Pendlerpauschale präzise berechnen
Entfernung, Arbeitstage und Verkehrsmittel eingeben – der Rechner ermittelt deine Entfernungspauschale mit den seit 2026 einheitlichen 0,38 € ab dem ersten Kilometer, berücksichtigt den 4.500-€-Höchstbetrag und den ÖPNV-Vergleich nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG und schätzt deine Steuerersparnis.
Deine Entfernungspauschale 2026
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So rechnet der Rechner – und was das Gesetz sagt
38 Cent ab dem ersten Kilometer
Für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt eine Entfernungspauschale. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer. Die bis 2025 geltende Staffelung (0,30 € für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. km) ist entfallen. Angesetzt wird nur die einfache Strecke je Arbeitstag, gerundet auf volle Kilometer.
Höchstbetrag und Verkehrsmittel
Wer nicht den eigenen oder einen zur Nutzung überlassenen Pkw verwendet – etwa als Mitfahrer, mit dem Fahrrad oder zu Fuß – kann höchstens 4.500 € im Jahr ansetzen. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel dürfen die tatsächlichen Ticketkosten angesetzt werden, soweit sie höher sind als die Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 2 EStG).
- Pro Arbeitstag wird die Entfernung nur einmal (einfache Strecke) berücksichtigt.
- Realistisch sind 220–230 Arbeitstage; Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage reduzieren die Zahl.
- Für Geringverdiener unterhalb des Grundfreibetrags kann statt der Pauschale die Mobilitätsprämie (§§ 101 ff. EStG) günstiger sein.
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