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Musterschreiben-Konfigurator

Aussetzung der Vollziehung wirksam beantragen

Der Konfigurator erstellt einen begründeten Antrag nach § 361 AO, mit dem eine strittige Nachzahlung während des Einspruchsverfahrens vorläufig ausgesetzt wird – gestützt auf ernstliche Zweifel oder unbillige Härte.

setzt Einspruch/Klage voraus § 361 AO / § 69 FGO stoppt die Nachzahlung

AdV-Konfigurator

Der Antrag setzt einen anhängigen Einspruch (oder eine Klage) voraus. Tragen Sie den angefochtenen Bescheid, das Einspruchsdatum und den auszusetzenden Betrag ein und wählen Sie den Aussetzungsgrund – unten entsteht Ihr Schreiben in Echtzeit.

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Kontrollieren Sie alle Angaben, ergänzen Sie fehlende Nachweise und unterschreiben Sie das Schreiben eigenhändig.

Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Fristen bitte eigenverantwortlich prüfen.

Was bewirkt die Aussetzung der Vollziehung?

Ein Einspruch hemmt die Zahlungspflicht nicht: Die festgesetzte Steuer bleibt trotz Einspruch fällig und ist bei Nichtzahlung vollstreckbar (§ 361 Abs. 1 AO). Mit der Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 361 Abs. 2 AO wird die Vollziehung des angefochtenen Bescheids vorläufig gestoppt – Sie müssen den strittigen Betrag zunächst nicht zahlen.

Die AdV ist damit das notwendige Gegenstück zum Einspruch, wann immer eine strittige Nachzahlung im Raum steht. Sie kann unmittelbar mit dem Einspruch oder – wie mit diesem Konfigurator – als gesondertes Schreiben beantragt werden.

Voraussetzung: anhängiger Rechtsbehelf

Die AdV setzt voraus, dass der Bescheid angefochten ist, also ein Einspruch (oder eine Klage) läuft. Ohne anhängigen Rechtsbehelf ist ein AdV-Antrag unzulässig.

Die beiden Aussetzungsgründe

Das Finanzamt setzt die Vollziehung aus, wenn einer von zwei Gründen vorliegt (§ 361 Abs. 2 Satz 2 AO):

1. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit

Ernstliche Zweifel bestehen, wenn bei summarischer Prüfung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtslage oder Unklarheit über entscheidungserhebliche Tatsachen bewirken. Ein Obsiegen im Hauptverfahren muss nicht überwiegend wahrscheinlich sein.

2. Unbillige Härte

Eine unbillige Härte liegt vor, wenn die sofortige Vollziehung dem Steuerpflichtigen wirtschaftliche Nachteile zufügt, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und nicht oder nur schwer wiedergutzumachen sind – etwa eine ernsthafte Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz. Sie darf nicht durch überwiegende öffentliche Interessen geboten sein.

Vorsicht: Aussetzungszinsen

Wird der Einspruch später endgültig erfolglos, ist der ausgesetzte Betrag zu verzinsen: Es fallen Aussetzungszinsen in Höhe von 0,5 % für jeden vollen Monat an (§ 237 i. V. m. § 238 AO). Kalkulieren Sie dieses Risiko ein – die AdV verschafft Ihnen Zeit, ist aber bei Erfolglosigkeit nicht kostenlos.

Umgekehrt gilt: Obsiegt Ihr Einspruch, entfällt die Zinslast. Die AdV ist daher vor allem dann sinnvoll, wenn Sie von guten Erfolgsaussichten ausgehen oder die sofortige Zahlung Sie in ernste Bedrängnis brächte.

Ablehnung – und der Weg zum Finanzgericht

Lehnt das Finanzamt die AdV ab, können Sie einen gerichtlichen AdV-Antrag beim Finanzgericht nach § 69 Abs. 3 FGO stellen. Dieser ist grundsätzlich nur zulässig, wenn die Behörde einen zuvor gestellten Antrag ganz oder teilweise abgelehnt hat (§ 69 Abs. 4 FGO). Der behördliche Antrag mit diesem Konfigurator ist daher regelmäßig der erste Schritt.

Tipp der Redaktion

Zweifel konkret begründen – Zinsen einplanen

  • Die AdV setzt einen Einspruch voraus – legen Sie ihn zuerst oder gleichzeitig ein.
  • Begründen Sie die ernstlichen Zweifel konkret (Sachverhalt, Rechtsfrage, ggf. anhängiges Musterverfahren).
  • Bleibt der Einspruch erfolglos, fallen auf ausgesetzte Beträge Aussetzungszinsen von 0,5 % pro Monat an (§ 237 AO).

