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Musterschreiben-Konfigurator

Verlustvortrag retten – Antrag nach § 8d KStG

Wenn eine Finanzierungsrunde mehr als 50 % der Anteile bewegt, droht der Untergang des Verlustvortrags nach § 8c KStG. Dieser Konfigurator erstellt den Antrag auf den fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG.

mit der KSt-Erklärung§ 8d KStGunwiderruflich

§ 8d-Konfigurator

Nennen Sie die Anteilsübertragung, die den § 8c KStG auslöst, und bestätigen Sie die unveränderte Fortführung des Geschäftsbetriebs.

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Empfänger (Finanzamt)
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Kontrollieren Sie alle Angaben und unterschreiben Sie eigenhändig.

Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Wann brauchen Sie diesen Antrag?

Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % der Anteile an Ihrer Kapitalgesellschaft übertragen, gehen die Verlustvorträge nach § 8c KStG unter. Der Antrag nach § 8d KStG erhält sie, solange der Geschäftsbetrieb unverändert fortgeführt wird.

Frist & Form

Der Antrag ist mit der Körperschaftsteuererklärung des Jahres der Anteilsübertragung zu stellen. Er ist unwiderruflich und erfasst den gesamten Verlustvortrag. Nach Ablauf der Erklärungsfrist ist die Rettung nicht mehr möglich.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann muss ich den Antrag stellen?

Mit der Körperschaftsteuererklärung des Jahres, in dem die schädliche Anteilsübertragung erfolgt ist. Später ist der fortführungsgebundene Verlustvortrag nicht mehr zu erlangen.

Ist der Antrag widerruflich?

Nein. Der Antrag ist unwiderruflich und erfasst den gesamten Verlustvortrag.

Was ist ein schädliches Ereignis?

Einstellung oder Ruhendstellung des Betriebs, Branchenwechsel, ein zusätzlicher Geschäftsbetrieb, Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft oder Umwandlungen (§ 8d Abs. 2 KStG). Sie lassen den Vortrag rückwirkend entfallen.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026. Verwiesen wird auf geltende Gesetze.

  1. § 8d KStG – Fortführungsgebundener Verlustvortrag
  2. § 8c KStG – Verlustabzug bei Körperschaften
  3. § 10d EStG – Verlustabzug

Wichtiger Hinweis

Dieses Musterschreiben ist eine unverbindliche Formulierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Bei streitigen oder wirtschaftlich bedeutenden Angelegenheiten sollten Sie eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht hinzuziehen.

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