Kapitalerträge werden in Deutschland pauschal besteuert – das macht die Sache einfacher, als viele denken. Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fällt die Abgeltungsteuer an. Mit Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag bleiben Erträge bis 1.000 € steuerfrei. Dieser Ratgeber ordnet alles für 2026 ein – inklusive der Vorabpauschale. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.
Zuletzt fachlich geprüft am 8. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Kapitalerträge werden mit 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Soli (zusammen 26,375 %, ggf. Kirchensteuer) besteuert. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Ledige) bzw. 2.000 € (Verheiratete) bleibt mit einem Freistellungsauftrag steuerfrei. Für thesaurierende Fonds gilt die Vorabpauschale – der Basiszins 2026 beträgt 3,20 %. Aktien-ETF sind zu 30 % teilfreigestellt.
Die Abgeltungsteuer
Auf Kapitalerträge – Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne – erhebt der Fiskus die Abgeltungsteuer von 25 % (§ 32d EStG). Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Gesamtbelastung von 26,375 %. Bei inländischen Depotbanken wird die Steuer automatisch einbehalten und abgeführt.
| Position | Wert 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Abgeltungsteuer | 25 % (+ 5,5 % Soli = 26,375 %) | § 32d EStG |
| Sparerpauschbetrag (ledig) | 1.000 € / Jahr | § 20 Abs. 9 EStG |
| Sparerpauschbetrag (verheiratet) | 2.000 € / Jahr | § 20 Abs. 9 EStG |
| Vorabpauschale-Basiszins | 3,20 % (Basisertrag 2,24 %) | § 18 InvStG |
| Teilfreistellung Aktien-ETF | 30 % steuerfrei | § 20 InvStG |
Sparerpauschbetrag & Freistellungsauftrag
Jeder Anleger hat einen Sparerpauschbetrag: 1.000 € für Ledige, 2.000 € für zusammenveranlagte Ehepaare. Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Damit die Bank die Steuer gar nicht erst einbehält, musst du einen Freistellungsauftrag erteilen. Hast du mehrere Depots, kannst du den Betrag aufteilen – in der Summe darf er die Grenze nicht überschreiten.
Richte den Freistellungsauftrag frühzeitig ein und verteile ihn sinnvoll auf deine Banken. Ohne Auftrag führt die Bank die Steuer sofort ab – du müsstest sie dir später über die Steuererklärung zurückholen.
Die Vorabpauschale 2026
Die Vorabpauschale ist der am häufigsten missverstandene Baustein. Sie sorgt dafür, dass auch thesaurierende Fonds (die Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen) jährlich eine Mindeststeuer auslösen. Grundlage ist der Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jährlich festlegt: für 2026 beträgt er 3,20 %. Der steuerpflichtige Basisertrag liegt damit bei rund 2,24 % des Fondswerts zum Jahresanfang.
Wichtig: Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer. Sie wird beim späteren Verkauf angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht. Sie fällt zudem nur bei Wertzuwachs an und ist auf die tatsächliche Wertsteigerung gedeckelt. Die Steuer wird Anfang des Folgejahres automatisch vom Verrechnungskonto abgebucht.
Wer Anfang Januar zu wenig Guthaben auf dem Verrechnungskonto hat, riskiert, dass die Bank Fondsanteile verkauft, um die Vorabpauschale zu decken. Halte pro 10.000 € Aktien-ETF rund 40 € bereit – oder decke sie über den Freistellungsauftrag ab.
Teilfreistellung bei ETF
Weil Fonds bereits auf ihrer Ebene Steuern zahlen, gibt es einen Ausgleich: die Teilfreistellung. Bei Aktien-ETF (Aktienanteil ≥ 51 %) sind 30 % der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 %. Für den breit gestreuten Welt-ETF vieler Privatanleger gilt also die 30-%-Teilfreistellung – sowohl auf Ausschüttungen und Kursgewinne als auch auf die Vorabpauschale.
50.000 € Aktien-ETF (thesaurierend), Wertzuwachs 4.000 € in 2026
Bis zu einem Depotwert von rund 63.000 € deckt der Sparerpauschbetrag die Vorabpauschale bei Aktien-ETF meist vollständig ab – dann fällt keine Steuer an.
Wann die Anlage KAP nötig ist
Bei einem inländischen Depot erledigt die Bank die Besteuerung automatisch – eine Steuererklärung ist dafür meist nicht nötig. Die Anlage KAP solltest du aber ausfüllen, wenn:
- du ein ausländisches Depot nutzt (dann bist du selbst zur Erklärung verpflichtet),
- du deinen Sparerpauschbetrag nicht optimal verteilt hast und zu viel Steuer gezahlt wurde,
- dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt (Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG) oder
- du Verluste verrechnen oder Kirchensteuer nachträglich berücksichtigen willst.

„Die Vorabpauschale ist keine neue Steuer, sondern eine Vorauszahlung. Wer seinen Freistellungsauftrag richtig setzt, merkt oft gar nichts davon.“
– SteuerNest Redaktion, fachlich geprüft nach § 20 EStG
Die häufigsten Fehler
- Keinen Freistellungsauftrag erteilen. Dann zahlst du Steuer, die du dir zurückholen müsstest.
- Den Sparerpauschbetrag falsch verteilen. Bei mehreren Banken sinnvoll aufteilen.
- Zu wenig Guthaben im Januar. Die Vorabpauschale wird automatisch abgebucht.
- Ausländisches Depot nicht angeben. Hier bist du selbst erklärungspflichtig.
- Verluste verfallen lassen. Verlustverrechnung nur über die Anlage KAP.
Deine Checkliste: ETF & Aktien 2026
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Was du regeln solltest
6 Punkte · Kapitalerträge- Freistellungsauftrag erteilenBis 1.000 € (ledig) / 2.000 € (verheiratet).
- Auf Banken aufteilenBei mehreren Depots sinnvoll verteilen.
- Verrechnungskonto deckenFür die Vorabpauschale im Januar Guthaben bereithalten.
- Teilfreistellung kennenAktien-ETF: 30 % der Erträge steuerfrei.
- Verluste verrechnenÜber die Anlage KAP geltend machen.
- Günstigerprüfung prüfenBei Steuersatz unter 25 % lohnt die Anlage KAP.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Steuer auf ETF und Aktien 2026?
Es gilt die Abgeltungsteuer von 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %. Hinzu kommt gegebenenfalls Kirchensteuer.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
1.000 € für Ledige und 2.000 € für zusammenveranlagte Ehepaare. Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitalerträge mit einem Freistellungsauftrag steuerfrei.
Was ist die Vorabpauschale und wie hoch ist der Basiszins 2026?
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds. Der Basiszins 2026 beträgt 3,20 %, der Basisertrag damit rund 2,24 % des Fondswerts. Sie wird beim Verkauf angerechnet.
Was bedeutet Teilfreistellung bei ETF?
Bei Aktien-ETF mit einem Aktienanteil von mindestens 51 % sind 30 % der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 %. Das gilt auch für die Vorabpauschale.
Muss ich meine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Bei einem inländischen Depot meist nicht, da die Bank die Steuer automatisch abführt. Die Anlage KAP ist nötig bei ausländischem Depot, Verlustverrechnung, ausgeschöpftem Freibetrag oder Günstigerprüfung.
Wird die Vorabpauschale beim Verkauf doppelt besteuert?
Nein. Alle gezahlten Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf auf den Veräußerungsgewinn angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 8. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


