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Steuerlexikon A–Z

Das ganze Steuerrecht, Begriff für Begriff.

500 Fachbegriffe von Abgeltungsteuer bis Zuflussprinzip – präzise definiert, mit Paragraf, Praxisbezug und Querverweisen. Redaktionell aufbereitetes Nachschlagewissen in verständlicher Sprache.

Reines Informationsportal zum Steuerrecht – keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Handlungsempfehlung im Einzelfall.

Neu: Glossar-RatgeberZu 252 Begriffen gibt es jetzt eine eigene, ausführliche Ratgeberseite – mit Praxis, FAQ & Beispielen.
Steuer-Glossar

500 Begriffe

#3 Begriffe

1-%-Regelung

Selbständige & Gewinn§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Pauschale Bewertung der privaten Firmenwagennutzung.

Wird ein Firmenwagen privat genutzt, ist der geldwerte Vorteil monatlich mit 1 % des Bruttolistenpreises anzusetzen (für Fahrten Wohnung–Arbeit zusätzlich 0,03 % je km). Für Elektrofahrzeuge gilt eine reduzierte Bemessung (0,25 %/0,5 %). Alternative ist das Fahrtenbuch.
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183-Tage-Regel

InternationalesArt. 15 OECD-MA

Zuweisung des Besteuerungsrechts bei kurzfristiger Auslandstätigkeit.

Arbeitslohn wird grundsätzlich im Tätigkeitsstaat besteuert. Bei kurzfristigem Einsatz bleibt das Besteuerungsrecht jedoch beim Wohnsitzstaat, wenn der Arbeitnehmer sich höchstens 183 Tage im Tätigkeitsstaat aufhält, der Arbeitgeber dort nicht ansässig ist und die Vergütung nicht von einer dortigen Betriebsstätte getragen wird.
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§ 6b-Rücklage

Selbständige & Gewinn§ 6b EStG

Übertragung stiller Reserven aus Grundstücksverkäufen.

Bei Veräußerung bestimmter Anlagegüter (v. a. Grund und Boden, Gebäude) können die aufgedeckten stillen Reserven in eine steuerfreie Rücklage eingestellt und auf Reinvestitionen übertragen werden. Wird nicht reinvestiert, ist die Rücklage gewinnerhöhend aufzulösen und zu verzinsen.
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A48 Begriffe

Abfärbetheorie

Unternehmen & Körperschaft§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

Gewerbliche Infektion der Einkünfte einer Personengesellschaft.

Übt eine ansonsten freiberufliche oder vermögensverwaltende Personengesellschaft auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, färbt diese auf die gesamten Einkünfte ab: Alle Einkünfte gelten als gewerblich und unterliegen der Gewerbesteuer. Eine Bagatellgrenze (geringe gewerbliche Umsätze) mildert die Wirkung.
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Abfindung

Arbeitnehmer & Lohn§ 24 Nr. 1 EStG

Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes, steuerpflichtig.

Eine Abfindung ist Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen und in vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn; die frühere Steuerfreiheit ist entfallen. Zur Abmilderung der Progression kann die Fünftelregelung greifen. Sozialabgaben fallen auf echte Abfindungen regelmäßig nicht an.
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Abgabenordnung

Verfahren & AOAO

Grundgesetz des Steuerrechts – allgemeine Verfahrensregeln.

Die Abgabenordnung (AO) enthält die grundlegenden, für alle Steuerarten geltenden Regeln zu Festsetzung, Erhebung, Vollstreckung, Rechtsbehelfen und Steuerstrafrecht. Sie wird als „Steuergrundgesetz“ bezeichnet und ergänzt die materiellen Einzelsteuergesetze wie EStG oder UStG.
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Abgeltungsteuer

Kapital & Anlage§ 32d EStG

Pauschaler Sondersteuersatz von 25 % auf private Kapitalerträge.

Die Abgeltungsteuer erfasst private Kapitalerträge – etwa Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne – mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Sie wird von der auszahlenden Stelle (Bank) an der Quelle einbehalten und abgeführt; damit ist die Steuer grundsätzlich abgegolten. Der individuelle Grenzsteuersatz spielt keine Rolle, was für Gutverdiener vorteilhaft ist. Über die Günstigerprüfung kann bei niedrigem persönlichen Steuersatz eine Erstattung erreicht werden. Werbungskosten sind über den Sparerpauschbetrag hinaus nicht abziehbar.
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Abschreibung (AfA)

Selbständige & Gewinn§ 7 EStG

Verteilung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über die Nutzungsdauer.

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Wirtschaftsgüter als Betriebsausgabe oder Werbungskosten über deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Regelfall ist die lineare AfA in gleichen Jahresbeträgen. Bewegliche Güter des Anlagevermögens können unter bestimmten Voraussetzungen degressiv oder als GWG sofort abgeschrieben werden. Für Gebäude gelten feste Sätze nach § 7 Abs. 4 EStG. Maßgebend ist die AfA-Tabelle der Finanzverwaltung.
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Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA)

Selbständige & Gewinn§ 7 Abs. 1 S. 7 EStG

Zusätzliche Abschreibung bei außergewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Wertminderung.

Die AfaA erlaubt eine über die planmäßige AfA hinausgehende Abschreibung, wenn ein Wirtschaftsgut durch ein außergewöhnliches Ereignis – etwa Beschädigung, Unfall oder wirtschaftliche Entwertung – an Wert verliert. Sie setzt eine dauerhafte Substanz- oder Nutzungseinbuße voraus. Bei späterem Wegfall der Gründe ist ggf. eine Zuschreibung vorzunehmen.

Abzugsfähige Vorsteuer

Umsatzsteuer§ 15 UStG

Von der eigenen Umsatzsteuerschuld abziehbare, in Rechnung gestellte Vorsteuer.

Unternehmer können die ihnen von anderen Unternehmern gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer von ihrer eigenen Steuerschuld abziehen, soweit die Eingangsleistungen für steuerpflichtige Ausgangsumsätze verwendet werden. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben. Der Vorsteuerabzug ist bei steuerfreien Umsätzen grundsätzlich ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 UStG).

Aktiengewinn / Aktienverluste

Kapital & Anlage§ 20 Abs. 6 S. 4 EStG

Gesonderte Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus Aktienverkäufen.

Verluste aus der Veräußerung von Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, nicht mit anderen Kapitalerträgen. Dafür führen Banken einen eigenen Verlusttopf. Die Beschränkung soll gezielte Verlustnutzung eingrenzen.

Alleinerziehendenentlastungsbetrag

Familie & Kinder§ 24b EStG

Steuerlicher Entlastungsbetrag für echte Alleinerziehende.

Alleinstehende Steuerpflichtige, zu deren Haushalt mindestens ein Kind mit Kindergeldanspruch gehört, erhalten einen Entlastungsbetrag von 4.260 € jährlich, erhöht um 240 € je weiterem Kind. Voraussetzung ist, dass keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person besteht. Der Betrag wird bei der Steuerklasse II bereits im Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Altersentlastungsbetrag

Grundlagen & System§ 24a EStG

Freibetrag für Steuerpflichtige nach Vollendung des 64. Lebensjahres.

Wer vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hat, erhält auf bestimmte Einkünfte (nicht auf Renten und Pensionen) einen Altersentlastungsbetrag. Prozentsatz und Höchstbetrag richten sich nach dem Jahr des erstmaligen Bezugs (Kohortenprinzip) und sinken jährlich ab, bis sie ab dem Jahrgang 2058 auslaufen.
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Amtsermittlungsgrundsatz

Verfahren & AO§ 88 AO

Pflicht der Finanzbehörde, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln.

Nach dem Untersuchungsgrundsatz ermittelt die Finanzbehörde den steuerlich erheblichen Sachverhalt von Amts wegen und ist an das Vorbringen der Beteiligten nicht gebunden. Sie hat auch die für den Steuerpflichtigen günstigen Umstände zu berücksichtigen. Korrespondierend trifft den Steuerpflichtigen eine Mitwirkungspflicht.

Anrechnungsmethode

Internationales§ 34c EStG

Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anrechnung ausländischer Steuer.

Bei der Anrechnungsmethode werden ausländische Einkünfte im Inland besteuert, die darauf entfallende ausländische Steuer aber auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet – begrenzt auf den Anrechnungshöchstbetrag. Sie ist neben der Freistellungsmethode das zentrale Instrument zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und in vielen DBA vorgesehen.
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Anrufungsauskunft

Arbeitnehmer & Lohn§ 42e EStG

Verbindliche Auskunft des Finanzamts zum Lohnsteuerabzug.

Mit der Anrufungsauskunft kann der Arbeitgeber (oder Arbeitnehmer) verbindlich klären lassen, wie im Einzelfall der Lohnsteuerabzug vorzunehmen ist. Sie schützt den Arbeitgeber vor Haftung, solange er ihr folgt.

Anschaffungskosten

Selbständige & Gewinn§ 255 Abs. 1 HGB

Aufwendungen zum Erwerb und zur Versetzung eines Wirtschaftsguts in betriebsbereiten Zustand.

Zu den Anschaffungskosten zählen der Kaufpreis sowie Anschaffungsnebenkosten (z. B. Notar, Grunderwerbsteuer, Transport) und nachträgliche Anschaffungskosten, gemindert um Anschaffungspreisminderungen wie Skonti. Sie bilden die Bemessungsgrundlage der AfA und sind von den sofort abziehbaren Erhaltungsaufwendungen abzugrenzen.
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Anschaffungskosten Wertpapiere

Kapital & Anlage§ 20 Abs. 4 EStG

Grundlage der Gewinnermittlung bei Wertpapierverkäufen.

Der Veräußerungsgewinn aus Wertpapieren ist der Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungskosten und Veräußerungskosten. Bei Teilverkäufen wird die FIFO-Methode angewendet. Depotüberträge erfordern die Übermittlung der Anschaffungsdaten.

Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Vermietung & Immobilien§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Instandsetzungskosten innerhalb von 3 Jahren nach Kauf, die als Herstellungskosten gelten.

Übersteigen Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung eines Gebäudes 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes (netto), gelten sie als Herstellungskosten und sind nur über die AfA abziehbar – nicht sofort als Erhaltungsaufwand. Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen, bleiben außer Betracht.
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Anti-Treaty-Shopping (§ 50d Abs. 3 EStG)

Internationales§ 50d Abs. 3 EStG

Missbrauchsabwehr gegen die Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften.

Die Regelung versagt ausländischen Gesellschaften die Entlastung von deutscher Quellensteuer, wenn sie nur zwischengeschaltet sind, um Abkommens- oder Richtlinienvorteile zu erlangen, und keine hinreichende wirtschaftliche Substanz haben.

Antragsveranlagung

Arbeitnehmer & Lohn§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG

Freiwillige Abgabe der Steuererklärung zur Erstattung zu viel gezahlter Lohnsteuer.

Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, können freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben, um zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstattet zu bekommen („Antragsveranlagung“). Dafür gilt die vierjährige Festsetzungsfrist – die Erklärung für 2026 kann somit bis Ende 2030 eingereicht werden. Sie lohnt sich oft bei hohen Werbungskosten.
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Anzeigepflichten

Verfahren & AO§§ 137–139 AO

Pflicht zur Anzeige steuerlich relevanter Umstände.

Steuerpflichtige müssen bestimmte Umstände anzeigen – etwa die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit (steuerliche Erfassung) oder Auslandsbeteiligungen (§ 138 AO). Verstöße können bußgeldbewehrt sein und die Fristen beeinflussen.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Arbeitnehmer & Lohn§ 9a S. 1 Nr. 1a EStG

Pauschaler Werbungskostenabzug von 1.230 € für Arbeitnehmer.

Ohne Einzelnachweis werden bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit 1.230 € als Werbungskosten pauschal abgezogen. Höhere tatsächliche Werbungskosten wirken sich nur aus, soweit sie diesen Betrag übersteigen. Der Pauschbetrag wird bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
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Arbeitnehmersparzulage

Arbeitnehmer & Lohn§ 13 5. VermBG

Staatliche Zulage auf vermögenswirksame Leistungen.

Die Arbeitnehmersparzulage fördert vermögenswirksame Leistungen in Beteiligungssparen oder Bausparverträge, sofern das zu versteuernde Einkommen unter den Grenzen liegt. Sie wird mit der Steuererklärung beantragt und nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

Arbeitszimmer (häusliches)

Arbeitnehmer & Lohn§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG

Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer unter engen Voraussetzungen.

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung, sind die tatsächlichen Kosten voll abziehbar; alternativ kann eine Jahrespauschale von 1.260 € angesetzt werden. Steht das Zimmer nicht im Mittelpunkt, kommt statt des Raumkostenabzugs regelmäßig die Homeoffice-Pauschale in Betracht. Der Raum muss nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden.

Aufbewahrungspflichten

Selbständige & Gewinn§ 147 AO

Gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung steuerrelevanter Unterlagen.

Bücher, Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege sind grundsätzlich zehn Jahre, empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres der letzten Eintragung. Elektronische Unterlagen sind maschinell auswertbar vorzuhalten (GoBD).

Aufrechnung

Verfahren & AO§ 226 AO

Verrechnung gegenseitiger Ansprüche im Steuerschuldverhältnis.

Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden können gegeneinander aufgerechnet werden, sofern beide Ansprüche fällig und gleichartig sind. Die Finanzbehörde erklärt die Aufrechnung; Streit hierüber wird durch Abrechnungsbescheid entschieden.

Aufteilungsbescheid

Verfahren & AO§§ 268 ff. AO

Aufteilung der Gesamtschuld zusammenveranlagter Ehegatten für die Vollstreckung.

Auf Antrag wird die Gesamtschuld zusammenveranlagter Ehegatten für Zwecke der Vollstreckung nach dem Verhältnis der Einzelsteuerbeträge aufgeteilt. Danach kann jeder Ehegatte nur noch für seinen Anteil in Anspruch genommen werden.

Aufteilungsverbot

Grundlagen & System§ 12 Nr. 1 EStG

Grundsätzliches Verbot der Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen (heute gelockert).

Aufwendungen der privaten Lebensführung sind nicht abziehbar, auch wenn sie der Förderung des Berufs dienen. Der Große Senat des BFH hat das strikte Aufteilungsverbot jedoch gelockert: Gemischt veranlasste Kosten (z. B. Reisen) sind nach objektiven Kriterien in einen beruflichen (abziehbaren) und privaten Teil aufzuteilen, sofern ein sachgerechter Maßstab besteht.

Aufzeichnungspflichten

Selbständige & Gewinn§§ 143 ff. AO

Pflicht zu besonderen steuerlichen Aufzeichnungen.

Neben der Buchführung bestehen besondere Aufzeichnungspflichten – etwa der Wareneingang und -ausgang sowie umsatzsteuerliche Aufzeichnungen (§ 22 UStG). Sie müssen den GoBD entsprechen; Verstöße können zur Schätzung führen.

Auslandstätigkeitserlass

InternationalesATE / § 34c Abs. 5 EStG

Steuerfreistellung von Arbeitslohn für bestimmte Auslandstätigkeiten.

Der Auslandstätigkeitserlass stellt Arbeitslohn für bestimmte begünstigte Tätigkeiten (z. B. Anlagenbau) in Staaten ohne DBA unter Voraussetzungen von der deutschen Lohnsteuer frei – unter Progressionsvorbehalt. Er ergänzt die Regeln zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Außenprüfung

Verfahren & AO§§ 193 ff. AO

Umfassende Prüfung der steuerlichen Verhältnisse durch das Finanzamt (Betriebsprüfung).

Die Außenprüfung dient der Ermittlung und Beurteilung steuerlich erheblicher Sachverhalte, meist bei Gewerbetreibenden, Selbständigen und Land- und Forstwirten. Umfang und Zeitraum werden in der Prüfungsanordnung festgelegt. Nach Abschluss ergeht ein Prüfungsbericht; die Ergebnisse führen häufig zu geänderten Bescheiden. Ein zuvor erklärter Vorbehalt der Nachprüfung ermöglicht die Änderung.
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Außergewöhnliche Belastungen

Grundlagen & System§ 33 EStG

Zwangsläufige, außergewöhnliche private Aufwendungen, die die zumutbare Belastung übersteigen.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger (z. B. Krankheits-, Pflege- oder Bestattungskosten), sind diese abziehbar, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Daneben bestehen typisierte Sondertatbestände nach §§ 33a, 33b EStG (Unterhalt, Behinderten-Pauschbetrag).
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Außerordentliche Einkünfte

Grundlagen & System§ 34 Abs. 2 EStG

Zusammengeballte Einkünfte mit ermäßigter Besteuerung.

Außerordentliche Einkünfte – etwa Veräußerungsgewinne, Entschädigungen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit – werden nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert, um die Progressionswirkung der Zusammenballung abzumildern.

Aussetzung der Vollziehung

Bescheid & Rechtsbehelf§ 361 AO

Vorläufiges Aussetzen der Zahlungspflicht während des Einspruchs.

Da der Einspruch die Vollziehung nicht hemmt, kann auf Antrag die Aussetzung der Vollziehung gewährt werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen. Der strittige Betrag muss dann zunächst nicht gezahlt werden; unterliegt der Steuerpflichtige, fallen Aussetzungszinsen an.
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B38 Begriffe

Bagatellgrenze / Bemessung Kleinbetragsrechnung

Umsatzsteuer§ 33 UStDV

Vereinfachte Rechnung bis 250 € Gesamtbetrag.

Bei Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 € (brutto) genügen reduzierte Pflichtangaben: Name und Anschrift des Leistenden, Ausstellungsdatum, Menge/Art der Leistung, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe sowie der Steuersatz. Der Vorsteuerabzug bleibt trotz vereinfachter Rechnung möglich.

Basiszins (Vorabpauschale)

Kapital & Anlage§ 18 Abs. 4 InvStG

Vom BMF veröffentlichter Zinssatz zur Berechnung der Vorabpauschale.

Der Basiszins wird jährlich anhand der Rendite langlaufender Bundesanleihen festgesetzt und dient der Ermittlung des Basisertrags für die Vorabpauschale. In Niedrigzinsphasen kann er null oder negativ sein, sodass keine Vorabpauschale anfällt.
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Bauabzugsteuer

Verfahren & AO§§ 48–48d EStG

15 % Steuerabzug des Leistungsempfängers bei Bauleistungen.

Wer als Unternehmer Bauleistungen bezieht, muss grundsätzlich 15 % der Gegenleistung einbehalten und an das Finanzamt abführen – es sei denn, der leistende Bauunternehmer legt eine gültige Freistellungsbescheinigung vor oder Bagatellgrenzen werden nicht überschritten. Der Abzug wird auf die Steuern des Leistenden angerechnet.
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Behaltensfrist (ErbSt)

Erbschaft & Schenkung§ 13a Abs. 6 ErbStG

Frist, während der begünstigtes Vermögen nicht veräußert werden darf.

Die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen bzw. das Familienheim entfällt rückwirkend anteilig, wenn das Vermögen innerhalb der Behaltensfrist (fünf bzw. sieben bzw. zehn Jahre) veräußert oder aufgegeben wird. Sie soll missbräuchliche Gestaltungen verhindern.

Behindertenpauschbetrag

Grundlagen & System§ 33b EStG

Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung nach Grad der Behinderung.

Statt Einzelnachweis der behinderungsbedingten Kosten kann ein nach dem Grad der Behinderung gestaffelter Pauschbetrag geltend gemacht werden (seit 2021 bereits ab GdB 20). Bei Merkzeichen H, Bl oder TBl beträgt er 7.400 €. Er tritt an die Stelle des Abzugs als außergewöhnliche Belastung.
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Bemessungsgrundlage

Grundlagen & System§ 2 EStG

Der Betrag, auf den der Steuertarif angewendet wird.

Die Bemessungsgrundlage ist die maßgebliche Größe, auf die der Steuertarif angewendet wird. Bei der Einkommensteuer ist dies das zu versteuernde Einkommen, bei der Umsatzsteuer das Entgelt. Sie entsteht durch stufenweise Ermittlung aus den Einkünften, vermindert um Abzugsbeträge.

Berufskleidung

Arbeitnehmer & Lohn§ 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG

Typische Berufskleidung als abziehbare Werbungskosten.

