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RatgeberFörderungRechtsstand 2026

Forschungszulage: Geld auch in Verlustjahren.

Die Forschungszulage ist eine der attraktivsten Startup-Förderungen: unabhängig von Rechtsform und Gewinn, sogar in Verlustjahren ausgezahlt. Dieser Ratgeber erklärt, welche Kosten zählen, wie hoch die Zulage ausfällt und wie der Antrag über die BSFZ läuft.

Fachlich geprüft · Stand Juli 2026

Die meisten Förderungen setzen Gewinne voraus – die Forschungszulage nicht. Sie wird auf die Steuer angerechnet und, soweit sie diese übersteigt, ausgezahlt. Für ein forschendes Startup, das (noch) keine Gewinne macht, ist das ein direkter Liquiditätszufluss.

Satz
25 %
der Bemessungsgrundlage · KMU 35 %
Deckel
10 Mio. €
Bemessungsgrundlage p. a.
Auszahlung
auch bei Verlust
Anrechnung bzw. Erstattung

01. Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage nach dem FZulG fördert Forschung und Entwicklung in Unternehmen – rechtsform- und größenunabhängig. Begünstigt sind Vorhaben der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Anders als projektbezogene Zuschüsse ist sie ein Rechtsanspruch: Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt sie.

02. Wer profitiert?

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – vom Einzelunternehmen über die GmbH bis zum Konzern. Für Startups besonders wertvoll: Die Zulage wird auch in Verlustjahren gewährt und dann ausgezahlt, weil sie im Rahmen der Steuerfestsetzung angerechnet wird und ein Überhang erstattet wird.

03. Förderfähige Kosten

  • Eigenes F&E-Personal: Bruttolöhne der in der Forschung tätigen Mitarbeiter, angesetzt mit einem pauschalen Aufschlag von 20 % für Lohnnebenkosten.
  • Eigenleistung von Einzelunternehmern/Gesellschaftern: mit einem pauschalen Stundensatz ansetzbar.
  • Auftragsforschung: zu 70 % der Kosten ansetzbar, wenn ein Dritter beauftragt wird.
  • Abschreibungen auf für F&E genutzte Wirtschaftsgüter (nach jüngeren Erweiterungen des FZulG).

04. Höhe der Zulage

Die Bemessungsgrundlage (förderfähige Kosten) ist auf 10 Mio. € pro Jahr gedeckelt. Auf sie wird die Zulage gewährt: regulär 25 %, für kleine und mittlere Unternehmen 35 %. Bei voller Ausschöpfung sind also bis zu 3,5 Mio. € Zulage pro Jahr möglich.

Mit anderen Instrumenten kombinieren

Die Forschungszulage lässt sich grundsätzlich mit dem Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) und regulären Betriebsausgaben kombinieren – nur eine Doppelförderung derselben Kosten durch andere staatliche Beihilfen ist ausgeschlossen.

05. BSFZ-Bescheinigung

Der Antrag läuft zweistufig. Zuerst muss die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bestätigen, dass das Vorhaben begünstigte Forschung ist – diese fachliche Bescheinigung ist bindend für das Finanzamt. Der Antrag ist projektbezogen und kann auch nachträglich gestellt werden.

06. Antrag & Auszahlung

Liegt die BSFZ-Bescheinigung vor, wird die Forschungszulage über einen Antrag beim Finanzamt (elektronisch über ELSTER) geltend gemacht. Sie wird mit der nächsten Steuerfestsetzung auf die Steuerschuld angerechnet; ein übersteigender Betrag wird erstattet. So wird die Förderung auch für verlustträchtige Startups zu echtem Cash.

Häufige Fragen

Bekomme ich die Forschungszulage auch ohne Gewinn?

Ja. Sie wird auf die Steuer angerechnet und, soweit sie diese übersteigt, ausgezahlt – auch in Verlustjahren. Genau das macht sie für Startups so wertvoll.

Wie hoch ist die Forschungszulage?

25 % der förderfähigen Kosten, für kleine und mittlere Unternehmen 35 %. Die Bemessungsgrundlage ist auf 10 Mio. € pro Jahr gedeckelt.

Was ist die BSFZ?

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüft und bestätigt, ob dein Vorhaben begünstigte Forschung und Entwicklung ist. Diese Bescheinigung ist für das Finanzamt bindend.

Zählt auch Auftragsforschung?

Ja, Auftragsforschung ist zu 70 % der Kosten ansetzbar. Eigenes F&E-Personal wird mit den Bruttolöhnen plus 20 % Pauschale angesetzt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; ersetzen keine individuelle Beratung.

  1. Forschungszulagengesetz (FZulG) – Anspruch, Bemessungsgrundlage, Höhe
  2. § 3 FZulG – Förderfähige Aufwendungen
  3. § 4 FZulG – Höhe der Forschungszulage
  4. Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) – Verfahren
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