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Rechner · Einkommen & Tarif

Einkommensteuer 2026 exakt berechnen

Der Rechner ermittelt deine Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 (§ 32a EStG) – für Grund- oder Splittingtarif, inklusive Durchschnitts- und Grenzsteuersatz sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

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Methodik & Rechtsgrundlagen

So rechnet der Rechner – und was das Gesetz sagt

Der Tarif 2026 nach § 32a EStG

Die Einkommensteuer wird auf das auf volle Euro abgerundete zu versteuernde Einkommen (zvE) angewandt. Der Tarif 2026 kennt fünf Zonen: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an. In der ersten Progressionszone (bis 17.799 €) steigt der Grenzsteuersatz von 14 % auf rund 24 %, in der zweiten (bis 69.878 €) weiter bis 42 %. Ab 69.879 € gilt der Spitzensteuersatz von 42 %, ab 277.826 € die „Reichensteuer" von 45 %.

Splitting, Soli und Kirchensteuer

Bei Zusammenveranlagung wird der Tarif auf das halbe gemeinsame zvE angewandt und das Ergebnis verdoppelt (§ 32a Abs. 5 EStG). Der Solidaritätszuschlag (5,5 %) fällt erst ab einer festgesetzten ESt von 20.350 € (Einzel) bzw. 40.700 € (Splitting) an, in der Milderungszone nur anteilig. Die Kirchensteuer beträgt 8 % (BY, BW) oder 9 % der ESt.

  • Der Durchschnittssteuersatz liegt wegen des Grundfreibetrags stets deutlich unter dem Grenzsteuersatz.
  • Werbungskosten und Sonderausgaben mindern das zvE – die Ersparnis entspricht dem Grenzsteuersatz.

Quellen

  1. § 32a EStG – Einkommensteuertarif (ab VZ 2026). Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 4 SolZG 1995 – Freigrenze & Milderungszone. Gesetze im Internet.
  3. LStH 2026, § 32a. Bundesfinanzministerium.
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