Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn du außerhalb deines Lebensmittelpunkts aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhältst – die dadurch entstehenden Mehrkosten sind Werbungskosten.
Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: 13. August 2026
Anerkannt wird die doppelte Haushaltsführung, wenn du einen eigenen Hausstand als Lebensmittelpunkt hast und aus beruflichem Anlass am Beschäftigungsort wohnst. Absetzbar sind Unterkunftskosten bis 1.000 € pro Monat, wöchentliche Familienheimfahrten (0,30 €/0,38 € je km), für die ersten drei Monate Verpflegungspauschalen sowie Umzugs- und Einrichtungskosten.
Wann sie anerkannt wird
Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen:
- Eigener Hausstand außerhalb des Arbeitsorts: eine Wohnung, die dein Lebensmittelpunkt ist und an der du dich finanziell beteiligst (mehr als 10 % der laufenden Kosten). Eine bloße Unterkunft im Elternhaus reicht in der Regel nicht.
- Beruflicher Anlass für die Zweitwohnung am Beschäftigungsort, die es dir ermöglicht, deine Arbeit schneller zu erreichen.
Die Zweitwohnung muss zum Arbeiten am Beschäftigungsort dienen; der Lebensmittelpunkt bleibt am Ort des eigenen Hausstands.
Diese Kosten sind abziehbar
| Position | Umfang |
|---|---|
| Unterkunft (Miete inkl. Nebenkosten) | tatsächlich, max. 1.000 € / Monat |
| Einrichtung & Hausrat | zusätzlich, angemessen |
| Familienheimfahrten | 1×/Woche, 0,30 € bis 20 km, 0,38 € ab 21 km |
| Verpflegungsmehraufwand | nur erste 3 Monate, 28 €/Tag |
| Umzugskosten | tatsächlich nachgewiesen |
Der Höchstbetrag von 1.000 € monatlich umfasst alle Kosten der Unterkunft selbst (Miete, Betriebskosten, Stellplatz). Einrichtungsgegenstände und Hausrat zählen nicht in diesen Deckel und sind zusätzlich absetzbar.
Zweitwohnung + Heimfahrten
Nach den ersten drei Monaten entfällt der Verpflegungsmehraufwand; Miete und Heimfahrten bleiben absetzbar.
Grenzen und häufige Fehler
Ohne eigenen Hausstand als Lebensmittelpunkt scheitert die doppelte Haushaltsführung. Wer nur ein Zimmer bei den Eltern nutzt und sich nicht an den Kosten beteiligt, wird abgelehnt. Belege deshalb deine finanzielle Beteiligung am Erstwohnsitz.
Nur eine Familienheimfahrt pro Woche ist absetzbar. Statt der Fahrtkosten kannst du alternativ die Kosten der wöchentlichen Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ansetzen. Alle Beträge trägst du in die Anlage N ein.
Die Zweitwohnung: Miete, Kauf oder Hotel
Für die Unterkunft am Beschäftigungsort gilt der Deckel von 1.000 € pro Monat – unabhängig von Größe und Lage. Wichtig ist, was in diesen Betrag hineinzählt und was nicht:
- Im Deckel enthalten: Kaltmiete, Betriebs- und Nebenkosten, Stellplatz-/Garagenmiete, Rundfunkbeitrag anteilig, bei Eigentum die AfA und Finanzierungszinsen.
- Zusätzlich abziehbar: notwendige Einrichtung und Hausrat (Möbel, Lampen, Küchengeräte). Bis zu einer Gesamtsumme von 5.000 € erkennt die Finanzverwaltung die Anschaffung ohne weitere Prüfung als angemessen an.
- Hotel statt Wohnung: In der Anfangsphase oder bei kurzen Einsätzen sind Hotelkosten in tatsächlicher Höhe absetzbar, ebenfalls begrenzt auf 1.000 € im Monat.
Der 1.000-€-Deckel ist ein Monatsdurchschnitt: Bleibst du in einem Monat darunter, kannst du den ungenutzten Rest in andere Monate desselben Jahres verlagern. So gehen teurere Monate nicht verloren.
