Ohne Papier gibt es nur 85 Prozent. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.
Zuletzt fachlich geprüft am 11. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Wer als Unternehmer Bauleistungen im Inland empfängt, muss nach § 48 EStG einen Steuerabzug von 15 % der Gegenleistung einbehalten und an das Finanzamt abführen. Der Abzug entfällt, wenn der Leistende eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegt oder wenn die Freigrenzen nicht überschritten werden: 5.000 € im Kalenderjahr je Leistendem, bei ausschließlich steuerfreier Vermietung 15.000 €. Die Bescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn der Steueranspruch nicht gefährdet erscheint.
Wer abziehen muss – und wer betroffen ist
- Leistungsempfänger Unternehmer im Sinne des UStG sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts – auch Vermieter, die ihre Immobilie umsatzsteuerpflichtig vermieten.
- Bauleistung Alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.
- Keine Bauleistung Planungsleistungen von Architekten und Statikern, reine Materiallieferungen, Gerüstbau als bloße Vermietung, Reinigungsarbeiten.
- Privatpersonen Sie sind nicht zum Abzug verpflichtet.
- Haftung Der Leistungsempfänger haftet für den nicht einbehaltenen Betrag – deshalb wird die Bescheinigung konsequent verlangt.
| Fall | Grenze je Kalenderjahr und Leistendem |
|---|---|
| Regelfall | 5.000 € |
| Nur steuerfreie Vermietungsumsätze | 15.000 € |
Die Bauabzugsteuer trifft in- und ausländische Leistende gleichermaßen. Für ausländische Unternehmen ist regelmäßig ein zentral zuständiges Finanzamt bestimmt.
Erteilung, Geltungsdauer, Prüfung
- Erteilung auf Antrag durch das zuständige Finanzamt, wenn der zu sichernde Steueranspruch nicht gefährdet erscheint.
- Geltungsdauer längstens drei Jahre; sie kann auf einen bestimmten Auftrag beschränkt werden.
- Sicherheitsnummer Jede Bescheinigung trägt eine Nummer, mit der der Auftraggeber sie online beim Bundeszentralamt für Steuern verifizieren kann.
- Widerruf Bei Steuerrückständen oder verletzten Erklärungspflichten kann die Bescheinigung widerrufen werden.
- Kopie genügt Der Leistungsempfänger muss die Bescheinigung im Original oder als Kopie zum Zeitpunkt der Gegenleistung vorliegen haben.
Der Leistungsempfänger darf nur auf eine Bescheinigung vertrauen, die er zum Zahlungszeitpunkt geprüft hat. Wurde sie zwischenzeitlich widerrufen, bleibt die Haftung bestehen.
Musterschreiben zum Anpassen
Der Antrag ist formlos möglich; viele Finanzämter stellen einen Vordruck bereit.
Was passiert, wenn abgezogen wurde
- Anmeldung Der Leistungsempfänger meldet den Abzugsbetrag bis zum 10. des Folgemonats an und führt ihn ab.
- Abrechnung Er stellt dem Leistenden eine Abrechnung über den einbehaltenen Betrag aus.
- Anrechnung Der Abzugsbetrag wird nacheinander auf einbehaltene Lohnsteuer, Vorauszahlungen, die Jahressteuer und schließlich auf sonstige Rückstände angerechnet.
- Erstattung Ein verbleibender Betrag wird auf Antrag erstattet.
- Kein Verlust Die Bauabzugsteuer ist eine Vorauszahlung, keine zusätzliche Steuer – sie kostet nur Liquidität.
Maßgeblich ist, ob die Bescheinigung im Zeitpunkt der Zahlung vorlag. Wer sie erst später vorlegt, muss den Abzugsbetrag über die Anrechnung zurückholen.
Abzug ohne Bescheinigung
Schlussrechnung über 60.000 € brutto an einen gewerblichen Auftraggeber, keine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.
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Für Leistende und Auftraggeber
9 Punkte · Selbständige & Unternehmen- 1. Prüfen, ob eine Bauleistung vorliegtPlanung und reine Lieferung zählen nicht.
- 2. Freigrenzen kalkulieren5.000 € bzw. 15.000 € je Jahr und Leistendem.
- 3. Antrag beim Finanzamt stellenFormlos oder mit Vordruck.
- 4. Steuerrückstände vorher klärenSie sind der häufigste Ablehnungsgrund.
- 5. Bescheinigung an Auftraggeber sendenVor der ersten Zahlung.
- 6. Als Auftraggeber verifizierenSicherheitsnummer online prüfen.
- 7. Kopie zu den Unterlagen nehmenNachweis der Prüfung.
- 8. Geltungsdauer im Kalender vermerkenRechtzeitig verlängern.
- 9. Bei Abzug Anrechnung beantragenDer Betrag ist nicht verloren.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist die Bauabzugsteuer?
Ein Steuerabzug von 15 % der Gegenleistung für Bauleistungen, den der unternehmerische Leistungsempfänger einbehält und an das Finanzamt abführt.
Wie vermeide ich den Abzug?
Durch Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder wenn die Gegenleistung die Freigrenzen nicht übersteigt.
Wie hoch sind die Freigrenzen?
5.000 € je Kalenderjahr und Leistendem, bei ausschließlich steuerfreien Vermietungsumsätzen des Leistungsempfängers 15.000 €.
Wie lange gilt die Bescheinigung?
Längstens drei Jahre. Sie kann auch auf einen einzelnen Auftrag beschränkt erteilt werden.
Wer muss abziehen?
Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Privatpersonen sind nicht zum Abzug verpflichtet.
Was gilt als Bauleistung?
Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Planungsleistungen und reine Materiallieferungen zählen nicht dazu.
Ist die Bauabzugsteuer verloren?
Nein. Sie wird auf Lohnsteuer, Vorauszahlungen und die Jahressteuer angerechnet; ein Restbetrag wird auf Antrag erstattet.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 11. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


