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Ratgeber · Kapital 1.000 € mehrere Banken Sparerpauschbetrag

Freistellungsauftrag clever verteilen

Wer Konten und Depots bei mehreren Banken hat, verschenkt oft Steuervorteile: Ohne verteilten Freistellungsauftrag behält eine Bank Abgeltungsteuer ein, obwohl der Sparerpauschbetrag noch gar nicht ausgeschöpft ist. Dieser Ratgeber zeigt, wie du 2026 den Freibetrag optimal verteilst.

Sparerin verteilt Freistellungsaufträge auf mehrere Depots1.000 € Kapitalerträge bleiben steuerfrei – wer mehrere Banken hat, muss den Freibetrag clever aufteilen.

Der Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass deine Bank Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei auszahlt. Ohne ihn zieht die Bank automatisch 25 % Abgeltungsteuer (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) ab – Geld, das du dir erst über die Steuererklärung zurückholen müsstest. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.

Zuletzt fachlich geprüft am 8. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person, bei Zusammenveranlagung 2.000 €. Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) steuerfrei. Über einen Freistellungsauftrag teilst du der Bank mit, welchen Anteil sie freistellen soll. Hast du mehrere Banken, verteilst du die 1.000 € auf die Institute – die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht übersteigen. Die Aufträge lassen sich jederzeit ändern und wirken bis zum Widerruf fort.

Der Sparerpauschbetrag 2026

Jede Person hat einen jährlichen Sparerpauschbetrag von 1.000 €, Ehe- und eingetragene Lebenspartner bei Zusammenveranlagung zusammen 2.000 €. Bis zu dieser Grenze bleiben deine Kapitalerträge steuerfrei. Erst darüber fällt die Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) an.

Was der Freistellungsauftrag bewirkt

Mit dem Freistellungsauftrag weist du deine Bank an, Erträge bis zum freigestellten Betrag ohne Steuerabzug auszuzahlen. Ohne Auftrag behält die Bank die Steuer ein – selbst wenn dein Pauschbetrag noch frei ist. Du bekommst das Geld dann zwar über die Steuererklärung zurück, gibst dem Finanzamt aber bis dahin einen zinslosen Kredit.

Auf mehrere Banken verteilen

Hast du Konten oder Depots bei mehreren Instituten, kannst (und musst) du den Pauschbetrag aufteilen. Jede Bank kennt nur den bei ihr erteilten Auftrag. Wichtig: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht übersteigen – sonst drohen Rückfragen des Finanzamts, das alle Aufträge über die Steuer-ID abgleicht.

Rechenbeispiel

Freibetrag auf drei Banken verteilen

Ein Sparer erwartet Erträge bei drei Instituten und verteilt seine 1.000 € entsprechend:

Bank A (ETF-Depot)500 €
Bank B (Tagesgeld)300 €
Bank C (Girokonto-Zinsen)200 €
Summe der Aufträge1.000 €
Nicht überziehen – aber ausschöpfen

Die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht übersteigen. Ebenso ärgerlich ist das Gegenteil: Wer zu wenig freistellt, zahlt unnötig Abgeltungsteuer. Passe die Verteilung an, sobald sich deine Erträge verschieben.

Ändern, widerrufen, Fristen

Freistellungsaufträge kannst du jederzeit anpassen oder widerrufen; sie gelten bis auf Widerruf. Für ein Kalenderjahr wirken Änderungen in der Regel, wenn sie bis zum Jahresende bei der Bank eingehen. Für die Erteilung ist deine Steuer-Identifikationsnummer zwingend erforderlich – ohne sie ist der Auftrag unwirksam.

Alternative: NV-Bescheinigung

Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, lohnt statt (oder zusätzlich zu) Freistellungsaufträgen eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung). Mit ihr bleiben deine Kapitalerträge komplett vom Steuerabzug verschont – auch oberhalb des Sparerpauschbetrags.


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Den Freibetrag voll ausschöpfen

6 Punkte · Sparerpauschbetrag
  • Pauschbetrag kennen1.000 € allein, 2.000 € zusammen.
  • Alle Banken auflistenWo fallen Zinsen, Dividenden, Gewinne an?
  • Erträge je Bank schätzenFreibetrag dorthin, wo er wirkt.
  • Summe im Blick behaltenAlle Aufträge zusammen ≤ Pauschbetrag.
  • Steuer-ID angebenOhne sie ist der Auftrag unwirksam.
  • NV-Bescheinigung prüfenBei sehr geringem Einkommen sinnvoll.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?

1.000 € pro Person, bei Zusammenveranlagung 2.000 €. Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei.

Was passiert ohne Freistellungsauftrag?

Die Bank behält automatisch 25 % Abgeltungsteuer (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) ein – auch wenn dein Pauschbetrag noch frei ist. Zurückholen kannst du das nur über die Steuererklärung.

Kann ich den Freibetrag auf mehrere Banken verteilen?

Ja. Du erteilst jeder Bank einen eigenen Freistellungsauftrag. Die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht übersteigen.

Was, wenn ich mehr als 1.000 € freistelle?

Das ist unzulässig. Das Finanzamt gleicht alle Aufträge über die Steuer-ID ab und kann Rückfragen stellen. Passe die Aufträge an, damit die Summe stimmt.

Kann ich den Auftrag ändern?

Ja, jederzeit. Freistellungsaufträge gelten bis auf Widerruf. Änderungen für das laufende Jahr sollten bis zum Jahresende bei der Bank eingehen.

Was ist die NV-Bescheinigung?

Eine Bescheinigung für Personen mit sehr geringem Einkommen. Mit ihr bleiben Kapitalerträge komplett vom Steuerabzug verschont – auch über den Sparerpauschbetrag hinaus.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 8. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 44a EStG – Abstandnahme vom Steuerabzug (Freistellungsauftrag). Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 20 Abs. 9 EStG – Sparerpauschbetrag (1.000 €). Gesetze im Internet.
  3. § 32d EStG – Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Gesetze im Internet.
  4. BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer und zum Freistellungsauftrag, Rechtsstand 2026.
  5. Finanztip: Freistellungsauftrag richtig stellen. Stand 2026.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

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