Bei der Ist-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer erst mit dem Zahlungseingang statt mit der Rechnungsstellung. Die höhere Grenze öffnet die Regelung für deutlich mehr Betriebe.
Zuletzt fachlich geprüft am 16. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Die Grenze für die Ist-Versteuerung nach § 20 UStG steigt auf 800.000 € Vorjahresumsatz. Wer darunter liegt, kann die Umsatzsteuer erst abführen, sobald der Kunde bezahlt hat. Das schont die Liquidität, besonders bei langen Zahlungszielen. Die Regelung muss beim Finanzamt beantragt werden.
Ist- und Soll-Versteuerung im Vergleich
| Merkmal | Soll-Versteuerung | Ist-Versteuerung |
|---|---|---|
| USt entsteht mit | Rechnungsstellung | Zahlungseingang |
| Liquidität | Vorfinanzierung nötig | geschont |
| Voraussetzung | Regelfall | Antrag + Umsatzgrenze |
| Umsatzgrenze | — | 800.000 € |
Der Vorsteuerabzug bleibt in beiden Verfahren grundsätzlich möglich, sobald Leistung und Rechnung vorliegen.
Der Liquiditätsvorteil in Zahlen
Rechnung 20.000 € netto + 3.800 € USt
Gerade bei säumigen Kunden vermeidet die Ist-Versteuerung, dass du Umsatzsteuer vorstreckst, die du noch gar nicht erhalten hast.
So stellst du den Antrag
Die Ist-Versteuerung ist beim Finanzamt formlos zu beantragen – häufig bereits im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Freiberufler können sie unabhängig von der Umsatzgrenze nutzen. Wichtig ist eine saubere Trennung von gestellten und bezahlten Rechnungen in der Buchhaltung.
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Ist-Versteuerung nutzen
6 Punkte- Umsatzgrenze prüfenVorjahresumsatz unter 800.000 €.
- Antrag stellenFormlos beim Finanzamt.
- Buchhaltung anpassenZahlungseingänge sauber erfassen.
- Voranmeldung umstellenUSt erst bei Zahlung anmelden.
- Vorsteuer beachtenAbzug bei Leistung + Rechnung.
- Freiberufler-VorteilGrenze gilt hier nicht.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die neue Grenze?
Die Ist-Versteuerung ist bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € möglich.
Was ist der Vorteil?
Die Umsatzsteuer wird erst fällig, wenn der Kunde bezahlt hat – das verbessert die Liquidität.
Muss ich die Ist-Versteuerung beantragen?
Ja, sie ist beim Finanzamt zu beantragen; die Soll-Versteuerung ist der gesetzliche Regelfall.
Gilt die Grenze auch für Freiberufler?
Freiberufler können die Ist-Versteuerung unabhängig von der Umsatzgrenze wählen.
Ändert sich der Vorsteuerabzug?
Nein, der Vorsteuerabzug bleibt möglich, sobald Leistung und ordnungsgemäße Rechnung vorliegen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 16. Juli 2026 anhand der folgenden Primärquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


