Die Homeoffice-Pauschale ist die einfachste Möglichkeit, das Arbeiten von zu Hause steuerlich geltend zu machen – ganz ohne Nachweis der tatsächlichen Raumkosten. Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 ist sie dauerhaft und großzügiger geregelt. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln für 2026, grenzt sie sauber vom häuslichen Arbeitszimmer ab und rechnet vor, wie viel wirklich hängen bleibt. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.
Zuletzt fachlich geprüft am 8. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, gibt es eine Tagespauschale von 6 € – für höchstens 210 Tage im Jahr, also maximal 1.260 €. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht nötig. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wirkt erst, wenn deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen.
Was ist die Homeoffice-Pauschale?
Die sogenannte Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG gilt für jeden Kalendertag, an dem du deine berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausübst und nicht an die erste Tätigkeitsstätte fährst. „Überwiegend“ bedeutet: mehr als die Hälfte der tatsächlichen täglichen Arbeitszeit findet zu Hause statt.
Der große Vorteil gegenüber dem klassischen Arbeitszimmer: Es kommt nicht darauf an, ob du einen abgetrennten Raum hast. Auch wer am Küchentisch, in einer Arbeitsecke im Wohnzimmer oder im Schlafzimmer arbeitet, hat Anspruch. Damit profitieren gerade Beschäftigte im Hybrid-Modell, denen zu Hause kein eigenes Büro zur Verfügung steht.
Höhe & Höchstbetrag 2026
Pro Homeoffice-Tag setzt du 6 € an. Begünstigt sind höchstens 210 Tage im Jahr – daraus ergibt sich der Höchstbetrag von 1.260 €. Diese Grenze gilt einheitlich, unabhängig davon, wie viele verschiedene Tätigkeiten du zu Hause ausübst.
| Position | Wert 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Tagespauschale | 6 € je Homeoffice-Tag | § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG |
| Begünstigte Tage | max. 210 Tage / Jahr | § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG |
| Höchstbetrag | 1.260 € / Jahr | § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € / Jahr | § 9a S. 1 Nr. 1a EStG |
| Jahrespauschale Arbeitszimmer | 1.260 € / Jahr (alternativ) | § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG |
200 Homeoffice-Tage im Jahr 2026
Erst wenn Homeoffice-Tage, Fahrten und Arbeitsmittel zusammen über 1.230 € liegen, wirkt jeder weitere Euro steuermindernd. Deshalb lohnt es sich, alle Positionen gemeinsam zu erfassen.
Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer?
Neben der Tagespauschale gibt es weiterhin den Abzug für ein häusliches Arbeitszimmer. Dessen tatsächliche Kosten (anteilige Miete, Nebenkosten, Strom, Renovierung) sind aber nur absetzbar, wenn der Raum den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet – das trifft etwa auf voll remote arbeitende Beschäftigte zu. Alternativ ist eine Jahrespauschale von 1.260 € möglich.
Für die meisten Hybrid-Beschäftigten ist die Tagespauschale die richtige Wahl, weil das Homeoffice nicht der Mittelpunkt der Tätigkeit ist. Rechne beide Varianten einmal durch: Übersteigen deine echten Raumkosten bei überwiegender Heimarbeit die 1.260 € deutlich, kann der Arbeitszimmer-Abzug mehr bringen.
Homeoffice und Pendeln am selben Tag?
Für einen einzelnen Arbeitstag gilt grundsätzlich: entweder die Tagespauschale oder die Entfernungspauschale für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte. Beides zusammen ist für denselben Tag nicht möglich. Eine wichtige Ausnahme regelt das Gesetz: Steht dir für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, darfst du die Tagespauschale auch dann ansetzen, wenn du am selben Tag zusätzlich auswärts tätig warst.
Wer für denselben Tag sowohl die 6 € Homeoffice als auch die Pendlerpauschale einträgt, riskiert, dass das Finanzamt beide Positionen streicht. Ordne jeden Arbeitstag eindeutig zu – am besten laufend im Kalender.
Deine Pendeltage rechnest du übrigens bequem mit dem Pendlerpauschalen-Rechner aus – er nutzt bereits den neuen Satz von 0,38 €/km für 2026.
