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Ratgeber · Steuerticker · GesetzgebungReferentenentwurfStand 19.5.2026Zinssatz 3,6 %

Jahressteuergesetz 2026: was geplant ist

Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Er reicht von einem höheren Zinssatz bei der Vollverzinsung über eine gesetzliche Kaufpreisaufteilung bis zu einer verdoppelten Forschungszulage.

Team wertet Gesetzesunterlagen in einer Besprechung ausDer Entwurf ist noch nicht beschlossen – die Fachverbände konnten bis 12.6.2026 Stellung nehmen.

Ein Jahressteuergesetz ist das Sammelbecken des Steuerjahres: Anpassungen an EU-Recht, Reaktionen auf Urteile von BFH und EuGH, Bürokratieabbau und Missbrauchsbekämpfung landen gebündelt in einem Gesetz. Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 (Stand 19. Mai 2026) enthält einige Punkte, die Privatleute, Vermieter und Unternehmen unmittelbar treffen würden. Wichtig vorab: Ein Referentenentwurf ist noch kein Gesetz – bis zur Verkündung kann sich jeder Punkt verschieben.

Zuletzt fachlich geprüft am 28. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Geplant sind unter anderem: Anhebung des Zinssatzes der Vollverzinsung auf 3,6 % pro Jahr (ab 1.1.2027), eine gesetzliche Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken nach dem Verhältnis der Verkehrswerte, Anhebung der Forschungszulage von 15 auf 25 Mio. € (rückwirkend ab 1.1.2026), Verkürzung der dauerhaften Zuordnung zur ersten Tätigkeitsstätte von 48 auf 24 Monate (ab 1.1.2027), ungekürzte Kinder- und Ausbildungsfreibeträge für Kinder in EU-/EWR-Staaten sowie eine optionale statt automatische umsatzsteuerliche Organschaft ab 2029.

Vollverzinsung: 3,6 % statt 1,8 %

Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO sollen ab dem 1.1.2027 mit 3,6 % pro Jahr (0,3 % pro Monat) verzinst werden. Das betrifft jeden, dessen Steuerbescheid mehr als 15 Monate nach dem Steuerjahr ergeht – bei Nachzahlungen zulasten, bei Erstattungen zugunsten des Steuerzahlers.

Beispiel

Nachzahlung 6.000 €, 12 Monate verzinst

Zinssatz bisher1,8 % p. a.
Zinsen bisher108 €
Zinssatz geplant3,6 % p. a.
Zinsen geplant216 €

Kaufpreisaufteilung wird gesetzlich geregelt

Beim Kauf einer vermieteten Immobilie entscheidet die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits darüber, wie viel abgeschrieben werden darf. Künftig soll die Aufteilung nach dem Verhältnis der Verkehrswerte erfolgen. Eine abweichende Aufteilung im Kaufvertrag bleibt möglich, wenn sie nachvollziehbar ist; andernfalls soll ein Sachverständigengutachten zulässig sein. Diese Änderung soll bereits am Tag nach der Verkündung gelten.

Erste Tätigkeitsstätte: 48 auf 24 Monate

Eine dauerhafte Zuordnung zu einer ersten Tätigkeitsstätte im Inland soll ab 1.1.2027 schon bei einer Zuordnung von mehr als 24 Monaten (statt bisher 48 Monaten) angenommen werden. Wer länger an einem Ort eingesetzt ist, kann dann keine Reisekosten mehr geltend machen, sondern nur die Entfernungspauschale.

Für Entsendungen und Projekteinsätze relevant

Wer typischerweise zwei bis vier Jahre an einem Standort arbeitet, verliert unter der neuen Grenze den Reisekostenabzug deutlich früher. Ein Blick in die Zuordnung im Arbeitsvertrag lohnt sich, sobald das Gesetz beschlossen ist.

Weitere geplante Punkte

Kinderfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag sollen für Kinder mit Wohnsitz in EU-/EWR-Staaten ungekürzt gewährt werden – Umsetzung einer EuGH-Entscheidung, und zwar in allen offenen Fällen. Die Forschungszulage steigt rückwirkend ab 1.1.2026 von 15 auf 25 Mio. € Bemessungsgrundlage. Die Freigrenze für Kleinhonorare im Quellensteuerabzug steigt von 250 € auf 500 €, die Freigrenze für das antragslose Freistellungsverfahren von 10.000 € auf 100.000 € (beides ab 1.1.2027). Die umsatzsteuerliche Organschaft soll ab 2029 optional statt automatisch gelten. Zusätzlich sind erweiterte Prüfungs- und Datenzugriffsrechte der Finanzverwaltung vorgesehen.

Was du jetzt tun kannst

Noch ist nichts beschlossen – aber zwei Dinge sind schon jetzt sinnvoll: Wer eine hohe Nachzahlung erwartet, sollte über eine freiwillige Vorauszahlung nachdenken, weil der höhere Zinssatz Nachzahlungen ab 2027 teurer macht. Und wer eine vermietete Immobilie kauft, sollte die Kaufpreisaufteilung nachvollziehbar dokumentieren, am besten mit Wertgutachten oder plausibler Herleitung im Vertrag.


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JStG 2026 im Blick behalten

5 Punkte · Steuerticker · Gesetzgebung
  • Nachzahlungen einschätzenZinsrisiko ab 2027 höher – Vorauszahlung prüfen.
  • Kaufpreisaufteilung dokumentierenVerkehrswerte oder Gutachten im Vertrag festhalten.
  • Zuordnung im Arbeitsvertrag prüfen24-Monats-Grenze bei Projekteinsätzen.
  • Forschungszulage neu rechnenHöhere Bemessungsgrundlage rückwirkend 2026.
  • Gesetzgebungsverlauf verfolgenReferentenentwurf ≠ geltendes Recht.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist das Jahressteuergesetz 2026 schon in Kraft?

Nein. Es liegt ein Referentenentwurf des BMF vom 19.5.2026 vor. Die Fachverbände konnten bis 12.6.2026 Stellung nehmen; das weitere Gesetzgebungsverfahren steht noch aus.

Wann würde der höhere Zinssatz gelten?

Die Anhebung der Vollverzinsung auf 3,6 % pro Jahr ist nach dem Entwurf ab 1.1.2027 vorgesehen.

Was ändert sich bei Kindern im EU-Ausland?

Kinderfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag sollen für Kinder mit Wohnsitz in EU-/EWR-Staaten ungekürzt gewährt werden – nach dem Entwurf in allen offenen Fällen.

Wie hoch wäre die Forschungszulage künftig?

Die Bemessungsgrundlage soll rückwirkend ab 1.1.2026 von 15 Mio. € auf 25 Mio. € steigen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 28. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (Stand 19.5.2026). Bundesministerium der Finanzen, Meldungen zum Thema Steuern.
  2. Das Wichtigste, Juli 2026 – Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026. Marx & Jansen Treuhand-GmbH, Mandanteninformation vom 1.7.2026.
  3. Steuernews Juli 2026: Jahressteuergesetz 2026. GPP Mittelstand, Stand 25.6.2026.
  4. § 233a AO – Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
SteuerNest Redaktion
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