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Ratgeber · Arbeitnehmer bAV Entgeltumwandlung 2026

Betriebliche Altersvorsorge nutzen

Aus dem Bruttogehalt für die Rente sparen – und dabei Steuern und Sozialabgaben senken: Das ist das Prinzip der Entgeltumwandlung. Dieser Ratgeber erklärt die Förderung, den Pflichtzuschuss des Arbeitgebers und die Besteuerung in der Auszahlungsphase.

Beratung zur betrieblichen AltersvorsorgeBeiträge aus dem Bruttolohn sind gefördert – dafür wird die Betriebsrente später voll besteuert.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) über Entgeltumwandlung ist eines der stärksten Steuersparmodelle für Arbeitnehmer. Ein Teil des Bruttogehalts fließt direkt in einen Vorsorgevertrag – vorbei an Steuer und Sozialabgaben.

Zuletzt fachlich geprüft am 15. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Bei der Entgeltumwandlung wandelst du Bruttolohn in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge um. Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steuerfrei und bis 4 % zusätzlich sozialabgabenfrei. Der Arbeitgeber muss bei Entgeltumwandlung 15 % Zuschuss geben, soweit er Sozialabgaben spart. In der Rente wird die Auszahlung nachgelagert besteuert.

So funktioniert die Entgeltumwandlung

Du verzichtest auf einen Teil deines Bruttogehalts; dieser Betrag fließt steuer- und teils sozialabgabenfrei in einen Vorsorgevertrag. Weil er das steuer- und beitragspflichtige Gehalt mindert, sinkt dein Netto weniger stark als der eingezahlte Betrag – der Staat und die Sozialversicherung „fördern" mit.

Steuer- und Sozialabgabenfreiheit

Nach § 3 Nr. 63 EStG sind Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei. Sozialabgabenfrei sind sie bis 4 % der BBG. Beiträge dazwischen bleiben steuerfrei, sind aber sozialabgabenpflichtig.

Rechenbeispiel

100 € Beitrag – weniger Netto-Verzicht

Bruttobeitrag in die bAV100 €
ersparte Steuer & Sozialabgaben (ca.)−40 €
Arbeitgeberzuschuss 15 %+15 €
effektiver Netto-Aufwand (ca.)60 €

Werte beispielhaft; die genaue Ersparnis hängt von Steuersatz und Beiträgen ab.

Pflichtzuschuss des Arbeitgebers

Bei einer Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss zahlen, soweit er durch die Umwandlung Sozialabgaben spart. Das erhöht deine Vorsorge ohne Mehraufwand.

Besteuerung in der Rente

Weil die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei waren, wird die spätere Betriebsrente voll besteuert (nachgelagerte Besteuerung). Zudem fallen in der Auszahlungsphase häufig Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Details ordnest du im Ratgeber zur Auszahlung geförderter Renten ein.

Lohnt sich das?

Die bAV rechnet sich vor allem, wenn der Arbeitgeber über die Pflicht hinaus zuschießt und du im Ruhestand einen niedrigeren Steuersatz hast als heute. Bei geringem Einkommen kann die volle Besteuerung plus Sozialbeiträge in der Rente den Vorteil schmälern.


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Was du zusammenstellen solltest

6 Punkte · Vorsorge
  • Angebot des Arbeitgebers erfragenWelcher Durchführungsweg?
  • Förderrahmen ausschöpfen8 % steuerfrei, 4 % abgabenfrei.
  • Zuschuss sichernMindestens 15 % bei Umwandlung.
  • Netto-Aufwand berechnenErsparnis gegenrechnen.
  • Auszahlungsphase bedenkenVolle Besteuerung + KV/PV-Beiträge.
  • Vertrag bei Jobwechsel mitnehmenPortabilität klären.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel kann ich steuerfrei einzahlen?

Bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei, davon bis 4 % zusätzlich sozialabgabenfrei.

Muss mein Arbeitgeber etwas dazugeben?

Ja. Bei Entgeltumwandlung sind 15 % Zuschuss verpflichtend, soweit der Arbeitgeber Sozialabgaben spart.

Wird die Betriebsrente später besteuert?

Ja, voll (nachgelagerte Besteuerung), da die Beiträge steuerfrei waren. In der Auszahlungsphase können zudem Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen.

Lohnt sich die Entgeltumwandlung immer?

Nicht zwingend. Sie lohnt sich vor allem bei gutem Arbeitgeberzuschuss und niedrigerem Steuersatz im Alter. Bei kleinem Einkommen kann der Vorteil geringer ausfallen.

Was passiert bei einem Jobwechsel?

Der Vertrag kann in der Regel privat fortgeführt oder – je nach Durchführungsweg – zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Kläre die Portabilität vor Abschluss.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 15. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 3 Nr. 63 EStG – steuerfreie bAV-Beiträge. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. Betriebsrentengesetz (BetrAVG) – Arbeitgeberzuschuss. Gesetze im Internet.
  3. § 22 EStG – Besteuerung von Renten. Gesetze im Internet.
  4. Förderrahmen 8 % (steuerfrei) bzw. 4 % (sozialabgabenfrei) der BBG; Pflichtzuschuss 15 % (Stand 2026).
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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