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Ratgeber · Familie § 35a EStG 20 % Handwerker

Haushaltshilfe & Handwerker direkt absetzen

Haushaltsnahe Leistungen sind eine der wirkungsvollsten Steuerermäßigungen für Privatleute: Der Vorteil wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, nicht nur vom Einkommen. Dieser Ratgeber zeigt die drei Töpfe, ihre Höchstbeträge und wie du 2026 das Maximum herausholst.

Haushaltshilfe und Handwerkerrechnungen werden sortiertOb Reinigungskraft, Gartenpflege oder Handwerker: 20 % der Lohnkosten holst du dir direkt von der Steuer zurück.

Für Arbeiten in und rund um deinen Haushalt zieht das Finanzamt 20 % der Kosten direkt von deiner Steuer ab (§ 35a EStG). Anders als bei Werbungskosten oder Sonderausgaben mindert die Ermäßigung nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern die festgesetzte Steuer selbst – Euro für Euro. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.

Zuletzt fachlich geprüft am 8. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

§ 35a EStG kennt drei Töpfe: Für haushaltsnahe Minijobs (geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt) 20 % der Kosten, maximal 510 € pro Jahr. Für haushaltsnahe Dienstleistungen und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 20 %, maximal 4.000 €. Für Handwerkerleistungen 20 %, maximal 1.200 €. Begünstigt sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material. Voraussetzung ist eine Rechnung und die unbare Zahlung per Überweisung.

Die drei Töpfe im Überblick

§ 35a EStG unterscheidet drei Kategorien mit jeweils eigenem Höchstbetrag:

Steuerermäßigung nach § 35a EStG
KategorieSatzMax. Ermäßigung/JahrBegünstigte Kosten bis
Haushaltsnahe Minijobs20 %510 €2.550 €
Haushaltsnahe Dienstleistungen / sv-pflichtig20 %4.000 €20.000 €
Handwerkerleistungen20 %1.200 €6.000 €

Die Töpfe sind nebeneinander nutzbar: Wer eine Reinigungskraft beschäftigt und zusätzlich Handwerker beauftragt, kann beide Ermäßigungen im selben Jahr geltend machen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Dazu zählen Tätigkeiten, die gewöhnlich von Haushaltsmitgliedern erledigt werden – etwa Reinigung, Gartenpflege, Fensterputzen, Winterdienst oder die Betreuung von Haustieren im eigenen Haushalt. Auch die Kosten für eine Haushaltshilfe über eine Dienstleistungsagentur fallen hierunter.

Handwerkerleistungen

Renovierung, Wartung und Reparaturen im Haushalt sind mit bis zu 1.200 € Ermäßigung begünstigt – zum Beispiel Malerarbeiten, der Austausch einer Heizung, Elektro- oder Sanitärarbeiten oder die Wartung von Anlagen. Wichtig: Nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten zählen, nicht das verbaute Material.

Material zählt nicht

Bei Handwerkerrechnungen erkennt das Finanzamt nur den Lohnanteil an. Bitte den Betrieb, Arbeits- und Materialkosten auf der Rechnung getrennt auszuweisen – sonst geht die Ermäßigung verloren.

Rechenbeispiel

Reinigungskraft und Handwerker kombiniert

Ein Haushalt zahlt 2.400 € für eine sozialversicherungspflichtige Reinigungskraft und 3.000 € Handwerker-Lohnkosten:

Dienstleistung: 20 % von 2.400 €480 €
Handwerker: 20 % von 3.000 €600 €
Steuerermäßigung gesamt1.080 €

Rechnung und unbare Zahlung

Zwei formale Voraussetzungen sind zwingend: Es muss eine Rechnung vorliegen und die Zahlung unbar – per Überweisung – erfolgen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an, selbst wenn eine Quittung vorliegt. Die Leistung muss zudem in deinem Haushalt (auch Zweitwohnung oder selbstgenutzte Ferienwohnung im EU-/EWR-Raum) erbracht worden sein.


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Damit die 20 % ankommen

6 Punkte · § 35a EStG
  • Passenden Topf zuordnenMinijob, Dienstleistung oder Handwerker.
  • Lohn- und Materialkosten trennenNur der Arbeitsanteil ist begünstigt.
  • Rechnung anfordernOhne Rechnung keine Ermäßigung.
  • Unbar überweisenBarzahlung wird nicht anerkannt.
  • Höchstbeträge im Blick510 € / 4.000 € / 1.200 € pro Jahr.
  • Nebenkostenabrechnung prüfenAuch Mieter können enthaltene Leistungen ansetzen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel kann ich über § 35a EStG absetzen?

20 % der begünstigten Kosten, maximal 510 € für haushaltsnahe Minijobs, 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen und 1.200 € für Handwerkerleistungen pro Jahr.

Zählt das Material bei Handwerkern mit?

Nein. Begünstigt sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Lass dir Lohn- und Materialanteil auf der Rechnung getrennt ausweisen.

Muss ich per Überweisung zahlen?

Ja. Es müssen eine Rechnung vorliegen und die Zahlung unbar erfolgen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Können auch Mieter die Ermäßigung nutzen?

Ja. Enthält die Nebenkostenabrechnung haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, können Mieter den auf sie entfallenden Anteil geltend machen.

Lassen sich die Töpfe kombinieren?

Ja. Minijob, Dienstleistungen und Handwerker sind eigene Töpfe und können im selben Jahr nebeneinander ausgeschöpft werden.

Wird der Betrag vom Einkommen oder von der Steuer abgezogen?

Direkt von der festgesetzten Steuer. Das macht § 35a besonders wirkungsvoll – anders als Werbungskosten, die nur das zu versteuernde Einkommen mindern.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 8. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 35a EStG – haushaltsnahe Beschäftigung, Dienstleistungen, Handwerker. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. BMF-Schreiben zu § 35a EStG – begünstigte Leistungen und Nachweise, Rechtsstand 2026.
  3. Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ zur Einkommensteuererklärung, ELSTER.
  4. BFH-Rechtsprechung zur haushaltsnahen Erbringung von Dienstleistungen.
  5. Finanztip: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker. Stand 2026.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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