Aufwendungen für typische Berufskleidung (z. B. Uniformen, Arztkittel, Sicherheitsschuhe) sind als Werbungskosten abziehbar, ebenso deren Reinigung. Bürgerliche Kleidung, die auch privat tragbar ist, wird nicht anerkannt (Aufteilungsverbot).

Beschränkte Steuerpflicht

Internationales§ 1 Abs. 4 EStG

Steuerpflicht nur mit inländischen Einkünften ohne Wohnsitz im Inland.

Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland unterliegen mit ihren inländischen Einkünften nach § 49 EStG der beschränkten Steuerpflicht. Anders als bei der unbeschränkten Steuerpflicht gilt kein Welteinkommensprinzip; viele personenbezogene Vergünstigungen bleiben versagt.
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Bestandskraft

Bescheid & Rechtsbehelf§ 172 AO

Unanfechtbarkeit eines Bescheids nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist.

Ein Bescheid wird bestandskräftig, wenn er nicht fristgerecht angefochten wurde. Er ist dann nur noch nach besonderen Korrekturvorschriften (§§ 172 ff. AO) änderbar – etwa bei neuen Tatsachen oder offenbaren Unrichtigkeiten. Die Bestandskraft schafft Rechtssicherheit.

Bestandsschutz Altanteile (Investmentfonds)

Kapital & Anlage§ 56 InvStG

Übergangsregeln für vor 2018 erworbene Fondsanteile.

Für vor 2018 erworbene Fondsanteile gilt eine fiktive Veräußerung zum 31.12.2017; Wertzuwächse ab 2018 werden nach neuem Recht mit Teilfreistellung besteuert. Ein persönlicher Freibetrag von 100.000 € kann für bestandsgeschützte Altanteile greifen.

Beteiligungsertragsbefreiung (§ 8b KStG)

Unternehmen & Körperschaft§ 8b KStG

Weitgehende Steuerfreiheit von Dividenden und Veräußerungsgewinnen bei Körperschaften.

Bei Kapitalgesellschaften bleiben Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an anderen Körperschaften zu 95 % steuerfrei (5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben). Bei Streubesitz unter 10 % entfällt die Befreiung für laufende Dividenden.

Betriebsaufgabe

Selbständige & Gewinn§ 16 EStG

Beendigung des Betriebs mit Aufdeckung aller stillen Reserven.

Bei der Betriebsaufgabe werden alle wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert oder ins Privatvermögen überführt; die stillen Reserven werden aufgedeckt und als Aufgabegewinn versteuert. Unter Voraussetzungen greifen der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 und die ermäßigte Besteuerung nach § 34 (Fünftelregelung oder halber Steuersatz).
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Betriebsaufspaltung

Unternehmen & KörperschaftH 15.7 EStH

Aufteilung in Besitz- und Betriebsunternehmen mit gewerblicher Infektion.

Bei der Betriebsaufspaltung verpachtet ein Besitzunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen an eine personell und sachlich verflochtene Betriebsgesellschaft. Die eigentlich vermögensverwaltende Verpachtung wird dadurch gewerblich und gewerbesteuerpflichtig. Ihr Wegfall kann eine Betriebsaufgabe auslösen.

Betriebsausgaben

Selbständige & Gewinn§ 4 Abs. 4 EStG

Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, und mindern den Gewinn. Sie sind von den nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 EStG) und den nur beschränkt abziehbaren Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 EStG, z. B. Bewirtung, Geschenke) abzugrenzen. Das Pendant bei den Überschusseinkünften sind die Werbungskosten.
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Betriebseinnahmen

Selbständige & Gewinn§ 4 Abs. 3 EStG

Alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind.

Betriebseinnahmen umfassen sämtliche im Rahmen des Betriebs zufließenden Werte, insbesondere Umsatzerlöse. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Auch die vereinnahmte Umsatzsteuer zählt zu den Betriebseinnahmen.
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Betriebsstätte

Internationales§ 12 AO / Art. 5 OECD-MA

Feste Geschäftseinrichtung, die ein Besteuerungsrecht begründet.

Eine Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird (z. B. Zweigniederlassung, Fabrik). Sie begründet nach DBA das Besteuerungsrecht des Belegenheitsstaats und ist zentral für die Gewinnabgrenzung grenzüberschreitender Unternehmen.
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Betriebsstättengewinnabgrenzung

Internationales§ 1 Abs. 5 AStG (AOA)

Zuordnung von Gewinnen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte.

Nach dem Authorised OECD Approach (AOA) wird die Betriebsstätte für die Gewinnabgrenzung wie ein selbständiges Unternehmen behandelt. Funktionen, Wirtschaftsgüter und Risiken werden zugeordnet und Innentransaktionen fremdüblich (Fremdvergleich) bewertet.

Betriebsveranstaltung

Arbeitnehmer & Lohn§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Freibetrag von 110 € je Arbeitnehmer für Firmenfeiern.

Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeier) bleiben bis 110 € je Arbeitnehmer und Veranstaltung steuerfrei, für bis zu zwei Veranstaltungen jährlich. Der übersteigende Betrag ist Arbeitslohn und kann pauschal versteuert werden.

Betriebsvermögen

Selbständige & Gewinn§ 4 Abs. 1 EStG

Die dem Betrieb dienenden Wirtschaftsgüter.

Zum Betriebsvermögen gehören Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb dienen. Man unterscheidet notwendiges (mehr als 50 % betriebliche Nutzung) und gewillkürtes Betriebsvermögen (10–50 %, Zuordnung durch Widmung). Wirtschaftsgüter mit unter 10 % betrieblicher Nutzung sind notwendiges Privatvermögen. Die Zuordnung entscheidet über AfA, Aufwandsabzug und die Steuerverstrickung stiller Reserven.
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Betriebsvermögensvergleich

Selbständige & Gewinn§ 4 Abs. 1 / § 5 EStG

Gewinnermittlung durch Vergleich des Betriebsvermögens zweier Stichtage.

Beim Betriebsvermögensvergleich ergibt sich der Gewinn als Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss und am Anfang des Wirtschaftsjahres, korrigiert um Einlagen und Entnahmen. Er ist die Gewinnermittlungsart der Bilanzierenden und maßgeblich für den periodengerechten Ausweis stiller Reserven.
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Betriebsvermögensverschonung (§ 13a ErbStG)

Erbschaft & Schenkung§§ 13a, 13b ErbStG

Weitgehende Steuerbefreiung für vererbtes/verschenktes Betriebsvermögen.

Begünstigtes Betriebsvermögen kann zu 85 % (Regelverschonung) oder 100 % (Optionsverschonung) steuerfrei übergehen, sofern Lohnsummen- und Behaltensfristen eingehalten werden. Schädliches Verwaltungsvermögen ist ausgenommen; bei Großerwerben greift die Verschonungsbedarfsprüfung.

Betriebsverpachtung

Selbständige & Gewinn§ 16 Abs. 3b EStG

Verpachtung des Betriebs im Ganzen mit Fortführungsfiktion.

Wird ein Betrieb im Ganzen verpachtet, kann der Verpächter wählen, ob er die Betriebsaufgabe erklärt (Aufdeckung der stillen Reserven) oder den Betrieb als ruhend fortführt. Ohne ausdrückliche Aufgabeerklärung gilt der Betrieb als fortbestehend.

Beweislast (Feststellungslast)

Verfahren & AO§ 88 AO / BFH-Rspr.

Verteilung des Risikos der Unaufklärbarkeit eines Sachverhalts.

Bleibt ein Sachverhalt trotz Amtsermittlung und Mitwirkung unaufklärbar, trägt regelmäßig das Finanzamt die Feststellungslast für steuerbegründende, der Steuerpflichtige für steuermindernde Tatsachen. Bei Verletzung von Mitwirkungspflichten kann sich die Beweislast verschieben.

Bewertung von Grundvermögen

Erbschaft & Schenkung§§ 176 ff. BewG

Ermittlung des Grundbesitzwerts für Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird Grundbesitz mit dem gemeinen Wert angesetzt, ermittelt nach Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren des Bewertungsgesetzes. Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch Gutachten ist zulässig.

Bewirtungskosten

Selbständige & Gewinn§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG

Zu 70 % abziehbare Aufwendungen für die geschäftliche Bewirtung.

Aufwendungen für die Bewirtung aus geschäftlichem Anlass sind nur zu 70 % als Betriebsausgaben abziehbar, sofern sie angemessen und ordnungsgemäß nachgewiesen sind. Erforderlich ist ein maschinell erstellter Bewirtungsbeleg mit Angabe von Anlass und Teilnehmern. Die Vorsteuer ist – anders als der ertragsteuerliche Abzug – zu 100 % abziehbar.
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Bilanz

Selbständige & Gewinn§ 242 HGB

Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zum Stichtag.

Die Bilanz stellt zum Abschlussstichtag Vermögen (Aktiva) und Kapital/Schulden (Passiva) gegenüber. Sie ist Teil des Jahresabschlusses buchführungspflichtiger Kaufleute und Grundlage des Betriebsvermögensvergleichs. Für die Steuerbilanz gilt über den Maßgeblichkeitsgrundsatz die Handelsbilanz, modifiziert um steuerliche Sondervorschriften.
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Billigkeitsmaßnahme

Verfahren & AO§§ 163, 227 AO

Abweichende Steuerfestsetzung oder Erlass aus Billigkeitsgründen.

Billigkeitsmaßnahmen erlauben es, die Steuer aus sachlichen oder persönlichen Gründen niedriger festzusetzen (§ 163) oder zu erlassen (§ 227), wenn die gesetzliche Rechtsfolge im Einzelfall unangemessen hart wäre. Sie stehen im Ermessen der Behörde.

Buchführungspflicht

Selbständige & Gewinn§§ 140, 141 AO

Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung ab bestimmten Schwellen.

Kaufleute sind nach HGB (derivativ über § 140 AO) buchführungspflichtig. Zusätzlich begründet § 141 AO eine originäre steuerliche Buchführungspflicht bei Umsätzen über 800.000 € oder Gewinn über 80.000 € im Kalenderjahr. Wer nicht buchführungspflichtig ist, darf den Gewinn per EÜR ermitteln.
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Bundesfinanzhof (BFH)

Bescheid & Rechtsbehelf§ 2 FGO

Oberstes deutsches Fachgericht für Steuer- und Zollsachen.

Der Bundesfinanzhof mit Sitz in München ist die höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit. Er entscheidet über Revisionen gegen Urteile der Finanzgerichte und prägt durch seine Rechtsprechung die Auslegung des Steuerrechts. Seine Entscheidungen wirken über den Einzelfall hinaus (Präzedenzwirkung).
C1 Begriffe
D20 Begriffe

Degressive Abschreibung

Selbständige & Gewinn§ 7 Abs. 2 EStG

Abschreibung mit fallenden Jahresbeträgen vom Restbuchwert.

Bei der degressiven AfA wird ein gleichbleibender Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet, sodass die Beträge jährlich sinken. Sie ist für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nur in gesetzlich befristeten Zeiträumen zulässig und auf das gesetzlich bestimmte Vielfache der linearen AfA begrenzt. Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.

Degressive Gebäude-AfA (§ 7b)

Vermietung & Immobilien§ 7b / § 7 Abs. 5a EStG

Zeitlich befristete degressive Abschreibung für neue Mietwohnungen.

Zur Förderung des Wohnungsbaus wurde eine degressive AfA von 5 % für neu errichtete Wohngebäude sowie die Sonderabschreibung nach § 7b eingeführt. Sie ergänzen die lineare Gebäude-AfA und sind an Baukosten- und Effizienzgrenzen gebunden.

Denkmal-AfA

Vermietung & Immobilien§ 7i EStG

Erhöhte Abschreibung für Baumaßnahmen an Baudenkmälern.

Für Herstellungskosten an denkmalgeschützten Gebäuden gewährt § 7i EStG eine erhöhte Absetzung von bis zu 9 % bzw. 7 % über zwölf Jahre – zusätzlich zur regulären Gebäude-AfA. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Denkmalbehörde.

Depotübertrag

Kapital & Anlage§ 43 Abs. 1 EStG

Übertragung von Wertpapieren zwischen Depots mit steuerlichen Folgen.

Ein Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel ist steuerneutral, wenn die abgebende Bank die Anschaffungsdaten mitteilt. Bei Wechsel des Gläubigers (z. B. Schenkung) kann er als Veräußerung fingiert werden, wenn keine Meldung als unentgeltlich erfolgt.

Dienstwagen

Arbeitnehmer & Lohn§ 8 Abs. 2 EStG

Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung als geldwerter Vorteil.

Die private Nutzung eines Dienstwagens ist ein geldwerter Vorteil und als Arbeitslohn zu versteuern – entweder pauschal nach der 1-%-Regelung oder nach tatsächlichem Anteil per Fahrtenbuch. E-Dienstwagen werden steuerlich stark begünstigt.
Ausführlicher Ratgeber

Direktversicherung

Arbeitnehmer & Lohn§ 3 Nr. 63 EStG

Durchführungsweg der bAV über eine Lebensversicherung.

Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung: Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer eine Renten- oder Lebensversicherung ab. Beiträge sind bis zur gesetzlichen Grenze steuerfrei, Leistungen nachgelagert steuerpflichtig.

Disagio (Damnum)

Vermietung & Immobilien§ 11 Abs. 2 EStG

Vorab einbehaltener Zinsanteil eines Darlehens.

Das Disagio ist der Unterschied zwischen Nennbetrag und Auszahlungsbetrag eines Darlehens und wirtschaftlich vorweggenommener Zins. Bei marktüblicher Höhe ist es im Jahr der Zahlung sofort als Werbungskosten abziehbar, andernfalls zu verteilen.

Dokumentationspflichten (Verrechnungspreise)

Internationales§ 90 Abs. 3 AO

Pflicht zur Aufzeichnung grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen.

Bei Auslandssachverhalten müssen Steuerpflichtige Art und Inhalt ihrer Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen sowie die Angemessenheit der Verrechnungspreise dokumentieren (Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation). Bei Verstößen drohen Zuschätzungen und Zuschläge.

Doppelbesteuerung

InternationalesDBA / § 34c EStG

Mehrfache Besteuerung desselben Einkommens in mehreren Staaten.

Von Doppelbesteuerung spricht man, wenn dasselbe Steuersubstrat in mehreren Staaten besteuert wird. Vermieden wird sie durch Doppelbesteuerungsabkommen und unilaterale Regelungen – mittels Freistellungs- oder Anrechnungsmethode. Zu unterscheiden ist die juristische von der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung.
Ausführlicher Ratgeber

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

InternationalesArt. 1 ff. OECD-MA

Völkerrechtlicher Vertrag zur Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen Staaten.

Ein DBA ist ein bilateraler Vertrag, der regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte zusteht, und so Doppelbesteuerung vermeidet. Die meisten deutschen Abkommen folgen dem OECD-Musterabkommen. Das DBA schafft kein Steuerrecht, sondern begrenzt bestehende nationale Ansprüche (Schrankenwirkung).
Ausführlicher Ratgeber

Doppelte Haushaltsführung

Arbeitnehmer & Lohn§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Abzug der Kosten einer beruflich veranlassten Zweitwohnung.

Wer aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhält und zugleich einen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt hat, kann Unterkunftskosten (max. 1.000 €/Monat), Familienheimfahrten und in den ersten drei Monaten Verpflegungspauschalen abziehen. Erforderlich ist eine finanzielle Beteiligung am Haupthaushalt.
Ausführlicher Ratgeber

Duldungsbescheid

Verfahren & AO§ 191 AO

Verpflichtung, die Vollstreckung in bestimmtes Vermögen zu dulden.

Der Duldungsbescheid verpflichtet einen Dritten, die Zwangsvollstreckung in Vermögen zu dulden, das ihm z. B. durch anfechtbare Rechtshandlung übertragen wurde (Anfechtungsgesetz). Er ergänzt den Haftungsbescheid im Erhebungsverfahren.

Durchschnittssatzbesteuerung (Land- u. Forstwirtschaft)

Umsatzsteuer§ 24 UStG

Pauschale Umsatzbesteuerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.

Land- und Forstwirte können ihre Umsätze mit Durchschnittssätzen versteuern, bei denen Umsatz- und Vorsteuer pauschal verrechnet werden, sodass keine Zahllast verbleibt. Ab einer Umsatzgrenze ist die Regelbesteuerung anzuwenden.
E43 Begriffe

E-Rechnung

Umsatzsteuer§ 14 UStG (Wachstumschancengesetz)

Strukturiertes elektronisches Rechnungsformat, ab 2025 im B2B verpflichtend.

Die E-Rechnung ist eine in einem strukturierten Format (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) ausgestellte und übermittelte Rechnung. Seit 2025 müssen inländische Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können; Ausstellungspflichten greifen schrittweise. Eine reine PDF gilt nicht mehr als elektronische Rechnung.
Ausführlicher Ratgeber

Ehegattensplitting

Familie & Kinder§ 32a Abs. 5 EStG

Steuervorteil verheirateter Paare durch den Splittingtarif.

Das Ehegattensplitting behandelt Eheleute wie einen einzigen Steuerpflichtigen mit dem hälftigen Einkommen und mildert so die Progression. Der Vorteil steigt mit der Einkommensdifferenz der Partner und ist bei alleinverdienenden Paaren am größten. Er setzt die Zusammenveranlagung voraus.
Ausführlicher Ratgeber

Ehrenamtspauschale

Arbeitnehmer & Lohn§ 3 Nr. 26a EStG

Steuerfreibetrag von 960 € für nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit.

Für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich – etwa als Vereinsvorstand oder Kassenwart – bleiben Einnahmen bis 960 € jährlich steuerfrei. Neben dem Übungsleiterfreibetrag ist sie nur für verschiedene Tätigkeiten nutzbar.

Einfuhrumsatzsteuer

Umsatzsteuer§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG

Umsatzsteuer auf die Einfuhr von Waren aus dem Drittland.

Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern erhoben und vom Zoll verwaltet. Unternehmer können sie als Vorsteuer abziehen, sodass sie im Ergebnis neutral wirkt.

Einheitswert

Vermietung & Immobilien§ 19 BewG

Historischer Bewertungsmaßstab, bei der Grundsteuer abgelöst.

Der Einheitswert war lange Bemessungsgrundlage der Grundsteuer. Nachdem das BVerfG die veralteten Werte für verfassungswidrig erklärt hatte, wurde er ab 2025 durch den neuen Grundsteuerwert ersetzt. In einigen Bereichen (z. B. Land- und Forstwirtschaft) behält die Bewertungssystematik Bedeutung.

Einkommensteuer

Grundlagen & System§ 1 EStG

Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen.

Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen natürlicher Personen und ist als Personensteuer progressiv ausgestaltet. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, ermittelt aus den sieben Einkunftsarten. Erhebungsformen sind u. a. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und die Veranlagung.
Ausführlicher Ratgeber

Einkommensteuererklärung

Arbeitnehmer & Lohn§ 25 EStG

Jährliche Erklärung zur Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer.

In der Einkommensteuererklärung legt der Steuerpflichtige seine Einkünfte und abziehbaren Aufwendungen offen. Sie ist bei Pflichtveranlagung grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben (mit Steuerberater später). Abgabe erfolgt regelmäßig elektronisch über ELSTER. Bei freiwilliger Abgabe gilt die Antragsveranlagung.
Ausführlicher Ratgeber

Einkommensteuervorauszahlung

Verfahren & AO§ 37 EStG

Vierteljährliche Vorauszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuer.

Das Finanzamt setzt vierteljährliche Vorauszahlungen (10.3., 10.6., 10.9., 10.12.) fest, die sich an der Steuer der letzten Veranlagung orientieren. Sie werden auf die Jahressteuer angerechnet. Bei sinkenden Einkünften kann eine Herabsetzung beantragt werden.

Einkunftsarten

Grundlagen & System§ 2 Abs. 1 EStG

Die sieben Kategorien steuerbarer Einkünfte.

Das EStG kennt sieben Einkunftsarten: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte (§ 22). Die ersten drei sind Gewinneinkünfte, die übrigen Überschusseinkünfte. Einnahmen außerhalb dieser Arten sind nicht steuerbar.

Einlagekonto (steuerliches)

Unternehmen & Körperschaft§ 27 KStG

Konto für nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen.

