Wer die Karenzzeit nachrechnet, findet in Zinsbescheiden erstaunlich oft Fehler. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.
Zuletzt fachlich geprüft am 11. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Führt die Festsetzung einer Steuer zu einer Nachzahlung oder Erstattung, wird der Unterschiedsbetrag nach § 233a AO verzinst. Der Zinssatz beträgt seit der Neuregelung 0,15 % je vollem Monat – das entspricht 1,8 % im Jahr. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Zinsen sind keine Steuer, sondern eine steuerliche Nebenleistung; sie werden durch Zinsbescheid festgesetzt und sind mit dem Einspruch angreifbar. Ein Erlass nach § 227 AO ist möglich, wenn die Erhebung unbillig wäre.
So wird der Zinslauf berechnet
| Schritt | Datum |
|---|---|
| Steuer entstanden | 31. Dezember 2023 |
| Karenzzeit von 15 Monaten endet | 31. März 2025 |
| Zinslauf beginnt | 1. April 2025 |
| Zinslauf endet | mit Bekanntgabe des Steuerbescheids |
- Nur volle Monate Angefangene Monate bleiben außer Ansatz.
- Abrundung Der zu verzinsende Betrag wird auf volle 50 € nach unten abgerundet.
- Erstattungszinsen Zinsen zugunsten des Steuerpflichtigen sind als Kapitalerträge steuerpflichtig; Nachzahlungszinsen sind dagegen nicht abziehbar.
- Verlängerte Karenzzeit Für Steuern aus Land- und Forstwirtschaft gelten abweichende, längere Karenzzeiten.
- Anpassung des Zinssatzes Die Angemessenheit des Zinssatzes ist mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen.
Bei geänderten Bescheiden und Teilzahlungen verschiebt sich die Berechnung. Der Zinsbescheid weist den Zeitraum aus – ihn nachzurechnen dauert fünf Minuten und lohnt sich regelmäßig.
Wann Zinsen zu erlassen sind
Zinsen gleichen einen Liquiditätsvorteil aus. Gab es diesen Vorteil nicht, kann ihre Erhebung sachlich unbillig sein – dann kommt ein Erlass nach § 227 AO in Betracht.
| Fall | Begründung |
|---|---|
| Freiwillige Vorauszahlung | Der Betrag war bereits beim Finanzamt – ein Vorteil bestand nicht |
| Verzögerung durch die Behörde | Die Bearbeitung hat sich ohne Zutun des Steuerpflichtigen erheblich verzögert |
| Wechselwirkende Bescheide | Nachzahlung in einem Jahr steht einer Erstattung in einem anderen gegenüber |
| Fehlerhafte Beratung durch das Finanzamt | Eine unrichtige Auskunft hat die Nachzahlung verursacht |
Wer eine Nachzahlung erwartet, kann freiwillig vorauszahlen. Für die Zeit ab Eingang der Zahlung sind die Zinsen dann regelmäßig zu erlassen.
Musterschreiben zum Anpassen
Einspruch und Erlassantrag lassen sich verbinden.
Zinsen, Zuschläge, Verzugsfolgen
| Art | Höhe | Anlass |
|---|---|---|
| Nachzahlungszinsen § 233a AO | 0,15 % je vollem Monat | Ausgleich des Liquiditätsvorteils |
| Stundungszinsen § 234 AO | 0,5 % je vollem Monat | bewilligte Stundung |
| Aussetzungszinsen § 237 AO | 0,5 % je vollem Monat | erfolgloser Einspruch nach AdV |
| Säumniszuschläge § 240 AO | 1 % je angefangenem Monat | verspätete Zahlung |
| Verspätungszuschlag § 152 AO | 0,25 % je Monat, mind. 25 € | verspätete Abgabe |
Wer die Vollziehung aussetzen lässt und den Einspruch später verliert, zahlt 0,5 % je Monat auf den ausgesetzten Betrag. Bei geringen Erfolgsaussichten kann Zahlen günstiger sein.
Zinsen nach freiwilliger Vorauszahlung
Nachzahlung 14.000 € für 2022, Bescheid im Juni 2026, freiwillige Zahlung im Mai 2024.
Deine Checkliste: Zinsfestsetzung prüfen
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Schritt für Schritt
9 Punkte · Steuerbescheid & Einspruch- 1. Zinsbescheid heraussuchenZeitraum und Bemessungsgrundlage notieren.
- 2. Karenzzeit nachrechnen15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres.
- 3. Volle Monate zählenAngefangene Monate zählen nicht.
- 4. Abrundung prüfenAuf volle 50 € nach unten.
- 5. Eigene Zahlungen abgleichenFreiwillige Vorauszahlungen mindern den Vorteil.
- 6. Bearbeitungsdauer bewertenLange Untätigkeit spricht für einen Erlass.
- 7. Einspruch innerhalb eines MonatsZinsbescheide sind eigenständig anfechtbar.
- 8. Erlassantrag hilfsweise stellen§ 227 AO im selben Schreiben.
- 9. Erstattungszinsen versteuernSie gehören in die Anlage KAP.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch sind Nachzahlungszinsen?
0,15 % je vollem Monat, also 1,8 % im Jahr. Der Zinssatz gilt seit der gesetzlichen Neuregelung und ist regelmäßig auf seine Angemessenheit zu überprüfen.
Wann beginnt der Zinslauf?
15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Für die Einkommensteuer 2023 also am 1. April 2025.
Sind Nachzahlungszinsen absetzbar?
Nein. Nachzahlungszinsen sind steuerlich nicht abziehbar. Erstattungszinsen sind umgekehrt als Kapitalerträge zu versteuern.
Kann ich gegen die Zinsfestsetzung Einspruch einlegen?
Ja. Zinsen werden durch eigenen Bescheid festgesetzt, der innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe mit dem Einspruch angefochten werden kann.
Wann werden Zinsen erlassen?
Wenn ihre Erhebung nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre – etwa nach freiwilliger Vorauszahlung, bei erheblicher Bearbeitungsverzögerung der Behörde oder bei wechselwirkenden Bescheiden.
Wie vermeide ich Nachzahlungszinsen?
Durch eine freiwillige Vorauszahlung in Höhe der erwarteten Nachzahlung oder durch eine rechtzeitige Anpassung der Vorauszahlungen nach § 37 EStG.
Was ist der Unterschied zu Säumniszuschlägen?
Zinsen gleichen einen Liquiditätsvorteil aus und betragen 0,15 % je vollem Monat. Säumniszuschläge sind ein Druckmittel bei verspäteter Zahlung und betragen 1 % je angefangenem Monat.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 11. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


