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Ratgeber · Arbeitnehmer & Lohnsteuer § 39 EStG Musterschreiben ab Folgemonat

Steuerklasse wechseln: mehr netto ab dem Folgemonat

Die Steuerklassen verteilen die Jahressteuer nur anders auf die Monate. Wer das versteht, nutzt sie gezielt – für Liquidität, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld.

Paar prüft gemeinsam die SteuerklassenwahlDie Steuerklasse ändert nichts an der Jahressteuer – nur daran, wann sie gezahlt wird. Ausnahme: Lohnersatzleistungen.

Die Steuerklasse entscheidet nicht über die Steuerlast, sondern über den Zeitpunkt – und über die Höhe von Lohnersatzleistungen. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.

Zuletzt fachlich geprüft am 11. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Steuerklasse bestimmt den monatlichen Lohnsteuerabzug. Ehegatten und Lebenspartner können zwischen IV/IV, III/V und IV/IV mit Faktor wählen. Der Wechsel wird beim Finanzamt beantragt und wirkt ab dem Monat nach der Antragstellung. Ein Wechsel ist mehrmals im Jahr möglich. Auf die Jahressteuer wirkt sich die Wahl nicht aus – wohl aber auf Elterngeld, Kranken-, Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld, die am Nettoentgelt anknüpfen.

Die sechs Steuerklassen im Überblick

Wer welche Klasse hat
KlasseFür wen
ILedige, Geschiedene, Verwitwete (nach dem Gnadensplitting)
IIAlleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag
IIIVerheiratete mit deutlich höherem Einkommen, wenn der Partner V hat
IVVerheiratete mit ähnlichem Einkommen
VDer Partner des Ehegatten mit Klasse III
VIZweites und jedes weitere Dienstverhältnis
Die drei Kombinationen für Paare
KombinationPasst, wenn
IV / IVbeide etwa gleich verdienen – meist keine Nachzahlung
III / Vein Partner deutlich mehr verdient – höchstes gemeinsames Netto, oft Nachzahlung
IV / IV mit Faktordas Einkommen ungleich ist und Nachzahlungen vermieden werden sollen
III/V führt fast immer zur Pflichtveranlagung

Wer die Kombination III/V oder IV mit Faktor wählt, muss eine Steuererklärung abgeben. Die Klasse V zieht überproportional viel Lohnsteuer – die Differenz wird über die Veranlagung ausgeglichen.

Der wichtigste Hebel: Lohnersatzleistungen

Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Kurzarbeitergeld bemessen sich nach dem Nettoentgelt. Eine günstigere Steuerklasse erhöht das Netto – und damit die Leistung.

  • Elterngeld Maßgeblich sind in der Regel die zwölf Kalendermonate vor der Geburt; die Steuerklasse muss in der überwiegenden Zahl dieser Monate gegolten haben.
  • Vorlauf einplanen Der Wechsel sollte deshalb rechtzeitig – meist mehr als sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes – erfolgen.
  • Arbeitslosengeld Die Agentur für Arbeit legt die zum Jahresbeginn eingetragene Klasse zugrunde; ein späterer Wechsel wird nur bei Zweckmäßigkeit berücksichtigt.
  • Kurzarbeitergeld Auch hier zählt das fiktive Nettoentgelt nach der eingetragenen Steuerklasse.
  • Kein Nachteil bei der Jahressteuer Die Verschiebung wird über die Veranlagung ausgeglichen – die Leistung bleibt aber höher.

Musterschreiben zum Anpassen

Der Wechsel erfolgt in der Regel über den amtlichen Vordruck oder ELSTER. Ein Begleitschreiben hilft bei Sonderfällen.

Muster · Antrag auf Steuerklassenwechsel
Max Mustermann und Maria Mustermann
Musterstraße 1 · 12345 Musterstadt
Steuer-IdNr.: 00 000 000 000 / 11 111 111 111
Finanzamt Musterstadt
Amtsstraße 5 · 12345 Musterstadt
Musterstadt, den 9. Februar 2026
Antrag auf Wechsel der Steuerklassen nach § 39 EStG
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir gemeinsam, unsere Lohnsteuerabzugsmerkmale zu ändern.
Bisher: Maria Mustermann Steuerklasse IV, Max Mustermann Steuerklasse IV.
Künftig: Maria Mustermann Steuerklasse III, Max Mustermann Steuerklasse V.
Grund: Maria Mustermann wird voraussichtlich ab November 2026 Elterngeld beziehen. Da sich das Elterngeld nach dem Nettoentgelt der zwölf Kalendermonate vor der Geburt bemisst, soll die Steuerklasse III rechtzeitig eingetragen werden.
Uns ist bekannt, dass mit dieser Kombination eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verbunden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann · Maria Mustermann