Das steuerliche Einlagekonto weist Einlagen der Gesellschafter aus, die nicht als Nennkapital gebunden sind. Ausschüttungen daraus (Einlagenrückgewähr) sind beim Anteilseigner keine steuerpflichtige Dividende, sondern mindern die Anschaffungskosten der Beteiligung.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Selbständige & Gewinn§ 4 Abs. 3 EStG

Vereinfachte Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung von Zu- und Abflüssen.

Die EÜR ermittelt den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Sie steht Nicht-Buchführungspflichtigen offen und wird mit der Anlage EÜR elektronisch übermittelt. Anlagegüter werden über die AfA berücksichtigt.
Ausführlicher Ratgeber

Einspruch

Bescheid & Rechtsbehelf§ 347 AO

Außergerichtlicher Rechtsbehelf gegen Steuerverwaltungsakte.

Der Einspruch ist der statthafte Rechtsbehelf gegen Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen. Die Behörde prüft den Fall in vollem Umfang neu (auch zuungunsten, nach Hinweis). Er hemmt nicht die Zahlungspflicht – dafür ist die Aussetzung der Vollziehung nötig.
Ausführlicher Ratgeber

Einspruchsfrist

Bescheid & Rechtsbehelf§ 355 AO

Monatsfrist zur Einlegung des Einspruchs.

Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids beim Finanzamt eingehen. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe (i. d. R. dritter Tag nach Aufgabe zur Post). Nach Fristablauf wird der Bescheid bestandskräftig; Wiedereinsetzung ist nur bei unverschuldeter Fristversäumnis möglich.

Elektrodienstwagen (0,25-%-Regelung)

Arbeitnehmer & Lohn§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Reduzierte Versteuerung des geldwerten Vorteils reiner E-Firmenwagen.

Bei rein elektrischen Dienstwagen wird der geldwerte Vorteil statt mit 1 % nur mit 0,25 % des Bruttolistenpreises angesetzt, sofern dieser eine gesetzlich festgelegte Grenze nicht übersteigt. Plug-in-Hybride werden mit 0,5 % begünstigt. Alternative bleibt das Fahrtenbuch.

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Arbeitnehmer & Lohn§ 39e EStG

Digitale Speicherung der für den Lohnsteuerabzug maßgeblichen Merkmale.

Die ELStAM ersetzen die frühere Lohnsteuerkarte. Sie enthalten u. a. Steuerklasse, Kinderfreibetragszähler, Konfession und Freibeträge und werden vom Arbeitgeber elektronisch abgerufen. Änderungen (z. B. Steuerklassenwechsel) wirken über die Datenbank der Finanzverwaltung.

ELSTER

Verfahren & AO§ 87a AO

Elektronisches Portal zur Übermittlung von Steuererklärungen.

ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist das offizielle Onlineportal der Finanzverwaltung zur authentifizierten, papierlosen Übermittlung von Steuererklärungen und Anträgen. Für viele Erklärungen – etwa die EÜR und Umsatzsteuervoranmeldungen – ist die elektronische Übermittlung verpflichtend.
Ausführlicher Ratgeber

Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Familie & Kinder§ 32b EStG

Steuerfreie Lohnersatzleistungen erhöhen den Steuersatz.

Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Kranken- und Kurzarbeitergeld sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt: Sie werden bei der Ermittlung des Steuersatzes rechnerisch dem Einkommen hinzugerechnet, sodass die übrigen Einkünfte höher besteuert werden. Das führt häufig zu Nachzahlungen.

Energiepreispauschale

Arbeitnehmer & Lohn§§ 112 ff. EStG

Einmalzahlung zur Abfederung gestiegener Energiekosten.

Erwerbstätige erhielten 2022 eine Energiepreispauschale von 300 €, die als steuerpflichtiger Arbeitslohn bzw. sonstige Einkünfte behandelt wurde. Für Rentner und Studierende galten gesonderte Regelungen. Die Auszahlung erfolgte meist über den Arbeitgeber oder die Veranlagung.

Entfernungspauschale

Arbeitnehmer & Lohn§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Werbungskostenpauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden verkehrsmittelunabhängig 0,30 € je Entfernungskilometer (einfache Strecke), ab dem 21. km 0,38 €, angesetzt. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung. Die Pauschale gilt auch für Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel; nachgewiesene höhere ÖPNV-Kosten sind alternativ ansetzbar.
Ausführlicher Ratgeber

Entnahme

Selbständige & Gewinn§ 4 Abs. 1 S. 2 EStG

Überführung von Wirtschaftsgütern aus dem Betriebs- ins Privatvermögen.

Eine Entnahme liegt vor, wenn der Steuerpflichtige Wirtschaftsgüter, Nutzungen oder Leistungen für private Zwecke aus dem Betrieb entnimmt. Sie ist mit dem Teilwert anzusetzen und erhöht den Gewinn, wodurch aufgedeckte stille Reserven versteuert werden. Beispiel: private Kfz-Nutzung.
Ausführlicher Ratgeber

Entstrickung

Internationales§ 4 Abs. 1 S. 3 EStG

Fiktive Gewinnrealisierung bei Verlust des deutschen Besteuerungsrechts.

Verliert Deutschland das Besteuerungsrecht an einem Wirtschaftsgut – etwa durch Überführung in eine ausländische Betriebsstätte –, gilt dies als Entnahme zum gemeinen Wert; die stillen Reserven werden aufgedeckt. Auf Antrag kann die Steuer über einen Ausgleichsposten bzw. bei EU-Sachverhalten gestreckt werden.

Erbbaurecht

Vermietung & ImmobilienErbbauRG

Vererbliches Recht, auf fremdem Grund ein Bauwerk zu haben.

Das Erbbaurecht berechtigt gegen Zahlung eines Erbbauzinses zur Bebauung fremden Grundstücks. Der Erbbauzins ist beim Berechtigten regelmäßig als Werbungskosten abziehbar; das Erbbaurecht gilt als grundstücksgleiches Recht und unterliegt der Grunderwerbsteuer.

Erbschaftsteuer

Erbschaft & Schenkung§ 1 ErbStG

Steuer auf den Erwerb von Todes wegen.

Die Erbschaftsteuer besteuert den Vermögensanfall beim Erben. Höhe und Freibeträge richten sich nach der Steuerklasse (Verwandtschaftsverhältnis). Für Betriebsvermögen und Familienheime bestehen weitreichende Verschonungen. Sie ist eng mit der Schenkungsteuer verzahnt (Zusammenrechnung binnen 10 Jahren).
Ausführlicher Ratgeber

Ergänzungsbilanz

Unternehmen & Körperschaft§ 15 EStG / R 4.6 EStR

Gesellschafterbezogene Korrektur zur Gesamthandsbilanz.

Die Ergänzungsbilanz erfasst gesellschafterindividuelle Wertkorrekturen – etwa Mehr- oder Minderwerte beim Erwerb eines Mitunternehmeranteils. Sie tritt neben die Gesamthands- und die Sonderbilanz und wirkt auf den anteiligen Gewinn.

Erhaltungsaufwand

Vermietung & Immobilien§ 9 EStG / R 21.1 EStR

Sofort abziehbare Aufwendungen für die Instandhaltung/-setzung eines Gebäudes.

Erhaltungsaufwand dient der Erhaltung oder zeitgemäßen Wiederherstellung eines bereits vorhandenen Gebäudes und ist sofort als Werbungskosten abziehbar. Abzugrenzen von Herstellungskosten und den anschaffungsnahen Herstellungskosten. Größerer Erhaltungsaufwand kann auf 2–5 Jahre verteilt werden (§ 82b EStDV).
Ausführlicher Ratgeber

Erlass

Verfahren & AO§ 227 AO

Verzicht auf Steueransprüche aus Billigkeitsgründen.

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können ganz oder teilweise erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre – aus persönlichen (Existenzgefährdung) oder sachlichen Gründen. Der Erlass ist eine Ermessensentscheidung und von der bloßen Stundung zu unterscheiden.
Ausführlicher Ratgeber

Ermessen

Verfahren & AO§ 5 AO

Entscheidungsspielraum der Finanzbehörde in Rechtsfolge.

Räumt das Gesetz der Behörde Ermessen ein („kann“), muss sie es pflichtgemäß und zweckentsprechend ausüben und die gesetzlichen Grenzen wahren. Ermessensfehler (Nichtgebrauch, Über- oder Fehlgebrauch) sind gerichtlich überprüfbar – etwa bei Billigkeitsmaßnahmen oder dem Haftungsbescheid.

Erstattung ausländischer Quellensteuer

Kapital & Anlage§ 32d Abs. 5 EStG / DBA

Rückforderung zu viel einbehaltener ausländischer Quellensteuer.

Auf ausländische Dividenden wird oft Quellensteuer einbehalten, die den nach DBA zulässigen Satz übersteigt. Der überschießende Teil kann im Quellenstaat erstattet werden; der anrechenbare Teil wird nach der Anrechnungsmethode auf die deutsche Steuer angerechnet.

Erstattungsanspruch

Verfahren & AO§ 37 Abs. 2 AO

Anspruch auf Rückzahlung ohne Rechtsgrund gezahlter Steuern.

Wurde eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt, besteht ein Erstattungsanspruch des Leistenden. Er ist Teil der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis und kann mit Steuerschulden aufgerechnet werden.

Erstausbildung

Arbeitnehmer & Lohn§ 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG

Kosten der ersten Berufsausbildung – nur begrenzt als Sonderausgaben abziehbar.

Kosten einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums sind nur bis 6.000 € als Sonderausgaben abziehbar und wirken sich ohne eigene Einkünfte oft nicht aus. Erst nach abgeschlossener Erstausbildung sind Kosten als Werbungskosten voll abziehbar und vortragsfähig.

Erste Tätigkeitsstätte

Arbeitnehmer & Lohn§ 9 Abs. 4 EStG

Ortsfeste betriebliche Einrichtung, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.

Die erste Tätigkeitsstätte bestimmt, ob Fahrtkosten nur mit der Entfernungspauschale oder als Reisekosten (0,30 €/km hin und zurück, Verpflegungspauschalen) abziehbar sind. Sie wird vorrangig durch arbeitsrechtliche Zuordnung des Arbeitgebers, hilfsweise nach quantitativen Kriterien bestimmt. Je Dienstverhältnis gibt es höchstens eine.
Ausführlicher Ratgeber

Ertragswertverfahren

Erbschaft & Schenkung§§ 184 ff. BewG

Bewertung von Renditeobjekten anhand des nachhaltigen Ertrags.

Beim Ertragswertverfahren wird der Grundstückswert aus dem kapitalisierten nachhaltig erzielbaren Reinertrag zuzüglich Bodenwert abgeleitet. Es dient v. a. der Bewertung von Mietwohn- und Geschäftsgrundstücken für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Erweitert beschränkte Steuerpflicht

Internationales§ 2 AStG

Ausgedehnte Steuerpflicht nach Wegzug in ein Niedrigsteuerland.

Wer nach langjähriger unbeschränkter Steuerpflicht in ein Niedrigsteuergebiet wegzieht und wesentliche wirtschaftliche Inlandsinteressen behält, unterliegt bis zu zehn Jahre der erweitert beschränkten Steuerpflicht – mit erweitertem Katalog inländischer Einkünfte. Sie ergänzt die Wegzugsbesteuerung.

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung

Unternehmen & Körperschaft§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG

Gewerbesteuerbefreiung für reine Grundstücksunternehmen.

Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, können den auf die Grundstücksverwaltung entfallenden Gewerbeertrag vollständig kürzen und damit faktisch von der Gewerbesteuer befreien. Schädliche Nebentätigkeiten gefährden die Begünstigung.

Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Internationales§ 1 Abs. 2 EStG

Unbeschränkte Steuerpflicht deutscher Auslandsbediensteter ohne Inlandswohnsitz.

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland tätig sind und aus einer inländischen öffentlichen Kasse bezahlt werden (z. B. Diplomaten), gelten trotz fehlenden Wohnsitzes im Inland als unbeschränkt steuerpflichtig. Damit unterliegen sie dem Welteinkommensprinzip.

Existenzminimum / Grundfreibetrag

Grundlagen & System§ 32a Abs. 1 EStG

Steuerfrei zu stellendes Einkommen zur Sicherung des Existenzminimums.

Das Existenzminimum bleibt über den Grundfreibetrag steuerfrei; erst darüber setzt die Besteuerung ein. Seine Höhe wird regelmäßig anhand des Existenzminimumberichts angepasst. Verfassungsrechtliche Grundlage ist das subjektive Nettoprinzip.
F22 Begriffe

Fahrtenbuch

Selbständige & Gewinn§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Nachweismethode für die private Kfz-Nutzung als Alternative zur 1-%-Regelung.

Statt der pauschalen 1-%-Regelung kann der private Nutzungsanteil eines Firmenwagens über ein ordnungsgemäßes, zeitnah und lückenlos geführtes Fahrtenbuch nach tatsächlichen Kosten ermittelt werden. Es muss Datum, Ziel, Zweck und Kilometerstand jeder betrieblichen Fahrt enthalten. Bei geringer Privatnutzung ist es meist günstiger.
Ausführlicher Ratgeber

Fernverkauf

Umsatzsteuer§ 3c UStG

Grenzüberschreitender Warenverkauf an EU-Privatkunden.

Beim innergemeinschaftlichen Fernverkauf an Privatkunden verlagert sich der Lieferort ab Überschreiten der EU-weiten Bagatellgrenze von 10.000 € in das Bestimmungsland. Die Meldung erfolgt regelmäßig über das OSS-Verfahren.

Festsetzungsfrist

Verfahren & AO§ 169 AO

Frist, innerhalb derer Steuern festgesetzt oder geändert werden dürfen.

Die reguläre Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre, bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf, bei Steuerhinterziehung zehn Jahre. Sie beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Jahres der Steuerentstehung, bei Erklärungspflicht mit Ablauf des Abgabejahres (Anlaufhemmung). Nach Ablauf ist keine Festsetzung mehr zulässig.
Ausführlicher Ratgeber

FIFO-Methode

Kapital & Anlage§ 20 Abs. 4 S. 7 EStG

First-in-first-out bei der Ermittlung von Wertpapier-Veräußerungsgewinnen.

Bei mehreren Käufen desselben Wertpapiers im selben Depot gelten die zuerst angeschafften Stücke als zuerst veräußert (FIFO). Das bestimmt, welche Anschaffungskosten dem Verkauf gegenübergestellt werden, und beeinflusst den steuerpflichtigen Gewinn.

Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG)

Internationales§ 1 Abs. 3 EStG

Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig auf Antrag.

Personen ohne Wohnsitz im Inland können auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, wenn nahezu ihre gesamten Einkünfte der deutschen Steuer unterliegen. Dann stehen ihnen personenbezogene Vergünstigungen (z. B. Splitting) zu – relevant v. a. für Grenzpendler.
Ausführlicher Ratgeber

Firmenwert (Geschäftswert)

Selbständige & Gewinn§ 7 Abs. 1 S. 3 EStG

Immaterieller Mehrwert eines Unternehmens über das Einzelvermögen hinaus.

Der derivative (entgeltlich erworbene) Firmenwert ist zu aktivieren und über 15 Jahre abzuschreiben. Er verkörpert den über die Summe der Einzelwirtschaftsgüter hinausgehenden Wert (Kundenstamm, Ruf). Ein selbst geschaffener Firmenwert ist nicht ansatzfähig.
Ausführlicher Ratgeber

Fortführungsgebundener Verlustvortrag (§ 8d KStG)

Unternehmen & Körperschaft§ 8d KStG

Erhalt von Verlusten trotz Anteilseignerwechsel bei Geschäftsfortführung.

Auf Antrag bleiben Verlustvorträge trotz schädlichen Anteilseignerwechsels erhalten, wenn der Geschäftsbetrieb unverändert fortgeführt wird. Bei einem „schädlichen Ereignis“ (z. B. Betriebsaufgabe, Branchenwechsel) entfällt der fortführungsgebundene Verlust jedoch.

Freiberufler

Selbständige & Gewinn§ 18 EStG

Angehörige der freien Berufe mit Einkünften aus selbständiger Arbeit.

Freiberufler üben eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit bzw. einen Katalogberuf (z. B. Arzt, Anwalt, Ingenieur) aus. Ihre Einkünfte sind solche aus selbständiger Arbeit; sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer und dürfen unabhängig von Umsatzgrenzen die EÜR nutzen.
Ausführlicher Ratgeber

Freibetrag (Erbschaft/Schenkung)

Erbschaft & Schenkung§ 16 ErbStG

Persönlicher Freibetrag nach Verwandtschaftsverhältnis.

Je nach Nähe zum Erblasser/Schenker bestehen persönliche Freibeträge: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, übrige Personen deutlich weniger. Sie können bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut genutzt werden und mindern die Bemessungsgrundlage der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer.

Freigrenze

Grundlagen & Systemz. B. § 23 EStG

Grenze, bei deren Überschreiten der gesamte Betrag steuerpflichtig wird.

Anders als beim Freibetrag führt das Überschreiten einer Freigrenze zur vollen Steuerpflicht des gesamten Betrags. Beispiel: die 1.000-€-Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften – bei 1.001 € Gewinn ist der volle Betrag steuerpflichtig.

Freistellungsauftrag

Kapital & Anlage§ 44a EStG

Auftrag an die Bank, Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei zu stellen.

Mit dem Freistellungsauftrag weist der Anleger seine Bank an, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (1.000 € / 2.000 € bei Zusammenveranlagung) ohne Abzug von Kapitalertragsteuer auszuzahlen. Er kann auf mehrere Banken verteilt werden, darf in Summe aber den Pauschbetrag nicht übersteigen.
Ausführlicher Ratgeber

Freistellungsmethode

InternationalesArt. 23A OECD-MA

Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte.

Bei der Freistellungsmethode stellt der Wohnsitzstaat bestimmte ausländische Einkünfte von der Besteuerung frei; sie werden aber regelmäßig in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Sie ist neben der Anrechnungsmethode das zweite DBA-Grundmodell und typisch für ausländische Betriebsstätten und Immobilien.
Ausführlicher Ratgeber

Fremdvergleichsgrundsatz

Internationales§ 1 AStG

Maßstab für Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen.

Nach dem Fremdvergleichsgrundsatz („arm's length“) müssen Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen so gestaltet und bepreist sein, wie es fremde Dritte vereinbart hätten. Unangemessene Verrechnungspreise werden korrigiert. Er ist zentral für die Verrechnungspreisdokumentation und verhindert Gewinnverlagerung.

Fünftelregelung

Arbeitnehmer & Lohn§ 34 EStG

Ermäßigte Besteuerung außerordentlicher Einkünfte (z. B. Abfindungen).

Außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen oder Entschädigungen werden rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, um die Progressionswirkung der Zusammenballung zu mildern. Nur ein Fünftel wird dem übrigen Einkommen zur Ermittlung des Steuersatzes zugerechnet; die Mehrsteuer wird verfünffacht. Voraussetzung ist eine Zusammenballung in einem Veranlagungszeitraum.
Ausführlicher Ratgeber

Funktionsverlagerung

Internationales§ 1 Abs. 3b AStG

Verlagerung betrieblicher Funktionen ins Ausland mit Besteuerung des Transferpakets.

Bei Verlagerung einer Funktion samt Chancen, Risiken und Wirtschaftsgütern auf ein verbundenes ausländisches Unternehmen ist ein fremdübliches Entgelt für das „Transferpaket“ anzusetzen. Grundlage ist der Fremdvergleichsgrundsatz; sie ist Teil der Verrechnungspreisregeln.
G36 Begriffe

Geldwerter Vorteil

Arbeitnehmer & Lohn§ 8 EStG

Nicht in Geld bestehender, lohnsteuerpflichtiger Vorteil.

Der geldwerte Vorteil ist ein Sachbezug, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Barlohn gewährt (z. B. Dienstwagen, verbilligte Waren, Jobticket). Er ist grundsätzlich als Arbeitslohn zu versteuern, sofern keine Steuerbefreiung oder Freigrenze greift.
Ausführlicher Ratgeber

Gemeinnützigkeit

Unternehmen & Körperschaft§§ 51 ff. AO

Steuerbegünstigter Status von Körperschaften für gemeinnützige Zwecke.

Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sind von Körperschaft- und Gewerbesteuer weitgehend befreit und dürfen Zuwendungsbestätigungen für Spenden ausstellen. Voraussetzung sind satzungsmäßige Bindung und tatsächliche Geschäftsführung nach den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben.
Ausführlicher Ratgeber

Gemeinschaftsteuern

Grundlagen & SystemArt. 106 Abs. 3 GG

Steuern, deren Aufkommen mehreren Ebenen zusteht.

