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Ratgeber · Arbeitnehmer§ 39a EStGAntragsgrenze 600 €2 Jahre gültig

Lohnsteuer-Freibetrag: jetzt statt erst nach der Erklärung

Hohe Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung oder Unterhaltszahlungen wirken sich normalerweise erst mit der Steuererklärung aus. Mit einem Freibetrag in den ELStAM bekommst du das Geld schon Monat für Monat.

Mann mit verschränkten Armen steht in einem hellen BüroWer jedes Jahr eine hohe Erstattung bekommt, verleiht dem Finanzamt zinslos Geld – der Freibetrag dreht das um.

Mit dem Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren nach § 39a EStG trägst du absehbare Abzugsbeträge vorab in deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ein. Der Arbeitgeber berücksichtigt sie dann bei jeder Abrechnung, sodass sich dein Netto sofort erhöht. Wer einen Freibetrag nutzt, ist im Gegenzug zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Beantragt wird der Freibetrag beim Wohnsitzfinanzamt mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Berücksichtigt werden unter anderem Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 €, Sonderausgaben oberhalb des Sonderausgaben-Pauschbetrags, außergewöhnliche Belastungen und Verluste aus Vermietung. Die Antragsgrenze liegt bei 600 € – erst wenn die Summe der begünstigten Beträge diese Grenze übersteigt, wird eingetragen. Der Freibetrag gilt für bis zu zwei Kalenderjahre; ändert sich etwas zu deinen Ungunsten, musst du das anzeigen. Folge des Eintrags ist die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Für wen sich der Antrag lohnt

Typische Fälle sind lange Arbeitswege, doppelte Haushaltsführung, hohe Fortbildungskosten, Unterhalt an geschiedene Partner oder bedürftige Angehörige, Kinderbetreuungskosten, Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbeträge sowie Verluste aus Vermietung. Auch Alleinerziehende mit mehreren Kindern können den erhöhten Entlastungsbetrag eintragen lassen.

Die 600-Euro-Antragsgrenze richtig lesen

Die Grenze bezieht sich auf die Summe der eintragungsfähigen Beträge, nachdem Pauschbeträge abgezogen wurden. Bei Werbungskosten zählt also nur der Teil, der über 1.230 € hinausgeht. Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und die Kinderfreibetragszähler sind von der Grenze ausgenommen.

Rechenbeispiel

Pendler mit 62 km einfacher Strecke, 220 Tage

Entfernungspauschale (62 km × 0,38 € × 220 Tage)5.183 €
Werbungskosten gesamt5.183 €
abzüglich Pauschbetrag− 1.230 €
Eintragungsfähiger Freibetrag3.953 €

Antrag stellen: Wege und Fristen

Der Antrag läuft elektronisch über ELSTER oder auf amtlichem Vordruck beim Wohnsitzfinanzamt. Er kann ab dem 1. Oktober des Vorjahres für das Folgejahr und während des laufenden Jahres bis zum 30. November gestellt werden. Wird er unterjährig bewilligt, verteilt das Finanzamt den Jahresbetrag auf die verbleibenden Monate – der Effekt pro Monat ist dann höher.

Folgen: Pflichtveranlagung und Anzeigepflicht

Mit einem eingetragenen Freibetrag entsteht eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung. Das ist kein Nachteil, solange die eingetragenen Kosten tatsächlich anfallen – andernfalls droht eine Nachzahlung. Fallen die Aufwendungen weg, etwa nach einem Jobwechsel mit kürzerem Arbeitsweg, musst du das dem Finanzamt umgehend mitteilen.

Nicht doppelt planen

Ein Freibetrag verringert deine spätere Erstattung entsprechend. Plane das Mehr an Netto nicht zusätzlich zur gewohnten Rückzahlung ein – es ist dieselbe Summe, nur früher.


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Freibetrag eintragen lassen

6 Punkte · Arbeitnehmer
  • Kosten schätzenWerbungskosten, Sonderausgaben, Unterhalt zusammenrechnen.
  • Pauschbeträge abziehenNur der übersteigende Teil zählt zur 600-€-Grenze.
  • Antrag über ELSTER stellenBis spätestens 30. November des Jahres.
  • Zweijahres-Option nutzenBei stabilen Verhältnissen zwei Jahre beantragen.
  • Änderungen meldenWegfall der Kosten unverzüglich anzeigen.
  • Steuererklärung einplanenPflichtveranlagung im Folgejahr.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab welcher Höhe wird ein Freibetrag eingetragen?

Erst wenn die Summe der begünstigten Aufwendungen nach Abzug der Pauschbeträge 600 € übersteigt.

Wie lange gilt der Freibetrag?

Bis zu zwei Kalenderjahre. Danach ist ein neuer Antrag nötig.

Bis wann kann ich beantragen?

Für das laufende Jahr bis zum 30. November, für das Folgejahr ab dem 1. Oktober des Vorjahres.

Muss ich dann eine Steuererklärung abgeben?

Ja. Ein eingetragener Freibetrag löst eine Pflichtveranlagung aus – abgesehen von reinen Behinderten-Pauschbeträgen in bestimmten Fällen.

Was passiert, wenn die Kosten wegfallen?

Du bist verpflichtet, die Änderung anzuzeigen. Sonst entsteht eine Nachzahlung mit möglichen Zinsen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 39a EStG – Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 46 EStG – Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. § 9 EStG – Werbungskosten und Entfernungspauschale. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  4. ELSTER: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung, Formularstand 2026.
SteuerNest Redaktion
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