Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung – kurz EÜR – klingt komplizierter, als sie ist. Im Kern geht es um eine simple Rechnung: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt den Gewinn. Diese Anleitung nimmt dir die Angst vor der ersten EÜR und zeigt, wie du sie sauber und finanzamtssicher erstellst. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.
Zuletzt fachlich geprüft am 8. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Die EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG ist die einfache Gewinnermittlung: Einnahmen minus Ausgaben. Nutzen dürfen sie Freiberufler unabhängig von der Höhe sowie Gewerbetreibende bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn im Jahr. Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Die Anlage EÜR wird elektronisch über ELSTER übermittelt.
Was ist die EÜR?
Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung. Statt einer doppelten Buchführung mit Bilanz stellst du lediglich deine Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber. Die Differenz ist dein steuerlicher Gewinn (oder Verlust), den du in deiner Einkommensteuererklärung angibst.
Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 3 EStG. Der große Vorteil: kein Inventar, keine Bilanz, keine Bestandskonten – ideal für den Start in die Selbständigkeit.
Wer darf die EÜR nutzen?
Nicht jeder muss bilanzieren. Die EÜR steht offen für:
- Freiberufler (z. B. Designer, Texter, Ärztinnen, Beratende) – unabhängig von Umsatz und Gewinn.
- Gewerbetreibende, solange sie die Buchführungsgrenzen nicht überschreiten und nicht freiwillig bilanzieren.
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG, die ohnehin schlank arbeiten wollen.
| Kriterium | Grenze | Folge bei Überschreiten |
|---|---|---|
| Umsatz pro Jahr | 800.000 € | Buchführungs- und Bilanzierungspflicht |
| Gewinn pro Jahr | 80.000 € | Buchführungs- und Bilanzierungspflicht |
| Freiberufler | keine Grenze | dürfen immer die EÜR nutzen |
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip
Das Herzstück der EÜR ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG): Entscheidend ist nicht, wann eine Rechnung gestellt wurde, sondern wann das Geld tatsächlich geflossen ist. Eine Einnahme zählt in dem Jahr, in dem sie auf dem Konto eingeht; eine Ausgabe in dem Jahr, in dem du sie bezahlst.
Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel gilt die 10-Tage-Regel: Zahlungen, die innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem 31. Dezember fließen, werden wirtschaftlich dem Jahr zugeordnet, zu dem sie gehören. Das betrifft etwa die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember.
Betriebseinnahmen & -ausgaben
Betriebseinnahmen sind alle Einnahmen aus deiner Tätigkeit – Honorare, Verkäufe, aber auch vereinnahmte Umsatzsteuer (bei Regelbesteuerung). Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die betrieblich veranlasst sind. Typische Posten:
- Arbeitsmittel & Geräte: bis 800 € netto sofort, darüber Abschreibung.
- Raumkosten: anteilig für ein Arbeitszimmer oder die Tagespauschale.
- Fahrtkosten, Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand.
- Telefon, Internet, Software, Fachliteratur, Fortbildung.
- Gezahlte Vorsteuer (bei Regelbesteuerung) sowie Beiträge und Versicherungen.
Erstes Jahr der Selbständigkeit
Dieser Gewinn fließt in die Einkommensteuererklärung. Als Kleinunternehmerin wird hier ohne Umsatzsteuer gerechnet – Einnahmen und Ausgaben sind Bruttowerte.
Die Anlage EÜR über ELSTER
Die EÜR wird auf dem amtlichen Vordruck „Anlage EÜR“ erstellt und elektronisch über ELSTER ans Finanzamt übermittelt. Eine formlose Gewinnermittlung auf Papier ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Anlage ist in Zeilen nach Einnahme- und Ausgabearten gegliedert – wer sauber sortiert hat, überträgt die Summen einfach.
Lege von Beginn an ein separates Geschäftskonto an und sammle Belege digital. Ordne jeden Beleg einer Kategorie der Anlage EÜR zu. Am Jahresende ist die Rechnung dann eine Sache von Minuten statt Tagen. Rund um die Steuernummer hilft dir unser Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung.

„Einnahmen minus Ausgaben – wer das ganze Jahr über sortiert, für den ist die EÜR im Januar nur noch eine Zusammenzählung.“
– SteuerNest Redaktion, fachlich geprüft nach § 4 Abs. 3 EStG
Die häufigsten Fehler
- Rechnungsdatum statt Zahlungsdatum ansetzen. Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip.
- Private und betriebliche Ausgaben vermischen. Ein Geschäftskonto schafft Klarheit.
- Teure Anschaffungen sofort voll absetzen. Über 800 € netto wird abgeschrieben.
- Die 10-Tage-Regel am Jahreswechsel übersehen. Wiederkehrende Zahlungen richtig zuordnen.
- Belege nicht aufbewahren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt in der Regel zehn Jahre.
Deine Checkliste: erste EÜR
Hak ab, was du erledigt hast – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Was du für die EÜR brauchst
6 Punkte · Anlage EÜR- Betriebseinnahmen zusammenstellenAlle Honorare und Verkäufe nach Zahlungseingang.
- Betriebsausgaben sortierenNach Kategorien der Anlage EÜR gliedern.
- Anlagegüter erfassenBis 800 € netto sofort, darüber Abschreibung.
- Zufluss-Abfluss-Prinzip anwendenZahlungsdatum zählt, nicht das Rechnungsdatum.
- 10-Tage-Regel beachtenWiederkehrende Zahlungen am Jahreswechsel korrekt zuordnen.
- Anlage EÜR über ELSTER sendenElektronische Übermittlung ans Finanzamt.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergeben den Gewinn. Es ist keine doppelte Buchführung oder Bilanz nötig.
Wer darf die EÜR nutzen?
Freiberufler unabhängig von der Höhe des Gewinns sowie Gewerbetreibende, die 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn im Jahr nicht überschreiten und nicht freiwillig bilanzieren.
Was bedeutet das Zufluss-Abfluss-Prinzip?
Maßgeblich ist der tatsächliche Geldfluss: Eine Einnahme zählt im Jahr des Zahlungseingangs, eine Ausgabe im Jahr der Zahlung – nicht das Rechnungsdatum (§ 11 EStG).
Wie reiche ich die EÜR ein?
Über den amtlichen Vordruck „Anlage EÜR“, der elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt wird. Eine Papierabgabe ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Bis zu welchem Betrag kann ich Anschaffungen sofort absetzen?
Arbeitsmittel und Geräte bis 800 € netto sind als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abziehbar. Teurere Anschaffungen werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Buchungsbelege sind in der Regel zehn Jahre aufzubewahren. Bewahre alle Rechnungen und Kontoauszüge geordnet auf – am besten digital.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 8. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