Gemeinschaftsteuern – Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer – werden zwischen Bund, Ländern und (teils) Gemeinden aufgeteilt. Sie machen den größten Teil des Steueraufkommens aus.

Gemischt genutztes Gebäude

Vermietung & ImmobilienR 4.2 EStR

Gebäude mit mehreren, unterschiedlich genutzten Gebäudeteilen.

Ein Gebäude kann aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern bestehen (eigenbetrieblich, fremdbetrieblich, eigene und fremde Wohnzwecke). Für jeden Teil sind Zuordnung, AfA und Aufwandsabzug getrennt zu beurteilen.

Gemischte Schenkung

Erbschaft & SchenkungR E 7.4 ErbStR

Teils entgeltliche, teils unentgeltliche Zuwendung.

Bei der gemischten Schenkung steht einer Leistung eine nicht gleichwertige Gegenleistung gegenüber (z. B. Übertragung gegen zu niedrigen Kaufpreis). Nur der unentgeltliche Teil unterliegt der Schenkungsteuer; der entgeltliche kann ertragsteuerlich als Veräußerung gelten.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Selbständige & Gewinn§ 6 Abs. 2 EStG

Sofort abschreibbare abnutzbare Güter bis 800 € netto.

Selbständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 € (netto) können im Jahr der Anschaffung voll als Betriebsausgabe abgezogen werden. Alternativ ist für Güter von 250–1.000 € ein Sammelposten mit Auflösung über fünf Jahre möglich.
Ausführlicher Ratgeber

Gesamtbetrag der Einkünfte

Grundlagen & System§ 2 Abs. 3 EStG

Summe der Einkünfte nach Abzug von Alters- und Entlastungsbeträgen.

Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich aus der Summe der Einkünfte vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Freibetrag für Land- und Forstwirte. Von ihm werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

Gesamtschuldner

Verfahren & AO§ 44 AO

Mehrere Schuldner, die jeweils die ganze Leistung schulden.

Gesamtschuldner schulden dieselbe Leistung so, dass die Finanzbehörde von jedem die gesamte Steuer verlangen kann, insgesamt aber nur einmal. Beispiele sind zusammenveranlagte Ehegatten oder Steuerschuldner und Haftender. Im Innenverhältnis besteht ein Ausgleichsanspruch.

Geschäftsführerhaftung

Verfahren & AO§ 69 AO

Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Steuern der Gesellschaft.

Geschäftsführer und andere gesetzliche Vertreter haften persönlich, wenn sie ihre steuerlichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen und dadurch Steuern nicht rechtzeitig festgesetzt oder gezahlt werden. Maßgeblich sind Mittelvorsorge- und Gleichbehandlungspflicht.

Geschenke (Betriebsausgabe)

Selbständige & Gewinn§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG

Abzugsverbot für Geschenke an Geschäftsfreunde über 50 €.

Geschenke an Geschäftspartner sind nur als Betriebsausgabe abziehbar, wenn ihr Wert je Empfänger und Jahr 50 € nicht übersteigt; darüber gilt ein vollständiges Abzugsverbot. Die Aufwendungen sind einzeln und getrennt aufzuzeichnen.
Ausführlicher Ratgeber

Gesellschafterdarlehen

Unternehmen & Körperschaft§ 8b Abs. 3 KStG

Darlehen eines Gesellschafters an seine Kapitalgesellschaft.

Zinsen auf Gesellschafterdarlehen mindern grundsätzlich den Gewinn der Gesellschaft, unterliegen aber der Zinsschranke und dem Fremdvergleich. Der Ausfall von Gesellschafterdarlehen wesentlich Beteiligter kann als nachträgliche Anschaffungskosten steuerlich berücksichtigt werden.

Gesonderte Feststellung

Verfahren & AO§ 180 AO

Eigenständige Feststellung von Besteuerungsgrundlagen.

Bestimmte Besteuerungsgrundlagen – etwa Einkünfte einer Personengesellschaft – werden in einem eigenen Verfahren einheitlich und gesondert festgestellt und den Beteiligten zugerechnet. Der Feststellungsbescheid ist Grundlagenbescheid für die Einkommensteuerbescheide der Beteiligten.
Ausführlicher Ratgeber

Gewerbebetrieb

Unternehmen & Körperschaft§ 15 Abs. 2 EStG

Selbständige, nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht und Teilnahme am Wirtschaftsverkehr.

Ein Gewerbebetrieb setzt Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr voraus und darf keine freiberufliche, land- und forstwirtschaftliche oder Vermögensverwaltung sein. Die Abgrenzung entscheidet über Gewerbesteuerpflicht und Buchführungspflicht.
Ausführlicher Ratgeber

Gewerbesteuer

Unternehmen & Körperschaft§ 1 GewStG

Gemeindesteuer auf den Gewerbeertrag.

Die Gewerbesteuer belastet den Gewerbeertrag inländischer Gewerbebetriebe. Bemessungsgrundlage ist der um Hinzurechnungen (§ 8) und Kürzungen (§ 9) korrigierte Gewinn, vermindert um den Freibetrag von 24.500 € bei Personenunternehmen. Über § 35 EStG wird sie bei Personenunternehmen weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet.
Ausführlicher Ratgeber

Gewerbesteuermessbetrag

Unternehmen & Körperschaft§ 11 GewStG

Ergebnis aus Gewerbeertrag und Steuermesszahl (3,5 %).

Der Messbetrag ergibt sich durch Anwendung der Steuermesszahl von 3,5 % auf den Gewerbeertrag. Auf ihn wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an. Das Finanzamt setzt den Messbetrag durch Grundlagenbescheid fest.

Gewerblicher Grundstückshandel

Vermietung & Immobilien§ 15 EStG / Drei-Objekt-Grenze

Umqualifizierung privater Immobilienverkäufe in einen Gewerbebetrieb.

Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte veräußert (Drei-Objekt-Grenze), nimmt die Rechtsprechung regelmäßig einen gewerblichen Grundstückshandel an. Folgen sind Gewerbesteuerpflicht und Gewinnbesteuerung unabhängig von der Spekulationsfrist.

Gewinnerzielungsabsicht

Selbständige & Gewinn§ 15 Abs. 2 EStG

Streben nach einem Totalgewinn als Voraussetzung steuerbarer Einkünfte.

Nur mit Gewinnerzielungsabsicht – dem Streben nach einem Totalgewinn über die Dauer der Tätigkeit – liegen steuerbare Einkünfte vor. Fehlt sie, handelt es sich um steuerlich unbeachtliche Liebhaberei; Verluste sind dann nicht abziehbar.

Globale Mindeststeuer (Pillar Two)

InternationalesMinStG

Effektive Mindestbesteuerung großer Konzerne mit 15 %.

Die globale Mindeststeuer stellt sicher, dass große multinationale Unternehmensgruppen (ab 750 Mio. € Umsatz) je Staat einer effektiven Mindestbelastung von 15 % unterliegen. Unterschreitungen werden über eine Ergänzungssteuer ausgeglichen. Sie setzt die OECD-BEPS-Säule 2 um.

GoBD

Selbständige & GewinnBMF-Schreiben v. 28.11.2019

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in elektronischer Form.

Die GoBD konkretisieren die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher und Aufzeichnungen: Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Unveränderbarkeit, zeitgerechte Erfassung und maschinelle Auswertbarkeit. Verstöße können zur Verwerfung der Buchführung und zur Schätzung führen.

Grenzgänger

InternationalesDBA-Grenzgängerregelungen

Arbeitnehmer, der über die Grenze zur Arbeit pendelt.

Grenzgänger wohnen in einem Staat und arbeiten regelmäßig im Nachbarstaat, zu dem sie arbeitstäglich zurückkehren. Einzelne DBA (z. B. mit der Schweiz, Frankreich, Österreich) weisen das Besteuerungsrecht abweichend von der 183-Tage-Regel überwiegend dem Wohnsitzstaat zu.
Ausführlicher Ratgeber

Grunderwerbsteuer

Vermietung & Immobilien§ 1 GrEStG

Steuer auf den Erwerb inländischer Grundstücke.

Die Grunderwerbsteuer entsteht mit dem schuldrechtlichen Erwerbsgeschäft über ein inländisches Grundstück. Der Steuersatz wird von den Ländern festgelegt (3,5–6,5 %). Sie zählt zu den Anschaffungsnebenkosten und ist damit über die AfA zu berücksichtigen. Anteilsübertragungen an Grundstücksgesellschaften können sie ebenfalls auslösen.
Ausführlicher Ratgeber

Grundsteuer C

Vermietung & Immobilien§ 25 Abs. 5 GrStG

Erhöhter Hebesatz für baureife, unbebaute Grundstücke.

Gemeinden dürfen seit der Grundsteuer-Reform für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen gesonderten, höheren Hebesatz festlegen. Die Grundsteuer C soll Spekulation mit Bauland eindämmen und Bebauung anreizen.

Grundtarif

Grundlagen & System§ 32a Abs. 1 EStG

Einkommensteuertarif für Einzelveranlagte.

Der Grundtarif gilt für Ledige und einzeln veranlagte Steuerpflichtige. Ihm gegenüber steht der Splittingtarif, der die Tarifeckwerte für Ehegatten verdoppelt und so die Progression mildert.

Günstigerprüfung (Familienleistungsausgleich)

Familie & Kinder§ 31 EStG

Vergleich von Kindergeld und Kinderfreibetrag von Amts wegen.

Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für die Eltern günstiger ist. Bei höheren Einkommen wirkt der Freibetrag stärker; die Differenz wird berücksichtigt und das bereits gezahlte Kindergeld gegengerechnet.

Gutschrift (Umsatzsteuer)

Umsatzsteuer§ 14 Abs. 2 UStG

Vom Leistungsempfänger ausgestellte Abrechnung.

Bei der Gutschrift rechnet der Leistungsempfänger – nicht der Leistende – über die bezogene Leistung ab. Sie gilt als Rechnung und berechtigt zum Vorsteuerabzug, sofern der Leistende nicht widerspricht und die Pflichtangaben erfüllt sind.
H11 Begriffe

Handwerkerleistungen

Grundlagen & System§ 35a Abs. 3 EStG

Steuerermäßigung für Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten im Haushalt.

20 % der Lohnkosten für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt sind direkt von der Steuerschuld abziehbar, maximal 1.200 € pro Jahr. Nicht begünstigt sind Materialkosten und öffentlich geförderte Maßnahmen. Erforderlich sind eine Rechnung und Zahlung per Überweisung.
Ausführlicher Ratgeber

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Grundlagen & System§ 35a EStG

Steuerermäßigung für Dienst- und Handwerkerleistungen im Haushalt.

Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse ermäßigt sich die Steuer um 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € jährlich; für Handwerkerleistungen um 20 %, höchstens 1.200 €. Abziehbar sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht Material. Voraussetzung sind Rechnung und unbare Zahlung.
Ausführlicher Ratgeber

Hebesatz

Unternehmen & Körperschaft§ 16 GewStG

Von der Gemeinde festgelegter Prozentsatz für Gewerbe- und Grundsteuer.

Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt (mind. 200 % bei der Gewerbesteuer) und auf den Messbetrag angewendet. Er ist der wesentliche Standortfaktor für die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung.
Ausführlicher Ratgeber

Herstellungskosten

Vermietung & Immobilien§ 255 Abs. 2 HGB

Aufwendungen für die Herstellung oder wesentliche Verbesserung eines Wirtschaftsguts.

Herstellungskosten entstehen durch Neuherstellung, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung über den ursprünglichen Zustand hinaus. Sie sind nicht sofort abziehbar, sondern über die AfA zu verteilen. Die Abgrenzung zum sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand ist praktisch bedeutsam.
Ausführlicher Ratgeber

Hinzurechnungen (GewSt)

Unternehmen & Körperschaft§ 8 GewStG

Gewinnerhöhungen zur Ermittlung des Gewerbeertrags.

Zur Bemessung des Gewerbeertrags werden bestimmte Aufwendungen dem Gewinn teilweise wieder hinzugerechnet – etwa ein Viertel der Summe aus Finanzierungsentgelten (Zinsen, Mieten, Pachten, Lizenzen) über einem Freibetrag von 200.000 €. Ziel ist die Erfassung der objektivierten Ertragskraft unabhängig von der Finanzierung.

Hinzurechnungsbesteuerung

Internationales§§ 7–14 AStG

Besteuerung passiver Einkünfte niedrigbesteuerter Auslandsgesellschaften beim Inländer.

Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz rechnet passive, niedrig besteuerte Einkünfte einer beherrschten ausländischen Zwischengesellschaft dem inländischen Gesellschafter zu, um Gewinnverlagerungen zu verhindern. Sie greift bei Beherrschung und einer Belastung unter der gesetzlichen Niedrigsteuergrenze.

Hinzurechnungsbetrag (AStG)

Internationales§ 10 AStG

Dem Inländer zugerechnete passive Einkünfte der Zwischengesellschaft.

Der Hinzurechnungsbetrag ist der Anteil der passiven, niedrig besteuerten Einkünfte einer beherrschten ausländischen Gesellschaft, der dem inländischen Gesellschafter im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung zugerechnet und besteuert wird. Gezahlte ausländische Steuern werden angerechnet.

Homeoffice-Pauschale

Arbeitnehmer & Lohn§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG

Tagespauschale von 6 € für die Arbeit in der häuslichen Wohnung.

Für jeden Kalendertag überwiegender häuslicher Tätigkeit können 6 € angesetzt werden, höchstens 1.260 € (210 Tage) im Jahr. Sie gilt auch ohne separates Arbeitszimmer und ist im Arbeitnehmer-Pauschbetrag enthalten – wirkt also nur bei insgesamt höheren Werbungskosten.
Ausführlicher Ratgeber
I16 Begriffe

Immaterielle Wirtschaftsgüter

Selbständige & Gewinn§ 5 Abs. 2 EStG

Unkörperliche Wirtschaftsgüter wie Lizenzen und Rechte.

Immaterielle Wirtschaftsgüter (Patente, Lizenzen, Software, Firmenwert) sind nur zu aktivieren, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Für selbst geschaffene immaterielle Güter des Anlagevermögens besteht steuerlich ein Aktivierungsverbot.

Immobilien-Veräußerungsgewinn

Vermietung & Immobilien§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Steuerpflichtiger Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie binnen 10 Jahren.

Gewinne aus dem Verkauf privater Immobilien innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist sind als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig. Ausgenommen sind zu eigenen Wohnzwecken genutzte Objekte (im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren).

Inflationsausgleichsprämie

Arbeitnehmer & Lohn§ 3 Nr. 11c EStG

Bis 3.000 € steuer- und sozialabgabenfreie Arbeitgeberleistung.

Vom 26.10.2022 bis 31.12.2024 konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis zu 3.000 € steuer- und beitragsfrei als Ausgleich der gestiegenen Preise zahlen. Die Leistung musste zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.

Inländische Einkünfte

Internationales§ 49 EStG

Katalog der im Inland steuerpflichtigen Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger.

§ 49 EStG zählt abschließend auf, welche Einkünfte einen hinreichenden Inlandsbezug haben und daher der beschränkten Steuerpflicht unterliegen – etwa aus inländischen Betriebsstätten, Immobilien oder nichtselbständiger Arbeit im Inland. Ihre Besteuerung wird durch DBA begrenzt.

Innergemeinschaftliche Lieferung

Umsatzsteuer§ 4 Nr. 1b, § 6a UStG

Steuerfreie Warenlieferung an Unternehmer in anderen EU-Staaten.

Lieferungen an einen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat sind unter Voraussetzungen steuerfrei: gültige USt-IdNr. des Abnehmers, Gelangensnachweis und Aufnahme in die Zusammenfassende Meldung. Beim Erwerber löst sie den innergemeinschaftlichen Erwerb aus.
Ausführlicher Ratgeber

Insolvenz und Steuern

Verfahren & AO§ 251 AO

Behandlung von Steueransprüchen im Insolvenzverfahren.

Im Insolvenzverfahren sind Steuerforderungen je nach Entstehungszeitpunkt Insolvenzforderungen (zur Tabelle anzumelden) oder Masseverbindlichkeiten. Die Vollstreckung ist während des Verfahrens gesperrt; Steuererstattungen können der Aufrechnung unterliegen.

Instandhaltungsrücklage

Vermietung & Immobilien§ 21 EStG / WEG

Ansparung der Wohnungseigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen.

Die Instandhaltungsrücklage (Erhaltungsrücklage) einer WEG ist erst dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sie tatsächlich für Erhaltungsmaßnahmen verausgabt wird – nicht bereits bei Einzahlung. Bis dahin bleibt sie steuerlich neutral.

Inventar

Selbständige & Gewinn§ 240 HGB

Vollständiges Verzeichnis von Vermögen und Schulden.

Das Inventar ist das durch die Inventur erstellte, detaillierte Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert. Es dokumentiert die Grundlagen der Bilanzansätze.

Inventur

Selbständige & Gewinn§ 240 HGB

Körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag.

Die Inventur ist die mengen- und wertmäßige Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Stichtag. Ergebnis ist das Inventar als Grundlage der Bilanz. Zulässig sind auch Stichproben- und permanente Inventurverfahren.

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Selbständige & Gewinn§ 7g EStG

Vorgezogener Betriebsausgabenabzug für geplante Investitionen.

Kleine und mittlere Betriebe können bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten künftiger beweglicher Wirtschaftsgüter (innerhalb von 3 Jahren) gewinnmindernd vorab abziehen. Bei Anschaffung wird der IAB hinzugerechnet; zusätzlich ist eine Sonderabschreibung möglich. Wird nicht investiert, ist rückwirkend aufzulösen.

Investitionsförderung Elektromobilität

Selbständige & Gewinn§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Steuerliche Begünstigung betrieblicher Elektrofahrzeuge.

Für rein elektrische Firmenwagen wird der geldwerte Vorteil bei der 1-%-Regelung nur mit 0,25 % (bis Bruttolistenpreisgrenze) bzw. 0,5 % angesetzt. Zusätzlich sind Lademöglichkeiten und Ladestrom teils steuerbegünstigt.

Investitionszulage / steuerliche Förderung

Unternehmen & Körperschaftz. B. § 35c EStG

Direkte Zuschüsse und Steuerermäßigungen für begünstigte Investitionen.

Neben Abschreibungsvergünstigungen bestehen direkte Förderungen – etwa die Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierung (§ 35c) oder Forschungszulagen. Sie mindern die Steuer unmittelbar bzw. werden als Zuschuss gewährt und sind an Nachweispflichten gebunden.

Investmentsteuergesetz (InvStG)

Kapital & AnlageInvStG

Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern.

Das InvStG regelt seit der Reform 2018 die Besteuerung von Fonds und Anlegern: Publikumsfonds zahlen eine Körperschaftsteuer auf bestimmte inländische Erträge, Anleger versteuern Ausschüttungen, die Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne. Zum Ausgleich gilt je nach Fondstyp eine Teilfreistellung.
J1 Begriffe
K30 Begriffe

Kalte Progression

Grundlagen & System§ 32a EStG

Heimliche Steuererhöhung durch Inflation im progressiven Tarif.

Kalte Progression entsteht, wenn Lohnerhöhungen nur die Inflation ausgleichen, durch die Progression aber ein höherer Durchschnittssteuersatz greift – die reale Kaufkraft sinkt trotz Mehrsteuer. Zum Ausgleich werden die Tarifeckwerte regelmäßig „nach rechts“ verschoben.

Kapitalertragsteuer

Kapital & Anlage§ 43 EStG

Quellensteuer auf Kapitalerträge, Erhebungsform der Abgeltungsteuer.

Die Kapitalertragsteuer wird als Quellensteuer von der auszahlenden Stelle auf Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne einbehalten (25 % zzgl. SolZ/KiSt). Sie ist die Erhebungsform der Abgeltungsteuer; über Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung lässt sich der Abzug vermeiden.
Ausführlicher Ratgeber

Kapitalertragsteuer-Entlastung (§ 50c EStG)

Internationales§ 50c EStG

Erstattung/Freistellung deutscher Quellensteuer für Ausländer.

