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Ratgeber · Rentner Hinterbliebene Rente 2026

Witwen- & Hinterbliebenenrente

Nach dem Tod eines Angehörigen stellt sich die Frage: Wird die Hinterbliebenenrente besteuert? Grundsätzlich ja – wie die Altersrente mit dem Besteuerungsanteil. Dieser Ratgeber erklärt Besteuerung, Sterbevierteljahr und das Zusammentreffen mit eigener Rente.

Beratung zur HinterbliebenenrenteAuch die Witwen- und Waisenrente ist mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig – oft bleibt sie dennoch steuerfrei.

Die Hinterbliebenenrente sichert Angehörige nach einem Todesfall ab. Steuerlich wird sie wie eine gesetzliche Rente behandelt: mit dem Besteuerungsanteil. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt vom gesamten Einkommen ab.

Zuletzt fachlich geprüft am 15. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Witwen-, Witwer- und Waisenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerpflichtig – mit demselben Besteuerungsanteil wie Altersrenten, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Im Sterbevierteljahr (die ersten drei Monate) wird die Rente erhöht gezahlt; dieser Teil ist steuerlich begünstigt. Bei der großen Witwenrente wird eigenes Einkommen teilweise angerechnet. Steuer fällt nur an, wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) übersteigt.

Besteuerung wie die Altersrente

Hinterbliebenenrenten werden nach § 22 EStG mit dem Besteuerungsanteil erfasst. Maßgeblich ist das Jahr, in dem die Hinterbliebenenrente beginnt. Ein Teil bleibt über den Rentenfreibetrag steuerfrei.

Das Sterbevierteljahr

In den ersten drei Monaten nach dem Tod wird die Witwen-/Witwerrente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen gezahlt (Sterbevierteljahr). Dieser erhöhte Betrag ist steuerlich begünstigt und wird nicht wie die laufende Rente voll in den Besteuerungsanteil einbezogen.

Einkommensanrechnung

Bei der großen Witwenrente rechnet die Rentenversicherung eigenes Einkommen (z. B. Arbeitslohn, eigene Rente) oberhalb eines Freibetrags teilweise an und kürzt die Rente. Das ist eine sozialrechtliche Kürzung – steuerlich wird nur die tatsächlich gezahlte Rente erfasst.

Rechenbeispiel

Witwenrente plus eigene kleine Rente

steuerpflichtiger Anteil Witwenrente7.000 €
steuerpflichtiger Anteil eigene Rente5.000 €
zu versteuern (vor Abzügen)12.000 €
unter Grundfreibetrag 12.348 €meist steuerfrei

Erst weitere Einkünfte oder Abzüge entscheiden, ob Steuer anfällt.

Zusammentreffen mit eigener Rente

Beziehst du zusätzlich eine eigene Rente, werden beide in der Anlage R getrennt mit ihrem jeweiligen Besteuerungsanteil erfasst und dann zusammengerechnet. Dadurch kann die Summe den Grundfreibetrag überschreiten und eine Erklärungspflicht auslösen.

Erklärungspflicht prüfen

Kommt zur Hinterbliebenenrente eigenes Einkommen hinzu, kann eine Steuererklärung nötig werden. Der Ratgeber zur Erklärungspflicht für Rentner hilft bei der Einordnung.


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Was du zusammenstellen solltest

6 Punkte · Anlage R
  • Rentenbeginn feststellenBestimmt den Besteuerungsanteil.
  • Sterbevierteljahr beachtenBegünstigte ersten drei Monate.
  • Eigene Renten erfassenGetrennt in Anlage R.
  • Einkommensanrechnung prüfenGroße Witwenrente.
  • Grundfreibetrag abgleichen2026: 12.348 €.
  • Erklärungspflicht klärenBei weiteren Einkünften.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist die Witwenrente steuerpflichtig?

Ja, wie die gesetzliche Altersrente mit dem Besteuerungsanteil, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Ein Teil bleibt über den Rentenfreibetrag steuerfrei.

Was ist das Sterbevierteljahr?

Die ersten drei Monate nach dem Tod, in denen die Rente erhöht gezahlt wird. Dieser Betrag ist steuerlich begünstigt.

Wird mein eigenes Einkommen angerechnet?

Bei der großen Witwenrente kürzt die Rentenversicherung die Rente um angerechnetes Einkommen oberhalb eines Freibetrags. Steuerlich wird nur die gezahlte Rente erfasst.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) übersteigt oder das Finanzamt dich auffordert, ja.

Ist die Waisenrente auch steuerpflichtig?

Ja, ebenfalls mit dem Besteuerungsanteil. Da Waisen oft wenig sonstiges Einkommen haben, bleibt sie aber häufig unter dem Grundfreibetrag steuerfrei.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 15. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 22 EStG – Besteuerung von Renten. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 46 SGB VI – Witwen- und Witwerrente. Gesetze im Internet.
  3. § 32a EStG – Grundfreibetrag. Gesetze im Internet.
  4. Besteuerungsanteil nach Jahr des Rentenbeginns; Grundfreibetrag 2026: 12.348 €.
SteuerNest Redaktion
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