Arbeitsmittel sind alle Gegenstände, die du (nahezu) ausschließlich für deinen Beruf nutzt – vom Notebook über den Bürostuhl bis zum Fachbuch. Ihre Kosten mindern als Werbungskosten dein zu versteuerndes Einkommen. Entscheidend ist der Preis: Bis zu einer Grenze buchst du alles sofort, darüber verteilst du die Kosten über die Nutzungsdauer. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.
Zuletzt fachlich geprüft am 8. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Arbeitsmittel bis 800 € netto (952 € brutto) sind im Kaufjahr sofort voll absetzbar (geringwertige Wirtschaftsgüter, § 6 Abs. 2 EStG). Teureres wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben – Computer, Notebooks, Peripherie und Software gelten laut Finanzverwaltung mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr und sind damit ebenfalls sofort voll absetzbar. Arbeitsmittel wirken zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale, aber erst, wenn deine Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen.
Was zählt als Arbeitsmittel?
Arbeitsmittel im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG sind Wirtschaftsgüter, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben dienen. Typische Beispiele:
- Notebook, PC, Monitor, Tastatur, Drucker und Software
- Schreibtisch, Bürostuhl, Regal und Lampe
- Fachbücher, Fachzeitschriften und berufliche Weiterbildungsmedien
- Werkzeug, Berufskleidung (typische) und branchenspezifische Ausrüstung
Voraussetzung ist eine so gut wie ausschließlich berufliche Nutzung. Eine geringfügige Privatnutzung (bis rund 10 %) ist unschädlich. Bei höherem Privatanteil musst du aufteilen.
Die 800-€-Grenze (geringwertige Wirtschaftsgüter)
Kostet ein Arbeitsmittel höchstens 800 € netto (das sind 952 € brutto inklusive 19 % Umsatzsteuer), darfst du den vollen Betrag im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten ansetzen. Man spricht von einem geringwertigen Wirtschaftsgut (GWG) nach § 6 Abs. 2 EStG.
| Anschaffungskosten | Behandlung 2026 |
|---|---|
| bis 800 € netto (952 € brutto) | Sofort voll als Werbungskosten im Kaufjahr |
| über 800 € netto | Verteilung über die Nutzungsdauer (AfA) |
| Computer, Notebook, Peripherie, Software | Nutzungsdauer 1 Jahr → im Kaufjahr voll absetzbar |
Computer & Software: 1 Jahr Nutzungsdauer
Seit 2021 erkennt die Finanzverwaltung für Computerhardware und Software eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr an (BMF-Schreiben vom 22.02.2022). Praktische Folge: Auch ein teures Notebook für 1.400 € kannst du komplett im Anschaffungsjahr absetzen – die frühere Verteilung über drei Jahre entfällt.
Homeoffice-Ausstattung im Kaufjahr
Eine Sachbearbeiterin richtet sich 2026 ihren Arbeitsplatz ein. Alle Positionen sind beruflich veranlasst:
Gemischte Nutzung richtig aufteilen
Nutzt du ein Gerät beruflich und privat, ist nur der berufliche Anteil abziehbar. Den Anteil schätzt du nachvollziehbar (z. B. 60 % beruflich beim privaten Laptop, der auch fürs Arbeiten dient). Ab einem beruflichen Anteil von etwa 10 % ist ein anteiliger Abzug möglich; liegt die berufliche Nutzung bei mindestens 90 %, setzt du die Kosten voll an. Halte deine Schätzung schriftlich fest, damit sie im Zweifel Bestand hat.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird automatisch berücksichtigt. Deine Arbeitsmittel wirken sich steuerlich erst aus, wenn deine gesamten Werbungskosten – inklusive Fahrten, Fortbildung und Homeoffice – diesen Betrag übersteigen.
Nachweis & Eintragung in der Anlage N
Arbeitsmittel trägst du in der Anlage N in die Zeile „Arbeitsmittel“ ein. Bewahre die Rechnungen und Kontoauszüge auf – am besten digital. Bei Beträgen über 250 € verlangt das Finanzamt regelmäßig einen Einzelnachweis. Kleinbeträge werden häufig auch ohne Beleg anerkannt, ein Nachweis ist aber immer die sichere Wahl.
Deine Checkliste: Arbeitsmittel 2026
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Was du sammeln und prüfen solltest
6 Punkte · Anlage N- Beruflichen Zweck dokumentierenNotiere kurz, wofür du das Gerät nutzt.
- Rechnungen sammelnNetto-/Bruttobetrag und Kaufdatum sichern.
- 800-€-Grenze prüfenBis 800 € netto sofort, darüber Abschreibung.
- Computer & Software erfassenNutzungsdauer 1 Jahr – im Kaufjahr voll ansetzen.
- Privatanteil schätzenBei gemischter Nutzung nur den beruflichen Teil.
- Summe mit 1.230 € vergleichenErst darüber wirken Arbeitsmittel steuermindernd.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Grenze für den Sofortabzug 2026?
800 € netto, also 952 € brutto inklusive 19 % Umsatzsteuer. Bis zu diesem Betrag ist ein Arbeitsmittel als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort voll absetzbar.
Kann ich ein teures Notebook auf einmal absetzen?
Ja. Für Computerhardware und Software erkennt die Finanzverwaltung eine Nutzungsdauer von einem Jahr an. Damit ist auch ein Notebook über 800 € netto im Anschaffungsjahr voll abziehbar.
Muss ich Belege einreichen?
Nicht automatisch, aber du musst sie auf Nachfrage vorlegen können. Bewahre Rechnungen und Zahlungsnachweise auf – bei Beträgen über 250 € ist ein Einzelnachweis üblich.
Was ist mit privat mitgenutzten Geräten?
Dann ist nur der berufliche Anteil absetzbar. Schätze ihn nachvollziehbar; bei mindestens 90 % beruflicher Nutzung kannst du die Kosten voll ansetzen.
Gilt eine Arbeitsmittel-Pauschale?
Einen bundeseinheitlichen Rechtsanspruch auf eine Arbeitsmittel-Pauschale gibt es nicht. Manche Finanzämter erkennen kleine Beträge ohne Nachweis an – verlassen solltest du dich darauf nicht.
Zählt Berufskleidung dazu?
Nur typische Berufskleidung (z. B. Sicherheitsschuhe, Uniform, Kittel). Normale Alltagskleidung ist auch dann nicht absetzbar, wenn du sie ausschließlich im Job trägst.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 8. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