Arbeitsmittel & Nebenkosten im Homeoffice
Die Tagespauschale deckt die anteiligen Raumkosten ab – Arbeitsmittel sind davon unberührt und zusätzlich absetzbar. Dazu zählen Schreibtisch, Bürostuhl, Monitor, Notebook, Druckerpatronen und Fachliteratur. Anschaffungen bis 800 € netto sind sofort in voller Höhe abziehbar, teurere Geräte werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
- Telefon & Internet: der beruflich veranlasste Anteil, häufig pauschal 20 % der Kosten, maximal 20 € pro Monat.
- Büromöbel: Schreibtisch und ergonomischer Stuhl als Arbeitsmittel, bei überwiegend beruflicher Nutzung.
- Verbrauchsmaterial: Papier, Toner, Ordner und ähnliche Kleinausgaben.
Nachweis & Dokumentation
Einen förmlichen Nachweis verlangt das Finanzamt für die Tagespauschale zunächst nicht – du trägst die Zahl der Homeoffice-Tage in die Anlage N ein. Auf Nachfrage solltest du sie aber glaubhaft machen können. Am einfachsten gelingt das mit einer fortlaufenden Kalenderaufstellung nach Datum.
Lege dir zu Jahresbeginn eine simple Tabelle oder einen Kalender an und markiere jeden Homeoffice-Tag. Diese Aufstellung genügt in aller Regel und erspart dir Rückfragen. Denk daran: An reinen Homeoffice-Tagen entfällt die Fahrt zur Arbeit – trage sie dort nicht doppelt ein.

„Sechs Euro klingen wenig – über 210 Tage werden daraus 1.260 €. Wer sauber zählt, schöpft den Höchstbetrag fast von allein aus.“
– SteuerNest Redaktion, fachlich geprüft nach § 4 EStG
Die häufigsten Fehler
- Homeoffice- und Pendlerpauschale am selben Tag ansetzen. Das schließt sich in der Regel aus.
- Nur die Homeoffice-Tage eintragen. Arbeitsmittel und Fahrten an Bürotagen gehen sonst verloren.
- Mehr als 210 Tage ansetzen. Der Höchstbetrag von 1.260 € ist fix.
- Krankheits- und Urlaubstage mitzählen. Nur echte Arbeitstage im Homeoffice zählen.
- Arbeitszimmer und Tagespauschale gleichzeitig für denselben Zeitraum. Es gilt nur eine der beiden Varianten.
Deine Checkliste: Homeoffice 2026
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Was du zusammenstellen solltest
6 Punkte · Anlage N- Homeoffice-Tage zählenKalenderaufstellung, 6 € pro Tag, maximal 210 Tage.
- Bürotage & Fahrten trennenAn Fahrtagen die Entfernungspauschale, nicht die Tagespauschale.
- Arbeitsmittel-Belege sammelnBis 800 € netto sofort, darüber Abschreibung.
- Telefon & Internet anteiligBeruflicher Anteil, oft 20 %, max. 20 € pro Monat.
- Arbeitszimmer prüfenNur bei Tätigkeitsmittelpunkt oder als Jahrespauschale (1.260 €).
- Summe mit 1.230 € vergleichenLiegst du darüber, wirkt jeder weitere Euro steuermindernd.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
Sie beträgt 6 € pro Tag für höchstens 210 Tage im Jahr, also maximal 1.260 € (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).
Brauche ich ein separates Arbeitszimmer?
Nein. Für die Tagespauschale genügt jeder Arbeitsplatz in der Wohnung – auch der Küchentisch. Ein abgetrennter Raum ist nur für den Arbeitszimmer-Abzug relevant.
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag ansetzen?
In der Regel nein. Für einen Tag gilt entweder die Tagespauschale oder die Entfernungspauschale. Ausnahme: Steht dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist die Tagespauschale zusätzlich möglich.
Sind Arbeitsmittel zusätzlich absetzbar?
Ja. Schreibtisch, Stuhl, Notebook oder Monitor sind neben der Tagespauschale abziehbar – bis 800 € netto sofort, darüber über die Nutzungsdauer.
Wo trage ich die Homeoffice-Pauschale ein?
In der Anlage N deiner Einkommensteuererklärung, am einfachsten digital über ELSTER. Dort erfasst du die Zahl der Homeoffice-Tage.
Lohnt sich das häusliche Arbeitszimmer statt der Pauschale?
Nur wenn der Raum den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet und die tatsächlichen Kosten die Jahrespauschale von 1.260 € deutlich übersteigen. Für Hybrid-Beschäftigte ist meist die Tagespauschale besser.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 8. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


