Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes – abgewendet werden sie nur durch einen begründeten Antrag. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.
Zuletzt fachlich geprüft am 11. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags gezahlt, entsteht nach § 240 AO ein Säumniszuschlag von 1 % je angefangenem Monat auf den auf 50 € abgerundeten Rückstand. Bei Überweisung gilt eine Schonfrist von drei Tagen. Säumniszuschläge entstehen automatisch, ohne Bescheid. Beseitigt werden können sie nur durch einen Erlass aus Billigkeitsgründen nach § 227 AO – sachlich (etwa bei Zahlungsunfähigkeit) oder persönlich (bei Erlassbedürftigkeit und Erlasswürdigkeit).
Wie Säumniszuschläge entstehen
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Höhe | 1 % je angefangenem Monat der Säumnis |
| Bemessung | auf den auf volle 50 € abgerundeten Rückstand |
| Schonfrist | drei Tage bei Überweisung oder Einzugsermächtigung – nicht bei Barzahlung oder Scheck |
| Entstehung | kraft Gesetzes, ohne Festsetzung durch Bescheid |
| Keine Schonfrist | wenn die Schonfrist wiederholt in Anspruch genommen wird |
Weil Säumniszuschläge nicht festgesetzt werden, gibt es dagegen auch keinen Einspruch im klassischen Sinn. Streit über ihre Höhe wird über einen Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO geführt – der ist dann einspruchsfähig.
Nachzahlungszinsen nach § 233a AO betragen 0,15 % je vollem Monat und gleichen einen Liquiditätsvorteil aus. Säumniszuschläge sind dagegen ein Druckmittel zur pünktlichen Zahlung – deshalb sind sie deutlich höher.
Wann ein Erlass in Betracht kommt
Nach § 227 AO können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Unterschieden wird zwischen sachlicher und persönlicher Billigkeit.
| Fallgruppe | Typische Konstellation |
|---|---|
| Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung | Der Druck zur pünktlichen Zahlung kann seinen Zweck nicht mehr erfüllen – regelmäßig Erlass der Hälfte |
| Offenbare Unrichtigkeit | Die zugrunde liegende Steuerfestsetzung war fehlerhaft und wurde später aufgehoben |
| Plötzliche Erkrankung | Ein bisher pünktlicher Steuerpflichtiger war unverschuldet an der Zahlung gehindert |
| Erstmaliges Versäumnis | Bei langjähriger Pünktlichkeit und geringfügiger Überschreitung |
| Stundung beantragt | Ein Stundungsantrag wurde rechtzeitig gestellt und später bewilligt |
| Aussetzung der Vollziehung | Die Vollziehung hätte ausgesetzt werden müssen |
Die Entscheidung liegt im Ermessen des Finanzamts. Wer den Erlass begründet, sollte konkrete Umstände und Belege nennen – ein pauschaler Hinweis auf finanzielle Enge genügt nicht.
Musterschreiben zum Anpassen
Passe Beträge, Zeiträume und Begründung an deinen Fall an.
Säumniszuschläge von vornherein vermeiden
- Lastschriftmandat erteilen Bei Einzugsermächtigung bucht das Finanzamt pünktlich ab – Säumnis ist praktisch ausgeschlossen.
- Stundung rechtzeitig beantragen Ein vor Fälligkeit gestellter Stundungsantrag nach § 222 AO verhindert die Säumnis, wenn er bewilligt wird.
- Aussetzung der Vollziehung Bei Einspruch gegen den Bescheid zusätzlich die Aussetzung nach § 361 AO beantragen.
- Vollstreckungsaufschub Nach § 258 AO kann die Vollstreckung einstweilen eingestellt werden.
- Ratenzahlung vereinbaren Auch eine Ratenvereinbarung setzt eine rechtzeitige Absprache voraus.
- Schonfrist nicht einplanen Wer sie regelmäßig ausnutzt, verliert sie.
Der Erlassantrag hemmt die Vollstreckung nicht. Wer den Hauptbetrag zahlt und nur den Erlass der Zuschläge beantragt, verhindert, dass weitere Zuschläge auflaufen.
Nachzahlung sechs Wochen zu spät
Rückstand 8.470 €, Zahlung sieben Wochen nach Fälligkeit – das sind zwei angefangene Monate.
Deine Checkliste: Säumniszuschläge angreifen
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Schritt für Schritt
9 Punkte · Steuerbescheid & Einspruch- 1. Abrechnung anfordernWelche Beträge, welcher Zeitraum?
- 2. Fälligkeit und Zahlungseingang prüfenSchonfrist von drei Tagen beachten.
- 3. Berechnung nachrechnenAbrundung auf 50 €, angefangene Monate.
- 4. Erlassgrund bestimmenSachlich oder persönlich unbillig?
- 5. Belege sammelnKrankenhausbescheinigung, Kontoauszüge, Zahlungshistorie.
- 6. Antrag schriftlich stellenBeträge, Zeitraum und Begründung nennen.
- 7. Hauptschuld zahlenSonst laufen weitere Zuschläge auf.
- 8. Bei Ablehnung Abrechnungsbescheid verlangenEr ist einspruchsfähig.
- 9. Künftig Lastschrift einrichtenDie einfachste Vorsorge.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch sind Säumniszuschläge?
Ein Prozent je angefangenem Monat der Säumnis, berechnet auf den auf volle 50 € abgerundeten rückständigen Steuerbetrag.
Gibt es eine Schonfrist?
Ja, drei Tage bei Überweisung oder Lastschrifteinzug. Bei Bar- oder Scheckzahlung gilt sie nicht. Wer die Schonfrist wiederholt ausnutzt, kann sie verlieren.
Kann ich gegen Säumniszuschläge Einspruch einlegen?
Nicht unmittelbar, da sie kraft Gesetzes ohne Bescheid entstehen. Streit über die Höhe wird über einen Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO geführt, gegen den der Einspruch statthaft ist.
Wann werden Säumniszuschläge erlassen?
Wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Anerkannt sind unter anderem Zahlungsunfähigkeit, unverschuldete Erkrankung, ein erstmaliges geringfügiges Versäumnis bei bisher pünktlicher Zahlung sowie eine später aufgehobene Steuerfestsetzung.
Wie viel wird bei Zahlungsunfähigkeit erlassen?
In diesen Fällen erlässt die Finanzverwaltung regelmäßig die Hälfte der Säumniszuschläge, weil der verbleibende Teil einer Verzinsung entspricht.
Was ist der Unterschied zu Nachzahlungszinsen?
Nachzahlungszinsen nach § 233a AO betragen 0,15 % je vollem Monat und gleichen einen Liquiditätsvorteil aus. Säumniszuschläge sind ein Druckmittel zur pünktlichen Zahlung und deutlich höher.
Verhindert ein Stundungsantrag Säumniszuschläge?
Nur, wenn er vor Fälligkeit gestellt und anschließend bewilligt wird. Ein nach Fälligkeit gestellter Antrag beseitigt bereits entstandene Zuschläge nicht.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 11. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


