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Ratgeber · Arbeitnehmer & Lohnsteuer § 39a EStG 600 € Grenze Musterschreiben

Lohnsteuer-Ermäßigung: Erstattung schon im Monatslohn

Wer jedes Jahr eine hohe Erstattung bekommt, gibt dem Staat ein zinsloses Darlehen. Ein Freibetrag in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen dreht das um.

Angestellter prüft seine LohnabrechnungDer Freibetrag mindert den monatlichen Lohnsteuerabzug – das Geld kommt sofort, nicht erst mit dem Bescheid.

Ein eingetragener Freibetrag wirkt jeden Monat, nicht einmal im Jahr. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.

Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nach § 39a EStG kann das Finanzamt einen Freibetrag in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale eintragen. Der Arbeitgeber zieht ihn vom monatlichen Bruttolohn ab, die Lohnsteuer sinkt sofort. Für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen gilt eine Antragsgrenze von 600 €; für Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene gilt sie nicht. Der Freibetrag gilt bis zu zwei Kalenderjahre. Wer ihn eintragen lässt, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Was der Freibetrag bewirkt

Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer anhand deiner elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Ein eingetragener Freibetrag wird auf die Lohnzahlungszeiträume verteilt und mindert den steuerpflichtigen Arbeitslohn – Monat für Monat.

Wirtschaftlich passiert nichts anderes als bei der Erstattung über die Steuererklärung: Der Vorteil ist derselbe, er kommt nur elf bis zwanzig Monate früher. Wer den Betrag anlegt oder Kredite tilgt, gewinnt zusätzlich.

Kein Freibetrag ohne Erklärungspflicht

Wer einen Freibetrag eintragen lässt, wird pflichtveranlagt (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG) – Ausnahme: die Eintragung betrifft nur den Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag oder das Arbeitslohn-Volumen bleibt unter den Grenzbeträgen.

Welche Aufwendungen zählen

Eintragungsfähige Positionen
PositionBesonderheit
Werbungskostensoweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen
Sonderausgabenohne Vorsorgeaufwendungen, soweit über dem Pauschbetrag
Außergewöhnliche Belastungenabzüglich zumutbarer Belastung
Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbetragohne Antragsgrenze eintragbar
Verluste aus anderen Einkunftsartenz. B. aus Vermietung
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungendie Steuerermäßigung wird mit dem Vierfachen angesetzt
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Steuerklasse Istatt Wechsel in Klasse II

Die Antragsgrenze von 600 € gilt für die Summe aus Werbungskosten (über dem Pauschbetrag), Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Wird sie nicht erreicht, ist keine Eintragung möglich – die Kosten wirken dann erst über die Steuererklärung.

  • Typische Fälle langer Arbeitsweg, doppelte Haushaltsführung, hohe Fortbildungskosten, Unterhaltsleistungen.
  • Antragszeitraum Anträge sind ab dem 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. November des laufenden Jahres möglich.
  • Geltungsdauer Der Freibetrag gilt für bis zu zwei Kalenderjahre; ändern sich die Verhältnisse zu deinen Ungunsten, bist du zur Mitteilung verpflichtet.
  • Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" – über ELSTER oder als amtlicher Vordruck.

Musterschreiben zum Anpassen

Ergänzend zum amtlichen Vordruck kannst du deine Positionen mit einem kurzen Begleitschreiben erläutern.

Muster · Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
Max Mustermann · Musterstraße 1 · 12345 Musterstadt
Steuer-Identifikationsnummer: 00 000 000 000
Finanzamt Musterstadt
Amtsstraße 5 · 12345 Musterstadt
Musterstadt, den 5. Januar 2026
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für 2026 – Eintragung eines Freibetrags nach § 39a EStG
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich, für das Kalenderjahr 2026 einen Freibetrag in Höhe von 4.860 € als Lohnsteuerabzugsmerkmal zu berücksichtigen. Den amtlichen Vordruck habe ich beigefügt.
Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
· Entfernungspauschale: 220 Arbeitstage × 48 km = 3.564 €
· Fortbildungskosten (Fachseminar, Nachweis anbei): 1.780 €
· abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 €
· Summe der eintragungsfähigen Werbungskosten: 4.114 €
· Unterhaltsleistungen an einen gesetzlich Unterhaltsberechtigten: 746 €
Die Antragsgrenze von 600 € ist damit überschritten. Belege füge ich in Kopie bei.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