Heirat, Trennung, Tod und Nebenjob

Was in welchem Fall gilt
EreignisFolge
HeiratBeide werden automatisch in Klasse IV eingestuft; eine andere Kombination ist auf Antrag möglich
TrennungAb dem Folgejahr sind die Klassen I bzw. II einzutragen; die Trennung ist dem Finanzamt anzuzeigen
Tod des EhegattenIm Todesjahr und im Folgejahr bleibt Klasse III erhalten (Gnadensplitting)
AlleinerziehendKlasse II auf Antrag, wenn der Entlastungsbetrag zusteht
Zweites DienstverhältnisKlasse VI – ein Freibetrag kann den hohen Abzug abmildern
ScheidungAb dem Folgejahr der Trennung gilt die Einzelbesteuerung
Trennung sofort anzeigen

Wer nach der Trennung weiterhin die günstigere Klasse behält, riskiert eine hohe Nachzahlung und den Vorwurf unrichtiger Angaben. Die Anzeige ist Pflicht.

Rechenbeispiel

Elterngeld nach Steuerklassenwechsel

Bruttogehalt 3.400 €, Wechsel von Klasse V nach III rechtzeitig vor dem Bemessungszeitraum.

Netto in Klasse Vrund 1.960 €
Netto in Klasse IIIrund 2.480 €
Elterngeld (65 %) aus Klasse Vrund 1.274 €
Elterngeld (65 %) aus Klasse IIIrund 1.612 €
Bezugsdauer12 Monate
Mehr Elterngeld insgesamtrund 4.056 €

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Schritt für Schritt

9 Punkte · Arbeitnehmer & Lohnsteuer
  • 1. Ziel klärenLiquidität, Elterngeld oder Nachzahlung vermeiden?
  • 2. Einkommensverhältnis prüfenAb etwa 60/40 lohnt III/V.
  • 3. Faktorverfahren gegenrechnenEs verteilt gerechter und vermeidet Nachzahlungen.
  • 4. Vorlaufzeit beachtenBei Elterngeld mehrere Monate vorher wechseln.
  • 5. Antrag gemeinsam stellenBeide Ehegatten unterschreiben.
  • 6. Über ELSTER einreichenOder mit dem amtlichen Vordruck.
  • 7. Lohnabrechnung kontrollierenWirkung ab dem Folgemonat.
  • 8. Erklärungspflicht einplanenBei III/V und Faktor verpflichtend.
  • 9. Änderungen meldenTrennung, Tod, zweites Dienstverhältnis.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie oft darf ich die Steuerklasse wechseln?

Mehrmals im Jahr. Die frühere Beschränkung auf einen Wechsel pro Jahr besteht nicht mehr.

Ab wann wirkt der Wechsel?

Grundsätzlich ab dem Monat, der auf die Antragstellung folgt. Der Arbeitgeber ruft die geänderten Merkmale elektronisch ab.

Welche Kombination bringt am meisten netto?

III/V bringt monatlich das höchste gemeinsame Netto, führt aber häufig zu einer Nachzahlung. IV mit Faktor verteilt die Last gerechter und vermeidet Nachzahlungen weitgehend.

Ändert die Steuerklasse meine Jahressteuer?

Nein. Die Jahressteuer ergibt sich aus dem gemeinsamen Einkommen. Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel Lohnsteuer unterjährig einbehalten wird.

Warum ist die Steuerklasse beim Elterngeld wichtig?

Elterngeld bemisst sich nach dem Nettoentgelt der maßgeblichen Monate vor der Geburt. Eine günstigere Klasse erhöht das Netto und damit die Leistung.

Was gilt nach einer Trennung?

Ab dem Jahr nach der Trennung sind die Klassen I beziehungsweise II einzutragen. Die dauernde Trennung ist dem Finanzamt anzuzeigen.

Muss ich nach dem Wechsel eine Steuererklärung abgeben?

Bei den Kombinationen III/V und IV mit Faktor besteht eine Pflicht zur Abgabe. Bei IV/IV ohne Faktor in der Regel nicht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 11. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 39 EStG – Lohnsteuerabzugsmerkmale. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 38b EStG – Lohnsteuerklassen. Gesetze im Internet.
  3. § 2 BEEG – Höhe des Elterngeldes. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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