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Ratgeber · Steuerticker · Selbständige8 PilotstädteKombiantragZiel: 24 Stunden

Gründen in 24 Stunden: der Kombiantrag

Gewerbeanmeldung hier, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dort, Sozialversicherung noch woanders. Ein Pilotprojekt testet in acht Städten, ob das auch in einem digitalen Antrag geht.

Gründerteam bei der PlanungEin Antrag statt drei Behördenwege – zunächst in acht Pilotstädten.

Wer in Deutschland gründet, füllt in der Regel mehrfach die gleichen Daten aus: Gewerbeanmeldung bei der Kommune, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER, dazu je nach Fall Handelsregister, IHK oder Handwerkskammer. Das Projekt „Schneller Gründen" testet einen digitalen Kombiantrag, der Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung zusammenführt.

Zuletzt fachlich geprüft am 28. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Pilot läuft in acht Städten, unter anderem Aachen, Düsseldorf und München. Ziel ist eine Unternehmensgründung bundesweit innerhalb von 24 Stunden. Für Gründerinnen und Gründer heißt das: weniger Doppelerfassung – die steuerlichen Pflichten selbst bleiben unverändert. Wer nicht in einer Pilotstadt sitzt, geht weiter den bekannten Weg über Gewerbeamt und ELSTER.

Der Weg heute

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt und verlangt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – elektronisch über ELSTER. Dort werden Gewinnschätzungen, Umsatzsteuerfragen (Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung, Soll- oder Ist-Versteuerung) und Bankdaten abgefragt. Aus diesen Angaben ergeben sich Steuernummer, Voranmeldungszeitraum und Vorauszahlungen.

Was der Pilot ändern soll

Statt zweier Verfahren gibt es einen digitalen Antrag mit einmaliger Datenerfassung, aus dem beide Meldungen erzeugt werden. Der spürbare Gewinn liegt in der Geschwindigkeit: Wer schnell eine Steuernummer und eine USt-IdNr. braucht, kann früher Rechnungen stellen und Vorsteuer ziehen.

Was gleich bleibt

Die inhaltlichen Entscheidungen werden dir nicht abgenommen: Kleinunternehmerregelung, Gewinnschätzung, Rechtsform, Buchführungsart – das musst du weiterhin selbst festlegen, und diese Angaben wirken über Jahre.

So bereitest du die Gründung vor

Unabhängig vom Antragsweg lohnt es sich, die Kernangaben vorher zu klären: erwarteter Umsatz und Gewinn im Start- und Folgejahr, Umsatzsteuerstatus, Tätigkeit als Gewerbe oder Freiberuf, Bankverbindung und – falls nötig – Betriebsstätte. Falsche Schätzungen führen zu unpassenden Vorauszahlungen und späteren Nachzahlungen.

Freiberuf oder Gewerbe entscheidet mit

Freiberufler brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer. Die Abgrenzung ist im Zweifel vor der Anmeldung zu klären – sie ist später mühsam zu korrigieren.


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Gründung vorbereiten

5 Punkte · Steuerticker · Selbständige
  • Tätigkeit einordnenGewerbe oder freier Beruf?
  • Umsatz und Gewinn schätzenStart- und Folgejahr realistisch.
  • Umsatzsteuerstatus wählenKleinunternehmer oder Regelbesteuerung.
  • ELSTER-Zugang einrichtenZertifikat vor der Anmeldung beantragen.
  • USt-IdNr. beantragenWenn EU-Geschäfte geplant sind.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Kombiantrag?

Ein digitaler Antrag, der Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung zusammenfasst – derzeit im Pilotbetrieb in acht Städten, u. a. Aachen, Düsseldorf und München.

Was ist das Ziel des Projekts?

Eine Unternehmensgründung bundesweit innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen.

Ändert sich etwas an meinen Steuerpflichten?

Nein. Der Antragsweg wird einfacher, die inhaltlichen Pflichten und Entscheidungen bleiben gleich.

Was, wenn meine Stadt nicht dabei ist?

Dann läuft die Gründung weiter über Gewerbeamt und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 28. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. Monatsinformation Juli 2026 – Projekt „Schneller Gründen“ startet. Hlinka, Hecker & Kollegen, Mandanteninformation vom 24.6.2026.
  2. § 138 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. ELSTER – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Bayerisches Landesamt für Steuern.
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