Die Entfernungspauschale – umgangssprachlich Pendlerpauschale – gehört zu den wirkungsvollsten Werbungskosten überhaupt. Sie belohnt jeden Kilometer zwischen Wohnung und Arbeit, unabhängig vom Verkehrsmittel. Ab 2026 wird sie deutlich einfacher: ein einheitlicher Satz ab dem ersten Kilometer. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.
Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € je Entfernungskilometer – bereits ab dem ersten Kilometer. Gezählt wird nur die einfache Strecke. Wer nicht mit dem eigenen Pkw fährt, kann höchstens 4.500 € im Jahr ansetzen. Geringverdiener erhalten unter Umständen eine Mobilitätsprämie.
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist eine verkehrsmittelunabhängige Pauschale für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie deckt den typischen Aufwand für den Arbeitsweg ab – ohne dass du einzelne Belege (Tankquittungen, Tickets) sammeln musst.
Sie zählt zu den Werbungskosten und wirkt sich erst dann zusätzlich aus, wenn deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Bei einer Strecke von mehr als etwa 15 Kilometern ist das meist schon nach wenigen Monaten der Fall.
Die Neuerung 2026: 0,38 € ab dem ersten Kilometer
Die wichtigste Änderung: Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € je Entfernungskilometer – bereits ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung (0,30 € für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. km) entfällt vollständig. Damit profitieren vor allem Pendler mit kürzeren Strecken, die bislang nur 0,30 € erhielten.
| Position | Wert 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Entfernungspauschale | 0,38 € / km (ab dem 1. km) | § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG |
| Berücksichtigte Strecke | einfache Entfernung | § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG |
| Höchstbetrag (ohne eigenen Pkw) | 4.500 € / Jahr | § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € / Jahr | § 9a S. 1 Nr. 1a EStG |
So berechnest du die Strecke
Die Formel ist einfach: Entfernungskilometer × 0,38 € × Arbeitstage. Wichtig sind die Details:
- Gezählt wird nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht Hin- und Rückweg.
- Maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung; eine offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke ist zulässig, wenn sie regelmäßig genutzt wird.
- Angesetzt werden nur tatsächliche Arbeitstage – Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage zählen nicht mit.
- Angefangene Kilometer werden abgerundet.
28 km einfache Strecke, 220 Arbeitstage
Allein die Fahrtkosten übersteigen den Pauschbetrag deutlich. Jeder weitere Beleg – Arbeitsmittel, Fortbildung, Beiträge – wirkt nun in voller Höhe.
Höchstbetrag & Verkehrsmittel
Die Pauschale gilt verkehrsmittelunabhängig – für Auto, Motorrad, Bahn, Bus, Fahrrad oder den Weg zu Fuß. Es gibt jedoch eine Obergrenze: Wer nicht den eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw verwendet, kann höchstens 4.500 € im Jahr ansetzen. Nur bei Fahrten mit dem eigenen Pkw entfällt diese Deckelung.
Nutzt du öffentliche Verkehrsmittel und liegen deine tatsächlichen Ticketkosten über der Entfernungspauschale, darfst du stattdessen die höheren tatsächlichen Kosten ansetzen. Hebe daher deine Jahres- oder Monatstickets auf.
Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Wer so wenig verdient, dass sich Werbungskosten steuerlich nicht auswirken (Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags von 12.348 € im Jahr 2026), kann für die Entfernung ab dem 21. Kilometer eine Mobilitätsprämie beantragen. Sie beträgt 14 % der erhöhten Pauschale und wird über die Steuererklärung geltend gemacht.
Sonderfälle & Familienheimfahrten
Bei doppelter Haushaltsführung ist zusätzlich eine Familienheimfahrt pro Woche mit der Entfernungspauschale (2026: 0,38 €/km) absetzbar. Fahrten zu einer Fortbildung oder Dienstreise gelten dagegen nicht als Weg zur ersten Tätigkeitsstätte – hier zählt die Reisekostenregelung mit 0,30 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg).

„Die einfache Strecke, mal 0,38 €, mal die echten Arbeitstage – mehr braucht es nicht, um den größten Werbungskostenposten sauber zu ermitteln.“
– SteuerNest Redaktion, fachlich geprüft nach § 9 EStG
Die häufigsten Fehler
- Hin- und Rückweg zählen. Angesetzt wird nur die einfache Entfernung.
- Homeoffice-Tage mitrechnen. An reinen Heimarbeitstagen entfällt die Fahrt.
- Umwege ohne Grund ansetzen. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung.
- Den 4.500-€-Deckel bei Bahnfahrten übersehen. Ohne eigenen Pkw ist die Pauschale begrenzt.
- Arbeitstage zu großzügig schätzen. Realistisch sind meist 220–230 Tage abzüglich Urlaub, Krankheit und Homeoffice.
Deine Checkliste: Pendeln 2026
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Was du zusammenstellen solltest
6 Punkte · Anlage N- Einfache Entfernung ermittelnKürzeste Straßenverbindung, Kilometer abrunden.
- Arbeitstage realistisch zählenOhne Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage.
- Strecke × 0,38 € × Tage rechnenErgebnis in die Anlage N eintragen.
- Verkehrsmittel prüfenOhne eigenen Pkw greift der Höchstbetrag von 4.500 €.
- Tickets aufhebenHöhere ÖPNV-Kosten dürfen statt der Pauschale angesetzt werden.
- Mobilitätsprämie prüfenBei Einkommen unter dem Grundfreibetrag (12.348 €).
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € je Entfernungskilometer – bereits ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung entfällt.
Zählt der Hin- und Rückweg?
Nein. Angesetzt wird nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Gilt die Pauschale auch für Bahn oder Fahrrad?
Ja, sie ist verkehrsmittelunabhängig. Ohne eigenen Pkw gilt allerdings ein Höchstbetrag von 4.500 € im Jahr. Höhere tatsächliche ÖPNV-Kosten dürfen stattdessen angesetzt werden.
Welche Strecke darf ich ansetzen?
Grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Eine offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke ist zulässig, wenn du sie regelmäßig nutzt.
Was ist die Mobilitätsprämie?
Geringverdiener mit einem Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) können für die Entfernung ab dem 21. Kilometer eine Mobilitätsprämie von 14 % der erhöhten Pauschale beantragen.
Wo trage ich die Fahrtkosten ein?
In der Anlage N deiner Steuererklärung. Am einfachsten berechnest du deine Strecke vorab mit dem Pendlerrechner und überträgst das Ergebnis.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


