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Ratgeber · Arbeitnehmer Werbungskosten Jobsuche 2026

Bewerbungskosten absetzen

Jobsuche kostet Geld – Fotos, Fahrten, Porto. Diese Ausgaben sind Werbungskosten, und zwar unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war. Dieser Ratgeber zeigt, was du ansetzen darfst und wie du es nachweist.

Person bereitet Bewerbungsunterlagen vorAuch erfolglose Bewerbungen sind absetzbar – entscheidend ist der berufliche Anlass.

Wer sich bewirbt, investiert in den nächsten Job. Das Finanzamt beteiligt sich: Bewerbungskosten zählen zu den Werbungskosten – selbst dann, wenn keine der Bewerbungen zum Erfolg führt.

Zuletzt fachlich geprüft am 15. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Bewerbungskosten wie Fahrten zum Vorstellungsgespräch, Bewerbungsfotos, Porto, Mappen und beglaubigte Kopien sind Werbungskosten und mindern dein zu versteuerndes Einkommen. Sie wirken sich zusammen mit deinen übrigen Werbungskosten aber erst aus, wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € überschritten wird. Belege solltest du sammeln; pauschale Ansätze erkennen manche Finanzämter nur teilweise an.

Was zu den Bewerbungskosten zählt

  • Bewerbungsfotos vom Fotografen
  • Bewerbungsmappen, Papier, Druck und Porto
  • beglaubigte Kopien von Zeugnissen
  • Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch (0,30 €/km oder ÖPNV-Ticket)
  • Übernachtung und Verpflegungspauschale bei weiter Anreise
  • Telefon- und Internetkosten anteilig

Auch ohne Erfolg absetzbar

Entscheidend ist der berufliche Anlass, nicht das Ergebnis. Selbst wenn du eine Absage erhältst, bleiben die Kosten Werbungskosten. Gleiches gilt, wenn du dich aus einer bestehenden Anstellung heraus bewirbst.

Rechenbeispiel

Zwei Vorstellungsgespräche

Bewerbungsfotos35 €
Fahrt Gespräch 1 (120 km × 0,30 €)36 €
Bahnticket Gespräch 248 €
Porto & Mappen21 €
Bewerbungskosten gesamt140 €

Diese fließen in die Summe der Werbungskosten (Anlage N) ein.

Vom Arbeitgeber erstattete Kosten

Hat ein potenzieller Arbeitgeber deine Reisekosten erstattet, darfst du sie nicht zusätzlich absetzen. Nur der Teil, den du selbst getragen hast, ist abziehbar.

Belege statt Pauschale

Es gibt keine gesetzliche Bewerbungspauschale. Manche Finanzämter akzeptieren kleine Pauschalen je Bewerbung, sicher ist aber nur der Nachweis per Beleg. Führe eine einfache Liste mit Datum, Firma und Kosten.

Wo trägst du sie ein?

Bewerbungskosten gehören in die Anlage N zu den Werbungskosten. Sie lohnen sich steuerlich, sobald deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen.


Deine Checkliste: Bewerbungskosten

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Was du zusammenstellen solltest

6 Punkte · Anlage N
  • Belege sammelnFotos, Porto, Tickets, Mappen.
  • Fahrten dokumentierenDatum, Ziel, Kilometer.
  • Erstattungen abziehenNur selbst getragene Kosten.
  • Übernachtung erfassenBei weiter Anreise inkl. Verpflegungspauschale.
  • Bewerbungsliste führenFirma und Kosten je Bewerbung.
  • In Anlage N eintragenZu den Werbungskosten.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich Bewerbungskosten auch bei Absagen absetzen?

Ja. Maßgeblich ist der berufliche Anlass, nicht der Erfolg. Auch bei Absagen bleiben die Kosten Werbungskosten.

Gibt es eine Bewerbungspauschale?

Keine gesetzlich festgelegte. Einige Finanzämter erkennen kleine Pauschalen je Bewerbung an, verlässlich ist aber der Nachweis über Belege.

Sind Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch abziehbar?

Ja, mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) oder in Höhe der tatsächlichen ÖPNV-Kosten.

Was, wenn der Arbeitgeber die Reise bezahlt hat?

Dann sind diese Kosten nicht abziehbar. Nur selbst getragene Aufwendungen zählen.

Wirken sich die Kosten immer aus?

Nur, soweit deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen – bis dahin ist er ohnehin berücksichtigt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 15. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 9 EStG – Werbungskosten. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 9a EStG – Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €. Gesetze im Internet.
  3. Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit: 0,30 €/km (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG), Stand 2026.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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