Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) über Entgeltumwandlung ist eines der stärksten Steuersparmodelle für Arbeitnehmer. Ein Teil des Bruttogehalts fließt direkt in einen Vorsorgevertrag – vorbei an Steuer und Sozialabgaben.
Zuletzt fachlich geprüft am 15. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Bei der Entgeltumwandlung wandelst du Bruttolohn in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge um. Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steuerfrei und bis 4 % zusätzlich sozialabgabenfrei. Der Arbeitgeber muss bei Entgeltumwandlung 15 % Zuschuss geben, soweit er Sozialabgaben spart. In der Rente wird die Auszahlung nachgelagert besteuert.
So funktioniert die Entgeltumwandlung
Du verzichtest auf einen Teil deines Bruttogehalts; dieser Betrag fließt steuer- und teils sozialabgabenfrei in einen Vorsorgevertrag. Weil er das steuer- und beitragspflichtige Gehalt mindert, sinkt dein Netto weniger stark als der eingezahlte Betrag – der Staat und die Sozialversicherung „fördern" mit.
Steuer- und Sozialabgabenfreiheit
Nach § 3 Nr. 63 EStG sind Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei. Sozialabgabenfrei sind sie bis 4 % der BBG. Beiträge dazwischen bleiben steuerfrei, sind aber sozialabgabenpflichtig.
100 € Beitrag – weniger Netto-Verzicht
Werte beispielhaft; die genaue Ersparnis hängt von Steuersatz und Beiträgen ab.
Pflichtzuschuss des Arbeitgebers
Bei einer Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss zahlen, soweit er durch die Umwandlung Sozialabgaben spart. Das erhöht deine Vorsorge ohne Mehraufwand.
Besteuerung in der Rente
Weil die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei waren, wird die spätere Betriebsrente voll besteuert (nachgelagerte Besteuerung). Zudem fallen in der Auszahlungsphase häufig Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Details ordnest du im Ratgeber zur Auszahlung geförderter Renten ein.
Die bAV rechnet sich vor allem, wenn der Arbeitgeber über die Pflicht hinaus zuschießt und du im Ruhestand einen niedrigeren Steuersatz hast als heute. Bei geringem Einkommen kann die volle Besteuerung plus Sozialbeiträge in der Rente den Vorteil schmälern.
Deine Checkliste: bAV prüfen
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Was du zusammenstellen solltest
6 Punkte · Vorsorge- Angebot des Arbeitgebers erfragenWelcher Durchführungsweg?
- Förderrahmen ausschöpfen8 % steuerfrei, 4 % abgabenfrei.
- Zuschuss sichernMindestens 15 % bei Umwandlung.
- Netto-Aufwand berechnenErsparnis gegenrechnen.
- Auszahlungsphase bedenkenVolle Besteuerung + KV/PV-Beiträge.
- Vertrag bei Jobwechsel mitnehmenPortabilität klären.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel kann ich steuerfrei einzahlen?
Bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei, davon bis 4 % zusätzlich sozialabgabenfrei.
Muss mein Arbeitgeber etwas dazugeben?
Ja. Bei Entgeltumwandlung sind 15 % Zuschuss verpflichtend, soweit der Arbeitgeber Sozialabgaben spart.
Wird die Betriebsrente später besteuert?
Ja, voll (nachgelagerte Besteuerung), da die Beiträge steuerfrei waren. In der Auszahlungsphase können zudem Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen.
Lohnt sich die Entgeltumwandlung immer?
Nicht zwingend. Sie lohnt sich vor allem bei gutem Arbeitgeberzuschuss und niedrigerem Steuersatz im Alter. Bei kleinem Einkommen kann der Vorteil geringer ausfallen.
Was passiert bei einem Jobwechsel?
Der Vertrag kann in der Regel privat fortgeführt oder – je nach Durchführungsweg – zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Kläre die Portabilität vor Abschluss.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 15. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