Familienheimfahrten & Zweitwohnungsteuer
Absetzbar ist eine Familienheimfahrt pro Woche mit der Entfernungspauschale (2026: 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer) für die einfache Strecke. Statt der Heimfahrt kannst du in der betreffenden Woche auch die Kosten für ein Ferngespräch mit den Angehörigen ansetzen.
Zusätzlich sind absetzbar: die vielerorts erhobene Zweitwohnungsteuer (sie zählt zu den Unterkunftskosten und fällt unter den 1.000-€-Deckel) sowie Maklergebühren beim Bezug der Zweitwohnung.
Beendigung & Sonderfälle
- Wegverlegungsfall: Verlegst du deinen Hauptwohnsitz aus privaten Gründen weg vom Arbeitsort und behältst die bisherige Wohnung als Zweitwohnung, kann eine doppelte Haushaltsführung neu begründet werden.
- Beiderseits Berufstätige: Auch bei Paaren, die an unterschiedlichen Orten arbeiten, ist die doppelte Haushaltsführung möglich – der gemeinsame Hausstand bleibt Lebensmittelpunkt.
- Unverheiratete: Ein eigener Hausstand ist auch ohne Familie anerkannt, sofern eine finanzielle Beteiligung von mehr als 10 % nachgewiesen wird.
- Ende der doppelten Haushaltsführung: Ziehst du ganz an den Arbeitsort, entfallen künftig Zweitwohnungs- und Heimfahrtkosten; ein dadurch veranlasster Umzug ist aber als Werbungskosten absetzbar.
Eintragung & Nachweise
Alle Beträge trägst du in die Anlage N ein (Abschnitt „Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung“). Bereithalten solltest du:
- Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung der Zweitwohnung;
- Nachweis des eigenen Hausstands und der finanziellen Beteiligung (Kontoauszüge, Dauerauftrag);
- Aufstellung der Heimfahrten nach Datum;
- Belege für Einrichtung und Umzug.

„Die doppelte Haushaltsführung ist einer der größten Werbungskostenposten überhaupt – wer sauber dokumentiert, holt schnell vierstellige Beträge zurück.“
– SteuerNest Redaktion, geprüft nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG
Die häufigsten Fehler
- Kein eigener Hausstand. Das Zimmer bei den Eltern ohne Kostenbeteiligung reicht nicht.
- Einrichtung in den 1.000-€-Deckel rechnen. Hausrat ist zusätzlich abziehbar.
- Mehr als eine Heimfahrt pro Woche ansetzen. Nur eine ist begünstigt.
- Verpflegungsmehraufwand über drei Monate hinaus. Danach entfällt er ersatzlos.
- Beruflichen Anlass nicht belegen. Die Zweitwohnung muss der Arbeit dienen.
Deine Checkliste
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Zweitwohnung absetzen
7 Punkte · § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG- Eigener Hausstand belegtLebensmittelpunkt + finanzielle Beteiligung.
- Beruflicher AnlassZweitwohnung dient dem Job.
- Mietvertrag & NebenkostenUnterkunft bis 1.000 €/Monat.
- Einrichtung separat erfasstZählt nicht in den 1.000-€-Deckel.
- Heimfahrten dokumentiert1×/Woche, Entfernung notiert.
- Verpflegung erste 3 MonatePauschalen angesetzt.
- Eintrag in Anlage NAlle Positionen zugeordnet.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist eine doppelte Haushaltsführung?
Sie liegt vor, wenn du einen eigenen Hausstand als Lebensmittelpunkt hast und zusätzlich aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhältst.
Wie viel Miete ist absetzbar?
Die Unterkunftskosten am Beschäftigungsort sind bis zu 1.000 € pro Monat abziehbar. Einrichtung und Hausrat kommen zusätzlich hinzu.
Wie oft kann ich nach Hause fahren?
Absetzbar ist eine Familienheimfahrt pro Woche mit der Entfernungspauschale (0,38 € ab dem ersten Entfernungskilometer).
Wie lange gibt es Verpflegungspauschalen?
Nur für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung, mit 28 € je vollem Abwesenheitstag.
Reicht ein Zimmer bei den Eltern als Hausstand?
In der Regel nicht. Du brauchst einen eigenen Hausstand, an dessen Kosten du dich mit mehr als 10 % beteiligst und der dein Lebensmittelpunkt ist.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: 13. August 2026.