Ausländische Gläubiger können die auf Dividenden oder Lizenzen einbehaltene deutsche Quellensteuer nach DBA oder EU-Richtlinien erstatten lassen oder eine Freistellung beantragen. Das Verfahren läuft über das Bundeszentralamt für Steuern; die Anti-Treaty-Shopping-Regel ist zu beachten.

Kapitalgesellschaft

Unternehmen & Körperschaft§ 1 KStG

Juristische Person mit eigener Steuerpflicht (GmbH, AG, UG).

Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG sind eigenständige Steuersubjekte und unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Gewinnausschüttungen werden beim Gesellschafter zusätzlich besteuert (Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren) – sog. wirtschaftliche Doppelbelastung.
Ausführlicher Ratgeber

Kapitalvermögen (Einkünfte aus)

Kapital & Anlage§ 20 EStG

Einkunftsart für Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen u. a. Zinsen, Dividenden, Investmenterträge und Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren. Sie unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer; abziehbar ist nur der Sparerpauschbetrag. Verluste unterliegen besonderen Verrechnungsbeschränkungen.

Kassen-Nachschau

Selbständige & Gewinn§ 146b AO

Unangekündigte Prüfung der Kassenführung.

Bei der Kassen-Nachschau können Finanzbeamte ohne vorherige Ankündigung die Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und des Kassensystems prüfen. Ergeben sich Beanstandungen, kann zur regulären Außenprüfung übergegangen werden.

Kassenbuch

Selbständige & Gewinn§ 146 AO

Chronologische Aufzeichnung der Bargeschäfte.

Buchführungspflichtige mit Bargeschäften müssen ein Kassenbuch führen, das Einnahmen und Ausgaben täglich, vollständig und unveränderbar erfasst (Kassensturzfähigkeit). Mängel gefährden die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und ermöglichen eine Schätzung.

Kaufpreisaufteilung

Vermietung & Immobilien§ 7 EStG

Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude.

Da nur das Gebäude, nicht aber Grund und Boden abschreibbar ist, muss der Gesamtkaufpreis aufgeteilt werden. Maßgeblich ist eine sachgerechte Aufteilung nach Verkehrswerten; die Finanzverwaltung stellt hierfür eine Arbeitshilfe bereit. Eine hohe Gebäudequote erhöht die AfA.

Kettenschenkung

Erbschaft & Schenkung§ 7 ErbStG

Aufeinanderfolgende Schenkungen zur Freibetragsnutzung.

Bei der Kettenschenkung wird Vermögen über eine Zwischenperson (z. B. Ehegatte) weitergereicht, um mehrfach persönliche Freibeträge zu nutzen. Sie wird nur anerkannt, wenn der Erstbeschenkte frei über das Vermögen verfügen kann und keine Weitergabeverpflichtung besteht.
Ausführlicher Ratgeber

Kinderbetreuungskosten

Familie & Kinder§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Als Sonderausgaben abziehbare Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre.

Zwei Drittel der Betreuungskosten, höchstens 4.000 € je Kind und Jahr, sind als Sonderausgaben abziehbar (für Kinder bis 14 bzw. bei Behinderung darüber hinaus). Voraussetzung sind Rechnung und unbare Zahlung. Kosten für Verpflegung und Freizeit sind nicht begünstigt.
Ausführlicher Ratgeber

Kinderfreibetrag

Familie & Kinder§ 32 Abs. 6 EStG

Freibetrag zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums eines Kindes.

Der Kinderfreibetrag stellt zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) das Existenzminimum des Kindes steuerfrei. Er wirkt sich nur aus, soweit die dadurch ersparte Steuer das Kindergeld übersteigt (Günstigerprüfung). Beiden Elternteilen steht je die Hälfte zu.
Ausführlicher Ratgeber

Kindergeld

Familie & Kinder§§ 62 ff. EStG

Monatliche Familienleistung zur steuerlichen Freistellung des Kindesexistenzminimums.

Kindergeld wird monatlich für jedes Kind gezahlt (seit 2025 einheitlich 259 € je Kind) und im Rahmen der Günstigerprüfung mit dem Kinderfreibetrag verglichen. Es wird von der Familienkasse ausgezahlt und dient zusammen mit dem Freibetrag der verfassungsrechtlich gebotenen Freistellung.
Ausführlicher Ratgeber

Klage (Finanzgericht)

Bescheid & Rechtsbehelf§ 40 FGO

Gerichtlicher Rechtsbehelf nach erfolglosem Einspruch.

Bleibt der Einspruch erfolglos, kann innerhalb eines Monats nach der Einspruchsentscheidung Klage beim Finanzgericht erhoben werden. Das FG prüft den Fall in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Gegen sein Urteil ist ggf. die Revision zum Bundesfinanzhof möglich.

Kleinbetragsgrenze (Änderung)

Verfahren & AO§ 156 AO

Bagatellgrenze, bis zu der Steuern nicht festgesetzt oder geändert werden.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit unterbleiben Festsetzung und Änderung, wenn der Betrag eine durch Rechtsverordnung bestimmte Kleinbetragsgrenze nicht erreicht (regelmäßig geringfügige Beträge). Sie dient der Verwaltungsökonomie und ist von der Kleinunternehmerregelung zu unterscheiden.

Kleinunternehmerregelung

Umsatzsteuer§ 19 UStG

Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmer mit geringem Umsatz.

Unternehmer, deren Vorjahresumsatz 25.000 € nicht überstieg und die im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreiten, gelten als Kleinunternehmer: Sie weisen keine Umsatzsteuer aus und haben keinen Vorsteuerabzug. Auf die Regelung kann verzichtet werden (Bindung 5 Jahre), was bei hohen Vorsteuern sinnvoll sein kann.
Ausführlicher Ratgeber

Klimaschutz-Investitionsprämie

Unternehmen & KörperschaftKlimaschutz-InvPG

Geplante Förderprämie für Energieeffizienz-Investitionen.

Als Teil des Wachstumschancengesetzes war eine Investitionsprämie von 15 % für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorgesehen. Die Prämie wurde im Gesetzgebungsverfahren gestrichen und ist damit nicht in Kraft getreten – bleibt aber als Fachbegriff relevant.

Kompensationsverbot

Verfahren & AO§ 370 Abs. 4 S. 3 AO

Verbot der Verrechnung mit anderen Steuervorteilen bei der Hinterziehung.

Für die Berechnung des Hinterziehungsschadens dürfen Steuervorteile, die dem Täter aus anderen Gründen zugestanden hätten, nicht gegengerechnet werden (Kompensationsverbot). Der verkürzte Betrag bemisst sich allein am verschwiegenen Sachverhalt.

Konfession / Kirchensteuerabzugsmerkmal (KISTAM)

Kapital & Anlage§ 51a Abs. 2c EStG

Automatisierter Abruf der Religionszugehörigkeit für den Kirchensteuerabzug.

Banken rufen jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern das KISTAM ab, um Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch einzubehalten. Wer den Abruf sperren lässt (Sperrvermerk), muss die Kirchensteuer über die Veranlagung erklären.

Kontenabruf

Verfahren & AO§ 93 Abs. 7 AO

Abruf von Kontostammdaten durch die Finanzbehörde.

Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Finanzbehörde beim Bundeszentralamt für Steuern Kontostammdaten (Kontonummer, Inhaber, Verfügungsberechtigte) abrufen – etwa zur Sachverhaltsaufklärung oder Vollstreckung. Kontostände und Bewegungen sind davon nicht unmittelbar erfasst.

Kontoführungsgebühren-Pauschale

Arbeitnehmer & Lohn§ 9 EStG / R 9.1 LStR

Pauschaler Werbungskostenabzug von 16 € für Kontoführung.

Für Kontoführungsgebühren im Zusammenhang mit dem Gehaltskonto erkennt die Finanzverwaltung ohne Einzelnachweis einen Pauschbetrag von 16 € jährlich als Werbungskosten an. Höhere nachgewiesene beruflich veranlasste Gebühren sind abziehbar.
Ausführlicher Ratgeber

Kontrollmitteilung

Verfahren & AO§ 194 Abs. 3 AO

Weitergabe steuerlicher Feststellungen an andere Finanzämter.

Werden bei einer Außenprüfung Verhältnisse Dritter festgestellt, können diese per Kontrollmitteilung an die zuständigen Finanzämter weitergegeben werden. Sie dienen der gleichmäßigen Besteuerung und sind vom Steuergeheimnis gedeckt.

Körperschaftsteuer

Unternehmen & Körperschaft§ 1 KStG

Einkommensteuer der juristischen Personen (z. B. GmbH, AG).

Die Körperschaftsteuer besteuert das Einkommen von Kapitalgesellschaften und sonstigen juristischen Personen mit einem festen Satz von 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag. Ausschüttungen unterliegen beim Anteilseigner zusätzlich der Abgeltungsteuer bzw. dem Teileinkünfteverfahren (wirtschaftliche Doppelbelastung).
Ausführlicher Ratgeber

Korrekturvorschriften

Bescheid & Rechtsbehelf§§ 129, 164, 165, 172–177 AO

Regelungen zur nachträglichen Änderung von Steuerbescheiden.

Nach Eintritt der Bestandskraft dürfen Bescheide nur nach den abschließenden Korrekturvorschriften geändert werden – z. B. bei neuen Tatsachen (§ 173), offenbaren Unrichtigkeiten (§ 129), Vorbehalt (§ 164) oder rückwirkenden Ereignissen (§ 175). Sie balancieren Rechtssicherheit und materielle Richtigkeit.
Ausführlicher Ratgeber

Kraftfahrzeugsteuer

Grundlagen & SystemKraftStG

Verkehrsteuer auf das Halten von Kraftfahrzeugen.

Die Kfz-Steuer wird vom Zoll erhoben und bemisst sich bei Pkw nach Hubraum und CO₂-Ausstoß. Reine Elektrofahrzeuge sind für Erstzulassungen bis Ende 2025 befristet steuerbefreit. Als Betriebsfahrzeug ist die Steuer Betriebsausgabe.

Kryptowährung (Besteuerung)

Kapital & Anlage§ 23 EStG

Besteuerung von Gewinnen aus Krypto-Assets als privates Veräußerungsgeschäft.

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen zählen zu den privaten Veräußerungsgeschäften: steuerpflichtig bei Verkauf innerhalb der einjährigen Haltefrist, steuerfrei danach. Es gilt die Freigrenze von 1.000 €. Staking und Lending können die Frist beeinflussen; Nachweispflichten sind hoch.
L14 Begriffe

Leistungsfähigkeitsprinzip

Grundlagen & SystemArt. 3 GG

Grundprinzip: Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Das Leistungsfähigkeitsprinzip verlangt, dass jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Steuer herangezogen wird – verfassungsrechtlich abgeleitet aus dem Gleichheitssatz. Konkretisiert wird es durch das objektive und subjektive Nettoprinzip sowie den progressiven Tarif.

Leistungsort (sonstige Leistung)

Umsatzsteuer§ 3a UStG

Ort, an dem eine sonstige Leistung umsatzsteuerlich ausgeführt gilt.

Der Leistungsort entscheidet, welches Land die Umsatzsteuer erheben darf. Im B2B-Bereich gilt grundsätzlich der Sitz des Leistungsempfängers (§ 3a Abs. 2), im B2C der Sitz des Leistenden (§ 3a Abs. 1) – mit zahlreichen Ausnahmen (Grundstücke, Veranstaltungen, digitale Leistungen).

Liquidationsbesteuerung

Unternehmen & Körperschaft§ 11 KStG

Besteuerung des Abwicklungsgewinns bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft.

Bei Auflösung und Abwicklung einer Kapitalgesellschaft wird der im Abwicklungszeitraum erzielte Gewinn (Abwicklungs-Endvermögen abzüglich -Anfangsvermögen) der Körperschaftsteuer unterworfen. Auskehrungen an Gesellschafter werden bei diesen als Kapitalertrag bzw. über das Einlagekonto behandelt.

Lizenzschranke

Internationales§ 4j EStG

Abzugsbeschränkung für Lizenzzahlungen an niedrig besteuerte Empfänger.

Zahlungen für Rechteüberlassungen an nahestehende Personen sind nur eingeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar, wenn sie beim Empfänger einer schädlichen Präferenzregelung (IP-Box) mit Belastung unter 25 % unterliegen. Die Regelung wirkt gegen Gewinnverlagerung über Lizenzgebühren.

Lohnersatzleistungen

Arbeitnehmer & Lohn§ 32b Abs. 1 EStG

Steuerfreie Leistungen mit Progressionsvorbehalt.

Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeiter- und Mutterschaftsgeld sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt und erhöhen so den Steuersatz für das übrige Einkommen. Sie sind in der Steuererklärung anzugeben und führen häufig zu Nachzahlungen.

Lohnsteuer

Arbeitnehmer & Lohn§ 38 EStG

Erhebungsform der Einkommensteuer bei nichtselbständiger Arbeit.

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehält und abführt. Höhe richtet sich nach Steuerklasse und ELStAM. Zu viel gezahlte Lohnsteuer wird über die Veranlagung erstattet.
Ausführlicher Ratgeber

Lohnsteuerjahresausgleich

Arbeitnehmer & Lohn§ 42b EStG

Erstattung überzahlter Lohnsteuer durch den Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber kann für ganzjährig beschäftigte Arbeitnehmer im Dezember einen betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen und zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstatten. Er ersetzt nicht die Veranlagung, in der weitere Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Ausführlicher Ratgeber
M9 Begriffe

Maßgeblichkeitsprinzip

Selbständige & Gewinn§ 5 Abs. 1 EStG

Bindung der Steuerbilanz an die Handelsbilanz.

Nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz ist die handelsrechtliche Bilanzierung auch für die Steuerbilanz maßgebend, soweit keine steuerlichen Sondervorschriften (z. B. steuerliche Wahlrechte) entgegenstehen. Er verbindet Handels- und Steuerrecht, wird aber durch zahlreiche Durchbrechungen relativiert.

Mindestbemessungsgrundlage

Umsatzsteuer§ 10 Abs. 5 UStG

Umsatzbesteuerung nach Selbstkosten bei verbilligten Leistungen an Nahestehende.

Erbringt ein Unternehmer Leistungen verbilligt an Angehörige oder Gesellschafter, wird mindestens der nach § 10 Abs. 4 ermittelte Wert (Selbstkosten) der Umsatzsteuer unterworfen. Sie verhindert Steuerersparnisse durch zu niedrige Entgelte.

Mindestbesteuerung

Grundlagen & System§ 10d Abs. 2 EStG

Betragsmäßige Begrenzung des Verlustvortrags.

Der Verlustvortrag ist bis 1 Mio. € (2 Mio. € bei Zusammenveranlagung) unbegrenzt, darüber nur bis zu 60 % des übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte nutzbar. Dadurch wird stets ein Teil des Einkommens besteuert; die verbleibenden Verluste werden weiter vorgetragen.

Minijob (Geringfügige Beschäftigung)

Arbeitnehmer & Lohn§ 40a EStG / § 8 SGB IV

Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit pauschaler Lohnsteuer.

Beim Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 2 % (einschließlich SolZ und Kirchensteuer) erheben. Der Arbeitslohn bleibt beim Arbeitnehmer dann unversteuert und fließt nicht in die Veranlagung ein. Alternativ ist die individuelle Besteuerung nach ELStAM möglich.
Ausführlicher Ratgeber

Mittelbare Grundstücksschenkung

Erbschaft & SchenkungR E 7.3 ErbStR

Geldschenkung mit Zweckbindung für einen Grundstückserwerb.

Wird Geld mit der Auflage geschenkt, ein bestimmtes Grundstück zu erwerben, gilt schenkungsteuerlich das Grundstück selbst als zugewendet. Da Grundbesitz häufig niedriger bewertet wird als der Geldbetrag, kann dies die Schenkungsteuer mindern.

Mitwirkungspflicht

Verfahren & AO§ 90 AO

Pflicht des Steuerpflichtigen zur Mitwirkung bei der Sachaufklärung.

Die Beteiligten sind verpflichtet, bei der Ermittlung des Sachverhalts mitzuwirken, insbesondere Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen und Beweismittel zu benennen. Bei Auslandssachverhalten gelten erhöhte Mitwirkungspflichten. Verletzung kann zur Schätzung führen.
N15 Begriffe

Nacherbschaft / Vor- und Nacherbe

Erbschaft & Schenkung§ 6 ErbStG

Gestufte Erbfolge mit besonderer steuerlicher Behandlung.

Beim Vor- und Nacherben fällt der Nachlass nacheinander zwei Personen zu. Erbschaftsteuerlich gilt der Vorerbe zunächst als Vollerbe; beim Eintritt der Nacherbfolge wird ein weiterer steuerpflichtiger Erwerb angenommen, wobei das Verhältnis zum Erblasser berücksichtigt werden kann.

Nachhaltigkeit

Unternehmen & Körperschaft§ 15 Abs. 2 EStG

Auf Wiederholung angelegte Tätigkeit als Merkmal des Gewerbebetriebs.

Nachhaltigkeit bedeutet, dass eine Tätigkeit mit Wiederholungsabsicht ausgeübt wird. Sie ist eines der konstitutiven Merkmale eines Gewerbebetriebs und grenzt gewerbliche von einmaligen, nicht steuerbaren Handlungen ab (z. B. gelegentlicher Privatverkauf).

Nachträgliche Anschaffungskosten

Vermietung & Immobilien§ 255 HGB

Nach dem Erwerb anfallende, aktivierungspflichtige Aufwendungen.

Nachträgliche Anschaffungskosten entstehen, wenn nach dem Erwerb weitere Aufwendungen anfallen, die dem Wirtschaftsgut zuzurechnen sind (z. B. Erschließungsbeiträge). Sie erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage und sind von sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand abzugrenzen.

Nachzahlungszinsen

Verfahren & AO§ 233a AO

Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen.

Steuernachforderungen und -erstattungen werden nach einer zinsfreien Karenzzeit von 15 Monaten verzinst. Der Zinssatz beträgt seit 2022 0,15 % pro Monat (1,8 % p. a.), nachdem das BVerfG den früheren Satz von 6 % für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Zinsen sind steuerlich nicht abziehbar.

Nennkapital

Unternehmen & Körperschaft§ 28 KStG

Gezeichnetes Stamm- oder Grundkapital einer Kapitalgesellschaft.

Das Nennkapital (Stammkapital der GmbH, Grundkapital der AG) ist der im Gesellschaftsvertrag festgelegte, gebundene Kapitalbetrag. Kapitalherabsetzungen und Rückzahlungen berühren das Einlagekonto und können steuerliche Folgen für die Gesellschafter haben.

Nettolohnvereinbarung

Arbeitnehmer & Lohn§ 39b EStG

Vereinbarung eines festen Nettolohns; Steuern trägt der Arbeitgeber.

Bei einer Nettolohnvereinbarung schuldet der Arbeitgeber einen bestimmten Nettobetrag und übernimmt die darauf entfallende Lohnsteuer und Sozialabgaben. Für die Besteuerung ist der Nettolohn auf einen Bruttolohn hochzurechnen (Abtastung).

Neue Tatsachen

Bescheid & Rechtsbehelf§ 173 AO

Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen als Änderungsgrund.

Ein bestandskräftiger Bescheid ist zu ändern, wenn dem Finanzamt nachträglich Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führen. Zuungunsten des Steuerpflichtigen ist die Änderung ausgeschlossen, soweit ihn kein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden trifft.

Nichtigkeit (§ 125 AO)

Verfahren & AO§ 125 AO

Von Anfang an unwirksamer Verwaltungsakt.

Ein Verwaltungsakt ist nichtig und damit unwirksam, wenn er an einem besonders schweren und offenkundigen Fehler leidet (z. B. inhaltliche Unbestimmtheit, unzuständige Behörde). Nichtigkeit kann jederzeit geltend gemacht werden und bedarf keiner Anfechtung.

Nießbrauch

Vermietung & Immobilien§§ 1030 ff. BGB

Dingliches Nutzungsrecht mit erheblichen steuerlichen Folgen.