Änderung, Wegfall und Steuerklassenwechsel

  • Verhältnisse ändern sich Fällt der Grund weg – etwa durch Umzug näher an den Arbeitsplatz –, bist du verpflichtet, das dem Finanzamt anzuzeigen.
  • Arbeitgeberwechsel Der Freibetrag bleibt in den ELStAM gespeichert und wirkt beim neuen Arbeitgeber weiter.
  • Zweites Dienstverhältnis Für Steuerklasse VI kann ein Freibetrag eingetragen und beim ersten Arbeitsverhältnis ein entsprechender Hinzurechnungsbetrag gebildet werden.
  • Steuerklassenwechsel statt Freibetrag Bei Ehepaaren wirkt der Wechsel der Steuerklassenkombination oft stärker als ein Freibetrag – beides ist kombinierbar.
  • Widerruf Der Freibetrag kann jederzeit herabgesetzt oder gestrichen werden.
Nachzahlung vermeiden

Ein zu hoch eingetragener Freibetrag führt am Jahresende zur Nachzahlung. Setze nur an, was du belegen kannst – und passe an, wenn sich die Verhältnisse ändern.

Rechenbeispiel

Pendler mit 48 km Arbeitsweg

220 Arbeitstage, 48 km einfache Entfernung, zusätzlich 1.780 € Fortbildungskosten. Grenzsteuersatz 32 %.

Entfernungspauschale (48 km × 0,38 € × 220 Tage)4.013 €
Fortbildungskosten1.780 €
abzgl. Arbeitnehmer-Pauschbetrag− 1.230 €
Eintragungsfähiger Freibetrag4.563 €
Monatlicher Freibetrag380 €
Mehr netto pro Monatrund 122 €

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Schritt für Schritt

9 Punkte · Arbeitnehmer & Lohnsteuer
  • 1. Aufwendungen zusammenstellenWerbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen.
  • 2. Pauschbeträge abziehenNur der übersteigende Teil zählt.
  • 3. Antragsgrenze prüfenDie Summe muss über 600 € liegen.
  • 4. Antragsformular ausfüllenÜber ELSTER oder als amtlicher Vordruck.
  • 5. Belege beifügenFahrtstrecke, Seminarrechnung, Unterhaltsnachweis.
  • 6. Antragsfrist beachtenBis 30. November des laufenden Jahres.
  • 7. Lohnabrechnung kontrollierenAb wann wirkt der Freibetrag?
  • 8. Steuererklärung einplanenDer Freibetrag löst eine Erklärungspflicht aus.
  • 9. Änderungen meldenWenn der Grund entfällt.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab welcher Höhe kann ich einen Freibetrag eintragen lassen?

Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen müssen zusammen mehr als 600 € betragen. Für den Behinderten- und den Hinterbliebenen-Pauschbetrag gilt diese Antragsgrenze nicht.

Wie lange gilt der Freibetrag?

Er kann für bis zu zwei Kalenderjahre eingetragen werden. Ändern sich die Verhältnisse zu deinen Ungunsten, bist du verpflichtet, das dem Finanzamt mitzuteilen.

Bis wann kann ich den Antrag stellen?

Anträge sind ab dem 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. November des laufenden Jahres möglich. Je früher der Antrag gestellt wird, auf desto mehr Monate verteilt sich die Wirkung.

Muss ich dann eine Steuererklärung abgeben?

In der Regel ja. Die Eintragung eines Freibetrags führt zur Pflichtveranlagung. Ausgenommen sind unter anderem Eintragungen, die nur den Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag betreffen.

Zählen Handwerkerleistungen mit?

Ja. Weil es sich um eine Steuerermäßigung und nicht um einen Abzug von der Bemessungsgrundlage handelt, wird der ermittelte Ermäßigungsbetrag mit dem Vierfachen als Freibetrag angesetzt.

Was ist besser: Freibetrag oder Steuerklassenwechsel?

Beides wirkt auf den Monatslohn und lässt sich kombinieren. Bei Ehepaaren bringt der Wechsel der Steuerklassenkombination meist mehr; der Freibetrag lohnt sich zusätzlich bei hohen individuellen Kosten.

Was passiert bei einem Jobwechsel?

Der Freibetrag ist in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen gespeichert und wird vom neuen Arbeitgeber automatisch berücksichtigt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 39a EStG – Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 46 EStG – Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Gesetze im Internet.
  3. Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. ELSTER, Steuerverwaltung der Länder.
SteuerNest Redaktion
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