SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Ratgeber · Selbständige 7 % Speisen 19 % Getränke dauerhaft

Gastronomie: 7 % auf Speisen

Nach jahrelangem Hin und Her gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen in Restaurants und Cafés ab 2026 dauerhaft. Getränke bleiben bei 19 %. Dieser Ratgeber erklärt die Abgrenzung und die Folgen für Wirte.

Gastronomiebetrieb mit GästenSpeisen im Restaurant werden mit 7 % besteuert – Getränke weiterhin mit 19 %.

Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt beim Verzehr von Speisen ab 2026 dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Damit endet die befristete Regelung endgültig zugunsten einer festen Entlastung. Getränke unterliegen dagegen weiterhin dem Regelsatz von 19 %. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.

Zuletzt fachlich geprüft am 22. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Ab dem 1. Januar 2026 gilt für die Abgabe von Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Getränke – ausgenommen bestimmte Milchmischgetränke und Wasser in engen Grenzen – bleiben bei 19 %. Wirte müssen ihre Kassensysteme, Speisekarten und Rechnungen entsprechend auf zwei Steuersätze einstellen und die Umsätze getrennt erfassen.

Was ändert sich 2026?

Der ermäßigte Satz von 7 % auf Speisen wird dauerhaft festgeschrieben. Für Gastronomen bedeutet das Planungssicherheit – die wiederkehrende Debatte um Rückkehr auf 19 % entfällt.

Speisen vs. Getränke

Die Abgrenzung bleibt entscheidend: Speisen 7 %, Getränke 19 %. Bei Menüs und Kombiangeboten muss der Getränkeanteil sauber herausgerechnet werden. Auch die Unterscheidung zwischen Vor-Ort-Verzehr und Außer-Haus-Verkauf spielt weiter eine Rolle.

Kasse und Speisekarte anpassen

Kassensysteme müssen beide Steuersätze korrekt zuordnen. Prüfe Warengruppen, Bon-Ausweis und die Umsatzaufteilung rechtzeitig vor dem Jahreswechsel.

Außer-Haus und Lieferung

Für Speisen zum Mitnehmen und Lieferungen galten bereits 7 %. Mit der dauerhaften Regelung werden Vor-Ort-Verzehr und Außer-Haus-Verkauf bei Speisen weitgehend gleich behandelt – ein Vorteil für Mischbetriebe.

Folgen für Preise und Marge

Ob der niedrigere Satz an die Gäste weitergegeben oder als Margenpuffer genutzt wird, entscheidet jeder Betrieb selbst. Wichtig ist die korrekte Ausweisung auf Rechnungen und im Kassensystem, um Nachzahlungen bei einer Prüfung zu vermeiden.

Getrennte Aufzeichnung Pflicht

Wer Umsätze nicht sauber nach 7 % und 19 % trennt, riskiert Schätzungen des Finanzamts. Achte auf lückenlose, nachvollziehbare Kassenaufzeichnungen.

Rechenbeispiel

Restaurantbesuch mit Menü und Getränk

So verteilt sich die Umsatzsteuer auf einen typischen Bon:

Hauptgericht 18,00 € (7 %)1,18 € USt
Getränk 4,50 € (19 %)0,72 € USt
Umsatzsteuer gesamt1,90 €

Deine Checkliste: Gastro-Umsatzsteuer

Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.

Zwei Steuersätze richtig abbilden

6 Punkte · Selbständige
  • Kasse umstellen7 % Speisen, 19 % Getränke sauber trennen.
  • Speisekarte prüfenPreise und ggf. Steuersatz aktualisieren.
  • Warengruppen anlegenKlare Zuordnung im Kassensystem.
  • Bons kontrollierenSteuersatz korrekt ausgewiesen?
  • Menüs aufteilenGetränkeanteil herausrechnen.
  • Voranmeldung anpassenUmsätze getrennt melden.

Häufige Fragen (FAQ)

Welcher Steuersatz gilt 2026 auf Speisen?

In der Gastronomie gilt für Speisen dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %.

Und bei Getränken?

Getränke unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz von 19 %.

Gilt der ermäßigte Satz auch außer Haus?

Für Speisen zum Mitnehmen galten bereits 7 %; die Behandlung ist nun weitgehend einheitlich.

Was muss ich als Wirt umstellen?

Kassensystem, Warengruppen, Speisekarte und die getrennte Umsatzaufzeichnung nach 7 % und 19 %.

Muss ich die Ersparnis weitergeben?

Nein, das ist unternehmerische Entscheidung. Wichtig ist die korrekte steuerliche Ausweisung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 22. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 12 Abs. 2 UStG – ermäßigter Steuersatz. Gesetze im Internet.
  2. BMF-Schreiben zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in der Gastronomie, Rechtsstand 2026.
  3. Kassenführung und Aufzeichnungspflichten. Abgabenordnung, § 146a AO.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

Kontakt

Frage zur Gastro-Steuer?

Kassenumstellung, Menü-Aufteilung, Außer-Haus-Verkauf? Schildere uns kurz deinen Betrieb – wir zeigen dir, wie du die zwei Steuersätze sauber abbildest.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe deiner Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Deine Anfrage ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Unsicher bei deinem Fall?

Sag SteuerNest, was du anbietest – es ordnet die Steuersätze zu.

Der KI-Assistent durchsucht über 50 Ratgebern, Tools und Mustern, was in solchen Fällen gilt.

Link kopiert