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Umsatzsteuer erst bei Zahlung – Ist-Versteuerung

Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn der Kunde tatsächlich zahlt – ein spürbarer Liquiditätsvorteil für Gründer. Dieser Konfigurator erstellt den Antrag nach § 20 UStG ans Finanzamt.

§ 20 UStGLiquiditätsvorteilRechtsstand 2026

Ist-Versteuerungs-Konfigurator

Wählen Sie die zutreffende Voraussetzung – der Antrag begründet die Gestattung nach § 20 UStG.

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Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Warum Ist-Versteuerung für Gründer?

Bei der Soll-Versteuerung (Regelfall) entsteht die Umsatzsteuer bereits mit der Leistungserbringung – also oft, bevor der Kunde zahlt. Bei langen Zahlungszielen müssen Sie die Steuer dann vorfinanzieren. Die Ist-Versteuerung nach § 20 UStG dreht das um: Die Steuer entsteht erst, wenn das Geld eingeht.

Voraussetzungen (§ 20 UStG)

  • Gesamtumsatz im Vorjahr nicht über 800.000 €, oder
  • Befreiung von der Buchführungspflicht, oder
  • Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Eine der Voraussetzungen genügt. Der Antrag ist formlos möglich und wird häufig bereits im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gestellt.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Vorteil der Ist-Versteuerung?

Die Umsatzsteuer wird erst fällig, wenn der Kunde zahlt – Sie müssen sie nicht vorfinanzieren. Das schont die Liquidität, gerade in der Gründungsphase.

Wer darf die Ist-Versteuerung nutzen?

Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 €, von der Buchführungspflicht Befreite und Freiberufler (§ 18 EStG). Eine Voraussetzung genügt.

Wie beantrage ich sie?

Formlos beim Finanzamt – oft schon im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Die Gestattung gilt bis auf Widerruf.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026. Verwiesen wird auf geltende Gesetze.

  1. § 20 UStG – Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten
  2. § 13 UStG – Entstehung der Steuer
  3. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG – Freiberufliche Tätigkeit

Wichtiger Hinweis

Dieses Musterschreiben ist eine unverbindliche Formulierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Bei streitigen oder wirtschaftlich bedeutenden Angelegenheiten sollten Sie eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht hinzuziehen.

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