Umsatzsteuer erst bei Zahlung – Ist-Versteuerung
Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn der Kunde tatsächlich zahlt – ein spürbarer Liquiditätsvorteil für Gründer. Dieser Konfigurator erstellt den Antrag nach § 20 UStG ans Finanzamt.
Ist-Versteuerungs-Konfigurator
Wählen Sie die zutreffende Voraussetzung – der Antrag begründet die Gestattung nach § 20 UStG.
Kontrollieren Sie alle Angaben und unterschreiben Sie eigenhändig.
Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Warum Ist-Versteuerung für Gründer?
Bei der Soll-Versteuerung (Regelfall) entsteht die Umsatzsteuer bereits mit der Leistungserbringung – also oft, bevor der Kunde zahlt. Bei langen Zahlungszielen müssen Sie die Steuer dann vorfinanzieren. Die Ist-Versteuerung nach § 20 UStG dreht das um: Die Steuer entsteht erst, wenn das Geld eingeht.
Voraussetzungen (§ 20 UStG)
- Gesamtumsatz im Vorjahr nicht über 800.000 €, oder
- Befreiung von der Buchführungspflicht, oder
- Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
Eine der Voraussetzungen genügt. Der Antrag ist formlos möglich und wird häufig bereits im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gestellt.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist der Vorteil der Ist-Versteuerung?
Die Umsatzsteuer wird erst fällig, wenn der Kunde zahlt – Sie müssen sie nicht vorfinanzieren. Das schont die Liquidität, gerade in der Gründungsphase.
Wer darf die Ist-Versteuerung nutzen?
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 €, von der Buchführungspflicht Befreite und Freiberufler (§ 18 EStG). Eine Voraussetzung genügt.
Wie beantrage ich sie?
Formlos beim Finanzamt – oft schon im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Die Gestattung gilt bis auf Widerruf.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Rechtsstand 2026. Verwiesen wird auf geltende Gesetze.
- § 20 UStG – Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten
- § 13 UStG – Entstehung der Steuer
- § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG – Freiberufliche Tätigkeit
Wichtiger Hinweis
Dieses Musterschreiben ist eine unverbindliche Formulierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Bei streitigen oder wirtschaftlich bedeutenden Angelegenheiten sollten Sie eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht hinzuziehen.
Umsatzsteuer von Anfang an clever.
Der KI-Assistent hilft bei Ist-Versteuerung, Kleinunternehmer und Vorsteuer.
