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Ratgeber · Arbeitnehmer Dienstwagen geldwerter Vorteil 2026

Fahrtenbuch oder 1-%-Regel?

Ein Dienstwagen zur privaten Nutzung ist ein geldwerter Vorteil – und der will versteuert werden. Zwei Wege stehen zur Wahl: die pauschale 1-%-Regelung oder das genaue Fahrtenbuch. Dieser Ratgeber zeigt, wann sich welche Methode lohnt.

Fahrer prüft seinen DienstwagenWer wenig privat fährt und einen teuren Wagen hat, fährt mit dem Fahrtenbuch oft günstiger.

Darfst du deinen Dienstwagen privat nutzen, entsteht ein geldwerter Vorteil, der wie Arbeitslohn versteuert wird. Für die Bewertung gibt es zwei Methoden – die Wahl kann mehrere Hundert Euro im Jahr ausmachen.

Zuletzt fachlich geprüft am 15. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Bei der 1-%-Regelung setzt du monatlich 1 % des Brutto-Listenpreises als privaten Nutzungswert an, plus 0,03 % je Entfernungskilometer für den Weg zur Arbeit. Beim Fahrtenbuch versteuerst du nur den tatsächlichen Privatanteil – aufwendiger, aber bei wenig Privatnutzung oder teuren Wagen oft günstiger. Für Elektro-Dienstwagen gilt ein reduzierter Ansatz von 0,25 % (bis zu einer Preisgrenze).

Die 1-%-Regelung

Pauschal wird monatlich 1 % des inländischen Brutto-Listenpreises (Neupreis inkl. Ausstattung und Umsatzsteuer, gerundet auf volle 100 €) als geldwerter Vorteil angesetzt. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat hinzu.

Rechenbeispiel

1-%-Regel, Listenpreis 45.000 €, 20 km Arbeitsweg

1 % Privatnutzung / Monat450 €
0,03 % × 45.000 € × 20 km270 €
geldwerter Vorteil / Monat720 €
pro Jahr8.640 €

Dieser Betrag erhöht dein zu versteuerndes Einkommen – die Steuer darauf hängt vom Steuersatz ab.

Das Fahrtenbuch

Beim Fahrtenbuch weist du jede Fahrt lückenlos nach (Datum, Ziel, Zweck, Kilometerstand). Versteuert wird nur der tatsächliche private Anteil an den Gesamtkosten des Fahrzeugs. Das lohnt sich, wenn du überwiegend beruflich fährst oder der Wagen einen hohen Listenpreis hat.

Sonderfall Elektro & Hybrid

Für reine Elektro-Dienstwagen wird bei der 1-%-Regelung nur ein Viertel des Listenpreises angesetzt (0,25 %), sofern der Bruttolistenpreis unter der geltenden Fördergrenze liegt; darüber und für viele Plug-in-Hybride gilt 0,5 %. Das macht E-Dienstwagen steuerlich besonders attraktiv.

Methode klug wählen

Die Wahl gilt für das ganze Jahr und je Fahrzeug. Faustregel: Viel Privatnutzung und günstiger Wagen → 1-%-Regel. Wenig Privatnutzung oder teurer Wagen → Fahrtenbuch. Ein Probemonat mit Fahrtenbuch zeigt schnell, welche Methode günstiger ist.

In der Steuererklärung

Den geldwerten Vorteil rechnet in der Regel dein Arbeitgeber über die Lohnabrechnung ab. Den 0,03-%-Zuschlag kannst du über die tatsächlichen Fahrten (0,002 % je Fahrt) korrigieren, wenn du seltener ins Büro fährst – das trägst du in der Anlage N ein. Zusätzlich steht dir die Pendlerpauschale zu.


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Was du zusammenstellen solltest

6 Punkte · Anlage N
  • Listenpreis feststellenBrutto inkl. Ausstattung, auf 100 € gerundet.
  • Privatnutzung einschätzenWie viel fährst du privat?
  • Antriebsart prüfenE-Auto: nur 0,25 %.
  • Fahrtenbuch testenEin Monat zeigt die günstigere Methode.
  • 0,03 %-Zuschlag korrigierenBei seltenen Bürotagen.
  • Pendlerpauschale ansetzenZusätzlich in Anlage N.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann lohnt sich das Fahrtenbuch?

Wenn du wenig privat fährst oder einen teuren Wagen hast. Dann ist der tatsächliche Privatanteil niedriger als die pauschalen 1 %.

Wie hoch ist der Zuschlag für den Arbeitsweg?

0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat. Bei seltenen Fahrten kann alternativ mit 0,002 % je tatsächlicher Fahrt gerechnet werden.

Was gilt für Elektro-Dienstwagen?

Bei reinen E-Autos unter der Preisgrenze nur 0,25 % des Listenpreises statt 1 %. Darüber und für viele Hybride gelten 0,5 %.

Muss das Fahrtenbuch lückenlos sein?

Ja. Jede Fahrt braucht Datum, Ziel, Zweck und Kilometerstand. Lücken oder nachträgliche Änderungen führen zur Verwerfung – dann greift die 1-%-Regel.

Kann ich die Methode jährlich wechseln?

Ein Wechsel ist grundsätzlich zum Jahreswechsel und beim Fahrzeugwechsel möglich, nicht aber unterjährig für dasselbe Fahrzeug.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 15. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 8 Abs. 2 EStG – geldwerter Vorteil / Sachbezug. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG – 1-%-Regelung, Fahrtenbuch, E-Fahrzeuge. Gesetze im Internet.
  3. § 9 EStG – Entfernungspauschale. Gesetze im Internet.
  4. Reduzierter Ansatz 0,25 % für E-Dienstwagen bis zur geltenden Bruttolistenpreisgrenze (Stand 2026).
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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