nach § 42d EStG für die zutreffend einbehaltene Lohnsteuer. Eine erteilte Anrufungsauskunft schließt diese Haftung aus, solange er sich an sie hält.
Wie weit die Bindung reicht
- Bindung im Abzugsverfahren Das Finanzamt darf im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht abweichend entscheiden, solange der Sachverhalt dem Antrag entspricht.
- Keine Bindung für die Veranlagung Das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers kann in der Einkommensteuerveranlagung eine andere Auffassung vertreten.
- Verwaltungsakt Die Anrufungsauskunft ist ein Verwaltungsakt; gegen ihren Inhalt ist der Einspruch statthaft.
- Aufhebung Sie kann mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert werden.
- Sachverhaltstreue Weicht der verwirklichte Sachverhalt ab, entfällt die Bindung vollständig.
- Zuständigkeit Zuständig ist das Betriebsstättenfinanzamt, nicht das Wohnsitzfinanzamt.
Unvollständige Angaben führen zu einer Auskunft, auf die man sich später nicht berufen kann. Lieber einen Absatz mehr Sachverhalt als eine wertlose Antwort.
Musterschreiben zum Anpassen
Sachverhalt, eigene Rechtsauffassung und konkrete Frage gehören in jeden Antrag.
Anrufungsauskunft, verbindliche Auskunft, Zusage
| Instrument | Bereich | Gebühr |
|---|---|---|
| Anrufungsauskunft § 42e EStG | Lohnsteuer | keine |
| Verbindliche Auskunft § 89 AO | alle Steuerarten, geplanter Sachverhalt | Gebühr nach Gegenstandswert |
| Verbindliche Zusage § 204 AO | nach Außenprüfung, geprüfter Sachverhalt | keine |
Für lohnsteuerliche Fragen ist die Anrufungsauskunft immer der erste Weg: Sie ist kostenlos, schnell und deckt genau den Bereich ab, in dem der Arbeitgeber haftet.
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Schritt für Schritt
9 Punkte · Arbeitnehmer & Lohnsteuer- 1. Betriebsstättenfinanzamt bestimmenNicht das Wohnsitzfinanzamt.
- 2. Sachverhalt vollständig beschreibenAlle Details, die für die Beurteilung zählen.
- 3. Eigene Rechtsauffassung darlegenMit Fundstelle, wenn vorhanden.
- 4. Konkrete Frage formulierenEine Frage, eine Antwort.
- 5. Zeitpunkt der Einführung nennenErleichtert die Priorisierung.
- 6. Vor der Umsetzung fragenRückwirkend hilft die Auskunft nicht.
- 7. Auskunft zu den Lohnunterlagen nehmenNachweis bei der Lohnsteuer-Außenprüfung.
- 8. Bei Sachverhaltsänderung neu fragenDie Bindung entfällt sonst.
- 9. Arbeitnehmer informierenDie Veranlagung kann abweichen.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist eine Anrufungsauskunft?
Eine gebührenfreie Auskunft des Betriebsstättenfinanzamts darüber, ob und wie die Lohnsteuervorschriften auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden sind.
Wer kann sie beantragen?
Der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer sowie deren Bevollmächtigte. In der Praxis stellt sie meist der Arbeitgeber.
Was kostet sie?
Nichts. Anders als die verbindliche Auskunft nach § 89 AO ist die Anrufungsauskunft gebührenfrei.
Wie weit bindet die Auskunft?
Im Lohnsteuerabzugsverfahren bindet sie die Finanzverwaltung. Für die Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers besteht keine Bindung.
Schützt sie vor der Arbeitgeberhaftung?
Ja. Hält sich der Arbeitgeber an die erteilte Auskunft, ist eine Haftungsinanspruchnahme nach § 42d EStG insoweit ausgeschlossen.
Kann das Finanzamt die Auskunft zurücknehmen?
Sie kann mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert werden. Für bereits abgewickelte Lohnzahlungen bleibt die Bindung bestehen.
Was, wenn ich mit der Auskunft nicht einverstanden bin?
Die Anrufungsauskunft ist ein Verwaltungsakt. Gegen sie ist der Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe statthaft.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 11. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


