Die Hinterbliebenenrente sichert Angehörige nach einem Todesfall ab. Steuerlich wird sie wie eine gesetzliche Rente behandelt: mit dem Besteuerungsanteil. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt vom gesamten Einkommen ab.
Zuletzt fachlich geprüft am 15. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Witwen-, Witwer- und Waisenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerpflichtig – mit demselben Besteuerungsanteil wie Altersrenten, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Im Sterbevierteljahr (die ersten drei Monate) wird die Rente erhöht gezahlt; dieser Teil ist steuerlich begünstigt. Bei der großen Witwenrente wird eigenes Einkommen teilweise angerechnet. Steuer fällt nur an, wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) übersteigt.
Besteuerung wie die Altersrente
Hinterbliebenenrenten werden nach § 22 EStG mit dem Besteuerungsanteil erfasst. Maßgeblich ist das Jahr, in dem die Hinterbliebenenrente beginnt. Ein Teil bleibt über den Rentenfreibetrag steuerfrei.
Das Sterbevierteljahr
In den ersten drei Monaten nach dem Tod wird die Witwen-/Witwerrente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen gezahlt (Sterbevierteljahr). Dieser erhöhte Betrag ist steuerlich begünstigt und wird nicht wie die laufende Rente voll in den Besteuerungsanteil einbezogen.
Einkommensanrechnung
Bei der großen Witwenrente rechnet die Rentenversicherung eigenes Einkommen (z. B. Arbeitslohn, eigene Rente) oberhalb eines Freibetrags teilweise an und kürzt die Rente. Das ist eine sozialrechtliche Kürzung – steuerlich wird nur die tatsächlich gezahlte Rente erfasst.
Witwenrente plus eigene kleine Rente
Erst weitere Einkünfte oder Abzüge entscheiden, ob Steuer anfällt.
Zusammentreffen mit eigener Rente
Beziehst du zusätzlich eine eigene Rente, werden beide in der Anlage R getrennt mit ihrem jeweiligen Besteuerungsanteil erfasst und dann zusammengerechnet. Dadurch kann die Summe den Grundfreibetrag überschreiten und eine Erklärungspflicht auslösen.
Kommt zur Hinterbliebenenrente eigenes Einkommen hinzu, kann eine Steuererklärung nötig werden. Der Ratgeber zur Erklärungspflicht für Rentner hilft bei der Einordnung.
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Was du zusammenstellen solltest
6 Punkte · Anlage R- Rentenbeginn feststellenBestimmt den Besteuerungsanteil.
- Sterbevierteljahr beachtenBegünstigte ersten drei Monate.
- Eigene Renten erfassenGetrennt in Anlage R.
- Einkommensanrechnung prüfenGroße Witwenrente.
- Grundfreibetrag abgleichen2026: 12.348 €.
- Erklärungspflicht klärenBei weiteren Einkünften.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist die Witwenrente steuerpflichtig?
Ja, wie die gesetzliche Altersrente mit dem Besteuerungsanteil, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Ein Teil bleibt über den Rentenfreibetrag steuerfrei.
Was ist das Sterbevierteljahr?
Die ersten drei Monate nach dem Tod, in denen die Rente erhöht gezahlt wird. Dieser Betrag ist steuerlich begünstigt.
Wird mein eigenes Einkommen angerechnet?
Bei der großen Witwenrente kürzt die Rentenversicherung die Rente um angerechnetes Einkommen oberhalb eines Freibetrags. Steuerlich wird nur die gezahlte Rente erfasst.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) übersteigt oder das Finanzamt dich auffordert, ja.
Ist die Waisenrente auch steuerpflichtig?
Ja, ebenfalls mit dem Besteuerungsanteil. Da Waisen oft wenig sonstiges Einkommen haben, bleibt sie aber häufig unter dem Grundfreibetrag steuerfrei.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 15. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