Beim Nießbrauch überträgt der Eigentümer das Nutzungsrecht (z. B. Mieteinnahmen) auf einen anderen, ohne das Eigentum aufzugeben. Steuerlich sind die Einkünfte dem Nießbraucher zuzurechnen, der auch die AfA nur unter Voraussetzungen geltend machen kann. Er ist ein häufiges Gestaltungsmittel in der vorweggenommenen Erbfolge.
Ausführlicher Ratgeber

Nutzungsdauer

Selbständige & Gewinn§ 7 Abs. 1 EStG

Zeitraum, über den ein Wirtschaftsgut abgeschrieben wird.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bestimmt die Höhe der jährlichen AfA. Sie ergibt sich regelmäßig aus den amtlichen AfA-Tabellen. Für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter (Computer, Software) lässt die Finanzverwaltung eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu.

Nutzungsdauer Gebäude / kürzere Nutzungsdauer

Vermietung & Immobilien§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG

Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Gebäudenutzungsdauer.

Statt der typisierten Sätze kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes zugrunde gelegt werden, wenn sie – etwa durch Gutachten – nachgewiesen wird. Dann fällt die jährliche Gebäude-AfA höher aus.

NV-Bescheinigung

Kapital & Anlage§ 44a Abs. 2 EStG

Nichtveranlagungsbescheinigung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug.

Die NV-Bescheinigung stellt Anleger, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, vollständig vom Abzug der Kapitalertragsteuer frei – über den Freistellungsauftrag hinaus. Sie wird vom Finanzamt für maximal drei Jahre ausgestellt und der Bank vorgelegt.
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O8 Begriffe

Offenbare Unrichtigkeit

Verfahren & AO§ 129 AO

Berichtigung mechanischer Fehler im Steuerbescheid.

Schreib-, Rechen- und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die dem Finanzamt beim Erlass eines Bescheids unterlaufen sind, können jederzeit innerhalb der Festsetzungsfrist berichtigt werden – unabhängig von Bestandskraft. Erfasst sind nur mechanische, nicht auf rechtlicher Würdigung beruhende Fehler.

One-Stop-Shop (OSS)

Umsatzsteuer§ 18j UStG

Zentrale EU-Meldung für grenzüberschreitende B2C-Umsätze.

Über das OSS-Verfahren können Unternehmer Fernverkäufe und bestimmte digitale Leistungen an Privatkunden in der gesamten EU zentral in einem Mitgliedstaat anmelden, statt sich in jedem Land registrieren zu müssen. Es vereinfacht die Erfüllung der Melde- und Zahlungspflichten.
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Option zur Umsatzsteuer

Umsatzsteuer§ 9 UStG

Freiwilliger Verzicht auf eine Umsatzsteuerbefreiung.

Bei bestimmten steuerfreien Umsätzen – etwa Vermietung an Unternehmer oder Grundstücksverkäufen – kann der Unternehmer zur Steuerpflicht optieren, um den Vorsteuerabzug zu erhalten. Die Option setzt voraus, dass der Leistungsempfänger das Grundstück für vorsteuerunschädliche Umsätze nutzt.

Organschaft

Unternehmen & Körperschaft§ 14 KStG / § 2 GewStG

Steuerliche Zurechnung des Einkommens einer Tochter- zur Muttergesellschaft.

Bei der ertragsteuerlichen Organschaft wird das Einkommen der finanziell eingegliederten Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet, wenn ein wirksamer Gewinnabführungsvertrag über mindestens fünf Jahre besteht und tatsächlich durchgeführt wird. Sie ermöglicht Verlustverrechnung im Konzern und vermeidet Kaskadeneffekte bei der Gewerbesteuer.
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Organschaft (Umsatzsteuer)

Umsatzsteuer§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG

Zusammenfassung finanziell/wirtschaftlich/organisatorisch eingegliederter Gesellschaften.

Ist eine Gesellschaft finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert, bilden sie umsatzsteuerlich ein einheitliches Unternehmen; nur der Organträger gibt Erklärungen ab. Innenumsätze sind nicht steuerbar. Abzugrenzen von der ertragsteuerlichen Organschaft.
P14 Begriffe

Pauschalierung der Lohnsteuer

Arbeitnehmer & Lohn§§ 40–40b EStG

Pauschale Lohnsteuer durch den Arbeitgeber statt individuellem Abzug.

In bestimmten Fällen – etwa Minijobs, Sachzuwendungen, Betriebsveranstaltungen oder kurzfristiger Beschäftigung – kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal übernehmen. Sie ist dann Schuld des Arbeitgebers; der Arbeitslohn bleibt beim Arbeitnehmer außer Ansatz.

Pauschbetrag für Berufskraftfahrer

Arbeitnehmer & Lohn§ 9 Abs. 1 Nr. 5b EStG

Übernachtungspauschale von 9 € je Tag im Fahrzeug.

Berufskraftfahrer, die im Fahrzeug übernachten, können neben den Verpflegungspauschalen einen pauschalen Betrag von 9 € pro Kalendertag für Übernachtungsnebenkosten ansetzen – ohne Einzelnachweis.

Personengesellschaft (Besteuerung)

Unternehmen & Körperschaft§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Transparente Besteuerung der Gesellschafter (Mitunternehmer).

Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) sind einkommensteuerlich transparent: Nicht die Gesellschaft, sondern die Gesellschafter als Mitunternehmer versteuern den anteiligen Gewinn. Dieser wird gesondert und einheitlich festgestellt. Auf Antrag kann zur Körperschaftsbesteuerung optiert werden (§ 1a KStG).
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Pflichtveranlagung

Arbeitnehmer & Lohn§ 46 Abs. 2 EStG

Gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Arbeitnehmer sind u. a. zur Abgabe verpflichtet, wenn sie Nebeneinkünfte über 410 €, Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt, mehrere Arbeitsverhältnisse (Steuerklasse VI) oder die Steuerklassenkombination III/V bezogen haben. Andernfalls kommt die freiwillige Antragsveranlagung in Betracht.

Photovoltaik-Steuerbefreiung

Selbständige & Gewinn§ 3 Nr. 72 EStG

Ertragsteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen.

Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb kleiner PV-Anlagen (bis 30 kWp je Einfamilienhaus, gestaffelt bei anderen Gebäuden) sind einkommensteuerfrei. Damit entfallen Gewinnermittlung und EÜR für begünstigte Anlagen.

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Verfahren & AOPStTG

Meldepflicht digitaler Plattformen über Einkünfte ihrer Anbieter.

Betreiber digitaler Plattformen (Vermietung, Verkauf, Dienstleistungen) müssen dem Bundeszentralamt für Steuern jährlich die Erlöse ihrer Anbieter melden. Die Daten werden zwischen den EU-Staaten ausgetauscht (DAC7) und mit den Steuererklärungen abgeglichen.

Private Veräußerungsgeschäfte

Kapital & Anlage§ 23 EStG

Steuerpflichtige Gewinne aus dem Verkauf privater Wirtschaftsgüter innerhalb der Frist.

Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken innerhalb von zehn Jahren und anderer Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres sind als sonstige Einkünfte steuerpflichtig. Es gilt eine Freigrenze von 1.000 €. Selbstgenutzte Immobilien sind unter Voraussetzungen ausgenommen.

Progressionsvorbehalt

Grundlagen & System§ 32b EStG

Steuerfreie Einkünfte erhöhen den auf das übrige Einkommen anzuwendenden Steuersatz.

Bestimmte steuerfreie Einkünfte – etwa Lohnersatzleistungen und nach Freistellungsmethode freigestellte Auslandseinkünfte – werden bei der Ermittlung des Steuersatzes einbezogen, obwohl sie selbst nicht besteuert werden. Dadurch steigt der Satz für das steuerpflichtige Einkommen.
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Q1 Begriffe

Quellensteuer

Internationales§ 43 EStG / DBA

An der Quelle einbehaltene Steuer auf grenzüberschreitende Zahlungen.

Quellensteuern werden vom Schuldner der Zahlung (z. B. Dividenden, Lizenzen) einbehalten. Bei Auslandserträgen begrenzen DBA den zulässigen Quellensteuersatz; zu viel einbehaltene ausländische Steuer kann erstattet oder nach der Anrechnungsmethode angerechnet werden.
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R15 Begriffe

Realsplitting

Familie & Kinder§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG

Sonderausgabenabzug für Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten.

Beim Realsplitting kann der Zahlende Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis 13.805 € jährlich (zzgl. Basiskranken-/Pflegeversicherung) als Sonderausgabe abziehen. Voraussetzung ist die Zustimmung des Empfängers (Anlage U), der die Beträge dann versteuern muss.
Ausführlicher Ratgeber

Rechnung

Umsatzsteuer§ 14 UStG

Dokument mit Pflichtangaben als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs.

Eine ordnungsgemäße Rechnung muss neun Pflichtangaben enthalten (u. a. vollständige Namen und Anschriften, Steuernummer/USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer, Leistungsbeschreibung, Entgelt und Steuersatz). Sie ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Ab 2025 gilt schrittweise die verpflichtende E-Rechnung im B2B.
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Rechnungsabgrenzungsposten

Selbständige & Gewinn§ 5 Abs. 5 EStG

Bilanzposten zur periodengerechten Abgrenzung von Aufwand/Ertrag.

Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) verteilen Ausgaben bzw. Einnahmen, die einen bestimmten Zeitraum nach dem Stichtag betreffen, periodengerecht (z. B. vorausgezahlte Miete). Sie setzen das Periodizitätsprinzip in der Bilanz um.

Registrierkassenpflicht (TSE)

Selbständige & Gewinn§ 146a AO

Manipulationsschutz elektronischer Kassen durch zertifizierte Sicherheitseinrichtung.

Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, die Kassendaten manipulationssicher protokolliert. Zudem besteht Belegausgabepflicht. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden.

Reichensteuer

Grundlagen & System§ 32a Abs. 1 Nr. 5 EStG

Zusätzlicher Höchststeuersatz von 45 % für sehr hohe Einkommen.

Die „Reichensteuer“ ist der Spitzensatz von 45 % für zu versteuernde Einkommen oberhalb einer hohen Schwelle. Sie ergänzt den 42-%-Satz und betrifft nur den darüber liegenden Einkommensteil.

Reihengeschäft

Umsatzsteuer§ 3 Abs. 6a UStG

Mehrere Lieferungen über dieselbe Ware mit einer Warenbewegung.

Beim Reihengeschäft schließen mehrere Unternehmer Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand ab, der unmittelbar vom ersten zum letzten Abnehmer gelangt. Die bewegte Lieferung ist genau einer der Lieferungen zuzuordnen; nur sie kann steuerfrei sein.

Reisekosten

Arbeitnehmer & Lohn§ 9 Abs. 1 EStG

Abziehbare Kosten für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit.

Bei beruflicher Auswärtstätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte sind Fahrtkosten (0,30 €/km hin und zurück), Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungs- und Reisenebenkosten abziehbar bzw. steuerfrei erstattbar. Anders als bei der Entfernungspauschale zählen die tatsächlich gefahrenen Kilometer.
Ausführlicher Ratgeber

Reiseleistungen (§ 25 UStG)

Umsatzsteuer§ 25 UStG

Margenbesteuerung für Reiseleistungen an Endkunden.

Bei Reiseleistungen, die ein Unternehmer im eigenen Namen unter Nutzung von Reisevorleistungen erbringt, wird nur die Marge besteuert. Ein Vorsteuerabzug aus den Reisevorleistungen ist ausgeschlossen.

Rentenbesteuerung

Grundlagen & System§ 22 Nr. 1 EStG

Nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften mit steigendem Besteuerungsanteil.

Gesetzliche Renten werden nachgelagert besteuert: Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns (Kohortenprinzip) und steigt jährlich. Der bei Renteneintritt festgeschriebene Rentenfreibetrag bleibt lebenslang konstant. Ziel ist die vollständige Besteuerung ab dem Jahrgang 2058.
Ausführlicher Ratgeber

Reverse-Charge-Verfahren

Umsatzsteuer§ 13b UStG

Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger.

Beim Reverse-Charge schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer – etwa bei bestimmten Bau-, Schrott- und ausländischen Dienstleistungen. Der Empfänger meldet die Steuer an und kann sie zugleich als Vorsteuer abziehen. Die Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausweisen.

Rückstellungen

Selbständige & Gewinn§ 249 HGB

Passivposten für ungewisse Verbindlichkeiten.

Rückstellungen werden für dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste gebildet (z. B. Gewährleistung, Prozesse, Pensionen). Über das Maßgeblichkeitsprinzip gelten sie auch steuerlich, jedoch mit Bewertungsbeschränkungen (§ 6 EStG). Sie mindern periodengerecht den Gewinn.
Ausführlicher Ratgeber

Rückwirkendes Ereignis

Bescheid & Rechtsbehelf§ 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

Nachträgliches Ereignis mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit.

Tritt nach Erlass eines Bescheids ein Ereignis ein, das steuerlich in die Vergangenheit zurückwirkt (z. B. rückwirkende Vertragsaufhebung), ist der Bescheid nach § 175 AO zu ändern – auch nach Eintritt der Bestandskraft. Die Festsetzungsfrist beginnt insoweit neu.
S52 Begriffe

Sachbezug

Arbeitnehmer & Lohn§ 8 Abs. 2 EStG

Geldwerter Vorteil in Form von Waren oder Dienstleistungen.

Sachbezüge sind Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (z. B. Warengutscheine, Verpflegung, Dienstwagen). Sie sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig, bleiben aber im Rahmen der monatlichen Freigrenze von 50 € steuerfrei. Für Mahlzeiten und Unterkunft gelten amtliche Sachbezugswerte.
Ausführlicher Ratgeber

Sammelposten (Poolabschreibung)

Selbständige & Gewinn§ 6 Abs. 2a EStG

Poolabschreibung geringwertiger Güter über fünf Jahre.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 1.000 € netto können in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt und einheitlich über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst werden – unabhängig von Verkauf oder Ausscheiden. Die Wahl ist einheitlich für alle Güter des Jahres zu treffen.

Sanierungs-AfA (§ 7h)

Vermietung & Immobilien§ 7h EStG

Erhöhte Abschreibung in Sanierungsgebieten.

Für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen kann erhöhte AfA in Anspruch genommen werden. Die begünstigten Kosten sind durch Bescheinigung der Gemeinde nachzuweisen.

Sanierungsertrag

Unternehmen & Körperschaft§ 3a EStG

Steuerfreier Gewinn aus einem Schuldenerlass zu Sanierungszwecken.

Verzichten Gläubiger zur Sanierung eines Unternehmens auf Forderungen, entsteht buchhalterisch ein Ertrag. Dieser Sanierungsertrag ist unter Voraussetzungen steuerfrei; im Gegenzug sind bestehende Verlustverrechnungspotenziale (etwa Verlustvorträge) vorrangig zu mindern.

Schätzung

Verfahren & AO§ 162 AO

Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen durch Schätzung bei fehlender Aufklärung.

Kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln – etwa bei Verletzung der Mitwirkungspflicht oder mangelhafter Buchführung –, hat es sie zu schätzen. Die Schätzung muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein; sie darf nicht als Strafe überhöht ausfallen.
Ausführlicher Ratgeber

Schenkungsteuer

Erbschaft & Schenkung§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG

Steuer auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden.

Die Schenkungsteuer erfasst freigebige Zuwendungen unter Lebenden und ist mit der Erbschaftsteuer im selben Gesetz geregelt. Persönliche Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden, was gestaffelte Schenkungen als Gestaltungsmittel attraktiv macht.
Ausführlicher Ratgeber

Schuldzinsen (Vermietung)

Vermietung & Immobilien§ 9 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Finanzierungszinsen als Werbungskosten bei Vermietung.

Zinsen für Darlehen, die der Anschaffung, Herstellung oder Erhaltung eines Vermietungsobjekts dienen, sind als Werbungskosten abziehbar. Entscheidend ist die tatsächliche Verwendung des Darlehens (Veranlassungszusammenhang); die Tilgung selbst ist nicht abziehbar.

Selbstanzeige

Verfahren & AO§ 371 AO

Strafbefreiende Nacherklärung bei Steuerhinterziehung.

Durch eine vollständige und rechtzeitige Selbstanzeige kann Straffreiheit wegen Steuerhinterziehung erlangt werden, sofern die verkürzten Steuern samt Zinsen nachgezahlt werden und keine Sperrgründe (z. B. Tatentdeckung, Prüfungsanordnung) vorliegen. Bei Beträgen über 25.000 € ist ein Zuschlag zu zahlen.
Ausführlicher Ratgeber

Selbstnutzungs-Befreiung

Vermietung & Immobilien§ 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG

Steuerfreiheit des Verkaufs selbstgenutzter Immobilien.

Der Verkauf einer Immobilie ist auch innerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei, wenn sie im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich oder im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Share Deal

Vermietung & Immobilien§ 1 Abs. 2b, 3, 3a GrEStG

Anteilserwerb an Grundstücksgesellschaften mit grunderwerbsteuerlichen Folgen.

Beim Share Deal werden statt des Grundstücks Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft erworben. Erreichen oder überschreiten die übergehenden Anteile 90 % innerhalb von zehn Jahren, löst dies Grunderwerbsteuer aus. Die Verschärfungen sollen frühere Gestaltungen zur Steuervermeidung eindämmen.

Sollbesteuerung

Umsatzsteuer§ 16 UStG

Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten (Regelfall).

Bei der Sollbesteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Leistungsausführung – unabhängig davon, ob der Kunde bereits gezahlt hat. Sie ist der gesetzliche Regelfall; Liquiditätsnachteile lassen sich über die Istbesteuerung vermeiden.

Sonderausgaben

Grundlagen & System§§ 10 ff. EStG

Bestimmte private Aufwendungen mit steuerlicher Abzugsfähigkeit.

Sonderausgaben sind abschließend aufgezählte private Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind – etwa Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten und Spenden. Ohne Nachweis wird ein Pauschbetrag von 36 € (72 € bei Zusammenveranlagung) angesetzt.
Ausführlicher Ratgeber

Sonderbetriebsvermögen

Unternehmen & Körperschaft§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Der Gesellschaft dienende Wirtschaftsgüter im Eigentum eines Gesellschafters.

Wirtschaftsgüter im Eigentum eines Mitunternehmers, die dem Betrieb der Personengesellschaft (SBV I) oder seiner Beteiligung (SBV II) dienen, gehören zum steuerlichen Betriebsvermögen. Erträge und Aufwendungen fließen in die Gewinnfeststellung ein; stille Reserven sind steuerverstrickt.
Ausführlicher Ratgeber

Sparerpauschbetrag

Kapital & Anlage§ 20 Abs. 9 EStG

Pauschaler Freibetrag für Kapitalerträge.

Der Sparerpauschbetrag stellt Kapitalerträge bis 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) steuerfrei und ersetzt den Abzug tatsächlicher Werbungskosten. Er wird über einen Freistellungsauftrag bei der Bank genutzt. Darüber hinausgehende Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer.
Ausführlicher Ratgeber

Spekulationsfrist

Kapital & Anlage§ 23 EStG

Haltefrist, nach deren Ablauf private Veräußerungsgewinne steuerfrei sind.

Nach Ablauf der Spekulationsfrist – zehn Jahre bei Grundstücken, ein Jahr bei anderen Wirtschaftsgütern – sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei. Bei zwischenzeitlicher Vermietung mit Zusatzeinkünften kann sich die Frist auf zehn Jahre verlängern.
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Spekulationsgeschäft

Kapital & Anlage§ 23 EStG

Umgangssprachlich: steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft.

Als Spekulationsgeschäft werden private Veräußerungen innerhalb der Spekulationsfrist bezeichnet. Typische Fälle sind Immobilienverkäufe binnen zehn Jahren oder der Verkauf von Kryptowerten und Edelmetallen binnen eines Jahres. Gewinne sind als sonstige Einkünfte zu erklären.

Spenden

Grundlagen & System§ 10b EStG

Als Sonderausgaben abziehbare Zuwendungen für begünstigte Zwecke.

Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter (gemeinnütziger, mildtätiger, kirchlicher) Zwecke sind bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abziehbar; nicht ausgeschöpfte Beträge sind vortragsfähig. Bis 300 € genügt ein vereinfachter Nachweis.
Ausführlicher Ratgeber

Spitzensteuersatz

Grundlagen & System§ 32a Abs. 1 Nr. 4 EStG

Höchster proportionaler Steuersatz von 42 %.

Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab der oberen Proportionalzone des Tarifs. Oberhalb einer weiteren Schwelle kommt die Reichensteuer von 45 % hinzu. Beide sind Grenzsteuersätze, die nur den übersteigenden Einkommensteil betreffen.