Häufige Fragen (FAQ)

Wie beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung?

Schriftlich oder elektronisch beim Finanzamt, unter Bezugnahme auf den bereits eingelegten Einspruch. Sie bezeichnen den angefochtenen Bescheid, nennen den auszusetzenden Betrag und begründen ernstliche Zweifel oder eine unbillige Härte (§ 361 Abs. 2 AO). Der Konfigurator erstellt das Schreiben passend dazu.

Muss ich zuerst Einspruch einlegen?

Ja. Die Aussetzung der Vollziehung setzt einen anhängigen Rechtsbehelf voraus – in der Regel den Einspruch. Ohne Einspruch (oder Klage) ist der AdV-Antrag unzulässig. Sie können beides auch in einem Schreiben verbinden.

Was bedeutet „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit"?

Ernstliche Zweifel bestehen, wenn bei summarischer Prüfung gewichtige Gründe gegen die Rechtmäßigkeit des Bescheids sprechen und dadurch Unsicherheit über die Rechtslage oder die Tatsachen entsteht. Ein überwiegendes Obsiegen ist nicht erforderlich.

Was ist eine unbillige Härte?

Eine unbillige Härte liegt vor, wenn die sofortige Zahlung wirtschaftliche Nachteile verursacht, die über die Zahlung hinausgehen und schwer wiedergutzumachen sind – etwa eine ernsthafte Existenzgefährdung. Sie darf nicht durch überwiegende öffentliche Interessen geboten sein.

Muss ich die Nachzahlung während des Einspruchs zahlen?

Ohne AdV ja – der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 361 Abs. 1 AO). Erst wenn die Aussetzung der Vollziehung gewährt wird, entfällt die Zahlungspflicht für den ausgesetzten Betrag bis zur Entscheidung.

Was kostet mich die Aussetzung, wenn ich verliere?

Bei endgültig erfolglosem Einspruch fallen auf den ausgesetzten Betrag Aussetzungszinsen von 0,5 % je vollem Monat an (§§ 237, 238 AO). Bei Erfolg entfällt die Zinslast. Kalkulieren Sie das Zinsrisiko vor der Antragstellung ein.

Wie schnell entscheidet das Finanzamt über die AdV?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, in der Praxis erfolgt die Entscheidung aber meist zeitnah. Bitten Sie um eine kurzfristige Bestätigung und darum, bis zur Entscheidung von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen.

Kann ich auch nur einen Teilbetrag aussetzen lassen?

Ja. Sinnvoll ist es, nur den tatsächlich strittigen Teil der Nachzahlung auszusetzen. Den unstrittigen Teil sollten Sie fristgerecht zahlen, um Säumniszuschläge zu vermeiden. Tragen Sie den auszusetzenden Betrag im Konfigurator genau ein.

Was kann ich tun, wenn das Finanzamt die AdV ablehnt?

Sie können einen gerichtlichen Aussetzungsantrag beim Finanzgericht nach § 69 Abs. 3 FGO stellen. Dieser ist regelmäßig erst zulässig, nachdem die Behörde einen Antrag abgelehnt hat (§ 69 Abs. 4 FGO). Ziehen Sie hierfür fachkundige Beratung hinzu.

Verhindert die AdV auch Säumniszuschläge?

Für den ausgesetzten Betrag entstehen während der Aussetzung keine Säumniszuschläge. Für nicht ausgesetzte, fällige Beträge laufen sie dagegen weiter – zahlen Sie den unstrittigen Teil daher fristgerecht.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Verwiesen wird ausschließlich auf geltende Gesetze und den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO). Rechtsstand: 2026. Es werden keine Einzelfallentscheidungen zitiert, die nicht öffentlich belegbar sind.

  1. § 361 AO – Aussetzung der Vollziehung. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 69 FGO – Aussetzung der Vollziehung (gerichtlich). Gesetze im Internet.
  3. § 237 AO – Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung. Gesetze im Internet.
  4. § 238 AO – Höhe und Berechnung der Zinsen. Gesetze im Internet.
  5. Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 361 AO – Verwaltungsauffassung des BMF.

Wichtiger Hinweis

Dieses Musterschreiben ist eine unverbindliche Formulierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Ob die gewählte Begründung in Ihrem konkreten Fall trägt, hängt vom Sachverhalt ab. Bei streitigen, fristgebundenen oder wirtschaftlich bedeutenden Angelegenheiten sollten Sie eine Steuerberaterin, einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Steuerrecht) bzw. einen Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen. Fristen laufen unabhängig von diesem Angebot – prüfen Sie sie eigenverantwortlich.

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