Innergemeinschaftliche Lieferungen sind nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG umsatzsteuerfrei – wenn die Voraussetzungen vorliegen. Stellen sie sich später als unrichtig heraus, bleibt die Lieferung steuerfrei, sofern der Unternehmer die falschen Angaben des Abnehmers bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte.
Im Streitfall verkaufte ein Unternehmer einen Pkw an eine rumänische Gesellschaft. Der Wagen wurde abgeholt und bar bezahlt – und tauchte später wieder mit inländischer Zulassung auf. Die ausgehändigte Gelangensbestätigung kam trotz Mahnungen nie zurück.
Zuletzt fachlich geprüft am 5. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Der BFH hat mit Urteil vom 18.12.2025 (Az. V R 3/25) entschieden: Der Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 S. 1 UStG setzt nicht voraus, dass der Unternehmer eine Gelangensbestätigung besitzt. Sie ist nur „insbesondere“ als leicht nachprüfbarer Nachweis vorgesehen. Da im Lieferzeitpunkt feststehen muss, ob Vertrauensschutz zu gewähren ist, kann ein Dokument, das naturgemäß erst später vorliegt, nicht Voraussetzung sein.
Was der Verkäufer richtig gemacht hat
Er hat die USt-IdNr. der Käuferin beim Bundeszentralamt für Steuern überprüft und eine qualifizierte Bestätigung erhalten. Er hat einen Handelsregisterauszug angefordert, aus dem die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers hervorging. Er hat den Abholer über den Lichtbildausweis identifiziert und eine Kopie der Vorderseite genommen. Und im Kaufvertrag hat sich der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug nach Rumänien auszuführen und im Inland sofort abzumelden.
Die Kernaussage des BFH
Die Gelangensbestätigung ist zur Nachweisführung vorgesehen, wird dabei aber nur „insbesondere“ als eindeutiger und leicht nachprüfbarer Nachweis betrachtet. Weil bereits im Lieferzeitpunkt feststehen muss, ob Vertrauensschutz zu gewähren ist, wäre es unzulässig, ein Dokument zu verlangen, das bei wahrheitsgemäßer Erstellung erst nach Abschluss des Geschäfts vorliegen kann. Wem die Zusendung zugesagt wurde, kann den Nachweis durch eine Versicherung des Abnehmers führen, den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu befördern.
Was das Finanzamt vergeblich forderte
Das Finanzamt argumentierte, der Kaufvertrag hätte eine Klausel enthalten können, dass umsatzsteuerfrei erst abgerechnet wird, wenn die Gelangensbestätigung vorliegt – und bei Barzahlung hätte die Umsatzsteuer als Kaution einbehalten und später zurücküberwiesen werden können. Diese Forderung hat der BFH ausdrücklich abgelehnt.
Entscheidungserheblich war, dass sich der Verkäufer den Transport nach Rumänien und die Übersendung der Bestätigung zusichern ließ. Solche Anforderungen gehören in die eigenen AGB – sie sichern den Vertrauensschutz ab.
Praxis-Checkliste für Abholfälle
1. USt-IdNr. qualifiziert bestätigen lassen und Bestätigung archivieren. 2. Vertretungsbefugnis prüfen (Handelsregisterauszug, Vollmacht). 3. Abholer identifizieren und Ausweiskopie zur Akte nehmen. 4. Im Vertrag Ausfuhrverpflichtung, Abmeldung und Übersendung der Gelangensbestätigung festhalten. 5. Ausbleiben der Bestätigung dokumentiert anmahnen.
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Innergemeinschaftliche Lieferung absichern
5 Punkte · Steuerticker · Meldung- USt-IdNr. qualifiziert prüfenBestätigung des BZSt archivieren.
- Vertretung nachweisenHandelsregisterauszug oder Vollmacht.
- Abholer identifizierenAusweiskopie zur Akte.
- Vertragsklauseln ergänzenAusfuhr, Abmeldung, Bestätigung.
- Mahnungen dokumentierenBelegt die Sorgfalt des Kaufmanns.
Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich die Gelangensbestätigung für den Vertrauensschutz?
Nein. Nach dem BFH-Urteil vom 18.12.2025 (V R 3/25) ist sie dafür nicht erforderlich.
Wie führe ich den Nachweis dann?
Etwa durch die Versicherung des Abnehmers, den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu befördern – zusammen mit den üblichen Sorgfaltsnachweisen.
Muss ich die Umsatzsteuer als Kaution einbehalten?
Diese Forderung des Finanzamts hat der BFH ausdrücklich abgelehnt.
Was gehört in die AGB?
Ausfuhrverpflichtung, sofortige Abmeldung im Inland und die Zusage, die Gelangensbestätigung zu übersenden.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 7. September 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.
- BFH, Urteil vom 18.12.2025 – V R 3/25 (Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für Vertrauensschutz).
- Steuerinfo August 2026: Innergemeinschaftliche Lieferung – Vertrauensschutz erfordert keine Gelangensbestätigung.
- § 6a UStG – Innergemeinschaftliche Lieferung.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Bestätigungsverfahren.


