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Ratgeber · Gründer Nebengewerbe Freigrenze 2026

Nebengewerbe: ab wann der Fiskus mitverdient

Viele starten selbständig neben dem Job. Solange der Gewinn klein bleibt, greift für Arbeitnehmer der Härteausgleich – bis 410 € im Jahr bleibt der Nebenverdienst faktisch steuerfrei. Dieser Ratgeber erklärt die Grenzen, den Gleitbereich und was bei Umsatzsteuer und Sozialabgaben zu beachten ist.

Selbständiger prüft seinen NebenverdienstDer Härteausgleich betrifft nur Arbeitnehmer mit geringen Nebeneinkünften – nicht hauptberuflich Selbständige.

Ein Nebengewerbe ist schnell gestartet – doch ab wann muss der Gewinn versteuert werden? Für Arbeitnehmer gibt es eine großzügige Grenze, die viele nicht kennen: den Härteausgleich nach § 46 EStG.

Zuletzt fachlich geprüft am 12. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Hast du neben deinem Arbeitslohn Nebeneinkünfte, bleiben diese bis 410 € Gewinn im Jahr dank Härteausgleich steuerfrei. Zwischen 410 € und 820 € wird nur der Teil über 410 € – gemildert – besteuert. Ab 820 € ist der volle Gewinn steuerpflichtig. Wichtig: Für die Umsatzsteuer gelten eigene Grenzen (Kleinunternehmerregelung), und auch die Sozialversicherung hat eigene Maßstäbe.

Die 410-€-Freigrenze für Arbeitnehmer

Der Härteausgleich (§ 46 Abs. 3, 5 EStG) gilt für Arbeitnehmer, deren Nebeneinkünfte – also nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegende Einkünfte wie Gewinn aus einem Nebengewerbe – gering sind. Bis zu 410 € Jahresgewinn bleiben diese Einkünfte vollständig steuerfrei. Achtung: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag – wird sie überschritten, entfällt der Vorteil schrittweise.

Der Gleitbereich zwischen 410 € und 820 €

Liegt dein Nebengewinn zwischen 410 € und 820 €, wird nicht sofort alles versteuert. Vom Einkommen wird ein Betrag abgezogen, der dem Unterschied zwischen 820 € und den tatsächlichen Nebeneinkünften entspricht. So steigt die Steuerlast sanft an, statt bei 411 € schlagartig einzusetzen.

Rechenbeispiel

Nebengewinn von 600 €

Nebeneinkünfte600 €
abzugsfähig: 820 € − 600 €−220 €
steuerpflichtig bleiben380 €

Nur 380 € statt der vollen 600 € fließen ins zu versteuernde Einkommen.

Umsatzsteuer: eigene Grenzen

Die Freigrenze betrifft nur die Einkommensteuer. Für die Umsatzsteuer zählt der Umsatz, nicht der Gewinn. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG kannst du auf die Umsatzsteuer verzichten, solange dein Vorjahresumsatz 25.000 € und der laufende Umsatz 100.000 € nicht übersteigt. Details im Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung.

Sozialversicherung & Anmeldung

Steuerlich klein heißt nicht automatisch sozialversicherungsfrei. Ein Nebengewerbe muss beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und – bei gewerblicher Tätigkeit – über die Gewerbeanmeldung gemeldet werden. Bleibt die Selbständigkeit „nebenberuflich", ändert sich an deiner Krankenversicherung über den Arbeitgeber in der Regel nichts.

Häufiger Irrtum

Die 410-€-Grenze gilt nur für Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften. Wer hauptberuflich selbständig ist, hat keinen Härteausgleich – hier zählt allein der Grundfreibetrag von 12.348 € (2026).


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Was du zusammenstellen solltest

6 Punkte · Nebeneinkünfte
  • Gewinn realistisch schätzenEinnahmen minus Betriebsausgaben, nicht nur Umsatz.
  • 410-€-Grenze im Blick behaltenDarunter bleibt der Gewinn steuerfrei.
  • Beim Finanzamt anmeldenFragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
  • Gewerbe anmeldenNur bei gewerblicher (nicht freiberuflicher) Tätigkeit.
  • Kleinunternehmerregelung prüfenUmsatzgrenzen 25.000 € / 100.000 €.
  • Belege sammelnFür die Anlage EÜR und mögliche Rückfragen.

Häufige Fragen (FAQ)

Bis zu welchem Betrag bleibt mein Nebenverdienst steuerfrei?

Für Arbeitnehmer bis 410 € Jahresgewinn dank Härteausgleich. Zwischen 410 € und 820 € wird nur ein Teil versteuert, ab 820 € der volle Gewinn.

Zählt der Umsatz oder der Gewinn?

Für die 410-€-Grenze zählt der Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben). Für die Umsatzsteuer und die Kleinunternehmerregelung zählt dagegen der Umsatz.

Muss ich ein Nebengewerbe überhaupt anmelden?

Ja. Auch ein kleines Nebengewerbe wird über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt gemeldet. Bei gewerblicher Tätigkeit kommt die Gewerbeanmeldung hinzu.

Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?

Bei einem Freibetrag bleibt der Betrag immer steuerfrei, darüber wird nur der Rest versteuert. Bei einer Freigrenze entfällt der Vorteil, sobald die Grenze überschritten wird – hier gemildert durch den Gleitbereich bis 820 €.

Darf mein Arbeitgeber das Nebengewerbe verbieten?

Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit erlaubt. Der Arbeitgeber kann sie aber untersagen, wenn sie mit deiner Haupttätigkeit konkurriert oder deine Arbeitsleistung beeinträchtigt. Ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnt sich.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 12. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 46 EStG – Veranlagung, Härteausgleich. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 19 UStG – Kleinunternehmer. Gesetze im Internet.
  3. § 14 GewO – Gewerbeanmeldung. Gesetze im Internet.
  4. Grundfreibetrag 2026: 12.348 € (§ 32a EStG).
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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