Steuerbefreiungen (§ 3 EStG)

Grundlagen & System§ 3 EStG

Katalog steuerfreier Einnahmen.

§ 3 EStG zählt zahlreiche steuerfreie Einnahmen auf – etwa bestimmte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, den Übungsleiterfreibetrag, Sachbezüge im Rahmen der 50-€-Grenze und viele Sozialleistungen. Einige stehen unter Progressionsvorbehalt.

Steuerentstehung

Grundlagen & System§ 38 AO

Zeitpunkt, zu dem der Steueranspruch kraft Gesetzes entsteht.

Der Steueranspruch entsteht, sobald der gesetzliche Tatbestand verwirklicht ist – bei der Einkommensteuer mit Ablauf des Veranlagungszeitraums. Die spätere Festsetzung durch Bescheid ist nur deklaratorisch. Der Entstehungszeitpunkt ist u. a. für Fristen maßgeblich.

Steuergeheimnis

Verfahren & AO§ 30 AO

Pflicht der Amtsträger zur Wahrung steuerlicher Verhältnisse.

Das Steuergeheimnis verpflichtet Amtsträger, die im Besteuerungsverfahren bekannt gewordenen Verhältnisse geheim zu halten. Eine Offenbarung ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen (z. B. Strafverfolgung) zulässig. Sein Bruch ist strafbewehrt.

Steuergläubiger

Grundlagen & SystemArt. 106 GG

Körperschaft, der das Steueraufkommen zusteht.

Steuergläubiger ist das Gemeinwesen (Bund, Länder, Gemeinden), dem die Steuer zufließt. Die Ertragshoheit ist im Grundgesetz geregelt; Gemeinschaftsteuern wie die Einkommensteuer werden zwischen den Ebenen aufgeteilt.

Steuerhinterziehung

Verfahren & AO§ 370 AO

Straftat durch unrichtige Angaben oder Verschweigen steuerlicher Tatsachen.

Steuerhinterziehung begeht, wer den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder sie pflichtwidrig in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt. Sie ist mit Freiheits- oder Geldstrafe bedroht; in besonders schweren Fällen droht Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Straffreiheit kann über die Selbstanzeige erreicht werden.
Ausführlicher Ratgeber

Steuerklasse

Arbeitnehmer & Lohn§ 38b EStG

Einordnung von Arbeitnehmern für den Lohnsteuerabzug (I–VI).

Die sechs Lohnsteuerklassen bestimmen die Höhe des laufenden Lohnsteuerabzugs. Ehegatten können III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor wählen; Klasse II gilt für Alleinerziehende, Klasse VI für weitere Dienstverhältnisse. Die Wahl beeinflusst nur die unterjährige Liquidität, nicht die Jahressteuer.
Ausführlicher Ratgeber

Steuerklasse (Erbschaftsteuer)

Erbschaft & Schenkung§ 15 ErbStG

Einteilung der Erwerber in drei Klassen mit gestaffelten Sätzen.

Die erbschaftsteuerlichen Steuerklassen I–III richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und bestimmen zusammen mit dem Erwerb die Höhe des Steuersatzes (7 %–50 %). Klasse I (Ehegatten, Kinder) ist am günstigsten. Sie ist nicht mit der lohnsteuerlichen Steuerklasse zu verwechseln.

Steuerklassen-Freibeträge (ErbSt)

Erbschaft & Schenkung§ 19 ErbStG

Nach Steuerklasse und Erwerb gestaffelte Steuersätze 7–50 %.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuersätze steigen mit dem Wert des Erwerbs und der ungünstigeren Steuerklasse von 7 % bis 50 %. Ein Härteausgleich verhindert, dass ein geringfügiges Überschreiten einer Wertgrenze zu unverhältnismäßig hoher Mehrsteuer führt.

Steuernummer / IdNr.

Verfahren & AO§ 139a AO

Identifikationsmerkmale des Steuerpflichtigen.

Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) ist ein lebenslang gültiges, bundeseinheitliches Merkmal jeder natürlichen Person. Die betriebsbezogene Steuernummer wird vom Finanzamt vergeben und kann sich ändern (z. B. bei Umzug). Beide dienen der eindeutigen Zuordnung im Besteuerungsverfahren.

Steuerschuldner

Grundlagen & System§ 43 AO

Person, die die Steuer aus eigener Verpflichtung schuldet.

Steuerschuldner ist, wer den Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Er ist vom wirtschaftlichen Steuerträger zu unterscheiden – bei der Umsatzsteuer etwa schuldet der Unternehmer, wirtschaftlich belastet ist der Verbraucher.

Stille Reserven

Selbständige & Gewinn§ 6 EStG

Differenz zwischen Buchwert und tatsächlichem Wert eines Wirtschaftsguts.

Stille Reserven entstehen, wenn der gemeine Wert eines Wirtschaftsguts über dem Buchwert liegt (z. B. durch Abschreibung oder Wertsteigerung). Sie werden bei Entnahme, Veräußerung oder Betriebsaufgabe aufgedeckt und versteuert. Über § 6b EStG können sie unter Voraussetzungen auf Ersatzwirtschaftsgüter übertragen werden.
Ausführlicher Ratgeber

Streubesitzdividende

Unternehmen & Körperschaft§ 8b Abs. 4 KStG

Steuerpflichtige Dividende bei Beteiligung unter 10 %.

Beträgt die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft zu Jahresbeginn weniger als 10 %, sind die Dividenden voll körperschaftsteuerpflichtig – die 95-%-Befreiung greift nicht. Veräußerungsgewinne bleiben dagegen begünstigt.

Stückzinsen

Kapital & Anlage§ 20 Abs. 2 EStG

Beim Anleihekauf/-verkauf anteilig gezahlte oder erhaltene Zinsen.

Stückzinsen sind die bis zum Verkaufstag aufgelaufenen, im Kaufpreis einer Anleihe enthaltenen Zinsen. Der Verkäufer versteuert die erhaltenen, der Käufer kann die gezahlten Stückzinsen gegenrechnen. Sie zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

Stundung

Verfahren & AO§ 222 AO

Hinausschieben der Fälligkeit einer Steuerforderung.

Auf Antrag kann das Finanzamt die Fälligkeit einer Steuer hinausschieben (stunden), wenn die Einziehung eine erhebliche Härte bedeutet und der Anspruch nicht gefährdet erscheint. Für die Dauer der Stundung fallen regelmäßig Stundungszinsen von 0,5 % pro Monat an.
Ausführlicher Ratgeber

Stundung der Erbschaftsteuer

Erbschaft & Schenkung§ 28 ErbStG

Zinslose/zinsgünstige Stundung bei Betriebs- und Immobilienerwerb.

Zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen kann die auf begünstigtes Betriebsvermögen oder auf zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag gestundet werden. Für Betriebsvermögen ist die Stundung unter Voraussetzungen bis zu sieben Jahre möglich.
T12 Begriffe

Tatsächliche Verständigung

Verfahren & AOBFH-Rspr.

Einvernehmliche Festlegung schwer ermittelbarer Sachverhalte.

Bei schwer aufklärbaren Sachverhalten können sich Finanzamt und Steuerpflichtiger über die tatsächlichen Grundlagen (nicht über Rechtsfragen) verständigen. Die tatsächliche Verständigung bindet beide Seiten und beendet häufig Streit im Rahmen einer Außenprüfung.

Teileinkünfteverfahren

Kapital & Anlage§ 3 Nr. 40 EStG

Besteuerung von Beteiligungserträgen zu 60 % im Betriebsvermögen.

Beim Teileinkünfteverfahren sind Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen im Betriebsvermögen (oder bei Option für wesentliche Beteiligungen) nur zu 60 % steuerpflichtig; korrespondierend sind 60 % der Aufwendungen abziehbar. Es tritt an die Stelle der Abgeltungsteuer und mildert die wirtschaftliche Doppelbelastung mit Körperschaftsteuer.
Ausführlicher Ratgeber

Teilwert

Selbständige & Gewinn§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG

Wert, den ein Erwerber des ganzen Betriebs für ein Wirtschaftsgut ansetzen würde.

Der Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des gesamten Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde, unter Fortführungsannahme. Er ist Bewertungsmaßstab u. a. für Einlagen, Entnahmen und die Teilwertabschreibung.
Ausführlicher Ratgeber

Teilwertabschreibung

Selbständige & Gewinn§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG

Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert bei dauernder Wertminderung.

Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung kann (Wahlrecht) auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden. Entfällt die Minderung später, besteht ein Wertaufholungsgebot bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Sie ist von der planmäßigen AfA zu unterscheiden.

Termingeschäfte (Verlustverrechnung)

Kapital & Anlage§ 20 Abs. 6 EStG

Besondere Verrechnungsbeschränkung für Verluste aus Termingeschäften.

Verluste aus Termingeschäften (z. B. Optionen, Futures, CFDs) waren nur eingeschränkt und bis zu einem Höchstbetrag mit gleichartigen Gewinnen verrechenbar (gesonderter Verlusttopf). Die Regelung ist verfassungsrechtlich umstritten und wird zunehmend gelockert. Siehe auch Verlustverrechnung bei Kapitalerträgen.

Thesaurierungsbegünstigung

Selbständige & Gewinn§ 34a EStG

Ermäßigter Steuersatz für nicht entnommene Gewinne von Personenunternehmen.

Einzelunternehmer und Mitunternehmer können nicht entnommene Gewinne auf Antrag mit einem ermäßigten Satz von 28,25 % (zzgl. SolZ) besteuern lassen, um sie im Betrieb zu belassen. Bei späterer Entnahme erfolgt eine Nachversteuerung mit 25 %. Die Regelung soll Personenunternehmen der Körperschaftsteuer-Belastung annähern.

Tie-Breaker-Regel

InternationalesArt. 4 Abs. 2 OECD-MA

Kaskade zur Auflösung doppelter Ansässigkeit.

Ist eine Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, wird die abkommensrechtliche Ansässigkeit stufenweise bestimmt: ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt und schließlich Staatsangehörigkeit. Sie verhindert doppelte Wohnsitzstaatrechte.
U21 Begriffe

Übungsleiterfreibetrag

Arbeitnehmer & Lohn§ 3 Nr. 26 EStG

Steuerfreibetrag von 3.300 € für nebenberufliche begünstigte Tätigkeiten.

Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Pfleger im gemeinnützigen/öffentlichen Bereich bleiben bis 3.300 € jährlich steuerfrei. Der Freibetrag ist von der niedrigeren Ehrenamtspauschale zu unterscheiden.

Umlagefähige Kosten / Nebenkosten

Vermietung & ImmobilienBetrKV

Auf Mieter umlegbare Betriebskosten.

Betriebskosten (z. B. Grundsteuer, Wasser, Müll) können nach der Betriebskostenverordnung auf Mieter umgelegt werden. Beim Vermieter sind vereinnahmte Umlagen Einnahmen und die gezahlten Kosten Werbungskosten – im Ergebnis meist neutral.

Umlaufvermögen

Selbständige & Gewinn§ 247 HGB

Zum Verbrauch oder Verkauf bestimmte Wirtschaftsgüter.

Umlaufvermögen sind Wirtschaftsgüter, die nicht dauerhaft dem Betrieb dienen, sondern zum Verkauf oder Verbrauch bestimmt sind (Waren, Vorräte, Forderungen, Kasse). Es wird nicht abgeschrieben, kann aber teilwertberichtigt werden (Teilwertabschreibung).

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer§ 1 UStG

Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug.

Die Umsatzsteuer belastet Lieferungen und sonstige Leistungen im Inland (Regelsatz 19 %, ermäßigt 7 %). Als Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug trifft die wirtschaftliche Last den Endverbraucher, während Unternehmer nur den Mehrwert versteuern. Erhebung erfolgt über die Voranmeldung.
Ausführlicher Ratgeber

Umsatzsteuer-Nachschau

Umsatzsteuer§ 27b UStG

Unangekündigte Prüfung umsatzsteuerlicher Sachverhalte.

Die Umsatzsteuer-Nachschau erlaubt Finanzbeamten, ohne vorherige Ankündigung Grundstücke und Räume zu betreten und umsatzsteuerlich relevante Unterlagen zu prüfen – etwa zur Kontrolle von Existenzgründern. Bei Auffälligkeiten kann zur Außenprüfung übergegangen werden.
Ausführlicher Ratgeber

Umsatzsteuer-Sätze

Umsatzsteuer§ 12 UStG

Regelsteuersatz 19 % und ermäßigter Satz 7 %.

Der Regelsteuersatz der Umsatzsteuer beträgt 19 %. Für bestimmte Umsätze – u. a. Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Personennahverkehr und kulturelle Leistungen – gilt der ermäßigte Satz von 7 %. Die zutreffende Zuordnung ist auf der Rechnung auszuweisen.

Umsatzsteuerkarussell

Umsatzsteuer§ 25f UStG

Kettenbetrug zur unrechtmäßigen Erlangung von Vorsteuer.

Beim Karussellbetrug wird Ware grenzüberschreitend über mehrere Firmen gehandelt; ein Beteiligter (Missing Trader) führt die vereinnahmte Umsatzsteuer nicht ab, während andere den Vorsteuerabzug geltend machen. Bei Kenntnis der Einbindung versagt § 25f UStG Vorsteuerabzug und Steuerbefreiung.

Umwandlung / Umwandlungssteuerrecht

Unternehmen & KörperschaftUmwStG

Steuerneutrale Umstrukturierung von Unternehmen.

Das Umwandlungssteuergesetz ermöglicht Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen und Formwechsel unter Fortführung der Buchwerte – also ohne sofortige Aufdeckung stiller Reserven. Es sind Sperrfristen zu beachten, deren Verletzung zur rückwirkenden Besteuerung führt.

Umzugskosten

Arbeitnehmer & Lohn§ 9 EStG / BUKG

Bei beruflicher Veranlassung abziehbare Kosten eines Umzugs.

Ist ein Umzug beruflich veranlasst (z. B. Arbeitsplatzwechsel, erhebliche Fahrzeitverkürzung), sind die Kosten als Werbungskosten abziehbar. Neben Transport- und Maklerkosten kann eine Umzugskostenpauschale angesetzt werden, deren Höhe regelmäßig angepasst wird.
Ausführlicher Ratgeber

Unbeschränkte Steuerpflicht

Internationales§ 1 Abs. 1 EStG

Besteuerung des Welteinkommens bei Wohnsitz im Inland.

Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt steuerpflichtig und unterliegen mit ihrem gesamten Welteinkommen der deutschen Einkommensteuer. Gegensatz ist die beschränkte Steuerpflicht. Doppelbesteuerung wird über DBA vermieden.
Ausführlicher Ratgeber

Unentgeltliche Wertabgabe

Umsatzsteuer§ 3 Abs. 1b, 9a UStG

Umsatzsteuerpflichtige private Entnahme von Gegenständen oder Leistungen.

Die private Verwendung von Unternehmensgegenständen (z. B. Kfz) oder die Entnahme von Waren wird einer entgeltlichen Leistung gleichgestellt und unterliegt der Umsatzsteuer – sofern zuvor ein Vorsteuerabzug möglich war. Sie ist das umsatzsteuerliche Pendant zur ertragsteuerlichen Entnahme.

Unrichtiger/unberechtigter Steuerausweis

Umsatzsteuer§ 14c UStG

Schuld der zu hoch oder unberechtigt ausgewiesenen Umsatzsteuer.

Weist ein Unternehmer in einer Rechnung zu viel Umsatzsteuer aus (§ 14c Abs. 1) oder tut dies, obwohl er nicht dazu berechtigt ist (Abs. 2), schuldet er den ausgewiesenen Betrag. Eine Berichtigung ist unter Voraussetzungen möglich.

Unterhaltsleistungen

Familie & Kinder§ 33a EStG / § 10 Abs. 1a EStG

Abzug von Unterhalt an bedürftige Personen bzw. Ex-Ehegatten.

Unterhalt an gesetzlich unterhaltsberechtigte, bedürftige Personen ist bis zum Höchstbetrag (in Höhe des Grundfreibetrags) als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten kann alternativ als Realsplitting-Sonderausgabe (bis 13.805 €) abgezogen werden.

Unternehmereigenschaft (UStG)

Umsatzsteuer§ 2 UStG

Selbständige, nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen.

Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig und nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen ausübt – unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht. Nur Unternehmer schulden Umsatzsteuer und können Vorsteuer abziehen.
V45 Begriffe

Verbilligte Vermietung

Vermietung & Immobilien§ 21 Abs. 2 EStG

Vermietung unter Marktmiete mit Folgen für den Werbungskostenabzug.

Beträgt die vereinbarte Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete, bleibt der volle Werbungskostenabzug erhalten. Zwischen 50 % und 66 % ist eine Totalüberschussprognose erforderlich; unter 50 % wird der Abzug anteilig gekürzt. Häufig relevant bei Vermietung an Angehörige.
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Verbindliche Auskunft

Verfahren & AO§ 89 Abs. 2 AO

Vorab-Auskunft der Finanzbehörde zu geplanten Sachverhalten.

Die verbindliche Auskunft gibt Rechtssicherheit über die steuerliche Behandlung eines noch nicht verwirklichten Sachverhalts. Sie ist gebührenpflichtig und bindet das Finanzamt, sofern der später verwirklichte Sachverhalt dem dargestellten entspricht.
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Verbindliche Zusage

Verfahren & AO§§ 204 ff. AO

Zusage nach Außenprüfung zur künftigen Behandlung eines Sachverhalts.

Im Anschluss an eine Außenprüfung kann das Finanzamt auf Antrag eine verbindliche Zusage erteilen, wie ein geprüfter Sachverhalt künftig behandelt wird. Sie schafft Planungssicherheit für Folgejahre.

Verböserung

Bescheid & Rechtsbehelf§ 367 Abs. 2 AO

Verschlechterung zulasten des Einspruchsführers im Einspruchsverfahren.

Da das Finanzamt den Fall im Einspruchsverfahren in vollem Umfang neu prüft, kann es den Bescheid auch zuungunsten des Steuerpflichtigen ändern (Verböserung) – allerdings erst nach Hinweis und Gelegenheit zur Rücknahme des Einspruchs. Die Rücknahme vermeidet die Verböserung.

Verbrauchsteuern

Grundlagen & System§ 1 Abs. 1 AO

Auf den Verbrauch bestimmter Güter erhobene indirekte Steuern.

Verbrauchsteuern belasten den Verbrauch einzelner Güter (z. B. Energie-, Tabak-, Kaffee-, Stromsteuer). Sie sind indirekte Steuern und entstehen meist mit Entnahme aus dem Steuerlager.

Verdeckte Einlage

Unternehmen & Körperschaft§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG

Unentgeltliche Vermögenszuwendung des Gesellschafters an die Gesellschaft.

Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft außerhalb gesellschaftsrechtlicher Einlagen einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet. Sie erhöht das Einlagekonto und die Anschaffungskosten der Beteiligung und ist das Gegenstück zur vGA.

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Unternehmen & Körperschaft§ 8 Abs. 3 KStG

Vermögensminderung der Kapitalgesellschaft zugunsten des Gesellschafters außerhalb offener Ausschüttung.

Eine vGA liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter Vorteile gewährt, die ein ordentlicher Geschäftsleiter einem Fremden nicht eingeräumt hätte (z. B. überhöhtes Geschäftsführergehalt). Sie darf den Gewinn der Gesellschaft nicht mindern und ist beim Gesellschafter als Kapitalertrag zu erfassen.
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Vergleichswertverfahren

Erbschaft & Schenkung§ 183 BewG

Bewertung anhand von Kaufpreisen vergleichbarer Objekte.

Das Vergleichswertverfahren leitet den Wert aus Kaufpreisen hinreichend vergleichbarer Grundstücke ab und ist vorrangig bei Eigentumswohnungen und Ein-/Zweifamilienhäusern anzuwenden. Grundlage sind die Daten der Gutachterausschüsse.

Verjährung (Zahlungsverjährung)

Verfahren & AO§§ 228 ff. AO

Erlöschen des Zahlungsanspruchs nach fünf Jahren.

Die Zahlungsverjährung lässt festgesetzte Ansprüche fünf Jahre nach Fälligkeit erlöschen (in bestimmten Fällen zehn Jahre). Sie ist von der Festsetzungsverjährung zu unterscheiden und wird durch Vollstreckungsmaßnahmen oder Zahlungsaufschub unterbrochen.

