VSOP vs. echte Anteile beim Exit
Was bleibt Mitarbeitenden vom Beteiligungserlös? Vergleiche virtuelle Anteile (VSOP, voller Lohnsteuertarif) mit echten Anteilen (Kapitalbesteuerung) – bei angenommenem Erwerb zum Nennwert.
Warum echte Anteile netto oft mehr bringen
Virtuelle Anteile (VSOP) sind ein schuldrechtlicher Bonus: Beim Exit fließt der Betrag als Arbeitslohn und wird mit dem vollen persönlichen Steuersatz (plus SolZ, ggf. Sozialabgaben) belastet. Einfach umzusetzen, aber steuerlich am teuersten.
Echte Anteile werden beim Verkauf als Kapital besteuert: bei einer Beteiligung ab 1 % über das Teileinkünfteverfahren § 17 EStG (nur 60 % steuerpflichtig), darunter mit der Abgeltungsteuer von 26,375 %. § 19a EStG verschiebt zudem die Besteuerung des anfänglichen geldwerten Vorteils (Dry-Income). Der Rechner nimmt vereinfachend einen Erwerb zum Nennwert an; der individuelle Fall kann abweichen.
Beteiligung sauber aufsetzen.
Der KI-Assistent hilft bei ESOP, VSOP und § 19a EStG.
