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Ratgeber · Steuerbescheid & Einspruch § 240 AO 1 % je Monat Musterschreiben

Säumniszuschläge: Erlass beantragen statt zahlen

Säumniszuschläge entstehen automatisch – ohne Bescheid, ohne Ermessen. Nur ein Erlassantrag kann sie wieder loswerden.

Person prüft eine Zahlungsaufforderung des FinanzamtsEin Prozent je angefangenem Monat entspricht rund zwölf Prozent im Jahr – bei größeren Rückständen der teuerste Kredit überhaupt.

Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes – abgewendet werden sie nur durch einen begründeten Antrag. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.

Zuletzt fachlich geprüft am 11. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags gezahlt, entsteht nach § 240 AO ein Säumniszuschlag von 1 % je angefangenem Monat auf den auf 50 € abgerundeten Rückstand. Bei Überweisung gilt eine Schonfrist von drei Tagen. Säumniszuschläge entstehen automatisch, ohne Bescheid. Beseitigt werden können sie nur durch einen Erlass aus Billigkeitsgründen nach § 227 AO – sachlich (etwa bei Zahlungsunfähigkeit) oder persönlich (bei Erlassbedürftigkeit und Erlasswürdigkeit).

Wie Säumniszuschläge entstehen

Die Grundregeln
MerkmalRegelung
Höhe1 % je angefangenem Monat der Säumnis
Bemessungauf den auf volle 50 € abgerundeten Rückstand
Schonfristdrei Tage bei Überweisung oder Einzugsermächtigung – nicht bei Barzahlung oder Scheck
Entstehungkraft Gesetzes, ohne Festsetzung durch Bescheid
Keine Schonfristwenn die Schonfrist wiederholt in Anspruch genommen wird

Weil Säumniszuschläge nicht festgesetzt werden, gibt es dagegen auch keinen Einspruch im klassischen Sinn. Streit über ihre Höhe wird über einen Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO geführt – der ist dann einspruchsfähig.

Der Unterschied zu Nachzahlungszinsen

Nachzahlungszinsen nach § 233a AO betragen 0,15 % je vollem Monat und gleichen einen Liquiditätsvorteil aus. Säumniszuschläge sind dagegen ein Druckmittel zur pünktlichen Zahlung – deshalb sind sie deutlich höher.

Wann ein Erlass in Betracht kommt

Nach § 227 AO können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Unterschieden wird zwischen sachlicher und persönlicher Billigkeit.

Anerkannte Erlassgründe
FallgruppeTypische Konstellation
Zahlungsunfähigkeit und ÜberschuldungDer Druck zur pünktlichen Zahlung kann seinen Zweck nicht mehr erfüllen – regelmäßig Erlass der Hälfte
Offenbare UnrichtigkeitDie zugrunde liegende Steuerfestsetzung war fehlerhaft und wurde später aufgehoben
Plötzliche ErkrankungEin bisher pünktlicher Steuerpflichtiger war unverschuldet an der Zahlung gehindert
Erstmaliges VersäumnisBei langjähriger Pünktlichkeit und geringfügiger Überschreitung
Stundung beantragtEin Stundungsantrag wurde rechtzeitig gestellt und später bewilligt
Aussetzung der VollziehungDie Vollziehung hätte ausgesetzt werden müssen
Ein Erlass ist kein Anspruch

Die Entscheidung liegt im Ermessen des Finanzamts. Wer den Erlass begründet, sollte konkrete Umstände und Belege nennen – ein pauschaler Hinweis auf finanzielle Enge genügt nicht.

Musterschreiben zum Anpassen

Passe Beträge, Zeiträume und Begründung an deinen Fall an.

Muster · Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen
Max Mustermann · Musterstraße 1 · 12345 Musterstadt
Steuernummer: 000/000/00000
Finanzamt Musterstadt
Amtsstraße 5 · 12345 Musterstadt
Musterstadt, den 3. März 2026
Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen nach § 227 AO – Einkommensteuer 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Einkommensteuer 2024 sind ausweislich der Zahlungsaufforderung vom 24. Februar 2026 Säumniszuschläge in Höhe von 612 € entstanden. Ich beantrage, diese aus Billigkeitsgründen zu erlassen.
Begründung: Die am 15. November 2025 fällige Nachzahlung konnte ich nicht rechtzeitig leisten, weil ich vom 2. November bis zum 20. Dezember 2025 stationär im Krankenhaus behandelt wurde. Eine Bescheinigung des Klinikums füge ich bei. Unmittelbar nach der Entlassung habe ich den vollständigen Betrag am 27. Dezember 2025 überwiesen.
In den vergangenen zehn Jahren sind sämtliche Steuerzahlungen fristgerecht erfolgt; Rückstände bestanden zu keinem Zeitpunkt. Die Erhebung der Säumniszuschläge wäre daher nach Lage des Einzelfalls unbillig.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

