Das Deutschlandticket hat das Jobticket populär gemacht. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Weg zwischen Wohnung und Arbeit sind unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei – ein echtes Gehaltsextra.
Zuletzt fachlich geprüft am 15. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Arbeitgeberleistungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Der steuerfreie Betrag wird aber auf deine Entfernungspauschale angerechnet, also von den Werbungskosten abgezogen. Alternativ kann der Arbeitgeber den Zuschuss pauschal versteuern, ohne dass deine Pauschale gekürzt wird.
Wann das Jobticket steuerfrei ist
Nach § 3 Nr. 15 EStG sind Arbeitgeberzuschüsse und Sachbezüge für den ÖPNV-Weg zur Arbeit steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Eine Gehaltsumwandlung ist hier nicht begünstigt. Erfasst sind auch Tickets, die für Privatfahrten im Nahverkehr nutzbar sind – wie das Deutschlandticket.
Anrechnung auf die Pendlerpauschale
Der steuerfreie Zuschuss mindert die Entfernungspauschale, die du als Werbungskosten ansetzen darfst. Der Arbeitgeber bescheinigt den steuerfreien Betrag; du ziehst ihn in der Anlage N von deiner Pauschale ab.
Deutschlandticket-Zuschuss
Der Zuschuss war steuerfrei; im Gegenzug sinkt die absetzbare Pauschale – der Nettovorteil bleibt.
Alternative: Pauschalversteuerung
Der Arbeitgeber kann den Zuschuss stattdessen mit 25 % pauschal versteuern. Dann bleibt deine Entfernungspauschale ungekürzt – oft die günstigere Variante für Beschäftigte, die ohnehin über dem Pauschbetrag liegen.
Die Steuerfreiheit gilt nur, wenn das Ticket obendrauf kommt. Wird es per Gehaltsumwandlung finanziert, entfällt die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG.
In der Steuererklärung
Den steuerfreien Zuschuss findest du in deiner Lohnsteuerbescheinigung. In der Anlage N gibst du die Entfernungspauschale an und ziehst den bescheinigten steuerfreien Betrag ab. Bei Pauschalversteuerung ist keine Kürzung nötig.
Deine Checkliste: Jobticket
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Was du zusammenstellen solltest
6 Punkte · Anlage N- Zusätzlichkeit prüfenZuschuss zusätzlich zum Lohn?
- Bescheinigung aufhebenSteuerfreier Betrag laut Lohnabrechnung.
- Pauschale kürzenSteuerfreien Zuschuss abziehen.
- Pauschalversteuerung erfragenDann keine Kürzung nötig.
- Privatnutzung nutzenDeutschlandticket auch privat einsetzbar.
- Anlage N ausfüllenFahrtkosten korrekt angeben.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist das Jobticket wirklich steuerfrei?
Ja, wenn der Arbeitgeber es zusätzlich zum Arbeitslohn für den ÖPNV-Weg zur Arbeit gewährt (§ 3 Nr. 15 EStG). Bei Gehaltsumwandlung gilt die Befreiung nicht.
Mindert das Jobticket meine Pendlerpauschale?
Ja, der steuerfreie Zuschuss wird auf die Entfernungspauschale angerechnet. Bei pauschaler Versteuerung durch den Arbeitgeber bleibt die Pauschale dagegen ungekürzt.
Gilt das auch fürs Deutschlandticket?
Ja. Das Deutschlandticket ist ein begünstigtes Nahverkehrsticket und kann steuerfrei bezuschusst werden – auch mit privater Nutzung.
Wo sehe ich den steuerfreien Betrag?
In deiner Lohnsteuerbescheinigung. Diesen Betrag ziehst du in der Anlage N von deiner Entfernungspauschale ab.
Was ist günstiger – steuerfrei oder pauschal?
Wer mit den Fahrtkosten ohnehin über dem Pauschbetrag liegt, fährt mit der Pauschalversteuerung oft besser, weil die Pendlerpauschale erhalten bleibt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 15. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