Verlustabzug

Grundlagen & System§ 10d EStG

Rück- und Vortrag nicht ausgeglichener Verluste in andere Jahre.

Verluste, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden, können begrenzt in das Vorjahr zurück- und zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Der Verlustvortrag ist ab 1 Mio. € (2 Mio. € bei Zusammenveranlagung) nur zu 60 % des übersteigenden Gesamtbetrags nutzbar (Mindestbesteuerung).

Verlustausgleich

Grundlagen & System§ 2 Abs. 3 EStG

Verrechnung negativer mit positiven Einkünften im selben Jahr.

Der Verlustausgleich verrechnet negative Einkünfte einer Einkunftsart mit positiven – zunächst innerhalb derselben Art (horizontal), dann mit anderen Arten (vertikal). Nicht ausgeglichene Verluste gehen in den Verlustabzug (Rück-/Vortrag) über. Für einzelne Bereiche (z. B. Kapital) gelten Verrechnungsbeschränkungen.

Verlustrücktrag

Grundlagen & System§ 10d Abs. 1 EStG

Rücktrag nicht ausgeglichener Verluste in die zwei vorangegangenen Jahre.

Nicht ausgeglichene negative Einkünfte können in die beiden Vorjahre zurückgetragen und dort mit positiven Einkünften verrechnet werden – das führt zu einer nachträglichen Steuererstattung. Der Höchstbetrag ist gesetzlich gedeckelt; auf Antrag kann der Rücktrag beschränkt oder ausgeschlossen werden. Nicht genutzte Beträge bleiben als Verlustvortrag erhalten.
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Verlusttopf

Kapital & Anlage§ 43a Abs. 3 EStG

Bankinterne Verrechnung von Kapitalverlusten mit Gewinnen.

Banken führen für ihre Kunden Verlustverrechnungstöpfe (allgemein und für Aktien), in denen realisierte Verluste automatisch mit Gewinnen verrechnet werden, bevor Kapitalertragsteuer einbehalten wird. Nicht genutzte Verluste können per Verlustbescheinigung in die Veranlagung übertragen werden.

Verlustverrechnung bei Kapitalerträgen

Kapital & Anlage§ 20 Abs. 6 EStG

Beschränkte Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen.

Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nur mit positiven Kapitalerträgen verrechnet werden (kein Ausgleich mit anderen Einkunftsarten). Aktienveräußerungsverluste sind zudem nur mit Aktiengewinnen verrechenbar; für Termingeschäfte und Ausfälle galten gesonderte Verrechnungstöpfe. Nicht genutzte Verluste werden vorgetragen.

Verlustvortrag

Grundlagen & System§ 10d Abs. 2 EStG

Verrechnung nicht ausgeglichener Verluste mit Einkünften künftiger Jahre.

Verluste, die im Entstehungsjahr weder durch Verlustausgleich noch durch Verlustrücktrag aufgebraucht werden, gehen zeitlich unbegrenzt als Verlustvortrag in die Folgejahre. Oberhalb von 1 Mio. € (Ledige) greift die Mindestbesteuerung: darüber sind nur 60 % des Gesamtbetrags der Einkünfte verrechenbar. Der Vortrag wird gesondert festgestellt.
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Vermächtnis

Erbschaft & Schenkung§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Zuwendung eines Vermögensvorteils ohne Erbenstellung.

Beim Vermächtnis wendet der Erblasser einer Person einen bestimmten Vermögensvorteil zu, ohne sie zum Erben einzusetzen. Der Vermächtnisnehmer versteuert den Erwerb; beim beschwerten Erben ist das Vermächtnis abziehbar.

Vermietung und Verpachtung

Vermietung & Immobilien§ 21 EStG

Einkunftsart für Einkünfte aus der Überlassung von Immobilien und Rechten.

Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählen v. a. Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten (u. a. AfA, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand). Sie werden in der Anlage V erklärt. Bei verbilligter Vermietung an Angehörige unter 50 % der ortsüblichen Miete droht die Kürzung des Werbungskostenabzugs.

Vermögenswirksame Leistungen

Arbeitnehmer & Lohn5. VermBG

Arbeitgeberleistung zum Vermögensaufbau, teils staatlich gefördert.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zahlungen des Arbeitgebers in geförderte Anlageformen (z. B. Fondssparplan, Bausparvertrag). Bei Einhaltung der Einkommensgrenzen wird die Arbeitnehmersparzulage gewährt. VL sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.
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Verpflegungsmehraufwand

Arbeitnehmer & Lohn§ 9 Abs. 4a EStG

Pauschbeträge für Mehraufwand bei beruflicher Auswärtstätigkeit.

Bei Auswärtstätigkeit werden Verpflegungspauschalen gewährt: 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 € bei ganztägiger Abwesenheit sowie je 14 € für An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen. Bei Auslandsreisen gelten länderspezifische Sätze; die Dreimonatsfrist begrenzt den Ansatz bei längerer Tätigkeit am selben Ort.
Ausführlicher Ratgeber

Verrechnungspreise

Internationales§ 90 Abs. 3 AO / § 1 AStG

Preise für konzerninterne grenzüberschreitende Leistungen.

Verrechnungspreise sind die für Lieferungen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen angesetzten Preise. Sie müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen und sind zu dokumentieren (Stammdokumentation/Local File). Fehlende oder mangelhafte Dokumentation kann zu Zuschätzungen und Zuschlägen führen.

Verschonungsbedarfsprüfung

Erbschaft & Schenkung§ 28a ErbStG

Bedürftigkeitsprüfung bei Erwerb großen Betriebsvermögens.

Übersteigt begünstigtes Vermögen 26 Mio. €, wird die Verschonung entweder abgeschmolzen (Abschmelzmodell) oder von einer Bedürftigkeitsprüfung abhängig gemacht, bei der verfügbares Privatvermögen zur Steuerzahlung einzusetzen ist. Sie folgt der Rechtsprechung des BVerfG.

Versicherungsteuer

Grundlagen & SystemVersStG

Verkehrsteuer auf Versicherungsprämien, Regelsatz 19 %.

Die Versicherungsteuer belastet das Versicherungsentgelt und wird vom Versicherer berechnet und abgeführt. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %; für einzelne Sparten gelten Sondersätze. Sie ist keine Umsatzsteuer, weshalb Versicherungsumsätze umsatzsteuerfrei sind.

Versorgungsfreibetrag

Erbschaft & Schenkung§ 17 ErbStG

Zusätzlicher Freibetrag für Ehegatten und Kinder von Todes wegen.

Neben dem persönlichen Freibetrag erhalten überlebende Ehegatten (256.000 €) und Kinder (altersabhängig gestaffelt) einen Versorgungsfreibetrag. Er wird um den Kapitalwert steuerfreier Versorgungsbezüge (z. B. Witwenrente) gekürzt.
Ausführlicher Ratgeber

Verspätungszuschlag

Verfahren & AO§ 152 AO

Zuschlag bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung.

Wer eine Steuererklärung verspätet oder gar nicht abgibt, muss regelmäßig einen Verspätungszuschlag zahlen. Bei Überschreiten von 14 Monaten nach dem Steuerjahr entsteht er kraft Gesetzes (0,25 % der festgesetzten Steuer je Monat, mind. 25 €/Monat). Er ist vom Säumniszuschlag zu unterscheiden.
Ausführlicher Ratgeber

Verständigungsverfahren

InternationalesArt. 25 OECD-MA

Zwischenstaatliches Verfahren zur Beseitigung von Doppelbesteuerung.

Kommt es trotz DBA zur Doppelbesteuerung, können die betroffenen Staaten in einem Verständigungsverfahren eine einvernehmliche Lösung suchen. In der EU sorgt zusätzlich ein Schiedsübereinkommen für die verbindliche Streitbeilegung.

Vervielfältiger

Erbschaft & Schenkung§ 14 BewG

Multiplikator zur Kapitalisierung wiederkehrender Leistungen.

Der Vervielfältiger richtet sich nach der Laufzeit bzw. der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten und wird jährlich vom BMF veröffentlicht. Multipliziert mit dem Jahreswert ergibt er den Kapitalwert einer Rente oder eines Nießbrauchs.

Verwaltungsakt

Verfahren & AO§ 118 AO

Hoheitliche Einzelfallregelung der Finanzbehörde mit Außenwirkung.

Ein Verwaltungsakt ist jede hoheitliche Maßnahme zur Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen – der Steuerbescheid ist der wichtigste. Gegen belastende Verwaltungsakte ist der Einspruch statthaft. Er muss bekanntgegeben werden, um wirksam zu werden.

Verwaltungsvermögen

Erbschaft & Schenkung§ 13b Abs. 4 ErbStG

Nicht begünstigtes, überwiegend renditeorientiertes Betriebsvermögen.

Verwaltungsvermögen (z. B. fremdvermietete Grundstücke, Wertpapiere, überhöhte Finanzmittel) ist von der Betriebsvermögens-Verschonung grundsätzlich ausgenommen. Übersteigt es bestimmte Quoten, entfällt die Begünstigung ganz oder teilweise.

Verzögerungsgeld

Verfahren & AO§ 146 Abs. 2c AO

Sanktion bei Mitwirkungsverstößen, v. a. bei Auslandsbuchführung.

Das Verzögerungsgeld (2.500 € bis 250.000 €) kann festgesetzt werden, wenn Mitwirkungspflichten – etwa die fristgerechte Vorlage von Unterlagen in der Außenprüfung – verletzt werden. Es ergänzt das Zwangsgeld.

Vorabpauschale

Kapital & Anlage§ 18 InvStG

Fiktive jährliche Vorab-Besteuerung thesaurierender Investmentfonds.

Die Vorabpauschale besteuert bei thesaurierenden Fonds einen fiktiven Mindestertrag jährlich, damit auch nicht ausgeschüttete Wertzuwächse laufend erfasst werden. Sie berechnet sich aus Basiszins und Fondswert, ist auf die tatsächliche Wertsteigerung begrenzt und wird bei späterem Verkauf angerechnet.
Ausführlicher Ratgeber

Vorbehalt der Nachprüfung

Verfahren & AO§ 164 AO

Bescheid, der jederzeit umfassend änderbar bleibt.

Ein unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangener Steuerbescheid kann bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist jederzeit in vollem Umfang zugunsten und zuungunsten geändert werden, ohne dass besondere Korrekturvorschriften nötig sind. Er wird häufig bei erwarteter Außenprüfung gesetzt.
Ausführlicher Ratgeber

Vorsorgeaufwendungen

Grundlagen & System§ 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 EStG

Als Sonderausgaben abziehbare Beiträge zur Altersvorsorge und Versicherung.

Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen Beiträge zur gesetzlichen Renten- bzw. Basisrente (Altersvorsorge) sowie zu Kranken-, Pflege- und weiteren Versicherungen. Altersvorsorgebeiträge sind seit 2023 zu 100 % (bis Höchstbetrag) als Sonderausgaben abziehbar; sonstige Vorsorge unterliegt eigenen Höchstbeträgen.
Ausführlicher Ratgeber

Vorsteueraufteilung

Umsatzsteuer§ 15 Abs. 4 UStG

Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt verwendeten Eingangsleistungen.

Werden Eingangsleistungen sowohl für vorsteuerabzugsberechtigte als auch für ausschließende Umsätze verwendet, ist die Vorsteuer aufzuteilen – vorrangig nach wirtschaftlicher Zurechnung, hilfsweise nach dem Umsatzschlüssel. Sie hängt eng mit der Vorsteuerberichtigung zusammen.

Vorsteuerberichtigung

Umsatzsteuer§ 15a UStG

Korrektur des Vorsteuerabzugs bei geänderter Nutzung von Investitionsgütern.

Ändern sich innerhalb des Berichtigungszeitraums (5 Jahre, bei Immobilien 10 Jahre) die für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse – etwa Wechsel von steuerpflichtiger zu steuerfreier Nutzung –, ist die abgezogene Vorsteuer anteilig zu berichtigen. Relevant v. a. bei Gebäuden.
Ausführlicher Ratgeber

Vorsteuervergütungsverfahren

Umsatzsteuer§ 18 Abs. 9 UStG

Erstattung ausländischer Vorsteuer an nicht dort ansässige Unternehmer.

Unternehmer, die im Ausland Vorsteuer gezahlt haben, dort aber keine steuerpflichtigen Umsätze ausführen, erhalten diese über ein besonderes Vergütungsverfahren erstattet – innerhalb der EU elektronisch über das BZSt. Es tritt an die Stelle des regulären Vorsteuerabzugs.

Vorweggenommene Erbfolge

Erbschaft & Schenkung§ 7 ErbStG

Lebzeitige Vermögensübertragung zur Nachlassgestaltung.

Bei der vorweggenommenen Erbfolge wird Vermögen bereits zu Lebzeiten – meist gegen Versorgungsleistungen oder unter Nießbrauchsvorbehalt – auf die nächste Generation übertragen. Durch Nutzung der alle zehn Jahre neu entstehenden Freibeträge lässt sich die Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer erheblich senken.
W13 Begriffe

Wachstumschancengesetz

Grundlagen & SystemGesetz vom 27.03.2024

Steuerreformpaket 2024 mit zahlreichen Entlastungen.

Das Wachstumschancengesetz bündelt Maßnahmen zur Stärkung von Investitionen und zum Bürokratieabbau – u. a. die Wiedereinführung der degressiven AfA, die verpflichtende E-Rechnung im B2B ab 2025 und erweiterte Verlustverrechnung. Viele Punkte wurden im Vermittlungsausschuss abgeschwächt.

Wegzugsbesteuerung

Internationales§ 6 AStG

Besteuerung stiller Reserven in Kapitalgesellschaftsanteilen bei Wegzug ins Ausland.

Verlegt ein wesentlich beteiligter Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland, gilt dies als fiktive Veräußerung der Anteile; die stillen Reserven werden auch ohne Verkauf besteuert. Bei Wegzug in EU/EWR kann die Steuer unter Voraussetzungen ratierlich gestundet werden. Sie verhindert die steuerfreie Verlagerung von Wertzuwächsen.

Wegzugsbesteuerung bei Betrieben (Entstrickung)

Internationales§ 12 KStG / § 4 EStG

Aufdeckung stiller Reserven bei Verlagerung von Betriebsvermögen ins Ausland.

Verliert Deutschland durch Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte das Besteuerungsrecht, kommt es zur Entstrickung; die stillen Reserven gelten als realisiert. Bei EU-Sachverhalten ist eine Streckung der Steuer über fünf Jahre möglich.

Werbungskosten

Arbeitnehmer & Lohn§ 9 EStG

Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen.

Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch die Erzielung von Überschusseinkünften veranlasst sind – bei Arbeitnehmern etwa Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung und doppelte Haushaltsführung. Ohne Nachweis wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € gewährt. Pendant bei Gewinneinkünften sind die Betriebsausgaben.
Ausführlicher Ratgeber

Wertaufholungsgebot

Selbständige & Gewinn§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG

Pflicht zur Zuschreibung nach Wegfall einer früheren Teilwertabschreibung.

Ist der Grund für eine frühere Teilwertabschreibung entfallen, muss das Wirtschaftsgut wieder bis höchstens zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugeschrieben werden. Das Wertaufholungsgebot verhindert eine dauerhafte Beibehaltung des niedrigeren Teilwerts.

Wesentliche Beteiligung (§ 17 EStG)

Kapital & Anlage§ 17 EStG

Beteiligung ab 1 % mit Besteuerung des Veräußerungsgewinns.

War ein Steuerpflichtiger innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, ist der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile im Teileinkünfteverfahren steuerpflichtig – auch im Privatvermögen. Sie ist Anknüpfungspunkt der Wegzugsbesteuerung.
Ausführlicher Ratgeber

Widerruf (§ 131 AO)

Verfahren & AO§ 131 AO

Aufhebung eines rechtmäßigen Verwaltungsakts für die Zukunft.

Ein rechtmäßiger, nicht begünstigender Verwaltungsakt kann widerrufen werden; bei begünstigenden Akten nur in engen Grenzen. Der Widerruf wirkt regelmäßig für die Zukunft und ist von der Rücknahme rechtswidriger Akte abzugrenzen.

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Verfahren & AO§ 110 AO

Nachholung einer versäumten Frist bei fehlendem Verschulden.

War jemand ohne Verschulden gehindert, eine gesetzliche Frist (z. B. die Einspruchsfrist) einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung zu gewähren. Antrag und Nachholung der Handlung müssen innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses erfolgen; die Gründe sind glaubhaft zu machen.

Wirtschaftsjahr

Selbständige & Gewinn§ 4a EStG

Gewinnermittlungszeitraum eines Betriebs.

Das Wirtschaftsjahr ist der Zeitraum, für den der Gewinn ermittelt wird. Bei Land- und Forstwirten sowie im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden kann es vom Kalenderjahr abweichen. Der Gewinn eines abweichenden Wirtschaftsjahres wird dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem es endet.
Z12 Begriffe

Zinsschranke

Unternehmen & Körperschaft§ 4h EStG / § 8a KStG

Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwand.

Die Zinsschranke begrenzt den Abzug des Nettozinsaufwands auf 30 % des steuerlichen EBITDA. Nicht abziehbare Zinsen können vorgetragen werden (Zinsvortrag). Freibetrag und Ausnahmen (z. B. Konzernklausel) mildern die Wirkung; sie zielt auf Gewinnverlagerung durch Fremdfinanzierung.
Ausführlicher Ratgeber

Zufluss-Abfluss-Prinzip

Selbständige & Gewinn§ 11 EStG

Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben nach Zahlungszeitpunkt.

Nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip sind Einnahmen im Jahr des Zuflusses und Ausgaben im Jahr des Abflusses zu erfassen. Es gilt bei der EÜR und den Überschusseinkünften. Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen um den Jahreswechsel gilt die 10-Tage-Regel.
Ausführlicher Ratgeber

Zugewinngemeinschaft (§ 5 ErbStG)

Erbschaft & Schenkung§ 5 ErbStG

Steuerfreistellung des fiktiven Zugewinnausgleichs im Erbfall.

Beim Tod eines Ehegatten in Zugewinngemeinschaft bleibt der Betrag, der als fiktive Ausgleichsforderung berechnet wird, erbschaftsteuerfrei. Diese Regelung entlastet den überlebenden Ehegatten zusätzlich zum persönlichen Freibetrag.

Zukunftssicherungsleistungen

Arbeitnehmer & Lohn§ 3 Nr. 62 EStG

Steuerfreie Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Gesetzlich geschuldete Arbeitgeberanteile zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind als Zukunftssicherungsleistungen steuerfrei. Freiwillige Zuschüsse sind nur im gesetzlichen Rahmen begünstigt.

Zumutbare Belastung

Grundlagen & System§ 33 Abs. 3 EStG

Eigenanteil, den der Steuerpflichtige bei außergewöhnlichen Belastungen selbst trägt.

Die zumutbare Belastung ist ein nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl gestaffelter Prozentsatz des Gesamtbetrags der Einkünfte. Nur der diesen Eigenanteil übersteigende Teil der außergewöhnlichen Belastungen wirkt sich steuerlich aus. Der BFH berechnet sie stufenweise.
Ausführlicher Ratgeber

Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

Erbschaft & Schenkung§ 14 ErbStG

Zusammenrechnung von Schenkungen innerhalb von zehn Jahren.

Mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet, damit der persönliche Freibetrag nicht mehrfach ausgenutzt wird. Frühere Steuer wird angerechnet. Nach Ablauf der Zehnjahresfrist lebt der Freibetrag neu auf.

Zusammenveranlagung

Familie & Kinder§ 26b EStG

Gemeinsame Veranlagung von Ehegatten mit Splittingtarif.

Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte der Ehegatten zusammengerechnet und die Steuer nach dem Splittingtarif berechnet. Sie ist regelmäßig günstiger als die Einzelveranlagung, besonders bei ungleichen Einkommen. Voraussetzung ist eine bestehende, nicht dauernd getrennte Ehe/Lebenspartnerschaft.
Begriff verstanden – tiefer einsteigen

Vom Begriff zum passenden Wissensbeitrag.

Jeder Begriff ist mit weiterführenden Ratgebern, Erklärvideos und Musterschreiben verknüpft – alles redaktionell aufbereitetes Nachschlagewissen zum Steuerrecht. Eine individuelle Beratung ersetzt das nicht.