Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt beim Verzehr von Speisen ab 2026 dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Damit endet die befristete Regelung endgültig zugunsten einer festen Entlastung. Getränke unterliegen dagegen weiterhin dem Regelsatz von 19 %. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.
Zuletzt fachlich geprüft am 22. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für die Abgabe von Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Getränke – ausgenommen bestimmte Milchmischgetränke und Wasser in engen Grenzen – bleiben bei 19 %. Wirte müssen ihre Kassensysteme, Speisekarten und Rechnungen entsprechend auf zwei Steuersätze einstellen und die Umsätze getrennt erfassen.
Was ändert sich 2026?
Der ermäßigte Satz von 7 % auf Speisen wird dauerhaft festgeschrieben. Für Gastronomen bedeutet das Planungssicherheit – die wiederkehrende Debatte um Rückkehr auf 19 % entfällt.
Speisen vs. Getränke
Die Abgrenzung bleibt entscheidend: Speisen 7 %, Getränke 19 %. Bei Menüs und Kombiangeboten muss der Getränkeanteil sauber herausgerechnet werden. Auch die Unterscheidung zwischen Vor-Ort-Verzehr und Außer-Haus-Verkauf spielt weiter eine Rolle.
Kassensysteme müssen beide Steuersätze korrekt zuordnen. Prüfe Warengruppen, Bon-Ausweis und die Umsatzaufteilung rechtzeitig vor dem Jahreswechsel.
Außer-Haus und Lieferung
Für Speisen zum Mitnehmen und Lieferungen galten bereits 7 %. Mit der dauerhaften Regelung werden Vor-Ort-Verzehr und Außer-Haus-Verkauf bei Speisen weitgehend gleich behandelt – ein Vorteil für Mischbetriebe.
Folgen für Preise und Marge
Ob der niedrigere Satz an die Gäste weitergegeben oder als Margenpuffer genutzt wird, entscheidet jeder Betrieb selbst. Wichtig ist die korrekte Ausweisung auf Rechnungen und im Kassensystem, um Nachzahlungen bei einer Prüfung zu vermeiden.
Wer Umsätze nicht sauber nach 7 % und 19 % trennt, riskiert Schätzungen des Finanzamts. Achte auf lückenlose, nachvollziehbare Kassenaufzeichnungen.
Restaurantbesuch mit Menü und Getränk
So verteilt sich die Umsatzsteuer auf einen typischen Bon:
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Zwei Steuersätze richtig abbilden
6 Punkte · Selbständige- Kasse umstellen7 % Speisen, 19 % Getränke sauber trennen.
- Speisekarte prüfenPreise und ggf. Steuersatz aktualisieren.
- Warengruppen anlegenKlare Zuordnung im Kassensystem.
- Bons kontrollierenSteuersatz korrekt ausgewiesen?
- Menüs aufteilenGetränkeanteil herausrechnen.
- Voranmeldung anpassenUmsätze getrennt melden.
Häufige Fragen (FAQ)
Welcher Steuersatz gilt 2026 auf Speisen?
In der Gastronomie gilt für Speisen dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %.
Und bei Getränken?
Getränke unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz von 19 %.
Gilt der ermäßigte Satz auch außer Haus?
Für Speisen zum Mitnehmen galten bereits 7 %; die Behandlung ist nun weitgehend einheitlich.
Was muss ich als Wirt umstellen?
Kassensystem, Warengruppen, Speisekarte und die getrennte Umsatzaufzeichnung nach 7 % und 19 %.
Muss ich die Ersparnis weitergeben?
Nein, das ist unternehmerische Entscheidung. Wichtig ist die korrekte steuerliche Ausweisung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 22. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


