Einkommensteuer 2026 exakt berechnen
Der Rechner ermittelt deine Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 (§ 32a EStG) – für Grund- oder Splittingtarif, inklusive Durchschnitts- und Grenzsteuersatz sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
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So rechnet der Rechner – und was das Gesetz sagt
Der Tarif 2026 nach § 32a EStG
Die Einkommensteuer wird auf das auf volle Euro abgerundete zu versteuernde Einkommen (zvE) angewandt. Der Tarif 2026 kennt fünf Zonen: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an. In der ersten Progressionszone (bis 17.799 €) steigt der Grenzsteuersatz von 14 % auf rund 24 %, in der zweiten (bis 69.878 €) weiter bis 42 %. Ab 69.879 € gilt der Spitzensteuersatz von 42 %, ab 277.826 € die „Reichensteuer" von 45 %.
Splitting, Soli und Kirchensteuer
Bei Zusammenveranlagung wird der Tarif auf das halbe gemeinsame zvE angewandt und das Ergebnis verdoppelt (§ 32a Abs. 5 EStG). Der Solidaritätszuschlag (5,5 %) fällt erst ab einer festgesetzten ESt von 20.350 € (Einzel) bzw. 40.700 € (Splitting) an, in der Milderungszone nur anteilig. Die Kirchensteuer beträgt 8 % (BY, BW) oder 9 % der ESt.
- Der Durchschnittssteuersatz liegt wegen des Grundfreibetrags stets deutlich unter dem Grenzsteuersatz.
- Werbungskosten und Sonderausgaben mindern das zvE – die Ersparnis entspricht dem Grenzsteuersatz.
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