Frisch gebackene Eltern erleben es oft mit Überraschung: Trotz steuerfreiem Eltern- und Mutterschaftsgeld kommt eine Nachzahlung. Der Grund ist ein Mechanismus namens Progressionsvorbehalt.
Zuletzt fachlich geprüft am 15. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Mutterschaftsgeld, Elterngeld und andere Lohnersatzleistungen sind selbst steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Sie werden also dem Einkommen rechnerisch hinzugerechnet, um den Steuersatz zu ermitteln, der dann auf das steuerpflichtige Einkommen angewendet wird. Dadurch steigt der Steuersatz – häufig entsteht eine Nachzahlung. Wer solche Leistungen bezieht, ist in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Was der Progressionsvorbehalt bewirkt
Beim Progressionsvorbehalt werden steuerfreie Lohnersatzleistungen zum zu versteuernden Einkommen addiert – nur um den Steuersatz zu bestimmen. Dieser höhere Satz wird anschließend auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen angewandt. Die Leistung selbst bleibt steuerfrei, verteuert aber das übrige Einkommen.
Welche Leistungen betroffen sind
- Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss dazu
- Elterngeld (Basis- und ElterngeldPlus)
- Kranken-, Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld
- Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld
Wie die Nachzahlung entsteht
Der Steuersatz aus 39.000 € wird auf die 30.000 € angewandt – mehr Steuer als ohne Elterngeld.
Pflicht zur Steuererklärung
Wer im Jahr mehr als 410 € an Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt bezogen hat, ist grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das Finanzamt fordert Betroffene häufig aktiv auf.
So bereitest du dich vor
Lege für eine mögliche Nachzahlung Geld zurück. Bei Ehepaaren kann die Wahl der Veranlagung (zusammen oder einzeln) den Effekt beeinflussen – ebenso der Zeitpunkt, in dem beide arbeiten. Kombiniere die Erklärung mit absetzbaren Posten wie Betreuungskosten, um gegenzusteuern.
Wird das Elterngeld auf mehr Monate mit ElterngeldPlus gestreckt, verteilt sich der Progressionseffekt. Auch die Aufteilung zwischen den Partnern kann die Steuerlast beeinflussen – eine kurze Berechnung vor Antragstellung lohnt sich.
Deine Checkliste: Lohnersatz & Steuer
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Was du zusammenstellen solltest
6 Punkte · Anlage & Progression- Leistungen zusammenstellenEltern-, Mutterschafts-, Krankengeld etc.
- 410-€-Grenze beachtenDarüber meist Abgabepflicht.
- Rücklage bildenFür eine mögliche Nachzahlung.
- Veranlagungsart prüfenZusammen oder einzeln rechnen.
- Absetzbares sammelnBetreuungskosten, Werbungskosten.
- Fristen einhaltenErklärung rechtzeitig abgeben.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist Elterngeld steuerpflichtig?
Nein, Elterngeld ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht dadurch den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.
Warum muss ich trotz steuerfreier Leistung nachzahlen?
Weil der Progressionsvorbehalt den Steuersatz anhebt. Dieser höhere Satz gilt für dein steuerpflichtiges Einkommen – daraus kann eine Nachzahlung entstehen.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
In der Regel ja, wenn die Lohnersatzleistungen im Jahr über 410 € liegen. Das Finanzamt fordert Betroffene meist zur Abgabe auf.
Welche Leistungen sind betroffen?
Unter anderem Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kranken-, Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- und Insolvenzgeld.
Kann ich die Nachzahlung verringern?
Teilweise: durch die Wahl der Veranlagung, die Verteilung des Elterngeldes (ElterngeldPlus) und das Geltendmachen absetzbarer Kosten.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 15. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


