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News · SelbständigeIst-Versteuerung§ 20 UStG800.000 €

Ist-Versteuerung 2026: Grenze steigt auf 800.000 €

Mehr Unternehmen dürfen die Umsatzsteuer erst dann abführen, wenn der Kunde tatsächlich gezahlt hat. Die Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung wurde auf 800.000 € angehoben – ein spürbarer Liquiditätsvorteil.

Rechnungen und KontoauszugBei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn der Kunde bezahlt hat – ein Liquiditätsvorteil.

Bei der Ist-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer erst mit dem Zahlungseingang statt mit der Rechnungsstellung. Die höhere Grenze öffnet die Regelung für deutlich mehr Betriebe.

Zuletzt fachlich geprüft am 16. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Grenze für die Ist-Versteuerung nach § 20 UStG steigt auf 800.000 € Vorjahresumsatz. Wer darunter liegt, kann die Umsatzsteuer erst abführen, sobald der Kunde bezahlt hat. Das schont die Liquidität, besonders bei langen Zahlungszielen. Die Regelung muss beim Finanzamt beantragt werden.

Ist- und Soll-Versteuerung im Vergleich

Vergleich der Verfahren
MerkmalSoll-VersteuerungIst-Versteuerung
USt entsteht mitRechnungsstellungZahlungseingang
LiquiditätVorfinanzierung nötiggeschont
VoraussetzungRegelfallAntrag + Umsatzgrenze
Umsatzgrenze—800.000 €

Der Vorsteuerabzug bleibt in beiden Verfahren grundsätzlich möglich, sobald Leistung und Rechnung vorliegen.

Der Liquiditätsvorteil in Zahlen

Beispiel · Rechnung mit 30 Tagen Ziel

Rechnung 20.000 € netto + 3.800 € USt

Soll-Versteuerung: USt fälligsofort mit Voranmeldung
Ist-Versteuerung: USt fälligerst nach Zahlungseingang
Liquiditätsvorteil3.800 € über bis zu 30+ Tage

Gerade bei säumigen Kunden vermeidet die Ist-Versteuerung, dass du Umsatzsteuer vorstreckst, die du noch gar nicht erhalten hast.

So stellst du den Antrag

Die Ist-Versteuerung ist beim Finanzamt formlos zu beantragen – häufig bereits im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Freiberufler können sie unabhängig von der Umsatzgrenze nutzen. Wichtig ist eine saubere Trennung von gestellten und bezahlten Rechnungen in der Buchhaltung.


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Ist-Versteuerung nutzen

6 Punkte
  • Umsatzgrenze prüfenVorjahresumsatz unter 800.000 €.
  • Antrag stellenFormlos beim Finanzamt.
  • Buchhaltung anpassenZahlungseingänge sauber erfassen.
  • Voranmeldung umstellenUSt erst bei Zahlung anmelden.
  • Vorsteuer beachtenAbzug bei Leistung + Rechnung.
  • Freiberufler-VorteilGrenze gilt hier nicht.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die neue Grenze?

Die Ist-Versteuerung ist bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € möglich.

Was ist der Vorteil?

Die Umsatzsteuer wird erst fällig, wenn der Kunde bezahlt hat – das verbessert die Liquidität.

Muss ich die Ist-Versteuerung beantragen?

Ja, sie ist beim Finanzamt zu beantragen; die Soll-Versteuerung ist der gesetzliche Regelfall.

Gilt die Grenze auch für Freiberufler?

Freiberufler können die Ist-Versteuerung unabhängig von der Umsatzgrenze wählen.

Ändert sich der Vorsteuerabzug?

Nein, der Vorsteuerabzug bleibt möglich, sobald Leistung und ordnungsgemäße Rechnung vorliegen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 16. Juli 2026 anhand der folgenden Primärquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 20 UStG – Berechnung nach vereinnahmten Entgelten. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. BMF – Ist-Versteuerung / Umsatzgrenzen. BMF, 2026.
  3. § 13 UStG – Entstehung der Steuer. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
SteuerNest Redaktion
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