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Ratgeber · Steuerticker · PresseDRV Bund10–15 Minutenanonym & unverbindlich

Scheinselbstständig? Erste Tendenz online

Die Deutsche Rentenversicherung Bund stellt einen „Selbstcheck Erwerbsstatus“ bereit. Er ersetzt keine Statusfeststellung, gibt Auftraggebern und Auftragnehmern aber schnell eine erste Einschätzung.

Person prüft ihren Erwerbsstatus mit dem SmartphoneDer Test ist anonym – persönliche Daten werden nicht erfasst.

Wer als Freelancer arbeitet oder Freelancer beauftragt, kennt die Unsicherheit: Ab wann ist ein Auftragsverhältnis eine abhängige Beschäftigung – mit Beitragsnachforderungen für Jahre? Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet dafür jetzt eine niederschwellige Vorprüfung an.

Der Selbstcheck fragt unter anderem nach Arbeitszeit und Arbeitsausführung, nach der Kundengewinnung und den eingesetzten Arbeitsmitteln – also genau nach den Kriterien, die Gerichte für die Abgrenzung heranziehen.

Zuletzt fachlich geprüft am 9. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Selbstcheck Erwerbsstatus der Deutschen Rentenversicherung Bund liefert in etwa 10 bis 15 Minuten eine erste Tendenz: abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig. Er ist anonym und unverbindlich und basiert auf den von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien. Für Rechtssicherheit bleibt das Statusfeststellungsverfahren notwendig.

Wie der Selbstcheck funktioniert

Der Test dauert etwa 10 bis 15 Minuten und läuft anonym: Persönliche Daten werden nicht erfasst. Die Auswertung erfolgt in Echtzeit und ist ausdrücklich unverbindlich – sie dient allein der Orientierung. Bewertet werden die Angaben nach den durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien.

Nicht geeignet für GmbH-Konstellationen

Für Gesellschafter-Geschäftsführer, mitarbeitende Gesellschafter und Fremdgeschäftsführer ist der Selbstcheck nach Angaben der Rentenversicherung nicht geeignet.

Warum das keine Statusfeststellung ist

Für eine rechtsverbindliche Klärung müssen immer die vertraglichen Regelungen und deren tatsächliche Umsetzung vorgelegt werden. Genau daran scheitern viele Konstruktionen: Auf dem Papier steht Selbstständigkeit, in der Praxis gibt es feste Arbeitszeiten, Weisungen und die Eingliederung in fremde Betriebsabläufe. Der Selbstcheck kann diese Praxis nicht überprüfen.

Was bei Fehleinschätzung droht

Stellt die Prüfung eine abhängige Beschäftigung fest, schuldet der Auftraggeber grundsätzlich die Gesamtsozialversicherungsbeiträge – Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil – rückwirkend. Steuerlich kommt die Frage der Lohnsteuerhaftung hinzu, umsatzsteuerlich der Rückbau ausgestellter Rechnungen und geltend gemachter Vorsteuer. Wer Zweifel hat, klärt sie besser vorher.

Vorsicht bei nur einem Auftraggeber

Ein einzelner Auftraggeber, feste Arbeitszeiten, fremde Arbeitsmittel und kein eigener Marktauftritt sind die klassischen Warnzeichen. Sie führen nicht automatisch zur Beschäftigung, gehören aber immer geprüft.

Empfohlenes Vorgehen

1. Selbstcheck ausfüllen und Ergebnis als Arbeitsgrundlage nehmen. 2. Verträge und tatsächliche Abläufe abgleichen und Abweichungen abstellen. 3. Bei fortbestehenden Zweifeln das Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der DRV Bund einleiten. 4. Ergebnis dokumentieren und bei Vertragsänderungen erneut prüfen.


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Erwerbsstatus sauber klären

5 Punkte · Steuerticker · Presse
  • Selbstcheck durchführenErste Tendenz in 10–15 Minuten, anonym.
  • Vertrag mit Praxis abgleichenWeisungen, Arbeitszeit, Arbeitsmittel prüfen.
  • Eigenen Marktauftritt belegenWebsite, mehrere Kunden, eigene Preise.
  • Statusfeststellung erwägenNur sie schafft Rechtssicherheit.
  • Ergebnis dokumentierenBei Vertragsänderung erneut prüfen.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist der Selbstcheck verbindlich?

Nein. Er liefert eine unverbindliche erste Tendenz und ersetzt keine Statusfeststellung.

Wie lange dauert der Test?

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund etwa 10 bis 15 Minuten.

Werden persönliche Daten erfasst?

Nein, der Selbstcheck ist anonym.

Für wen ist er nicht geeignet?

Für Gesellschafter-Geschäftsführer, mitarbeitende Gesellschafter und Fremdgeschäftsführer.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 9. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. Steuerinfo August 2026: Selbstcheck Erwerbsstatus – Selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung?. Benefitax GmbH, Mandanteninformation 08/2026, Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund.
  2. Deutsche Rentenversicherung – Statusfeststellungsverfahren. Deutsche Rentenversicherung Bund, Informationsangebot.
  3. § 7a SGB IV – Feststellung des Erwerbsstatus. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
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