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Ratgeber · Rentner KVdR 9/10-Regel Sonderausgaben

Krankenversicherung der Rentner verstehen

Die Krankenversicherung entscheidet im Ruhestand über spürbare Beträge. Wer die Vorversicherungszeit erfüllt, rutscht in die günstige Krankenversicherung der Rentner. Dieser Ratgeber erklärt die 9/10-Regelung, wie sich die Beiträge 2026 zusammensetzen und was steuerlich absetzbar ist.

Rentnerpaar lässt sich zur Krankenversicherung beratenDie KVdR ist die günstige Pflichtversicherung im Ruhestand – wer die 9/10-Regelung erfüllt, profitiert deutlich.

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist die gesetzliche Pflichtversicherung für Ruheständler nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V. Sie ist meist deutlich günstiger als eine freiwillige Versicherung, weil auf die gesetzliche Rente nur der halbe Beitrag anfällt – die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.

Zuletzt fachlich geprüft am 8. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Wer die sogenannte 9/10-Regelung erfüllt – also in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich krankenversichert war –, ist in der KVdR pflichtversichert. Auf die gesetzliche Rente zahlst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % plus kassenindividuellen Zusatzbeitrag, wovon die Rentenversicherung die Hälfte übernimmt; die Pflegeversicherung trägst du allein. Auf Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten) und Arbeitseinkommen zahlst du den vollen Beitrag selbst. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben absetzbar.

Die 9/10-Regelung

Ob du in die KVdR kommst, entscheidet die Vorversicherungszeit: In der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens (vom Beginn der Erwerbstätigkeit bis zum Rentenantrag) musst du zu mindestens 90 % gesetzlich krankenversichert gewesen sein – als Mitglied oder familienversichert. Erfüllst du diese Quote, bist du in der KVdR pflichtversichert; andernfalls bleibt nur die freiwillige oder private Versicherung.

Woraus die Beiträge berechnet werden

In der KVdR zahlst du Beiträge auf verschiedene Einkunftsarten – aber mit unterschiedlicher Lastenteilung:

Beiträge in der KVdR 2026
EinkunftsartWer zahlt den Beitrag
Gesetzliche Rentehälftig du, hälftig die Rentenversicherung
Versorgungsbezüge (Betriebsrente, Pension)voller Beitrag durch dich
Arbeitseinkommen / selbständige Tätigkeitvoller Beitrag durch dich
Pflegeversicherungvoller Beitrag durch dich

Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung liegt bei 14,6 %, hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Die Pflegeversicherung wird zusätzlich erhoben; kinderlose Mitglieder zahlen dort einen Zuschlag.

Rechenbeispiel

Beitrag auf gesetzliche Rente und Betriebsrente

Eine Rentnerin bezieht 1.500 € gesetzliche Rente und 500 € Betriebsrente (vereinfacht, KV-Satz inkl. Zusatzbeitrag ca. 16,5 %):

KV-Beitrag auf Rente (halber Satz ≈ 8,25 %)≈ 124 €
KV-Beitrag auf Betriebsrente (voller Satz)≈ 83 €
zzgl. Pflegeversicherungindividuell
Monatliche KV-Beiträge (ohne PV)≈ 207 €

Freibetrag auf Betriebsrenten

Auf Versorgungsbezüge gibt es einen Freibetrag in der Krankenversicherung: Betriebsrenten bleiben bis zu einem monatlichen Grenzbetrag beitragsfrei; nur der übersteigende Teil wird verbeitragt. Für die Pflegeversicherung gilt dieser Freibetrag allerdings nicht – dort zählt der volle Versorgungsbezug.

Freiwillig Versicherte zahlen mehr

Wer die 9/10-Regelung nicht erfüllt und sich freiwillig gesetzlich versichert, zahlt Beiträge auf nahezu alle Einkünfte – auch auf Miet- und Kapitalerträge. Die KVdR-Pflichtversicherung ist deshalb finanziell fast immer die günstigere Variante.

Beiträge steuerlich absetzen

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben nach § 10 EStG abziehbar – die Basisabsicherung sogar in voller Höhe. Das mindert dein zu versteuerndes Einkommen im Ruhestand spürbar. Trage die Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand ein; die Rentenversicherung und die Kasse melden die Werte in der Regel elektronisch.


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Deine Krankenversicherung im Ruhestand

6 Punkte · § 5 SGB V
  • 9/10-Regelung prüfen90 % gesetzlich versichert in der 2. Erwerbshälfte.
  • Einkünfte auflistenRente, Betriebsrente, Arbeitseinkommen.
  • Beitragsanteile klärenRente hälftig, Versorgungsbezüge voll.
  • Freibetrag auf Betriebsrente nutzenGilt nur in der Krankenversicherung.
  • Pflegeversicherung einplanenVoller Beitrag, Zuschlag für Kinderlose.
  • Beiträge als SonderausgabenIn die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist die KVdR?

Die Krankenversicherung der Rentner – die gesetzliche Pflichtversicherung für Ruheständler nach § 5 SGB V. Sie ist meist günstiger, weil die Rentenversicherung den halben Beitrag auf die gesetzliche Rente trägt.

Was besagt die 9/10-Regelung?

In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens musst du zu mindestens 90 % gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Nur dann bist du in der KVdR pflichtversichert.

Auf welche Einkünfte zahle ich Beiträge?

Auf die gesetzliche Rente (hälftig), auf Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten und auf Arbeitseinkommen (jeweils voll). Die Pflegeversicherung trägst du komplett selbst.

Gibt es einen Freibetrag auf Betriebsrenten?

Ja, in der Krankenversicherung bleibt ein monatlicher Grenzbetrag der Versorgungsbezüge beitragsfrei. In der Pflegeversicherung gilt dieser Freibetrag nicht.

Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?

Ja. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben abziehbar, die Basisabsicherung in voller Höhe. Eintragung in der Anlage Vorsorgeaufwand.

Was gilt, wenn ich die 9/10-Regelung nicht erfülle?

Dann kommst du nur in die freiwillige gesetzliche oder die private Versicherung. Freiwillig Versicherte zahlen Beiträge auf nahezu alle Einkünfte, auch Miet- und Kapitalerträge.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 8. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V – Versicherungspflicht der Rentner (KVdR). Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 237 SGB V – beitragspflichtige Einnahmen der Rentner. Gesetze im Internet.
  3. § 10 EStG – Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen). Gesetze im Internet.
  4. Deutsche Rentenversicherung / GKV-Spitzenverband: Beitragssätze und Freibetrag Versorgungsbezüge, Rechtsstand 2026.
  5. Finanztip: Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Stand 2026.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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