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News · Kapital§ 20 EStGSparerpauschbetrag2026

Sparerpauschbetrag 2026: 1.000 € bleiben steuerfrei

Kapitalerträge bleiben bis 1.000 € je Person steuerfrei – 2.000 € bei zusammenveranlagten Paaren. Wir zeigen, wie du Freistellungsaufträge klug auf mehrere Banken verteilst und wann die Günstigerprüfung bares Geld spart.

Kapitalanlage und FreistellungsauftragDer Sparerpauschbetrag steht jeder Person einmal zu – über Freistellungsaufträge lässt er sich auf mehrere Banken verteilen.

Wer keinen Freistellungsauftrag erteilt, verschenkt Liquidität: Die Bank führt sonst automatisch Abgeltungsteuer ab – auch auf steuerfreie Beträge.

Zuletzt fachlich geprüft am 12. Juni 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Sparerpauschbetrag beträgt 2026 unverändert 1.000 € je Person, bei Zusammenveranlagung 2.000 €. Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Damit die Bank keine Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) einbehält, musst du einen Freistellungsauftrag erteilen. Bei niedrigem Gesamteinkommen kann die Günstigerprüfung zu einer Erstattung führen.

Höhe und Wirkung 2026

Der Sparerpauschbetrag stellt Kapitalerträge – Zinsen, Dividenden, Kursgewinne – pauschal bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Er ersetzt den Abzug tatsächlicher Werbungskosten, die bei Kapitaleinkünften nicht gesondert geltend gemacht werden können.

Kapitalerträge – Eckwerte 2026
GrößeWert 2026
Sparerpauschbetrag je Person1.000 €
Sparerpauschbetrag (Zusammenveranlagung)2.000 €
Abgeltungsteuer25 %
zzgl. Solidaritätszuschlag5,5 % der Steuer
zzgl. Kirchensteuer (falls kirchensteuerpflichtig)8 % / 9 %

Freistellungsauftrag richtig verteilen

Damit die Bank auf steuerfreie Erträge keine Abgeltungsteuer einbehält, erteilst du einen Freistellungsauftrag. Hast du Konten und Depots bei mehreren Banken, kannst du den Pauschbetrag aufteilen – die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) jedoch nicht übersteigen.

Ohne Auftrag zinsloses Darlehen ans Finanzamt

Fehlt der Freistellungsauftrag, behält die Bank auch auf steuerfreie Erträge Abgeltungsteuer ein. Du bekommst sie erst über die Steuererklärung zurück – ein unnötiger Liquiditätsnachteil.

Günstigerprüfung und NV-Bescheinigung

Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, lohnt die Günstigerprüfung: In der Steuererklärung werden die Kapitalerträge dann mit dem niedrigeren tariflichen Satz besteuert, und zu viel gezahlte Abgeltungsteuer wird erstattet.

Wer voraussichtlich gar keine Steuer zahlt (z. B. Studierende, Rentner mit geringem Einkommen), kann bei der Bank eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) des Finanzamts vorlegen. Dann bleibt der Steuerabzug ganz aus.

Rechenbeispiel · Erträge über Freibetrag

Kapitalerträge 1.400 € (Single)

Kapitalerträge1.400 €
Sparerpauschbetrag− 1.000 €
steuerpflichtig400 €
Abgeltungsteuer 25 %100 €

Nur die 400 € über dem Pauschbetrag werden besteuert. Zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.


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Kapitalerträge optimieren

8 Punkte
  • Pauschbetrag kennen1.000 € / 2.000 € bei Zusammenveranlagung.
  • Freistellungsaufträge prüfenAuf alle Banken sinnvoll verteilen.
  • Summe im BlickAlle Aufträge zusammen ≤ Pauschbetrag.
  • Abgeltungsteuer verstehen25 % zzgl. Soli/Kirchensteuer.
  • Günstigerprüfung erwägenBei Steuersatz unter 25 %.
  • NV-BescheinigungBei sehr geringem Einkommen beantragen.
  • Verluste verrechnenVerlustbescheinigung rechtzeitig anfordern.
  • Ehepartner einbeziehenGemeinsamer Freistellungsauftrag möglich.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?

Er beträgt 1.000 € je Person und 2.000 € bei zusammenveranlagten Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern. Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge steuerfrei.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit dem Freistellungsauftrag weist du deine Bank an, Kapitalerträge bis zur Höhe des Pauschbetrags nicht mit Abgeltungsteuer zu belasten. Ohne Auftrag wird die Steuer automatisch einbehalten.

Kann ich den Pauschbetrag auf mehrere Banken verteilen?

Ja. Du kannst mehrere Freistellungsaufträge erteilen, solange die Summe aller Aufträge den Pauschbetrag von 1.000 € bzw. 2.000 € nicht übersteigt.

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?

Sie beträgt 25 % auf die den Pauschbetrag übersteigenden Kapitalerträge, zuzüglich Solidaritätszuschlag und – bei Kirchensteuerpflicht – Kirchensteuer.

Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?

Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Dann werden die Kapitalerträge tariflich besteuert und zu viel gezahlte Abgeltungsteuer erstattet. Das Finanzamt wendet automatisch die günstigere Methode an, wenn du es beantragst.

Was ist eine NV-Bescheinigung?

Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung stellt das Finanzamt aus, wenn voraussichtlich keine Steuer anfällt. Legst du sie der Bank vor, unterbleibt der Steuerabzug vollständig.

Gilt der Pauschbetrag auch für Kinder?

Ja. Auch Kinder mit eigenem Depot haben einen eigenen Sparerpauschbetrag. Für sie kann ebenfalls ein Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung genutzt werden.

Kann ich Verluste aus Aktien verrechnen?

Verluste werden innerhalb der jeweiligen Verlustverrechnungstöpfe der Bank berücksichtigt. Für die bankübergreifende Verrechnung benötigst du eine Verlustbescheinigung und machst sie in der Steuererklärung geltend.

Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

Wurde die Abgeltungsteuer korrekt einbehalten, ist eine Angabe nicht zwingend. Für Günstigerprüfung, Verlustverrechnung über Banken hinweg oder nicht abgeführte Steuer ist die Angabe aber sinnvoll bzw. erforderlich.

Wo ist der Sparerpauschbetrag geregelt?

Er ergibt sich aus § 20 Abs. 9 EStG. Die Besteuerung der Kapitalerträge und die Abgeltungsteuer regeln die §§ 20, 32d und 43 ff. EStG.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 12. Juni 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 20 EStG – Kapitalvermögen & Sparerpauschbetrag. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 32d EStG – Gesonderter Steuertarif (Abgeltungsteuer). Gesetze im Internet.
  3. BMF – Abgeltungsteuer & Freistellungsauftrag. Bundesfinanzministerium, 2026.
SteuerNest Redaktion
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