USt-IdNr beantragen - fuer Reverse Charge
Sobald du mit Plattformen im EU-Ausland abrechnest, brauchst du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - auch als Kleinunternehmer. Der Konfigurator baut deinen Antrag ans Bundeszentralamt fuer Steuern in Echtzeit.
USt-IdNr-Konfigurator
Trage deine Angaben ein - rechts entsteht ein vollstaendiges Antragsschreiben ans Bundeszentralamt fuer Steuern. Die Erteilung ist kostenlos.
Kontrolliere alle Angaben.
Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe - keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Wann du die USt-IdNr brauchst
Die USt-IdNr nach Paragraf 27a UStG ist Voraussetzung fuer grenzueberschreitende B2B-Leistungen. Als Creator brauchst du sie, sobald du Leistungen an oder von Plattformen im EU-Ausland beziehst (z. B. Google Ireland fuer YouTube-Einnahmen). Dann greift das Reverse-Charge-Verfahren (Paragraf 13b UStG) und du gibst eine Zusammenfassende Meldung ab.
- gilt auch fuer Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG;
- die Erteilung durch das Bundeszentralamt fuer Steuern ist gebuehrenfrei;
- du kannst sie auch direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mitbeantragen.
Nach der Erteilung
Hinterlege die USt-IdNr in deinem Plattform-Konto, damit ohne deutsche Umsatzsteuer (Reverse Charge) abgerechnet wird. Plane die Zusammenfassende Meldung beim BZSt als wiederkehrenden Vorgang ein.
Am schnellsten geht der Antrag ueber das BZStOnline-Portal bzw. den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieses Musterschreiben ist die formlose Alternative.
Wichtiger Hinweis
Dieses Musterschreiben ist eine unverbindliche Formulierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Bei streitigen oder wirtschaftlich bedeutenden Angelegenheiten ziehe einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein hinzu.
Antrag raus? Jetzt sauber abrechnen.
Mit der USt-IdNr kannst du Reverse-Charge-Rechnungen korrekt stellen - unser Rechnungs-Muster hilft dir dabei.