Säumniszuschläge von vornherein vermeiden

  • Lastschriftmandat erteilen Bei Einzugsermächtigung bucht das Finanzamt pünktlich ab – Säumnis ist praktisch ausgeschlossen.
  • Stundung rechtzeitig beantragen Ein vor Fälligkeit gestellter Stundungsantrag nach § 222 AO verhindert die Säumnis, wenn er bewilligt wird.
  • Aussetzung der Vollziehung Bei Einspruch gegen den Bescheid zusätzlich die Aussetzung nach § 361 AO beantragen.
  • Vollstreckungsaufschub Nach § 258 AO kann die Vollstreckung einstweilen eingestellt werden.
  • Ratenzahlung vereinbaren Auch eine Ratenvereinbarung setzt eine rechtzeitige Absprache voraus.
  • Schonfrist nicht einplanen Wer sie regelmäßig ausnutzt, verliert sie.
Zahlen und Erlass beantragen

Der Erlassantrag hemmt die Vollstreckung nicht. Wer den Hauptbetrag zahlt und nur den Erlass der Zuschläge beantragt, verhindert, dass weitere Zuschläge auflaufen.

Rechenbeispiel

Nachzahlung sechs Wochen zu spät

Rückstand 8.470 €, Zahlung sieben Wochen nach Fälligkeit – das sind zwei angefangene Monate.

Rückstand8.470 €
abgerundet auf volle 50 €8.450 €
Säumniszuschlag je Monat (1 %)84,50 €
Angefangene Monate2
Säumniszuschläge gesamt169 €

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Schritt für Schritt

9 Punkte · Steuerbescheid & Einspruch
  • 1. Abrechnung anfordernWelche Beträge, welcher Zeitraum?
  • 2. Fälligkeit und Zahlungseingang prüfenSchonfrist von drei Tagen beachten.
  • 3. Berechnung nachrechnenAbrundung auf 50 €, angefangene Monate.
  • 4. Erlassgrund bestimmenSachlich oder persönlich unbillig?
  • 5. Belege sammelnKrankenhausbescheinigung, Kontoauszüge, Zahlungshistorie.
  • 6. Antrag schriftlich stellenBeträge, Zeitraum und Begründung nennen.
  • 7. Hauptschuld zahlenSonst laufen weitere Zuschläge auf.
  • 8. Bei Ablehnung Abrechnungsbescheid verlangenEr ist einspruchsfähig.
  • 9. Künftig Lastschrift einrichtenDie einfachste Vorsorge.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch sind Säumniszuschläge?

Ein Prozent je angefangenem Monat der Säumnis, berechnet auf den auf volle 50 € abgerundeten rückständigen Steuerbetrag.

Gibt es eine Schonfrist?

Ja, drei Tage bei Überweisung oder Lastschrifteinzug. Bei Bar- oder Scheckzahlung gilt sie nicht. Wer die Schonfrist wiederholt ausnutzt, kann sie verlieren.

Kann ich gegen Säumniszuschläge Einspruch einlegen?

Nicht unmittelbar, da sie kraft Gesetzes ohne Bescheid entstehen. Streit über die Höhe wird über einen Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO geführt, gegen den der Einspruch statthaft ist.

Wann werden Säumniszuschläge erlassen?

Wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Anerkannt sind unter anderem Zahlungsunfähigkeit, unverschuldete Erkrankung, ein erstmaliges geringfügiges Versäumnis bei bisher pünktlicher Zahlung sowie eine später aufgehobene Steuerfestsetzung.

Wie viel wird bei Zahlungsunfähigkeit erlassen?

In diesen Fällen erlässt die Finanzverwaltung regelmäßig die Hälfte der Säumniszuschläge, weil der verbleibende Teil einer Verzinsung entspricht.

Was ist der Unterschied zu Nachzahlungszinsen?

Nachzahlungszinsen nach § 233a AO betragen 0,15 % je vollem Monat und gleichen einen Liquiditätsvorteil aus. Säumniszuschläge sind ein Druckmittel zur pünktlichen Zahlung und deutlich höher.

Verhindert ein Stundungsantrag Säumniszuschläge?

Nur, wenn er vor Fälligkeit gestellt und anschließend bewilligt wird. Ein nach Fälligkeit gestellter Antrag beseitigt bereits entstandene Zuschläge nicht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 11. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 240 AO – Säumniszuschläge. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 227 AO – Erlass aus Billigkeitsgründen. Gesetze im Internet.
  3. § 218 AO – Verwirklichung von Ansprüchen, Abrechnungsbescheid. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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