Eine Seite Text kann vier Quartale Liquidität retten. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.
Zuletzt fachlich geprüft am 11. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Einkommensteuer-Vorauszahlungen bemisst das Finanzamt nach der zuletzt veranlagten Steuer. Sie sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Sinkt dein Gewinn, kannst du eine Herabsetzung nach § 37 Abs. 3 EStG beantragen – formlos und jederzeit. Das Finanzamt darf die Vorauszahlungen umgekehrt bis zum Ablauf des 15. Monats nach dem Veranlagungszeitraum auch nachträglich erhöhen. Wer zu niedrig ansetzt, riskiert eine Nachzahlung samt Nachzahlungszinsen.
Wie Vorauszahlungen festgesetzt werden
Vorauszahlungen sind Abschläge auf die voraussichtliche Jahressteuer. Grundlage ist regelmäßig die Steuer der letzten Veranlagung, bereinigt um bestimmte Positionen. Festgesetzt werden sie durch einen eigenen Vorauszahlungsbescheid, der wie jeder Bescheid mit dem Einspruch angefochten werden kann.
| Quartal | Fällig am |
|---|---|
| I. | 10. März |
| II. | 10. Juni |
| III. | 10. September |
| IV. | 10. Dezember |
Festgesetzt wird nur, wenn die Vorauszahlung mindestens 400 € im Jahr und 100 € je Termin beträgt. Neben der Einkommensteuer werden auch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer vorausgezahlt; für die Gewerbesteuer setzt die Gemeinde eigene Vorauszahlungen fest.
Vorauszahlungen treffen nicht nur Selbständige. Wer Mieteinkünfte, Renten ohne Lohnsteuerabzug oder hohe Kapitalerträge ohne Steuerabzug hat, bekommt ebenfalls einen Vorauszahlungsbescheid.
Herabsetzung beantragen
Läuft das Jahr schlechter als erwartet, kannst du die Anpassung jederzeit formlos beantragen. Je konkreter du den erwarteten Gewinn belegst, desto reibungsloser läuft es.
- Betriebswirtschaftliche Auswertung die BWA der letzten Monate ist der stärkste Nachweis.
- Auftragslage weggefallene Großkunden oder stornierte Aufträge benennen.
- Prognoserechnung erwarteter Jahresgewinn mit kurzer Herleitung.
- Sonderfälle Elternzeit, Krankheit, Betriebsaufgabe oder Wechsel in die Anstellung.
- Höhere Abzüge geplante Investitionen, Investitionsabzugsbetrag oder außergewöhnliche Belastungen.
Wer die Vorauszahlungen auf null drückt und am Jahresende doch Gewinn macht, zahlt alles auf einmal – zuzüglich Nachzahlungszinsen von 0,15 % je vollem Monat ab dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahres.
Musterschreiben zum Anpassen
Passe Zahlen, Zeitraum und Begründung an deinen Fall an.
Wenn das Finanzamt erhöht
Die Anpassung funktioniert in beide Richtungen. Das Finanzamt darf die Vorauszahlungen bis zum Ablauf des 15. Monats nach dem Veranlagungszeitraum nachträglich erhöhen – für 2026 also bis Ende März 2028.
- Auslöser ein Steuerbescheid für ein früheres Jahr mit deutlich höherem Ergebnis.
- Nachzahlung Die Erhöhung wird für zurückliegende Termine in einem Betrag fällig.
- Einspruch Der Vorauszahlungsbescheid ist ein Verwaltungsakt und binnen eines Monats anfechtbar.
- Stundung Bei Liquiditätsengpässen kommt eine Stundung nach § 222 AO in Betracht.
Wer im laufenden Jahr deutlich mehr verdient, sollte die Vorauszahlungen freiwillig erhöhen lassen. Das kostet nichts und verhindert Nachzahlungszinsen auf die spätere Abschlusszahlung.
Herabsetzung bei halbiertem Gewinn
Bisherige Vorauszahlung 3.200 € je Quartal auf Basis von 96.000 € Gewinn. Für 2026 werden 42.000 € Gewinn erwartet.
Deine Checkliste: Vorauszahlungen anpassen
Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Schritt für Schritt
8 Punkte · Anträge & Mitteilung- 1. Vorauszahlungsbescheid heraussuchenDatum, Beträge und Zeitraum notieren.
- 2. Aktuelles Ergebnis ermittelnBWA oder Zwischenauswertung erstellen.
- 3. Jahresgewinn prognostizierenNachvollziehbar herleiten.
- 4. Neue Vorauszahlung berechnenSteuer auf den erwarteten Gewinn durch vier.
- 5. Antrag formlos stellenÜber ELSTER oder per Schreiben.
- 6. Nachweise beifügenBWA, Kündigungen, Prognoserechnung.
- 7. Vor dem nächsten Termin einreichenDie Anpassung wirkt ab dem Folgetermin.
- 8. Jahresende gegenprüfenBei besserem Verlauf freiwillig erhöhen lassen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann sind Vorauszahlungen fällig?
Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember eines Jahres. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
Ab welcher Höhe werden Vorauszahlungen festgesetzt?
Erst wenn sie mindestens 400 € im Kalenderjahr und mindestens 100 € je Vorauszahlungstermin betragen.
Wie beantrage ich eine Herabsetzung?
Formlos beim zuständigen Finanzamt, am besten über ELSTER. Nenne Steuernummer, gewünschten neuen Betrag, ab welchem Quartal er gelten soll und eine nachvollziehbare Begründung mit Nachweisen.
Welche Nachweise verlangt das Finanzamt?
In der Regel eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder eine Prognoserechnung. Bei Krankheit, Elternzeit oder Wegfall eines Auftraggebers helfen entsprechende Belege.
Kann das Finanzamt die Vorauszahlungen nachträglich erhöhen?
Ja, bis zum Ablauf des 15. Monats nach dem jeweiligen Veranlagungszeitraum. Die Erhöhung für bereits abgelaufene Termine wird in einem Betrag fällig.
Was passiert, wenn ich zu niedrig ansetze?
Die Differenz wird mit dem Steuerbescheid nachgefordert. Ab dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahres kommen Nachzahlungszinsen von 0,15 % je vollem Monat hinzu.
Gilt der Antrag auch für die Gewerbesteuer?
Nein. Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen setzt die Gemeinde fest. Ein Herabsetzungsantrag ist dort gesondert zu stellen, meist parallel zum Antrag beim Finanzamt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 11. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


